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    CFD Verluste richtig in KAP eintragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.02.18 22:42:51 von
    neuester Beitrag 15.02.18 20:19:09 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.274.037
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      Avatar
      schrieb am 13.02.18 22:42:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe einige Hilfestellungen schon in der Suche gefunden, jedoch bleiben mir noch offene Fragen.
      Ich habe nach wie vor Unsicherheiten wie ich die Erträgnisaufstellung in der Anlage KAP der Steuererklärung korrekt eintrage. WH-Selfinvest weist in der Erträgnisaufstellung folgende Posten aus:
      1. Kapitalerträge
      2. Nebenkosten der Transaktionen (Ordergebühren)
      3. Anschaffungskosten und deren Nebenkosten (inkl. Overnight Anpassungen).

      Die Frage ist nun wie ich das korrekt in die Zeilen 15 und 17 der Anlage KAP eintrage:
      angenommen die Zahlen lauten
      1. -1.000€
      2. 500€
      3. 900€

      Mein Verständnis ist: In Zeile 15 trage ich den Gesamtsaldo ein. Also die Erträge + Nebenkosten der Erträge. D.h. in dem Fall -2.400€
      In Zeile 17 trage ich die Verluste aus dem Handel ein. Also der Wert aus 1.Kapitalertärge = 1.000€

      Habe ich das richtig verstanden?
      Darf ich die Nebenkosten u. Anschaffungskosten (2. + 3.) in Zeile 15 so verrechnen?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.02.18 14:00:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.018.384 von TurboLuke am 13.02.18 22:42:51
      Zitat von TurboLuke: Hallo,
      WH-Selfinvest weist in der Erträgnisaufstellung folgende Posten aus:
      1. Kapitalerträge
      2. Nebenkosten der Transaktionen (Ordergebühren)
      3. Anschaffungskosten und deren Nebenkosten (inkl. Overnight Anpassungen).

      Die Frage ist nun wie ich das korrekt in die Zeilen 15 und 17 der Anlage KAP eintrage:
      angenommen die Zahlen lauten
      1. -1.000€
      2. 500€
      3. 900€

      Mein Verständnis ist: In Zeile 15 trage ich den Gesamtsaldo ein. Also die Erträge + Nebenkosten der Erträge. D.h. in dem Fall -2.400€
      In Zeile 17 trage ich die Verluste aus dem Handel ein. Also der Wert aus 1.Kapitalertärge = 1.000€

      Habe ich das richtig verstanden?
      Darf ich die Nebenkosten u. Anschaffungskosten (2. + 3.) in Zeile 15 so verrechnen?


      1 + 2 können verrechnet werden, sofern 2 nicht bereits in 1 enthalten ist.
      Wenn aber 1 schon VeräußerungsVERLUSTE sind, was sollen dann Anschaffungskosten unter 3 sein?
      Sofern es sich bei den Overnight-Anpassungen um Zinsen o.ä. handelt, wären diese nicht berücksichtigungsfähig.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.02.18 20:09:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.022.983 von Taxadvisor am 14.02.18 14:00:51
      Zitat von Taxadvisor: 1 + 2 können verrechnet werden, sofern 2 nicht bereits in 1 enthalten ist.
      Wenn aber 1 schon VeräußerungsVERLUSTE sind, was sollen dann Anschaffungskosten unter 3 sein?
      Sofern es sich bei den Overnight-Anpassungen um Zinsen o.ä. handelt, wären diese nicht berücksichtigungsfähig.

      Gruß
      Taxadvisor


      Hallo Taxadvisor,
      Danke zunächst für deine Antwort. In 1 sind die Ordergebühren nicht enthalten, daher werde ich dank Deiner Antwort 1+2 auf jeden Fall verrechnen.
      Die "Anschaffungskosten" - ich bin jetzt froh, dass nicht nur mich der Begriff verwirrt - werden folgende Positionen nochmal genauer ausgewiesen:
      Sonstige Kosten, Überweisungsgebühren, Finanzielle Anpassung für overnight Positionen und Plattformgebühren.

