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    Ersuche Euren Rat bzgl. HypoVereinsbank Optionsschein Problem - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.11 10:45:38 von
    neuester Beitrag 27.03.11 20:19:09 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.164.741
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      schrieb am 17.03.11 10:45:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Traders,

      ich habe mich gerade angemeldet, weil ich Euch um Rat fragen muss. Ihr könnt mir auch gern Euren Rat in mein Postfach legen.

      Also: Auf www.onvista.de gibt es die Optionsscheinsuche. Vor 2 Wochen habe ich mir alle Put Optionsscheine auf Gold mit Basispreis 1400 Dollar mit Fälligkeit nicht später als 1.4.2011 auflisten lassen.

      Die meisten Scheine hatten Fälligkeit 15.3.2011 bzw. 16.3.2011. Aber auch ein paar Scheine mit späterer Fälligkeit, so der Schein HV5C1B der HypoVereinsbank mit Fälligkeit 22.3.2011.
      Der wird aktuell immer noch aufgelistet, schaut bitte mal nach.

      In diesen Schein habe ich 2000€ investiert. Ist ein Kurzläufer, also hohes Risiko, aber dessen war ich mir bewusst. Am Dienstag war ein Gold-Rückgang unter 1400, und als Mittwoch (16.3.2011) Gold nicht weiter fiel, wollte ich den Schein verkaufen. Ich musste feststellen, dass mir unter flatex.de keine Kurse zum Schein gegeben wurden. Ich rufe bei der HypoVereinsbank an (die übrigens zur UniCredit Bank gehören) und frage nach, zu welchem Kurs der Schein HV5C1B gehandelt wird. Da bekomme ich die Antwort, dass der Schein schon am 15.3.2011 um 15Uhr London Zeit auslief, da stand Gold bei 1400,50 Dollar, der Schein ist also leider verfallen!!!

      Auf HypoVereinsbank Seite http://www.onemarkets.de/portal?view=/products/product.jsp&p…
      ist die Fälligkeit aber auch mit dem 22.3.2011 angegeben. Dort ist ein Link zum Verkaufsprospekt der HypoVereinsbank zum Schein HV5C1B. Das habe ich mir runtergeladen. Dort ist neben dem Fälligkeitstag 22.3.2011 auch ein Bewertungstag (final) 15.3.2011 angegeben. Wenn man genau hinschaut, kann man dann herausfinden, dass der 15.3.2011 der Tag ist, an dem der Optionsschein ausläuft (was bei anderen Banken die Fälligkeit ist). Ich habe noch mal bei der Hypobank angerufen, was denn der Fälligkeitstag im Prospekt bedeutet, weil der nicht erklärt wurde. Die sagen mir, das ist der Tag, an dem der Besitzer des Optionsscheines den Differenzbetrag ausgezahlt bekommt. Festgestellt wird der Differenzbetrag aber am 15.3.2011, am Bewertungstag (final).

      Das ist für mich eine bewusste Täuschung der Allgemeinheit, die sie erreichen, indem sie hier das Wort Fälligkeit in einem anderen Zusammenhang verwenden, als es andere Banken tun.

      www.onvista.de wurde mit dieser Begriffsmauschelei getäuscht, sie listen den Optionsschein mit einem falschen Fälligkeitsdatum auf (müsste eigentlich der 15.3.2011 sein). Darum wird er aktuell immer noch gelistet, nämlich mit Fälligkeit 22.3.2011, obwohl er schon längst verfallen ist. Ich wurde getäuscht, ich habe im Vertrauen auf onvista.de die Fälligkeit im Verkaufsprospekt der HypoVereinsbank nicht nachgeprüft.

      Meine Frage an Euch: Ist das jetzt meine eigene Schuld, oder sollte ich wegen Täuschung gegen die Hypobank vorgehen, mit Verweis, dass über die missbräuchliche Täuschung von onvista.de (der Schein wird mit einer falschen Fälligkeit gelistet) eine einfache Täuschung der Privatkunden erreicht wird. Oder kann ich in so einem Fall etwas anderes machen?

      Danke für Eure Hilfe.

      Grüsse, emahler
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 11:09:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dummheit schützt vor Strafe nicht.

      Man kann seine unwissenheit nicht an Onvista auslassen.

