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    Wo erhält man Informationen über den Satz der Teilfreistellung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.18 08:45:02 von
    neuester Beitrag 25.05.18 09:05:13 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.280.843
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      schrieb am 24.05.18 08:45:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Seit 1.1.2018 gilt das neue Verfahren mit der Teilfreistellung der Erträge aus Investmentfonds (einschl. ETFs) um den Einwand der Doppelbesteuerung auf Fondsebene und beim Anleger zu entkräften.
      Woher erfahre ich als Anleger vorab den Satz der Teilfreistellung (0%/15%/30% bzw. bei Immobilienfonds bis zu 80%)? Die ING-DiBa verweist auf die Fondsgesellschaften.

      Erstens ist das mühsam und zweitens bin ich bei meiner Suche bei einer ausländischer Fondsgesellschaft nicht fündig geworden. Bei dieser französischen Gesellschaft wurde nur über den französischen PEA-Plan informiert.

      M.E. wäre der Teilfreistellungssatz eine wesentlichen Anlegerinformation und müsste dringend in dem entsprechenden Informationsblatt (KIID) aufgenommen werden.
      2 Antworten
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      schrieb am 25.05.18 00:41:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.820.388 von reklov96 am 24.05.18 08:45:02Hallo reklov,
      Du findest die Informationen auch in der WAI ... nur steht da nicht die Höhe der steuerlichen Teilfreistellung sondern die Mindestquote des Aktienanteils bzw. Immobilienanteils.
      Daraus kannst Du dann die Teilfreistellung ableiten.

      Rene
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.05.18 09:05:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.828.455 von ReneBanker am 25.05.18 00:41:16Hallo Rene,
      leider finde ich z.B. hier nur eine Angabe wie "zu mindestens 75% in Wertpapiere investiert, die für den PEA-Plan".
      Mir sagt dies nicht, welche Art von Wertpapieren der Fonfs hält, ob Aktien oder doch Anleihen. Dazu müsste ich mich jetzt wieder über den französischen PEA-Plan informieren.

      Und beim nächsten Fonds ggf über die steuerliche Ausgestaltung im nächsten Land usw. Im besten Fall lästig für mich. Die Banken müssen für den Steuerabzug aber die Informationen ebenfalls irgendwoher erhalten. Weshalb also nicht gleich die Information den Kunden zur Verfügung stellen?


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