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    Kann man bei einem Grundstückskauf Skonto bekommen oder ist das nicht möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.11 09:19:21 von
    neuester Beitrag 24.08.11 14:58:14 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.168.565
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      Avatar
      schrieb am 24.08.11 09:19:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      hat jemand Erfhrung beim Grundstückskauf.
      Lassen Notarverträge Zahlungsbedingungen mit Skonto zu?

      Vielen Dank im voraus!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 09:23:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von Optimist16: Hallo zusammen,

      hat jemand Erfhrung beim Grundstückskauf.
      Lassen Notarverträge Zahlungsbedingungen mit Skonto zu?

      Vielen Dank im voraus!


      :confused::confused::confused:

      wie ist denn die konstellation ? Sie haben cash was evtl. eher fließen könnte :confused:

      grundsätzlich ist alles möglich
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 09:32:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.994.175 von Latinl am 24.08.11 09:23:58Wir haben die Summe für den Kauf als Tagesgeld geparkt. Der Verkäufer ist der Bund.
      Wir wollen auf dem Grundstück ein Haus bauen.

      Wenn man bei google Skonto und Grundstück eingibt, bekommt man keine Treffer.
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 10:03:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Möglich oder realistisch?

      Ist halt nicht üblich, aber das macht es ja (in der Theorie) nicht unmöglich.
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 10:20:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Optimist16: Wir haben die Summe für den Kauf als Tagesgeld geparkt. Der Verkäufer ist der Bund.
      Wir wollen auf dem Grundstück ein Haus bauen.

      Wenn man bei google Skonto und Grundstück eingibt, bekommt man keine Treffer.


      Tagesgeld = Cahs kann sofort fließen.

      Einfach einen guten Preis aushandeln und gut ist. Ich glaub kaum das sich der Bund auf neuartige Vertragsoptionen einlässt :cool:

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      schrieb am 24.08.11 10:56:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.994.147 von Optimist16 am 24.08.11 09:19:21Hallo,

      Sie haben ja ein kurioses Anliegen...ein Grundstückskauf unterliegt dem reinen Verhandlungsgeschick von Ihnen. Grundlegend hat der Notar mit den Preisen und Gebühren nichts zu tun. Er siegelt nur den Eigentumsübergang ab. Dazu wird ein Termin in der Zukunft benannt. Möchten Sie eher zahlen müssen Sie das mit dem Verkäufer verhandeln. Warum dieser auf Geld verzichten sollte ist mir aber unklar.

      Der Notar bekommt auf jeden Fall seine Gebühr für die Umschreibung. Liegt be 1,5% vom Grundstückswert. Dort ist das Grundbuchamt schon inkusive.

      Ich denke Sie wollen auf die Grunderwerbssteuer hinaus. Dazu müßte der Notar einen kleineren Verkaufspreis in den Vertrag aufnehmen. Geht dann aber in die illigale Richtung. Aber auch dies unterliegt Ihrer Vereinbarung mit dem Verkäufer.

      Beste Grüße
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 11:06:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.994.671 von HAZARD05 am 24.08.11 10:56:24Danke für die vielen Infos, etwas illegales will ich natürlich nicht machen.

      Ich will nur das im Kaufvertrag als Zahlungsbedingung beispielhaft fesgehalten wird:

      10 Tage 2%, 30 Tage netto nach dem Notartermin.


      Aber ich befürchte auch, dass der Verkäufer sich nicht drauf einläßt.
      Der Kaufpreis ist schon fest, da es eine Art Versteigerung war.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 14:58:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.994.723 von Optimist16 am 24.08.11 11:06:34da läßt sich keiner drauf ein , warum auch ?

      der Bund ist eine Behörde, warum sollte ein Mitarbeiter sowas machen ? Man wird ihn fragen wo die restlichen 2 % abgeblieben sind


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