      Wenn Sie in der Werbung ein
      Stück Käse sehen für 2,99 was aber 3,29 kostet. was zahlen Sie ?

      Das Geschäft wird auf einen Disclaimer verweisen bzw. das es ein externer Fehler war mit dem Sie nix zu tun hat ( deswegen auch der disclaimer)

      Denke Sie wirklich die HVB sagt klar machen wir und geben Ihnen die 2 k zurück ?

      Im leben nicht.

      Die haben den Preis so gedreht das die OS ausgenkockt werden
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 11:53:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.222.936 von Latinl am 17.03.11 11:09:06Onvista ist doch von der Hypobank getäuscht wurden. Onvista ist der praktische Beweis, dass die Methode der HypoVereinsbank funktioniert, mit den Begrifflichkeiten anders umzugehen als üblich. Sie haben onvista erfolgreich täuschen können, was in der Folge viele Privatanleger täuscht.

      Dass dieser Schein von den Privaten dann bevorzugt gekauft wird ist klar, er ist ja billig in Bezug auf die scheinbare noch lange Restlaufzeit. Bei mir hat es geklappt. Mehr noch, ich habe dadurch den Verfallszeitpunkt verpasst, was mich am meisten kostete. Einen Tag vorher stand der Schein noch im Gewinn.
      Also vermute ich ganz stark Vorsatz der Hypovereinsbank so ihre Verkaufszahlen nach oben zu schrauben.


      gruss, emahler
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 12:17:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die WM meldet unter WAND/OPT BED/Fristen

      - Ausübungstag: 15.03.2011
      - Rückzahlung: 22.03.2011
      - Letzter Handeltag: 11.03.2011

      Da muß Onvista nur mal den richtigen Datenprovider nutzen oder
      lesen lernen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 12:26:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.222.769 von emahler am 17.03.11 10:45:38moin moin

      und wo ist nu die taeuschung?

      du haettest hoechstwahrscheinlich eh nit breack even erreicht und waerst mit nem total verlust raus.

      wenn man warrants handeln tut, sollte man wissen was man dort handelt.

      erste vier wochen und letzte vier wochen einer laufzeit handelt man nicht da dort der zeitwert verlust am hoechsten ist.

      bedeutet auch das man ihn nit einfach auslaufen laesst.


      zusaetzlich noch dazu gesagt nimmt man auch keine at the money, da dort der zeitwert den man verlieren kann am hoechsten ist.

      willste etwas versichern kaufste out of the money und bezahlst nur zeitwert + vola (diese art warrant verhaelt sich asymetrisch) oder du willst spekulieren und nimmst in the money wo de halt inneren wert + zeitwert + vola hast (der laeuft nahezu symetrisch)

      bei letzterer variante kann man sich auch ueberlegen ob es nit sinnvoller ist nen KO zu nehmen.

      und noch nen wort hinzu, nur weil nen schein optisch guenstig ist, isser es real noch lange nit. lieber was mit nem hebel von 3 - 5, als so ne kanone wie de se hier aufgezeigt hast.




      mfg
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 17.03.11 12:43:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.223.263 von emahler am 17.03.11 11:53:16mit dem taäuschen wäre ich vorsichtig.

      Ausserdem wär schaut schon bei onvista !

      bei 2k wirft man auch woanders ein blick drauf ! war ja komisch genug das alle OS zum 15 ausluafen nur der besagte angeblich nicht
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 13:10:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.223.658 von Latinl am 17.03.11 12:43:54schau mal nach:
      Citi lief bis 16.3
      Goldman bis 18.3. und ein anderer bis 25.3.
      Erste Group Bank bis 31.3.
      Interaktive Brokers bis 25.3.

      und die HypoVereinsb. gehört ja zur Unicredit, da war für mich der 22.3. keinesfalls unnatürlich.
      Die Scheine der deutschen Banken liefen bis zum 15.3.

      Du hast so eine komische Schreibweise, bist Du von der Unicredit?
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 13:22:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.223.524 von ORBP am 17.03.11 12:26:13Ich habe schon ganz gut Optionsscheine gehandelt. Was Du schreibst stimmt alles. Es gibt aber Fälle, in denen ich gern mal auf Kurzläufer zurückgreife, hängt eben von meiner Bewertung der Lage ab. Trotzdem danke für Deine Hinweise.

