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    Privatdarlehen - Probleme mit Rückzahlungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.06.18 11:26:24 von
    neuester Beitrag 28.09.18 13:43:49 von
    Beiträge: 21
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      schrieb am 13.06.18 11:26:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mal eine Frage an Euch und hoffe, Ihr könnt mir helfen:

      Mein bester Freund kam vor ein paar Tagen zu mir und war fix und fertig. Er hat seiner damaligen Lebensgefährtin einen recht hohen Geldbetrag (20.000 Euro) geliehen und jetzt hat er Probleme, sein Geld zurück zu bekommen. Geliehen hat er ihr das Geld 2010 und erst bei der Trennung 2017 einen ganz kurzen Vertrag aufgesetzt, der nur beinhaltet, dass sie das Geld von ihm bekommen hat (zinsloses Privatdarlehen).

      Zusätzlich haben die beiden noch eine Rückzahlungsvereinbarung aufgesetzt, dass sie es in monatlichen Raten von 500 Euro zurückzahlen kann. Die Ratenzahlung wäre dann immer am 10. d. lfd. Monats fällig und hat im März 2017 begonnen.

      Das erste halbe Jahr hat das auch gut geklappt. Im Oktober 2017 hat sie dann einfach die Raten halbiert ohne dass es schriftlich festgehalten wurde. Er hat mehrfach per E-Mail gemahnt, sie angerufen, aber sie hat einfach weiterhin nur noch die 250 Euro bezahlt und das oft auch später als 10. d. M.

      Seit März 2018 kommt die monatliche Rate nun entweder gar nicht mehr oder sie schickt mal 100 oder 150 Euro. Auch das ohne Absprache und gegen den Willen meines besten Freundes.

      Wie würdet Ihr weiter vorgehen in dieser Sache? Soll er selbst einen Mahnbescheid beantragen oder die Sache gleich einem Anwalt übergeben? Reichen Mahnungen per E-Mail aus oder muss er vorab noch einen Brief per Einschreiben schicken?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.06.18 11:45:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.974.517 von Gabby am 13.06.18 11:26:24Ich würde gleich zu einem Anwalt gehen.
      Der kann sich dann nämlich auch gleich mal diesen selbstverfassten Vertrag anschauen und prüfen, ob Fehler gemacht wurden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.06.18 12:20:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      15k Flatrate 2010-2017 ist doch günstig.
      Avatar
      schrieb am 13.06.18 12:23:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das hilft dem Freund des TE zwar nicht weiter, aber meine Scheidung war um einiges teurer....
      Avatar
      schrieb am 13.06.18 12:38:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann alles gar nicht sein.
      Genderdings sagt,
      (europäische) Männer immer schuld,
      alle anderen immer Opfer.

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      Avatar
      schrieb am 13.06.18 13:10:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gabby,
      tja das ist Mist, wenn man Geld ohne Vertrag verleiht. Dabei kein Wort zur Rückzahlung. Immerhin hat die ehemalige Freundin bei Trennung noch etwas unterschrieben. Wenn dort steht, sie KANN das Geld in mtl Raten von 500,- zurückzahlen, dann kann sie es ja auch anders zurückzahlen.

      Email reicht wohl nicht, um jemanden in Zahlungsverzug zu setzen. Schwer zu sagen, was man machen soll und was es kosten darf.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.06.18 13:11:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bekomme seit 10 Jahren 13K von meiner Ex.Allerdings auf ein Wort.Das war dumm.Dein Freund hat wenigstens ein Vertrag und ich würde auf Einhaltung pochen.Erst mal mit einer Mahnung per Einschreiben und Rückschein.Wenn sich dann nichts rührt,ab zum Anwalt.Allerdings ist das ja auch nicht kostenlos.
      Avatar
      schrieb am 13.06.18 16:27:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für Eure Antworten.

      Ein schriftlicher Vertrag - wenn auch in Kurzform ist ja vorhanden. Der Vertrag ist auch von beiden Parteien unterschrieben. Somit denke ich schon, dass der Vertrag auch rechtsgültig ist. Was mich nur stört, ist die Tatsache, dass der Vertrag so kurz ist und dass er eigentlich nicht am Anfang der Darlehensgewährung gemacht wurde, sondern erst bei der Trennung - also sozusagen im Nachhinein.

