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    Bei verspäteten Flügen wegen Schnee auf Entschädigung bestehen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.10 15:57:09 von
    neuester Beitrag 02.12.10 10:29:30 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 01.12.10 15:57:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      01.12.10

      Flugpassagiere sollten bei Verspätungen wegen Eis und Schnee auf Ausgleichszahlungen bestehen. Rechtsanwalt Paul Degott aus Hannover rät, sich nicht vorschnell von den Fluggesellschaften mit dem Hinweis auf höhere Gewalt abspeisen zu lassen.

      Den Beweis, dass ein Flug wegen höherer Gewalt verspätet oder annulliert ist, müsse die Fluggesellschaft erbringen. Zwar ist laut Degott zum Beispiel ein Schneesturm tatsächlich ein Fall höherer Gewalt, der die Fluggesellschaft von Entschädigungen befreit. "Aber es stellt sich die Frage, wie der Flughafen mit dem Wintereinbruch umgeht." Also ob genug Flugzeuge als Ersatz bereitstehen, die Maschinen enteist sind und die Landebahn geräumt ist.

      Wegen heftiger Schneefälle und glatter Landebahnen sind in den vergangenen Tagen Hunderte von Flügen auf deutschen Flughäfen gestrichen worden. Am Flughafen Frankfurt mussten Reisende am Dienstag (30. November) in Feldbetten übernachten.

      Für solche Unannehmlichkeiten haben Kunden im Normalfall Anspruch auf pauschale Ausgleichszahlungen, die nach der Länge der Strecke gestaffelt sind. Für Flüge über weniger als 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, bei 1500 bis 3500 Kilometern Flugstrecke werden 400 Euro und bei mehr als 3500 Kilometern 600 Euro fällig. Der Flugpreis spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass sich Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert haben - oder der Flug sogar annulliert wurde.

      Kann die Airline aber höhere Gewalt als Grund für Ausfälle nachweisen, haben Passagiere zunächst nur Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt. Ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft sie mit Mahlzeiten und Getränken versorgen. Können Reisende erst am nächsten Tag fliegen, müssen sie kostenlos im Hotel untergebracht und dorthin gefahren werden. Außerdem müssen sich Airlines um eine Beförderung, etwa per Bus, kümmern. Ab einer Verspätung von fünf Stunden können Kunden vom Flug zurücktreten, dann erhalten sie den vollen Flugpreis zurück.

      Schlechter dran sind Bahnkunden. Bei Fällen höherer Gewalt wie einem Schneesturm "bekommen Fahrgäste gar nichts", sagt Petra von Rhein. Ist die Bahn für die Verspätung verantwortlich, zum Beispiel weil die Züge ungenügend gewartet sind, können Kunden einen prozentualen Anteil des Fahrpreises zurückfordern. Kommt der Zug mindestens eine Stunde zu spät, erhalten sie 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden 50 Prozent.

      Schadenersatz zu fordern - zum Beispiel wenn wegen einer Verspätung ein Termin platzt und so ein Auftrag entgeht, dürfte laut Degott schwierig werden. "Dann müssen Sie jede Schadensposition konkret beweisen können - und dass der Termin nicht zu wiederholen war", erklärt der Reiserechts-Experte.

      Flugpassagiere sollten sich bei Verspätungen an ihre Fluggesellschaft wenden. Bahnreisende erhalten die Antragsformulare für die Erstattung oft bereits im Zug oder am Zielbahnhof. Erhältlich sind sie auch beim Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt, Telefon: 01805/20 21 78 (für 14 Cent/Minute) aus dem Festnetz. Bei einer erfolglosen Beschwerde können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden

      http://www.gmx.net/themen/reise/reisetipps/846yf6s-wintercha…
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      schrieb am 01.12.10 17:58:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aber es stellt sich die Frage, wie der Flughafen mit dem Wintereinbruch umgeht.

      Es stellt sich wohl eher die Frage, aufgrund welcher geistigen Kurzschlußdenke der Herr Anwalt zu der irrigen Annahme kommt, der Flughafen sei für die Bereitstellung von genügend Flugzeugen verantwortlich und die Runway nicht geräumt. Ersteres fällt in die Verantwortlichkeit der Airline, letzteres dürfte sehr selten vorkommen, schließlich verdient der Airport nur Geld, wenn die Maschinen starten oder landen können.

      Vielleicht sollte er in einer ruhigen Weihnachtsminute auch mal überdenken, daß Flugzeugenteisungen nicht auf Vorrat gemacht werden können und dummerweise erst sinnvoll sind, wenn alle Passagiere sitzen und die Maschine ansonsten startklar wäre, es aber leider nun mal so ist, daß die mögliche Startfolge bei Normalbetrieb wesentlich kürzere Intervalle zuläßt (und demzufolge auch so geplant wird) als die Enteisungskapazität hergibt.
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      schrieb am 01.12.10 19:02:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      üble Prozesshanselei.

      Dem Anwalt sei gewünscht, dass der mal mit einem Jet mit unzureichend, weil unter Zeitdruck, enteisten Flächen abhebt.

      Vielleicht kann er dann noch kurz über seine Rechtsposition nachdenken, bevor der Flieger im Acker aufschlägt.
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      schrieb am 02.12.10 02:15:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich finde auch, dass das zu weit geht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.12.10 09:03:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.628.762 von PeWe1 am 02.12.10 02:15:29sehr höflich formuliert.

      Auf der einen Seite wollen die Leute, dass das Fliegen möglichst billig und sicher ist, andererseits verlangen die dann, selbst bei widrigsten Verhältnissen, absolute Pünktlichkeit.

      Das ist doch die Quadratur des Kreises.

      Klar ist das ärgerlich, wenn man stundenlang am Airport abhängen muss, bei Verspätungen oder gecancelten Flügen, aber wie oft kommt das denn bitte vor, in Relation zu den Flugbewegungen, die täglich allein über dem europäischen Luftraum stattfinden?

      Anstatt die Leute aufzuwiegeln, sollte sich der Herr Rechtsanwalt mal Gedanken darüber machen, was es für ein technischer Aufwand ist, 70 Tonnen Masse auf 10 000 m Flughöhe zu befördern und dann wieder sicher runter zu bekommen.
      Und das bei nahezu jeder Witterung und auch bei schlechten Sichtverhältnissen.

      Vielleicht kommt da mal ein bischen Demut und Respekt auf, statt dieser kleinkarierten Nörgelei.....

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      schrieb am 02.12.10 10:29:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es wird zuviel geflogen.
      Alles soll nichts mehr kosten.

      Und dann gibts noch zu viele AnwälteInnen, die nicht gebraucht werden.
      Diese armen Kreaturen müssen sich dann mit Abmahnungen und Dem Anspruchsdenken der Prozesshansel über Wasser halten. Besser, sie gingen als Taxifahrer.


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