      Du fragtest, wo die Täuschung liegt?

      auf der Unicredit eigenen Seite
      http://www.onemarkets.de/portal?view=/products/product.jsp&p…
      steht Laufzeit bis 22.3.2011

      Die Seite habe ich zwar erst im nachhinein gesehen, aber onvista wurde offensichtlich durch eine solche Formulierung getäuscht.
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 13:25:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von emahler: schau mal nach:
      Citi lief bis 16.3
      Goldman bis 18.3. und ein anderer bis 25.3.
      Erste Group Bank bis 31.3.
      Interaktive Brokers bis 25.3.

      und die HypoVereinsb. gehört ja zur Unicredit, da war für mich der 22.3. keinesfalls unnatürlich.
      Die Scheine der deutschen Banken liefen bis zum 15.3.

      Du hast so eine komische Schreibweise, bist Du von der Unicredit?


      nö von einer anderen Bank wo wir schlaue Kunden haben die auch mal nen guten Deal machen.

      Gehörst du sicherlich nicht dazu. Einfach Amatuerhaft was du da machst .

      Wenn du onvista verklagst , verklag auch bitte comdirect:

      http://www.comdirect.de/inf/optionsscheine/detail/uebersicht…

      :keks::p
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 13:42:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.223.976 von Latinl am 17.03.11 13:25:07Danke für die comdirect Seite, die meine These stützt, dass hier seitens der Hypovereinsbank durch merkwürdige Wortwahl offensichtlich eine Fehlinformation nach außen betrieben wurde. Ist ja an mehreren Stellen so falsch angekommen.

      Also sind nicht onvista oder comdirect die Täter, sondern die HypoVereinsbank.
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 13:49:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      genau alles Betrüger ! Elende !

      alle wollen sie dich verarschen :-)

      naja auf der HVB Seite hast du doch ein super Prospekt. lesen bildet
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 13:53:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.223.447 von Sukothai am 17.03.11 12:17:03Die WM meldet unter WAND/OPT BED/Fristen

      - Ausübungstag: 15.03.2011
      - Rückzahlung: 22.03.2011
      - Letzter Handeltag: 11.03.2011

      Da muß Onvista nur mal den richtigen Datenprovider nutzen oder
      lesen lernen.



      Hallo Sukothai,

      danke für Deine Infos, unter welcher Seite finde ich das?

      grüsse
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 21:14:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      du das ist einfach ein missverständnis zwischen den parteien. klar ist die HVB blöd wenn sie das so angibt. das ist eben kein top-emittent wo alles reibungslos läuft. aber bewusst wollen sie nicht täuschen, das bringt denen gar nix. und bei onvista unterlaufen häufiger fehler beim einlesen der daten, es gibt hundertausende produkte..

      leider pech für dich, bindend ist was im product pdf bzw in den zertifikats bedingungen steht..
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 11:38:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.227.276 von marketwizard. am 17.03.11 21:14:42Die arme Bank kennt sich eben auch noch nicht so gut aus. Sie erschleicht sich ungewollt einen Vorteil gegenüber anderen Emittenten bzw. kassiert unbeabsichtigt die Anleger ab.

      Wenn da niemand einen Riegel vorschiebt, wird sie noch ewig unerfahren aber glücklich so weiter machen. (/ironie aus)


      Hier mal ein Auszug aus HSBC & Trinkaus Seite bzgl. Optionsscheine:

      Was passiert mit einem Optionsschein bei Fälligkeit, wenn keine Erklärung zur Ausübung abgegeben wurde?

