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    Mieterwechsel - Jahresabrechnung NK wie? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.09 23:36:39 von
    neuester Beitrag 18.07.09 09:20:49 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 06.07.09 23:36:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all: Ich hatte zum 01.09.2008 einen Mieterwechsel. Der neue ist aber schon zum 13.08.08 eingezogen. Er hat dann etwas an den Altmieter gezahlt.

      Wie soll ich die Jahresabrechnung für die Nebenkosten machen?
      Abrechnungen Heizung/Warmwasser habe ich für 1.1.-12.8. und 13.8.-31.8. bekommen und werde natürlich so abrechnen.

      Frage: Wie soll ich die anderen umlagefähigen Nebenkosten abrechnen? zum Stichtag 13.8. oder doch zum vertraglichen 1.9.?:confused::confused:

      Vom verursachungsprinzip müßte es den Neumieter mit Stichtag 13.8. treffen. Ich habe aber erst einen Vertrag mit ihm ab 1.9.08.

      Was ist richtig?:confused:

      Danke im voraus für die Hilfestellung.

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 07.07.09 20:04:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin zwar nicht das "All";), aber meine Meinung sieht anhand der Sachverhaltsschilderung wie folgt aus:

      Du hast zwei Mietverhältnisse mit Zeiträumen vom 01.01.08 bis 31.08.08 und vom 01.09.08 bis auf weiteres.

      Die Zeit vom 13.08.08 bis 31.08.08 betrifft das Innenverhältnis zwischen Deinen beiden Mietern. Für Dich ist lediglich der Stichtag 31.08./01.09.08 maßgeblich.

      Sollte die Sachverhaltsschilderung nicht exakt den tatsächlichen Lebenssachverhalt treffen, können nachträgliche Änderungen / Ergänzungen zu einer abweichenden Einschätzung führen.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 07.07.09 21:26:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.528.611 von Silberpfeil1 am 07.07.09 20:04:30Sehe ich auch so, allerdings rechnet Murdo wohl mit Einwänden des Altmieters, wenn er die kalten Nebenkosten zum 01.09. abrechnet.
      Da es bereits eine Ausgleichszahlung des Neumieters an den Altmieter gegeben hat, die Einzelheiten aber nicht bekannt sind,
      würde ich vor der Abrechnung mit dem Altmieter reden.
      So läßt sich vielleicht mögliches Theater vermeiden, zukünftig sollte man diese Änderungen direkt im Mietvertrag beider Parteien vermerken.
      Avatar
      schrieb am 08.07.09 20:30:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat: Ich habe aber erst einen Vertrag mit ihm ab 1.9.08.

      Damit ist die Sache eindeutig. Du kannst ihm logischer weise also auch erst ab 1.9. etwas "in Rechnung" stellen.

      Ich hoffe für Dich, das der Vertrag mit dem Vormieter bis 31.8. läuft, sonst hast du dir was eingebrockt.

      Für die Zukunft - Wohnungsmietverhältnisse grundsätzlich mit vollen Monaten schließen und auch beenden. Alles andere bringt nur Ärger. Dazu ordentliche Wohnungsübergaben, wo alles und jedes schriftlich festgehalten wird.
      Avatar
      schrieb am 18.07.09 09:20:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.527.722 von Murdo am 06.07.09 23:36:39@all: ich danke allen. Ich habe nun wie folgt abrechnet.

      Heizung/Warmwasser zum Ist-Termin lt. Abrechnungsfirma, also 13.8.
      Alle anderen umlagefähigen Nebenkosten per 1.9.

      alle waren einverstanden und zufrieden:)

      Gruss
      Murdo


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