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    Anrechnung von Stückzinsen auf Altverluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.13 15:02:57 von
    neuester Beitrag 30.05.13 19:43:14 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 27.05.13 15:02:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe hier im Forum verschiedene Beiträge bzgl. Berücksichtigung von Altverlusten (vor 2009) mit Hilfe von Stückzinsen gesehen. Allerdings ist mir die konkrete Umsetzung leider noch nicht klar.
      Daher hier ein Beispiel mit der Bitte um Berichtigungen und Kommentare.

      Bank A: Zinsen von 1000 €
      Bank B: Kauf einer Anleihe für 10000 €, darin enthalten 800 € Stückzinsen.
      Verkauf der Anleihe kurze Zeit später für 10200 €, darin enthalten 900 € Stückzinsen.

      Steuerbescheinigungen:
      Bank A: KAP
      Zeile 7: 1000 € -> 250 € Abgeltungssteuer bezahlt (ohne Soli)
      Zeile 8: 0 €
      Zeile 50: 250 €

      Bank B: KAP
      Zeile 7: 200 € (10200 - 10000) -> 50 € Abgeltungssteuer bezahlt (ohne Soli)
      Zeile 8: 1000 € (10200 - 9200 (Kaufpreis abzg. Stückzinsen))
      Zeile 50: 50 €
      Kann der Wert von Z. 7 kleiner als der von Z. 8 sein? In Z. 8 steht: ... in Zeile 7 enthaltene Gewinne ...

      Anlage KAP, Summen aller Banken
      Zeile 7: 1200 €
      Zeile 8: 1000 €
      Zeile 50: 300 €

      Durch Verrechnung von 1000 € (Zeile 8) mit Altverlusten Erstattung von .25 * 1000 = 250 €

      Bei Steuerbescheinigungen steht jeweils, dass Zeile 7 nur ausgewiesen wird, wenn die Summe positiv ist. Was passiert, wenn sich der Wert der Anleihe während der Haltedauer verringert, d.h. die Stückzinsen steigen natürlich, aber durch andere Einflüsse sinkt der Wert.
      Beispiel: Verkauf für 9900 €, enthalten sind wie oben 900 € Stückzinsen.
      Dann wäre insgesamt bei Bank B ein Verlust von 100 € entstanden, wird der in Z. 7 (negativ) ausgewiesen oder kommt der dann in Zeile 12, d.h. wäre dann in Zeile 7 0 € und trotzdem noch 1000 € in Zeile 8?

      Wenn das Beispiel so stimmt, könnte ich maximal die Steuerschuld für meine anderweitig erhaltenen Zinsen auf 0 drücken, oder?
      D.h. bei 4000 € Zinsen - 1602 € Freibetrag könnte ich maximal .25 * (4000 € - 1602 €) = 599,50 € an Steuer sparen.
      Oder kann hier auch ein Verlust generiert werden, der auf die nächsten Jahre vorgetragen werden kann?

      Würde mich freuen, wenn das jemand anhand des Beispiels erläutern und ggf. natürlich die richtigen Zahlen einsetzen könnte.

      Danke!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.13 15:22:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.723.269 von Stadtmusikant am 27.05.13 15:02:57Bank B west für Zeile 8 leider auch nur EUR 200 aus. In Deinem Verlustbeispiel Verkauf zu 9.900 würde die StB alles Nullen ausweisen, es sei denn Du beantragst bis zu 15.12. die Verlustbescheinigung. Mit dem Modell kann man bei Nutzung von zwei Banken die Altverluste verrechnen zw. in Neuverluste umwandeln und in den folgenden Jahren verrechnen.

      Dein Beispiel modifiziert:
      Verkauf der Anleihe zu 10.050, darin enthalten Stückzinsen 900.

      Zeile 7: 50 EUR
      Zeile 8: 50 EUR

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.05.13 20:48:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir schon gedacht, dass es nicht so einfach ist. Würde dies denn gehen, wenn alles bei einer Bank wäre?