      Weit verbreitet ist der Glaube, Optionsscheine müssten am Laufzeitende ausgeübt werden, um nicht wertlos zu verfallen. Optionsscheininhaber haben vor Fälligkeit des Optionsscheines grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten: 1. Sie können ihren Optionsschein vor dem Laufzeitende zum tagesaktuellen Geldkurs verkaufen. 2. Der Optionsschein kann unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen ausgeübt werden. In der Regel sehen die Emissionsbedingungen allerdings eine Ausübung nur innerhalb bestimmter Fristen vor, die nicht zwangsläufig auch am Laufzeitende liegen. 3. Der Optionsschein kann bis zur Fälligkeit gehalten werden. Der Emittent ermittelt in diesem Fall den Abrechnungsbetrag, welcher dem Inhaber am fünften Bankarbeitstag nach Fälligkeit der Option, d.h. am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der Ausübungsfrist bei Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübungsart bzw. nach dem Ausübungstag bei Optionsscheinen mit europäischer Ausübungsart, automatisch gutgeschrieben wird. Welcher Kurs für die Ermittlung des Abrechnungsbetrages herangezogen wird, d.h. ob der Kurs des Basiswertes in der Mittags-Auktion oder der Schlusskurs relevant ist, wird bei Emission des jeweiligen Optionsscheines festgelegt.


      Aus diesem Abschnitt ist ersichtlich:
      - Laufzeitende und Falligkeitsdatum sind identisch
      - 5 Bank-Arbeits-Tage nach Laufzeitende (d.h. Fälligkeit) muss beglichen werden

      Was macht die Hypovereinsbank? Die gibt auf der Seite
      http://www.onemarkets.de/portal?view=/products/product.jsp&p…
      ein Laufzeitende 22.3.2011 an, das 7 Tage nach der Fälligkeit des Optionsscheins liegt. Die Fälligkeit wird weiterhin dahingehend verschleiert, dass das Wort Fälligkeit dort gar nicht vorkommt, sondern nur ein Wort "Bewertungstag" (15.3.2011).
      Kein Wunder, dass onvista und comdirect die Daten falsch verwenden.
      Im Telefonat mit der Hypovereinsbank wurde mir dann mitgeteilt, dass bei Ihnen das Laufzeitende der Termin ist, wenn der Schein beglichen sein muss.
      Es ist Schwachsinn, diesem Termin einen (auch noch so irreführenden) Namen zu geben, weil der Rückzahlungszeitraum von 5 Bank-Arbeitstagen sowieso gesetzlich geregelt ist.
      Es reicht z.B., im Verkaufsprospekt darauf hinzuweisen, dass 5 Bank-Arbeits-Tage nach Fälligkeit der Differenzbetrag ausgezahlt wird.

      Hier wird mit der Begrifflichkeit Missbrauch getrieben. Es fällt schwer zu glauben, dass das keine Absicht war. Ungewollt werden onvista und comdirect Steigbügelhalter für den ihr unsauberes Vorgehen. Das ist vergleichbar mit einem Trojaner, der über Deinen mail-account Spam-mails an alle Welt ausschüttet. In dem Fall ist auch der Trojaner-Hersteller der Kriminelle.

      Wenn es denn doch keine Absicht war, gehört denen die Lizenz entzogen und geschädigte Anleger haben zumindest das Recht auf Schadensausgleich. Das ist mein Fazit.

      An alle: Wie sollte ich nun vorgehen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 11:41:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.230.039 von emahler am 18.03.11 11:38:37der Auszug (HSBC & Trinkaus) war von folgender Seite:
      http://issuer.onvista.de/wissen.html?ID_ISSUER_GROUP=53882&N…
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 14:19:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Habe da auch schon böse Erfahrung gemacht. Nit Quiagen. Am Fälligkeitsdatum 23.02.11 lag die Basis oberhalb des Strikes, aber eben nicht am Bewertungstag 15.02.11. Auch hier lagen 7 Tage dazwischen, der Schein verfiel wertlos. Aber irgendwoher wusste ich vorher vom Bewertungsdatum (finanzen.net? onvista?)

      Klar ist auch, dass die Emis, wenn die Kurse am Ende nur noch minimal vom Strike entfernt sind, diesen beeinflussen. Am Bewertungstag noch einen massiven Verkauf - am Tag danach Rückkauf. Und der OS ist ausgehebelt.

      Ob das Betrug oder einfach kaufmännisches Geschick ist?
      Avatar
      schrieb am 22.03.11 20:41:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Jetzt ist es passiert, die Fälligkeitsdaten auf onvista.de wurden korrigiert (siehe die ersten 2 Bilder unten).

