Neue Petition zum Krankenversicherungsbeitrag für Selbständige (bis 3. März 2014) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.02.14 14:16:22 von
neuester Beitrag 13.02.14 19:36:07 von
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Der Verband der Gründer und Selbständigen hat über eine Petition informiert, bei der es um die hohen KK-Beiträge in der GKV für Selbständige geht.
350 Euro Mindestbeitrag pro Monat zahlen Selbständige in die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - für Angestellte gibt es keine solche Untergrenze.
Das Thema, eines der wichtigsten Anliegen (http://feedback.vgsd.de) der VGSD-Mitglieder, greift jetzt - speziell unter diesem Aspekt - eine Petition auf, die die Rechtsanwältin
Maria Cutrone für das Unternehmerinnen-Netzwerk Wedemark
(http://www.unetz-wedemark.de/) beim Bundestag eingereicht hat.
Der Bundestag hat die Petition bereits am Montag letzter Woche (3. Februar 2014) veröffentlicht. Sie läuft bis zum 3. März.
Der Bundestag hat sie unter dem Titel "Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Bemessung der Beiträge für Selbständige nach dem tatsächlichen Gewinn vom 15.01.2014" veröffentlicht.
Gefordert wird: "Der Bundestag möge beschließen, dass der Krankenkassenbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen für Selbstständige unter Wegfall der Mindestbemessungsgrenze bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach dem tatsächlichen Gewinn ermittelt wird, wobei zukünftig die Frage nach der Bedarfsgemeinschaft und die Vermögensabfrage entfällt."
Ausführliche Begründung: http://bit.ly/1bp6rFV
Jetzt mitzeichnen unter: http://bit.ly/NCJcxz
Mehr Infos beim www.vgsd.de (Verband der Gründer und Selbständigen).
____________
Vielleicht interessiert das einige Trader, die in der GKV sind hier oder Selbständige. Die letzte Petition zu den Zwangsrentenplänen von von der Leyen war erfolgreich! Bitte nach Möglichkeit weiterverbreiten - danke!
Borax
350 Euro Mindestbeitrag pro Monat zahlen Selbständige in die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - für Angestellte gibt es keine solche Untergrenze.
Das Thema, eines der wichtigsten Anliegen (http://feedback.vgsd.de) der VGSD-Mitglieder, greift jetzt - speziell unter diesem Aspekt - eine Petition auf, die die Rechtsanwältin
Maria Cutrone für das Unternehmerinnen-Netzwerk Wedemark
(http://www.unetz-wedemark.de/) beim Bundestag eingereicht hat.
Der Bundestag hat die Petition bereits am Montag letzter Woche (3. Februar 2014) veröffentlicht. Sie läuft bis zum 3. März.
Der Bundestag hat sie unter dem Titel "Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Bemessung der Beiträge für Selbständige nach dem tatsächlichen Gewinn vom 15.01.2014" veröffentlicht.
Gefordert wird: "Der Bundestag möge beschließen, dass der Krankenkassenbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen für Selbstständige unter Wegfall der Mindestbemessungsgrenze bis zur Beitragsbemessungsgrenze nach dem tatsächlichen Gewinn ermittelt wird, wobei zukünftig die Frage nach der Bedarfsgemeinschaft und die Vermögensabfrage entfällt."
Ausführliche Begründung: http://bit.ly/1bp6rFV
Jetzt mitzeichnen unter: http://bit.ly/NCJcxz
Mehr Infos beim www.vgsd.de (Verband der Gründer und Selbständigen).
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Vielleicht interessiert das einige Trader, die in der GKV sind hier oder Selbständige. Die letzte Petition zu den Zwangsrentenplänen von von der Leyen war erfolgreich! Bitte nach Möglichkeit weiterverbreiten - danke!
Borax
Wenn man die Beitragsbemessungsgrenze abschaffte und alle Einkommensgruppen in die GKV einzahlen müssten (und nicht nur die abhängig Beschäftigten), wäre ich dabei.
Die Idee nannte sich Kopfpauschale nach dem Schweitzer Modell.
War vor 10 Jahren Programm der CDU/CSU und wurde bereits in der 1. großen Koalition vermerkelt.
War vor 10 Jahren Programm der CDU/CSU und wurde bereits in der 1. großen Koalition vermerkelt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.443.439 von Juliusturm am 13.02.14 16:04:05Die PKVs werden sowieso in nicht allzu weiter Zukunft pleitegehen und dann wird man um eine GKV für alle nicht herumkommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.443.747 von DerStrohmann am 13.02.14 16:27:34Als selber Selbständiger sage ich mal ganz frech: 350 Euro im Monat sind für eine PKV nicht viel und der/die Selbständige, der/die das sich nicht leisten kann, sollte sich um seine Firma ernste Gedanken machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.443.799 von Maehroboter am 13.02.14 16:32:11........sind für (auch) eine GKV meinte ich natürlich
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.443.799 von Maehroboter am 13.02.14 16:32:11Also ich wollte hier nicht als der Nörgler dastehen, aber sehe es genau so. Bei einem solch niedrigen Einkommen sollte sich doch die Frage stellen, ob sich der ganze Zusatzaufwand gegenüber einer abhängigen Beschäftigung überhaupt lohnt.
Ein gewisser Mindestbeitrag macht auch schon Sinn - ich habe mich mit dem Thema selber schon mal beschäftigt. Ohne diesen Mindestbeitrag könnten sich etliche Leute armrechnen, und dadurch erhebliche Beiträge einsparen. Etwas, was der abhängige Angestellte sicher nicht kann.
Übrigens der normale Mindestbeitrag ist eigentlich deutlich höher. Der angesprochene ist schon ein ermäßigter. Und selbst da gibt es tatsächlich auch noch Ausnahme-Möglichkeiten, wenn - Zitat "Einige Selbstständige und Freiberufler sind auch mit dem reduzierten Satz ... finanziell überfordert. In Ausnahmefällen und wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, ist daher eine noch günstigere Einstufung möglich. Näheres enthält eine Regelung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten."
MfG.
s.
Ein gewisser Mindestbeitrag macht auch schon Sinn - ich habe mich mit dem Thema selber schon mal beschäftigt. Ohne diesen Mindestbeitrag könnten sich etliche Leute armrechnen, und dadurch erhebliche Beiträge einsparen. Etwas, was der abhängige Angestellte sicher nicht kann.
Übrigens der normale Mindestbeitrag ist eigentlich deutlich höher. Der angesprochene ist schon ein ermäßigter. Und selbst da gibt es tatsächlich auch noch Ausnahme-Möglichkeiten, wenn - Zitat "Einige Selbstständige und Freiberufler sind auch mit dem reduzierten Satz ... finanziell überfordert. In Ausnahmefällen und wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, ist daher eine noch günstigere Einstufung möglich. Näheres enthält eine Regelung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten."
MfG.
s.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.444.035 von stupidgame am 13.02.14 16:52:47du bist von der Sorte die als erstes jaulen wenn Tante Emma ihren Laden schließt.
(unterstelle ich jetzt mal)
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Frech und peinlich.
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