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    eröffnet am 09.09.10 19:34:32 von
    neuester Beitrag 20.09.10 08:22:36 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.159.837
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      Avatar
      schrieb am 09.09.10 19:34:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo und zwar folgender Fall :

      Einkommen als Angestellter NETTO 1400 euro

      dazu ein Honorar Vertrag

      Rechnung ohne MWST auch kein Gewerbeschein Künstlerische Tätigkeit

      Monatlich ca 1200 euro


      Wieviel Steuern muss jetzt von den 1200 euro aus der Selbstständigkeit bezahlt werden ???
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 19:45:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      die 1200 euro verdienst sind über mehrere Monate (allein in diesem Jahr bereist 6Monate)
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 20:08:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wieviel Steuern muss jetzt von den 1200 euro aus der Selbstständigkeit bezahlt werden ???

      Das kommt drauf an.

      Gewiß ist: Kaufst Du für diesen Betrag Lebensmittel, wirst Du darauf in der Regel 84 Euro an Steuern zahlen müssen.

      Kaufst Du ein Auto, dann sind es schon 228 Euro.

      Du siehst, der Sachverhalt gibt leider nicht genug her. Was rät Dir denn Dein Steuerberater? Der hat den Vorteil, daß er alle Unterlagen auf dem Tisch hat.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 20:15:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.128.094 von nino@ am 09.09.10 19:34:32Maximal knapp 47%. Wer eine qualifizierte Antwort erwartet, sollte sich über die notwendigen Angaben schonmal Gedanken machen.

      Nettoeinkommen ist absolut irrelevant. Wichtig sind Bruttojahreseinkommen, Werbungskosten, Familienstand, sonstige Abzüge für Versicherung etc. Neben den Einnahmen natürlich auch die Ausgaben für Deine Tätigkeit, weil hier nur der Gewinn interessiert.

      Das wird dann aber so speziell, dass es Steuerberatung wird, das solltest Du dann einen Kollegen vor Ort fragen.

      Wichtig bei künstlerischer Tätigkeit: Will die KSK auch was ab?

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 20:17:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.128.466 von Taxadvisor am 09.09.10 20:15:42ksk will nichts

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      Avatar
      schrieb am 09.09.10 21:10:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.128.094 von nino@ am 09.09.10 19:34:32Mach einfach keine Arbeitnehmerveranlagung(so heisst das bei uns in Ö) beim Finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 22:53:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      >>>Mach einfach keine Arbeitnehmerveranlagung(so heisst das bei uns in Ö) beim Finanzamt.

      Der TE ist ziemlich sicher erklärungspflichtig, ergo führt der Ratschlag zur Steuerhinterziehung. Oder wie war es gemeint?

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 08:22:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.129.611 von reckoner am 09.09.10 22:53:56habe mal eine frage an euch experten

      folgender fall
      nv-bescheinigung liegt vor bis 2011
      verluste wurden eingefahren in 2007 und 2008, 2009 unter 8000 euro einkommen also steuerfrei
      es wurde noch nie ein erklärung abgegeben (gebrtsjahr 2001)
      2010 kann gesteuert werden dass es wieder unter 8000 euro einkommen bleibt, also steuerfrei
      wann muss ich eine steuererklärung machen um die verluste 2007 und 2008 bescheinigt zu bekommen, habe mal was von 4 jahren gehört (wurde mal verlängert), aslo 2011, stimmt das , bzw wann ????


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