      Das betrifft alle Gold-Optionsscheine, die die Hypovereinsbank für alle Laufzeiten und Basispreise emittiert hat, vielleicht auch alle Silber- und Öl-Scheine usw., das habe ich nicht überprüft.
      Ich frage mich, wie lange das schon so geht, wie lange Anleger schon so abgezockt wurden bzw. gegenüber der Konkurrenz unlauterer Wettbewerb betrieben wurde.
      Wenn nämlich der 22.3. statt des 15.3. als Laufzeitende für die Berechnung der Kennzahlen verwendet wird, erhält man bessere Kennzahlen, die Anleger kaufen dann eher dieses Produkt, als das der Konkurrenz.
      Der Anleger wundert sich dann nur, dass die Preisentwicklung seines Scheines nicht so verläuft, wie sie eigentlich verlaufen müsste: er wurde abgezockt.

      Ich wurde sogar 100% abgezockt, weil ich durch die falsche Fälligkeit 22.3. die echte Fälligkeit 15.3. verpasst habe.

      Hier die 2 Bilder (Printscreens):
      Auf dem ersten habe ich am 22.3.2011 um 02:59:52 Uhr über die onvista.de Auflistungsfunktion alle Put Optionsscheine auf Gold aufgelistet, die von der HVB emittiert wurden. Ich präsentiere nur einen Ausschnitt davon, aber oben steht, dass das 40 verschiedene Scheine sind.
      Überall ist noch das falsche Fälligkeits-Datum mit dem 22.ten des Fälligkeits-Monats angegeben. Logischerweise sind die am 15.3.2011 schon abgelaufenen Scheine noch mit dabei, quasi als Zombie-Scheine (schon eine ganze Woche), weil sie eben mit falscher Fälligkeit 22.03.2011 angegeben werden.


      Auf dem zweiten Printscreen habe ich am 22.3.2011 um 14:31:44 Uhr nochmal alle HVB Gold Puts aufgelistet. Und, surprise, das Fälligkeits-Datum wurde überall auf den 15.3.2011 korrigiert. Die Zombie-Scheine sind rausgefallen, und weil's nur noch insgesamt 30 Scheine sind, wissen wir, es waren also 10 Zombies dabei.


      comdirect.de hat per 22.3.2011 um 20:05 Uhr jedoch noch nicht korrigiert, hier ein Ausschnitt aus der comdirect.de-OS-Suche:
      Avatar
      schrieb am 23.03.11 23:12:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      ... jetzt auch comdirect: sie haben den letzten Handelstag aller HVB Gold Optionsscheine vom 22ten des Fälligkeitsmonats auf den 15ten korrigiert. Hier ein Ausscnitt:
      Avatar
      schrieb am 24.03.11 08:51:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      ok, aber wie gesagt, der Emittent hat das sicher nicht absichtlich gemacht, er hat dadurch keinen Vorteil. Das ist ein Fehler zwischen HVB und Onvista gewesen, leider zu deinem Nachteil. Ich mein die HVB hat sicher deutlich weniger Produkte als bessere Emittenten, daher sicher weniger Mitarbeiter in dem Bereich, dann passiert sowas.

      Was lernen wir daraus, Finger weg von HVB Scheinen !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.03.11 22:51:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.257.595 von marketwizard. am 24.03.11 08:51:50Der Vorteil ist der vermehrte Verkauf der eigenen Optionsscheine an die Anleger. Die Optionsscheine werden ja mit besseren, weil falschen Kennzahlen dargestellt, als die der Konkurrenz.

      Ich weiss natürlich nicht, ob die HVB absichtlich so agiert. Ich weiss aber, dass ein Emittent Fehltrades rückabwickelt, wenn z.B. der Optionsschein wg. technischen Problemen zu billig verkauft wurde. Umgekehrt weiß ich, dass Banken Trades rückabwickeln, wenn sie selber einen Fehler gemacht haben. Scheint bei der HVB so nicht zuzutreffen, denn:
      Ich habe der HVB am 21.3. in einer email meinen Fall mit Ziel Rückabwicklung geschildert. Ich habe (bis jetzt) noch nicht mal 'ne Empfangsbestätigung bekommen.

