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    gesammelte Rücklage für Whg und TG rechtens?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.09 22:15:06 von
    neuester Beitrag 21.11.09 18:09:53 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.154.277
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      Avatar
      schrieb am 16.11.09 22:15:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Situation: Bauträger verkauft neue Whg + TG-Stellplatz aus neuer TG UND einen TG aus alter, benachbarter TG. Der Verwalter der Nachbar-TG hat für den TG keine gesonderte Rückage gebildet!:confused:

      Frage: Wie hoch ist eine "angemessene Instandhaltungrücklage" für den Alt-TG? Kann der Bauträger den Stellplatz mit 0 EUR Rücklage anbieten? Kann der Verwalter gezwungen werden, dass er eine Aufteilung nach Whg und TG vornimmt?

      Gruß
      Murdo
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 09:04:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.399.126 von Murdo am 16.11.09 22:15:06Ob und wie eine Instandhaltungsrücklage gebildet wird, ergibt sich nicht durch das Handeln eines Verwalters, sondern bestimmt sich durch rechtliche Reglementierungen wie die Teilungserklärung bzw. Beschlußfassung(en) in der Eigentümerversammlung.

      Wenn für einen TG-Stellplatz keine Instandhaltungsrücklage gebildet wurde, dann würde ich dies als Käufer kaufpreismindernd berücksichtigen. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen fragen bei ihrem Anfall nicht danach, wie sie finanziert werden - ggf. eben per Sonderumlage. Wenn eine Sonderumlage anfällt, würde ich sie dann aus der Kaufpreisersparnis aufbringen. Somit ein Nullsummenspiel. Vielleicht besteht auch aktuell lediglich deswegen keine Instandhaltungsrücklage, weil sie in zweckgerechter Verwendung der laufenden Instandhaltung gedient hat. Dann wäre die Erzielung einer Kaufpreisminderung in obiger Argumentation eher unwahrscheinlich.

      Es ist nicht verboten, (verallgemeinert) ein Objekt ohne Instandhaltungsrücklage anzubieten. Sonst wären einige Objekte unverkäuflich, die über keine Instandhaltungsrücklage verfügen - was nicht sein darf.

      Eine Aufteilung von Wohnung und TG ist ebenfalls durch die Eigentümergemeinschaft zu beschließen.

      Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 17.11.09 22:12:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.400.216 von Silberpfeil1 am 17.11.09 09:04:17@Silberpfeil

      Vielen Dank für Deine fundierte Antwort. Sag mal, bist Du Verwalter?:)

      Das mit der Kaufpreisminderung habe ich mir auch schon gedacht. Ich soll 9.500 für einen oberen Duplexparker zahlen. 10 Jahre alt, aber noch nie benutzt, da immer schon gedacht war, dass er mal verkauft wird. Technisch funktioniert das Ding und hat auch keinen Rost.

      Aber ich will keine Sonderumlage für andere, schäbige Duplexparker zahlen. Ob eine beschlossen wird ist ungewiß. Ich werde wohl anhand der Jahresabrechnung und dem Vermögensstand (Rücklagenstand) mir etwas zusammenreimen, ob dies "ausreichend" ist, oder eben nicht. Falls nicht, dann ist dies kaufpreismindernd. Da aber der Bauträger in einer guten Position ist (Verkäufermarkt), bin ich skeptisch. er hat auch schon ein paar verkauft an Dumme, welche überhaupt nicht nachgefragt hatten!?:eek:

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 18.11.09 23:02:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.400.216 von Silberpfeil1 am 17.11.09 09:04:17@all: es wird immer skurriler:

      Die Teilungserklärung erwähnt, dass eine gesonderte TG Rücklage zu bilden ist!:cry:

      Toll, was heißt dies für mich als Käufer in diese WEG? Wird die alte Wohnungsrücklage nun gesplittet: teil Whg teil TG?:confused:

      Auch die Jahresabrechnung hat Unerfreuliches:

      Müllgebühren für reine TG-Eigentümer ?!?:mad::mad:
      Hausmeister, Strom, Versicherungen alles pauschal nach MEA, es gibt keine Kostenpositionen wie HM-TG oder Strom-TG, Strom-Haus, Strom-Außenanlagen, Wohngebäudevers-TG, Wohngebäude-Haus...

      In der TE ist eine gesonderte Kosten und Lastenverteilung anhand der Pkw-Abstellplätze festgeschrieben.

      Kann ich die einfordern, notfalls gerichtlich? Sind alle Abrechnungen der Vergangenheit falsch zu korrigieren?

      Murdo
      Avatar
      schrieb am 21.11.09 18:09:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie hoch ist denn das monatliche "Hausgeld" für die TG?

      Ich hatte ein ähnliches Problem. Jetzt werden aber in der jährlichen Abrehnung des Hausverwalters getrennt die einzelnen Positionen für die TG aufgeführt. Also TG-Strom, TG-sonstige Betriebskosten etc.!


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