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    Ausbildungskosten 100 % absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.01.12 11:50:26 von
    neuester Beitrag 01.03.12 20:06:38 von
    Beiträge: 12
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      Avatar
      schrieb am 04.01.12 11:50:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusmmen ... und ein frohes neues Jahr allerseits.

      Eine Frage .... stimmt es, dass man Aus-/Fortbildungskosten voll absetzen kann?

      Mal angenommen mein Arbeitsplatz liegt 200 km entfernt und ich muss 5x im Monat dahin. Das heißt ich habe 5 Hin- und Rückfahrten im Monat. Entsprechend setze ich 5x200x0,30 ab, da ja nur die einfache Fahrt abgesetzt wird.

      In einem Monat hatte ich jedoch neben den 5 Fahrten eine weitere Fahrt zu einer firmeninternen Fortbildung. Kann ich dann neben den 5x200x0,30 dann die Fahrt zu Fortbildung mit 1x400x0,30 absetzen?

      Weiß das jemand?
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 12:29:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      H 9.10 "Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte" LStH 2011

      - Fahrtkosten bei Fortbildungsveranstaltungen

      Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte liegen auch vor, wenn diese freiwillig zum Zwecke der Fortbildung aufgesucht wird (>BFH vom 26.02.2003 - BStBl. II S. 495).

      -------

      Also einfache Entfernung.

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 13:26:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 13:44:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.548.771 von KLumpur am 04.01.12 13:26:48Dies ist auch richtig und bezieht sich auf eine Weiterbildungsstätte außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte.

      Früher wurde angenommen, dass die Weiterbildungsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird und darum nur die einfache Entfernung als Fahrtkosten abgesetzt werden kann.

      Dieses im Focus zitiert BFH Urteil stellt nun klar das dies NICHT so ist und Hin + Rückfahrt steuerlich geltend gemacht werden kann.

      Mein Posting 2 stellt mit Quellenagabe alles klar. Dies ist Gesetz und beim Finanzamt kann man nicht mit Artikeln aus BILD, Morgenpost oder Focus kommen.

      Wie schon oben beschrieben, der Focus Artikel ist RICHTIG bezieht sich aber auf einen anderen Sachverhalt.
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 13:53:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.548.771 von KLumpur am 04.01.12 13:26:48Und noch eins drauf:

      Auch wenn du abends nach Rückkehr von der Arbeit noch einmal in die Firma musst (egal ob Arbeit, Weiterbildung oder mit der Sekretärin flirten) wird dies steuerlich NICHT anerkannt weil nur der Arbeitsweg
      1 x täglich abzugsfähig ist.

      Dies regelt das BMF Schreiben vom 31.08.2009 (BStBl. I S. 891) mit der Nr 1.7 "Mehrere Wege an einem Arbeitstag".

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      Avatar
      schrieb am 04.01.12 17:33:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      ah ok, danke für die erklärung.

      ist bei dem artikel relevant ob die weiterbildung in oder außerhalb der arbeitszeit statt findet?

      wie sieht es aus wenn die fortbildungsstätte ein paar 100m von dem arbeitsplatz entfernt ist, sich aber nicht dort befindet wo man tatsächlich immer ist, wenn man arbeitet !? also fortbildungsstätte liegt nicht auf dem firmengelände, sondern ein paar 100m weiter ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 17:44:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.550.385 von KLumpur am 04.01.12 17:33:42H 9.4 LStH 2011 "Weiträumiges Arbeitsgebiet"

      Auch ein weiträumig zusammenhängendes Arbeitsgebiet kann eine regelmäßige Arbeitsstätte sein, z. B.

      - Forstrevier eines Waldarbeiters

      - Betriebs-/Werksgelände

      - Neubaugebiet, Kehr - und Zustellbezirk



      ich bin eigentl. nicht dein kostenloser Steuerberater.....;)
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 18:59:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von sausebraus2000: ich bin eigentl. nicht dein kostenloser Steuerberater.....;)


      habe ich dich gezwungen zu antworten? NEIN!

      also gemäß der von dir genannten definition ist meine schulungsstätte nicht mein eigentliches arbeitsgebiet.

      ich glaube ich probiere es einfach mal ... wenn die das dann nicht anerkennen wollen, dann habe ich halt pech gehabt :-)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 19:33:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.550.859 von KLumpur am 04.01.12 18:59:02- Betriebs-/Werksgelände

      ist vermutl. das Werksgelände.

      Ein ganzer Zustellbezirk von z. B. 10 qm (z. B. der Post)!! ist das Betriebsgelände.

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 04.01.12 19:36:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      nein, auch das nicht. da, wo ich arbeite, ist nicht die schulungsstätte. die ist zwar von da aus fußläufig erreichbar, aber es liegt definitiv nicht auf dem werks-/betriebsgelände!

      also laut aussagen von kollegen setzen sie fahrtkosten zu BERUFSBEDINGTE WEITERBILDUNGEN komplett ab.

      google sagt halt verschiedenes, von daher fragte ich.
      Avatar
      schrieb am 01.03.12 19:10:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      das thema ist für mich immer noch aktuell .... bzw. sogar noch aktueller als es letztens war, als ich das thema eröffnete ... denn aktuell bin ich dabei die steuererklärung zu basteln ...

      die meinungen gehen scheinbar echt meilenweit auseinander ...

      also gemäß diesem beitrag kann ich die fahrtkosten sehr wohl absetzen:
      http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/steuern/e…
      Avatar
      schrieb am 01.03.12 20:06:38
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Zeitungen können viel und immer mehr schreiben. Was soll es denn neues im genannten Artikel geben?

      Beim Finanzamt zählt nicht der Focus oder BILD Artikel sondern die "Amtlichen Einkommensteuer Richtlinien". Dies ist ein grünes Buch, kommt jährlich und ist auch die Lektüre der Finanzämter. Dazu kommen dann noch die aktuellen BMF Schreiben und Urteile welche man auf der Homepage des Bundesfinanzministerium lesen kann http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-…

      Hör auf auf die Kollegen zu hören. Jeder ist für seine Erklärung selbst verantwortlich und unterschreibt diese. Man kann dann nicht sagen (wenns nicht klappt) "der Willi hat es aber auch so gemacht".....


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