      13 Jahre Erfahrung mit Optionsscheinen geben mir das Bewußtsein, keinerlei Verantwortung für diese Siutation zu haben, ich war Spielball fremder Fehler. Wenn die HVB damit durchkommt, ist das für mich gleichbedeutend, dass mit dem Anleger alles gemacht werden kann, dass es keinen Anlegerschutz gibt.
      Darum werde ich mich an die DSW wenden (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Ich will neben der Rückabwicklung des Trades auch eine Entschädigung für meine Unkosten und meine Arbeitszeit in diese Sache und ein angemessenes Schmerzensgeld erwirken. Zusätzlich werde ich der BAFIN ausführlich meinen Fall schildern, die sollen doch mal nach dem Rechten sehen und für Ordnung sorgen.

      Kann mir jemand noch weitere Ratschläge geben?
      Hat jemand Erfahrung mit der DSW bzw. mit der BAFIN?
      Avatar
      schrieb am 25.03.11 14:52:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      hmm versuchen kannst du es, aber die chancen stehen sehr schlecht.
      das mit dem bewertungs- und fälligkeitsdaten ist schon bei denen seit jahren gang und gebe. diese probs gibt es auch bei einigen anderen emis.

      letztenendes war der schein viel zu billig beim kauf, hätte einem auch auffallen können.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.03.11 16:09:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.266.896 von towlander am 25.03.11 14:52:21Der Optionsschein HV5C1B der HVB war zu meinem Kaufzeitpunkt viel teurer als die Scheine der Deutschen Bank bzw. Commerzbank, die auch am 15.3. ausgelaufen sind. In diese Richtung konnte ich gar keinen Verdacht schöpfen.

      Ist schon kurios, mit dem richtigen Verfallsdatum hätte HV5C1B statt der vermeintlich guten Kennzahlen mit dem absolut höheren Preis als die DB- bzw. Commerzbank-Scheine sehr schlechte Kennzahlen gehabt. Schon deshalb hätte ich den Schein nicht gekauft.

      Aber: Ein Teil meiner Anlagestrategie war auch die Wahl eines Scheins (und darum kamen die DB- bzw. Commerzbankscheine auch nicht in Frage), der eine gewisse Zeit nach den Scheinen der DB bzw. der Commerzbank verfällt, um, falls ich nicht vorher lukrativ verkaufen konnte (wie ja geschehen), die potentiellen Kursturbulenzen am und um den Verfallstag am 15.3. zum Verkauf nutzen zu können. Das ist ja genauso eingetreten. Ich hätte einen hohen prozentualen Gewinn gemacht. Dann kam aber das böse Erwachen.
      Avatar
      schrieb am 25.03.11 17:18:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      Jetzt hat auch die HyopVereinsbank Ihre Produkteinzelseiten korrigiert!!! (siehe unten)

      Die HVB hat also erst ihre Fehler korrigiert, um dann, 4 Tage nach meiner Reklamation, mir mitzuteilen, alles richtig gemacht zu haben, weshalb meine Reklamation nicht akzeptiert werden kann!!!

      Sieht so aus, als wenn die HypoVB und der Datenanbieter Interactivedata.com (Anbieter der Daten für comdirect.de und onvista.de) nach meiner Reklamation ihr Kommunikationsproblem erkannt haben, woraufhin die HVB Ordnung in ihre Begrifflichkeiten gebracht hat.


      Die Produkteinzelseite von HV5C1B war vor dem Verfall des Optionsscheins unter dem Link
      http://www.onemarkets.de/portal?view=/products/product.jsp&p… zu finden.
      Ich habe davon einen Printscreen vom 18.3.2011 um 4:24 Uhr, man beachte die Laufzeit bis 22.3.2011 (unten links):




      Zum Vergleich die Produkteinzelseite des Gold-Put-Optionsscheins HV5C17:
      http://www.onemarkets.de/portal?view=/products/product.jsp&p…
      Davon habe ich ein Printscreen vom 25.3.2011 um 14:06 Uhr, man beachte, jetzt steht Fälligkeitstag am 22.3.2011, dort wo vorher Laufzeit stand:




      Geändert wurde also der Begriff Laufzeit in den Begriff Fälligkeitstag. Das hat natürlich einen Grund. Die Bedingungen zu HV5C1B und HV5C17 stehen in der Broschüre „Final Terms“ (Link ist auf der Produktseite bzw. unter:
      http://www.onemarkets.de/portal/download?document=209589&lan…). Der Begriff Laufzeit wird dort aber nirgendwo definiert. Folglich ist der Begriff Laufzeit so zu verstehen, wie er in jeder Broschüre „Basiswissen zu Optionsscheinen“ verwendet wird, nämlich als die Zeit bis zum Bewertungstag, und der war im Falle des HV5C1B der 15.3.2011.