      Natürlich kann er jetzt zum Anwalt gehen. Aber er hat seine gesamten Ersparnisse seiner mittlerweile Ex-Lebensgefährtin gegeben und somit sieht es bei ihm finanziell nicht so rosig aus. Eine Rechtschutzversicherung hat er leider nicht, was bedeutet, dass er vermutlich einiges vorfinanzieren muss, was derzeit einfach nicht möglich ist.

      Vielleicht hat ja der ein oder andere von Euch noch ein paar Tipps. Das wäre echt nett, weil ich ihm in der Sache gerne weiterhelfen würde.
      Avatar
      schrieb am 13.06.18 16:32:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.975.588 von alzwo am 13.06.18 13:10:20....sie hat was unterschrieben........ ;)
      Ein Schuldschein ( Privat) mit einer Kann-Bestimmung, ist keine Darlehnsvertrag.

      Zahlungsbefehl( Bogen gibts im Schreibwarengeschäft) per Gericht mit der Forderung ,Plus Zinsen per Gericht.

      Nur, wenn die unter der Pfändungsgrenze ist, gibts nix. ;)
      Avatar
      schrieb am 14.06.18 01:12:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Man soll solche Familienangelegenheiten von anfang an so regeln, wie man es mit fremden auch machen würde. Aber wer macht das schon und ein Kredit ohne Sicherheiten, wäre ja auch dann eine riskante Sache. Außerdem hat man eben im Vertrauen auf faires Verhalten im Vertrauen auf die Person gehandelt, das kann schon mal enttäuscht werden.

      Wenn man die Beweiskraft der Dokumente untersucht, sieht es vermutlich nicht so gut aus.
      Also wird man es auf einen Prozess nicht ankommen lassen, was ja sowieso nur hohe Kosten verursachen würde.

      Das Darlehen wegen Verzugs kündigen und den ganzen Betrag fordern hat vermutlich weder juristisch Hand und Fuß, noch ist der Schuldner in der Lage, das zu leisten. Vielleicht kann eine rechtssichere Vereinbarung angestrebt werden, notarielles Schuldanerkenntnis? Wenn das verweigert wird, dann weiß man schon mal, woran man ist. Das Mahnverfahren für rückständige Raten einleiten, geht schon auch, kostet auch nicht so viel. Nur wenn der Schuldner widerspricht, muss man dann doch in kurzer Frist entscheiden, ob man klagen will und braucht dann doch juristischen Beistand. Mangels Erfolgsaussicht ist ja eine Eskalation in diese Richtung eher nicht erwünscht.

      Bleibt noch, mal Dritte (freunde, Bekannte, Verwandte) hinzuzuziehen, die vielleicht einen Einfluss haben oder die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit einschätzen oder sogar beeinflussen können.
      Avatar
      schrieb am 17.06.18 22:28:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich werde ihm wohl erst einmal raten, eine letzte Mahnung mit Einschreiben gegen Rückschein zu schicken, damit er rechtlich auf der sicheren Seite ist und einen offiziellen Nachweis hat. Mit etwas Glück hilft das ja schon und das Geld kommt dann zumindest wieder regelmäßig in der vollen Höhe.

      Er hat mir gesagt, dass auf jeden Fall Vermögenswerte in Form einer Eigentumswohnung bei ihr vorhanden sind, also hat das ganze auch Aussicht auf Erfolg. Blöde Geschichte, weil er es nicht unbedingt gerichtlich klären will.

      Reicht da eine letzte Mahnung als Nachweis, wenn es wirklich hart auf hart kommt oder soll er lieber in 2 Wochen nochmal eine schicken, falls sich nichts tut?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.18 09:15:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.974.772 von Datteljongleur am 13.06.18 11:45:55Aber hier kann der beste Freund schon nicht allein fragen.

      Von daher hat Gabbys bester Freund keinen Leidens- und Handlungsdruck, diese hilfigen Befindlichkeiten scheinen die Freundschaftsebene Gabby- Gabbys bester Freund zu stellen.

      Also sucht sich Gabby besser brauchbare Freunde und baut das eigene Helfersyndrom ab?
      Avatar
      schrieb am 24.06.18 10:36:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.005.526 von Gabby am 17.06.18 22:28:49
      Zitat von Gabby: Ich werde ihm wohl erst einmal raten, eine letzte Mahnung mit Einschreiben gegen Rückschein zu schicken, damit er rechtlich auf der sicheren Seite ist und einen offiziellen Nachweis hat. Mit etwas Glück hilft das ja schon und das Geld kommt dann zumindest wieder regelmäßig in der vollen Höhe.


