Pendlerpauschale gilt wieder voll - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.08 13:35:28 von
neuester Beitrag 23.02.09 15:37:51 von
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Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die Rückzahlungen für 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres zu leisten. "Wir erwarten, dass so bis zu 3 Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten", erklärten Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU).
Vielleicht das beste Konjunkturprogramm bei zügiger Auszahlung!
Vielleicht das beste Konjunkturprogramm bei zügiger Auszahlung!
Was heißt das jetzt in Zahlen?
220 Arbeitstage x 21 km x 0,30 Cent = 1386,-€
1386,-€ x 2 Jahre (07 + 08) = 2772,-€
Ist die Rechnung so richtig?
220 Arbeitstage x 21 km x 0,30 Cent = 1386,-€
1386,-€ x 2 Jahre (07 + 08) = 2772,-€
Ist die Rechnung so richtig?
Du solltest nicht so viel Bildzeitung lesen....
Um diesen Betrag reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen.
Du bekommst die Differenz zwischen den gezahlten Steuern und den
zu zahlenden Steuern für das um diesen Betrag reduzierte Einkommen.
Höhere Progression, mehr Kohle zurück. Keine Steuern gezahlt,
keine Kohle zurück. Für die, die trotzdem unter dem Pausch-Betrag
von 920,- EUR liegen, ändert sich z.B. garnichts.
Klaro ?
Gruß
S.
Um diesen Betrag reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen.
Du bekommst die Differenz zwischen den gezahlten Steuern und den
zu zahlenden Steuern für das um diesen Betrag reduzierte Einkommen.
Höhere Progression, mehr Kohle zurück. Keine Steuern gezahlt,
keine Kohle zurück. Für die, die trotzdem unter dem Pausch-Betrag
von 920,- EUR liegen, ändert sich z.B. garnichts.
Klaro ?
Gruß
S.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.172.600 von mokos2 am 09.12.08 13:52:28Nicht ganz, es sei denn du hast einen Steuersatz von 100%, aber ganz so schlimm ist es in Deutschland zum Glück doch noch nicht.
220 Arbeitstage x 20 KM x 0,30 Euro = 1.320,00 Euro.
Um diesen Betrag vermindert sich das steuerpflichtige Einkommen. Je nach deinem persönlichen Grenzsteuersatz, also der Steuer auf die letzten 1.000 Euro Einkommen ergibt sich dann eine Steuererstattung von ca. 20% - 45% (Spitzensteuersatz) zzgl. Soli dann noch.
Aber als Arbeitnehmer, der keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht hat, kommt noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 Euro ins Spiel. In dem Fall wirkt sich nur der übersteigende Betrag von 400,00 Euro aus.
Also kommt es auf den Einzelfall an wie hoch die tatsächliche Erstattung ist.
220 Arbeitstage x 20 KM x 0,30 Euro = 1.320,00 Euro.
Um diesen Betrag vermindert sich das steuerpflichtige Einkommen. Je nach deinem persönlichen Grenzsteuersatz, also der Steuer auf die letzten 1.000 Euro Einkommen ergibt sich dann eine Steuererstattung von ca. 20% - 45% (Spitzensteuersatz) zzgl. Soli dann noch.
Aber als Arbeitnehmer, der keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht hat, kommt noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 Euro ins Spiel. In dem Fall wirkt sich nur der übersteigende Betrag von 400,00 Euro aus.
Also kommt es auf den Einzelfall an wie hoch die tatsächliche Erstattung ist.
Bei den Steuerpflichten bei denen die 20 KM über der Überschreitung der Werbekostenpauschale liegen, wird die Erstattung rund 350 Euro betragen
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.172.780 von jendrik am 09.12.08 14:17:35... zzgl. Zinsen...
Die Entscheidung des BVG bedeutet nicht automatisch, dass eine steuerliche Entlastung folgt; der Politik wird genug Zeit gegeben, um Regeln zu ändern usw., um für einen verfassungskonformen Zustand zu sorgen - Steuerrückzahlungen gibt es nur, wenn das Gesetz rückwirkend außer Kraft gesetzt wird...das ist m. E. unwahrscheinlich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.172.913 von pco am 09.12.08 14:38:46...Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklärte, angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage werde die Regierung keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle durch das Urteil in Höhe von 7,5 Milliarden Euro in den Jahren 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen. Betroffenen Pendlern sagte er zu, schon in den Monaten Januar bis März Rückzahlungen von bis zu drei Milliarden Euro aus den Jahren 2007 und 2008 zukommen zu lassen, die sich aus dem Urteil ergeben.
Quelle: http://www.n-tv.de/1065552.html
Quelle: http://www.n-tv.de/1065552.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.172.600 von mokos2 am 09.12.08 13:52:28>>>Ist die Rechnung so richtig?
Fast!
Wenn du 9 km zur Arbeit fahren musst, kannst du auch 21 km einsetzen. Die vom Finanzamt legen dann noch einen Tausender drauf.
Fast!
Wenn du 9 km zur Arbeit fahren musst, kannst du auch 21 km einsetzen. Die vom Finanzamt legen dann noch einen Tausender drauf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.172.859 von shos24 am 09.12.08 14:30:10 Erst nach 15 Monaten.
Weiss jemand wie lange es dauert bis die Finanzämter die einbehaltene Steuer zurück erstatten? Hab leider niergens einen Zeithorizont gelesen. Eigentlich solle es innerhalb von Tagen gehen, oder
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.174.763 von Kubanisch_Rauchen am 09.12.08 18:09:15im ersten Quartal 2009.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.175.291 von dieselweasel am 09.12.08 19:17:17Na klasse. Immer schön langsam, die urdeutsche Schwachmatenbürokratie
Die müssten einfach nur auf den Knopf drücken, die Daten sind ja eh gespeichert
Die müssten einfach nur auf den Knopf drücken, die Daten sind ja eh gespeichert
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.175.945 von Kubanisch_Rauchen am 09.12.08 20:52:35Na ja, vom 11.12.2008 und Auszahlung im 1. Quartal 2009 finde ich schon erstaunlich schnell!
Bist Du so klamm?
Bist Du so klamm?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.184.989 von vevivi am 11.12.08 09:22:01Ich will Geld investieren und leigen lassen, jeden Penny. Secksteuerfrei!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.174.763 von Kubanisch_Rauchen am 09.12.08 18:09:15gilt diese Rückerstattung nur für das Einkommensteuerjahr 2007?
Für 2006 haben die Finanzämter aber auch schon die Pauschale gekürzt.Weiß jemand wie es damit aussieht?
Für 2006 haben die Finanzämter aber auch schon die Pauschale gekürzt.Weiß jemand wie es damit aussieht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.198.138 von kuebi100 am 12.12.08 19:32:55Gilt ab 2007
Alles ganz toll und schön, alle Festsetzungen nach dem Urteil erfolgen immer noch "vorläufig" § 165 AO !!!!!!!
Das heißt, der Gesetzgeber muß noch mal ran.
Theoretisch konnte man das Geld noch nach x..... Jahren vom Steuerpflichtigen zurückfordern !!!!
Es tritt nach meinem Kenntnissstand keine Festsetzungsverjährung ein gemäß § 169 AO ein.
Große Frage an unsere Politiker: Weshalb gibt es noch keine Regelung !!!!!!!!!!!!
PS: keine steuerliche Beratung !!!!!!!!!
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