      DIE HVB HAT DIE LAUFZEIT FALSCH ANGEGEBEN UND IST FOLGLICH ZUM SCHADENERSATZ AN MICH VERPFLICHTET.

      (Der Begriff Fälligkeitstag wird in den Final Terms als Rückzahlungstermin definiert, darum die Eliminierung des Begriffs Laufzeit auf den Produkteinzelseiten.)

      Interactivedata.com, und damit an onvista.de und an comdirect.de, bekamen also von der HypoVereinsBank falsche Daten über ihre angebotenen Gold-Optionsscheine.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.11 02:07:44
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.267.874 von emahler am 25.03.11 17:18:35Der Gold-Put-Optionsscheins HV5C17 hat natürlich den Fälligkeitstag am 22.3.2011. Sorry, da hab ich mich vertan.


      Ich werde jetzt mal sauber die Begrifflichkeiten aufzeigen, wie sie aus dem Prospekt "Final Terms" (Link siehe im vorangehenden Beitrag 23) entnommen werden können:

      - Der Beobachtungstag (final) ist der 15.3.2011 im Falle von HV5C1B und der 15.12.2011 im Falle von HV5C17.
      - Die Berechnung des an den Inhaber des Optionsscheines auszuzahlenden Differenzbetrages erfolgt mittels des London 15 Uhr Kurses von Gold am Beobachtungstag (final) unter Beachtung des Euro/Dollar Referenzkurses am Bewertungstag
      - Der Bewertungstag ist der auf den Beobachtungstag (final) unmittelbar nachfolgende Bankgeschäftstag, also der 16.3.2011 im Falle von HV5C1B und der 16.12.2011 im Falle von HV5C17.
      - Der Fälligkeitstag ist der 22.3.2011 im Falle von HV5C1B und der 22.12.2011 im Falle von HV5C17.
      - Der Fälligkeitstag ist der von der HVB festgelegte Tag, von dem ausgehend innerhalb von 5 weiteren Bankgeschäftstagen an den Optionsscheinbesitzer der Differenzbetrag gezahlt wird

      Folglich lauten die Eckdaten für meinen HV5C1B:
      Laufzeit: bis 15.3.2011 (entspricht dem Beobachtungstag (final))
      Bewertungstag: 16.3.2011
      Fälligkeitstag: 22.3.2011 (d.h. bis zum 29.3.2011 wird spätestens ausgezahlt)

      damit wurden auf der Produkteinzelseite von HV5C1B (siehe ersten Printscreen im Beitrag 23) eine falsche Laufzeit, nämlich bis zum 22.3.2011 und ein falscher Bewertungstag, nämlich der 15.3.2011 angegeben.
      Das bedeutete eine krasse Fehlinformation für die Anleger des Scheines HV5C1B

      Alle in den "Final Terms" aufgeführten Gold-Optionsscheine der HVB hatten so eine fehlerhafte Produkteinzelseite, darunter sind Scheine, die bereits im Dezember 2010 fällig wurden.

      Damit ist klar, warum die Produkteinzelseiten nach meiner Reklamation geändert wurden. Sie mussten richtig gestellt werden.
      So geschehen auch auf der Produkteinzelseite von HV5C17 (siehe zweiter Printscrenn im vorigen Beitrag 23). Und zwar wurde jeweils die Laufzeit durch den Beobachtungstag (final) ersetzt und der Bewertungstag wurde durch den Fälligkeitstag ersetzt.


      Die HVB hat jetzt meiner Meinung nach folgende Verpflichtungen:
      - alle aktuellen HVB-Gold-Optionsscheinbesitzer müssen von dieser Änderung der Produkteinzelseiten informiert werden
      - die HVB muss Schadenersatz für diejenigen leisten, die dadurch Nachteile erlitten haben


      Da wird die BAFIN sich aber wundern, über so viel Schlamperei.
      1 Antwort
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      schrieb am 26.03.11 10:39:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.269.547 von emahler am 26.03.11 02:07:44Beitrag 24 hat Licht in das Begriffs-Dickicht gebracht. Begriffliche Unsicherheiten in meinen Beiträgen vorher bitte ich richtig einzuordnen.