      Das ist der richtige Weg. Wenn sie dann nicht zahlt, ist sie wirksam in Verzug gesetzt, dann wäre der nächste Schritt ein Mahnbescheid (der ist nicht teuer).

      Allerdings ist ohne Kenntnis des Wortlauts des Vertrags das mehr oder weniger ein Stochern im Nebel. Denn es kommt entscheidend drauf an, was genau da vereinbart wurde. Daher würde ich doch damit zum Anwalt gehen. Offenbar ist der Freund alleine ziemlich hilflos.
      Avatar
      schrieb am 03.08.18 04:31:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Geld abschreiben, nach vorne schauen und gut ist, sch... auf die 20k, ist doch nur Geld
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.08.18 13:03:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.364.733 von Camelita am 03.08.18 04:31:00
      Zitat von Camelita: Geld abschreiben, nach vorne schauen und gut ist, sch... auf die 20k, ist doch nur Geld


      Es war doch nicht nur Geld, seine frühere Lebensgefährtin will doch noch was von ihm.
      Dass er auf seine Forderung verzichtet oder was auch immer.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:56:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Mein bester Freund hat leider nicht viel mit Computer und Internet am Hut, sonst hätte er sicher selbst gefragt. :)

      Leider hat er das Problem, dass es bei ihm finanziell alles andere als rosig aussieht und ein Anwalt kostet leider auch erstmal Geld, dass er derzeit nicht aufbringen kann.

      Jetzt hat er gehört, dass er die Forderung auch verkaufen kann und dann damit nichts mehr zu tun hat. Ich selbst habe leider davon keine Ahnung.

      Hat jemand von Euch irgendwelche Erfahrungswerte, wieviel Verlust man dadurch fährt und wie das alles abläuft?
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 17:46:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Gabby,
      lies vielleicht mal www.kaeuferportal.de/dienstleistungen/inkasso/dienste/

      Erfahrung habe ich nicht und würde mir nur ganz wenig davon versprechen. Vielleicht stellt sich sogar der vermutete Forderungsverkauf als kostenträchtiger Auftrag heraus.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 18:22:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      Letztens hieß es noch, die Forderung sei sowieso nur so wischiwaschi und es gibt keinen ordentlichen Vertrag, also wer soll das denn kaufen? Die russische Mafia? Also ihr habt Ideen.
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 16:25:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      Na gut.. einen Vertrag gibt es schon - wenn auch nur in Kurzform, dass das Geld als Darlehen geliehen wurde (natürlich von beiden unterschrieben). Nachträglich wurde eine Rückzahlungsvereinbarung ausgestellt, die beinhaltet, dass das Darlehen ab ....... in monatlichen Raten zu ...... Euro zurück zu zahlen ist (ebenfalls von beiden unterschrieben).

      Hast Du vielleicht eine Handy-Nr. der russischen Mafia :D :D
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 23:58:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Gabby,
      wenn im Vertrag steht: die Ex zahlt mtl 500,- Euro, dann ist der Fall eigentlich klar. Damit kann man vor Gericht gehen. Die Frage ist, ob man das will. „kein Geld“ ist eine Ausrede – man könnte Prozesskostenhilfe beantragen. Dabei wird auch geprüft, ob ein Prozess überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

      Wenn dein Freund schon bereit ist, auf große Teile seiner Forderung durch Verkauf zu verzichten, kann er ja auch der Ex anbieten: „Wenn du mir zu jedem 5. eines Monats 300,- Euro zurückzahlst, verzichte ich auf den Rest des Darlehens. Die erste Rate ist am 5.9.18 fällig, die letzte Rate ist am 5.9.20 fällig.“

      Sollte das klappen, hat dein Freund ca 10.000,- Euro zurück. Einen gewissen Betrag hat die Ex ja schon zurückgezahlt. Bei weiterm Nixtun gibt es irgendwann Verjährung. 3Jahre?
      Avatar
      schrieb am 28.09.18 13:43:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich möchte Euch hier nur eine kurzes Update geben, wie die Sache aussieht:

      Nachdem mein Kumpel sich den langwierigen Amtsweg sparen will und einfach auch nicht das Geld hat zu klagen, habe ich zusammen mit ihm eine andere Taktik überlegt:

      Er hat ihr jetzt gedroht, das alles auf Facebook öffentlich zu machen und schwuppdiwupp hat es wieder mit der Zahlung geklappt. Zwar noch nicht in der vollen Höhe (zur Erinnerung: 500 Euro/Monat), aber zumindest kommen jetzt 350 Euro/Monat.

      Facebook sei Dank!


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