      Mir ist nicht klar, wie das Stückzinsmodell dann überhaupt funktioniert.
      Könntest du das evtl. an einem konkreten Beispiel erläutern (ohne einen möglichen Verlust beim Verkauf, das ist ja nur eine Nebendiskussion)?
      Avatar
      schrieb am 27.05.13 23:08:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Stadtmusikant,
      das System funktioniert vereinfacht (also ohne Transaktionspreise und ohne Kursschwankungen) folgendermassen:

      1. Kauf in Depot bei Bank A:
      Kauf einer Anleihe für 10.100 Euro (zzgl. 800 Euro Stückzinsen).
      Die Stückzinsen wandern in den Sonstigen Verrechnungstopf und können mit Zinsen oder Kursgewinnen des laufenden Jahres oder der Folgejahre verrechnet werden.
      Aufwand: 10.900 Euro

      2. Übertrag der Anleihe in Depot bei Bank B:

      3. Verkauf der Anleihe in Depot bei Bank B:
      Verkauf der Anleihe für 10.100 Euro zzgl. 810 Euro Stückzinsen.
      Erlös: 10.910 Euro.
      Abgeltungssteuerabzug auf 810 Euro = 202,50 Euro (Soli lasse ich jetzt mal aussen vor).
      Nettoerlös: 10.707,50 Euro
      Steuerbescheinigung über Gewinne von 810 Euro (10.910-10.100 Euro).
      Diese 810 Euro kannst Du dann in Deiner ESt-Erklärung mit den steuerlich festgestellten Altverlusten verrechnen.

      Wichtig ist, dass im Depot Bank B kein Freistellungsauftrag gestellt ist, kein gefüllter Verrechnungstopf vorhanden ist und die Anleihe verkauft wird (bei Warten auf Fälligkeit funktioniert das nicht).

      Rene
      Avatar
      schrieb am 28.05.13 08:41:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Rene,

      vielen Dank für das Beispiel. Es wäre nett, wenn du mir folgende Schlussfolgerungen noch mal bestätigen könntest:

      Bei Übertrag meldet Bank A an Bank B als Kaufpreis nur den Preis ohne Stückzinsen als Anschaffungspreis.

      Wenn man von Kursschwankungen und der Verrechnung mit möglichen anderen Gewinnen bei Bank A absieht, ist in diesem Jahr kein Gewinn/Verlust vorhanden. Sinn des Ganzen ist, die Altverluste als Neuverluste nach 2014 zu retten.

      In 2014 kann dann ein Antrag auf Verlustbescheinigung bei Bank A gestellt werden und der 2014 dann nicht verbrauchte Verlust kann per Steuererklärung zeitlich unbegrenzt mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
      Außerdem kann er, da es sich um Stückzinsen handelt, im Gegensatz zu den Altverlusten auch mit Zinseinnahmen verrechnet werden.
      Das Risiko besteht darin, dass bedingt durch die Übertragungszeit Verluste entstehen.

      Grüße
      Peter
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 29.05.13 20:19:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.727.709 von Stadtmusikant am 28.05.13 08:41:34Hallo Peter,
      hier die Antworten:

      Bei Übertrag meldet Bank A an Bank B als Kaufpreis nur den Preis ohne Stückzinsen als Anschaffungspreis.
      Korrekt - als Anschaffungspreis wird Kaufpreis ohne Stückzinsen mit übertragen.

      Wenn man von Kursschwankungen und der Verrechnung mit möglichen anderen Gewinnen bei Bank A absieht, ist in diesem Jahr kein Gewinn/Verlust vorhanden. Sinn des Ganzen ist, die Altverluste als Neuverluste nach 2014 zu retten.
      Richtig!

      In 2014 kann dann ein Antrag auf Verlustbescheinigung bei Bank A gestellt werden und der 2014 dann nicht verbrauchte Verlust kann per Steuererklärung zeitlich unbegrenzt mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
      Kannst Du, brauchst Du aber nicht ... Du kannst den Verrechnungstopf bei Bank A auch stehen lassen und mit zukünftigen Gewinnen/Zinsen dort verrechnen.

      Außerdem kann er, da es sich um Stückzinsen handelt, im Gegensatz zu den Altverlusten auch mit Zinseinnahmen verrechnet werden.
      Das Risiko besteht darin, dass bedingt durch die Übertragungszeit Verluste entstehen.

      Richtig - ausserdem fallen natürlich auch Kauf-/Verkaufsspesen an. Je nach Höhe der Altverluste brauchst Du auch entsprechend hohe Anlagebeträge bzw. musst das Spiel mehrmals durchführen.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 30.05.13 19:43:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Rene,

      super, vielen Dank noch mal für deine Hilfe.

      Grüße, Peter


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