      Darum möchte ich ergänzend zum Beitrag 24 noch ein paar Worte zu den verwendeten Begriffen Laufzeit bzw. Laufzeitende anbringen. (Ich will es jetzt idiotensicher darstellen)

      In den „Final Terms“ (
      http://www.onemarkets.de/portal/download?document=209589&lan…) sind die Begriffe Laufzeit bzw. Laufzeitende nicht explizit definiert. Jedoch finden sich darin folgende Angaben:

      In Mitte der Tabelle auf Seite 3 steht:

      Ausübung: Europäische Ausübung (automatisch am Laufzeitende)

      Im Anhang 3 auf Seite 10 steht:

      §4 (Fälligkeit, Ausübung)
      Die Optionsscheine gelten am Beobachtungstag als automatisch ausgeübt, falls der Differenzbetrag am Beobachtungstag positiv ist.



      Hieraus kann man entnehmen, Laufzeitende und Beobachtungstag (final) sind identisch.

      Folglich hat der Optionsscheines HV5C1B eine Laufzeit bis zum Beobachtungstag (final), d.h. bis zum 15.3.2011.

      Hiermit ist klar aufgezeigt, dass die Produkteinzelseite des Optionsscheines HV5C1B (siehe erster Printscreen im Beitrag 23, links unten) die Laufzeit mit dem 22.3.2011 falsch angibt.
      Avatar
      schrieb am 26.03.11 10:49:23
      Beitrag Nr. 26 ()
      ich denke, der haken an der sache sind die begriffe, jeder versteht darunter was in seinem fall das beste ist. hvb wird sicherlich mit laufzeitende verstehen, dass das wertpapier an dem tag aus dem depot gebucht wird, was i.d.r nach einer woche passiert, und der entsprechende betrag auf das konto des anlegers überwiesen wird.
      du oder der allgemeine anleger verstehst darunter, dass der schein bisdahin läuft, sprich erst am laufzeitende ausgeübt wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.11 12:17:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.269.943 von towlander am 26.03.11 10:49:23Die Beiträge 24 und 25 dienen ja dazu, klar aufzuzeigen, wie die HVB die Begriffe in den Final Terms festgesetzt hat. Damit gibt keinen Spielraum mehr für Interpretation. Wenn die HVB selbst die Begriffe Laufzeit und Bewertungstag auf den Produkteinzelseiten der Optionsscheine anders verwendet als in den Final Terms festgesetzt, begehen sie einen klaren Fehler und betreiben Desinformation an die Anleger.

      Dafür haftet dann natürlich die HVB.

      Das wollen sie aber nicht.

      Also haben sie klammheimlich die Produkteinzelseiten nach meiner Reklamation verändert.

      Ich kann diese Änderung aber aufzeigen.

      Damit werden sie ein Problem bekommen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.11 20:19:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die aktuelle Produkteinzelseite meines am 15.3.2011 ausgelaufenen OS HV5C1B ist keine mehr, die wurde eliminiert (siehe ersten Printscreen unten). Bin gespannt, ob die HVB das so läßt bzw. sie in veränderter Form, wie im Beitrag 23 beschrieben, ins Netz stellt. Das wäre insofern pikant, da die HVB dann im nachhinein einen Bestandteil der Vertragsbedingungen geändert hätten, der sich auf den Kauf des Scheines HV5C1B meinerseits von der HVB bezieht.

      Heute, am 27.3.2011 um 19:25 Uhr war jedenfalls unter dem Link zur Produkteinzelseite von HV5C1B http://www.onemarkets.de/portal?view=/products/product.jsp&p… nur folgendes zu erhalten (erster Printscreen):


      Als ein Unding sehe ich deswegen auch die wie in Beitrag 23 beschriebene Änderung der Produkteinzelseiten der schon im Dezember 2010 verfallenen Scheine an. Als Beispiel hier ein Printscreen vom 27.3.2011 um 19:30 Uhr der Podukteinzelseite des Scheines HV5C0Z, in dieser Form z.Z. unter dem Link http://www.onemarkets.de/portal?view=/products/product.jsp&p… abrufbar:


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