      Jetzt ist natürlich der springende Punkt was konkret "Finanzielle Anpassungen" sind.
      Hierzu habe ich eine Definition einer anderen Seite:

      Overnight-Kosten

      Für das Halten einer offenen Position in CFDs über den jeweiligen Handelsschluss hinaus (overnight) werden Ausgleichszahlungen berechnet. Die Berechnungsbasis ist hierbei das zum Tages-Schlusskurs bewertete Kontraktvolumen (Positionsgröße). Bei einer offenen Kaufposition (Long) werden Ihnen diese Ausgleichszahlungen täglich in Rechnung gestellt. Die Zinsanpassung für Long-Positionen in Aktien-CFDs erfolgt folgendermaßen: ((3 % + EONIA) / 365) x Haltedauer x Positionsgröße.
      Beispiel

      Bei einem Schlusskurs von 20,40 Euro und einem Tagesgeldsatz im Interbankenmarkt, EONIA (Euro OverNight Index Average), von zum Beispiel 1,59 % ergeben sich für die oben gezeigte Position für das Halten für eine Nacht folgende Kosten:
      Positionsgröße 1.000 x 20,40 Euro = 20.400 Euro
      Berechnungsbasis Overnight-Kosten 3 % + 1,59 % = 4,59 %
      Kosten pro Nacht (4,59 % / 365) x 20.400 Euro = 2,57 Euro

      Bei einer Haltedauer von beispielsweise 5 Tagen reduziert sich der Gesamtgewinn (359,20 Euro) bzw. erhöht sich der Gesamtverlust (145,45 Euro) um ca. 13 Euro.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.02.18 20:19:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.037.029 von TurboLuke am 15.02.18 20:09:03
      Zitat von TurboLuke: Die "Anschaffungskosten" - ich bin jetzt froh, dass nicht nur mich der Begriff verwirrt - werden folgende Positionen nochmal genauer ausgewiesen:
      Sonstige Kosten, Überweisungsgebühren, Finanzielle Anpassung für overnight Positionen und Plattformgebühren.

      Jetzt ist natürlich der springende Punkt was konkret "Finanzielle Anpassungen" sind.
      Hierzu habe ich eine Definition einer anderen Seite:

      Overnight-Kosten

      Für das Halten einer offenen Position in CFDs über den jeweiligen Handelsschluss hinaus (overnight) werden Ausgleichszahlungen berechnet. Die Berechnungsbasis ist hierbei das zum Tages-Schlusskurs bewertete Kontraktvolumen (Positionsgröße). Bei einer offenen Kaufposition (Long) werden Ihnen diese Ausgleichszahlungen täglich in Rechnung gestellt. Die Zinsanpassung für Long-Positionen in Aktien-CFDs erfolgt folgendermaßen: ((3 % + EONIA) / 365) x Haltedauer x Positionsgröße.
      Beispiel

      Bei einem Schlusskurs von 20,40 Euro und einem Tagesgeldsatz im Interbankenmarkt, EONIA (Euro OverNight Index Average), von zum Beispiel 1,59 % ergeben sich für die oben gezeigte Position für das Halten für eine Nacht folgende Kosten:
      Positionsgröße 1.000 x 20,40 Euro = 20.400 Euro
      Berechnungsbasis Overnight-Kosten 3 % + 1,59 % = 4,59 %
      Kosten pro Nacht (4,59 % / 365) x 20.400 Euro = 2,57 Euro

      Bei einer Haltedauer von beispielsweise 5 Tagen reduziert sich der Gesamtgewinn (359,20 Euro) bzw. erhöht sich der Gesamtverlust (145,45 Euro) um ca. 13 Euro.


      Das klingt nach Finanzierungskosten, also Werbungskosten. Die sind nicht berücksichtigungsfähig und haben nichts in der Anlage KAP zu suchen.

      Gruß
      Taxadvisor


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