Totalverluste bei Verkauf von Dax optionen werden steuerlich nicht anerkannt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.06.18 18:48:28 von
neuester Beitrag 14.06.18 19:21:53 von
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ich suche Erfahrungen von Anlegern die auch keine Verkaufsabrechnungen und Steuerbescheinigungen für das Finanzamt von der Bank erhalten haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.988.017 von Klausidieter am 14.06.18 18:48:28
In der Überschrift schreibst du Totalverlust beim Verkauf.
Wurde das Produkt den verkauft oder nicht, d.h. dann muss eine Ausbuchung stattfinden, wenn kein aktiver verkauft getätigt wurde. wurde das Seitens des Brokers gemacht oder muss der Depotinhaber die Ausbuchung beantragen (siehe AGB bzw. Preisverzeichnis deines Brokers)
Darüber hinaus gibt es auch ein Urteil "Verlust aus dem Verfall von Optionen steuerlich berücksichtigungsfähig"
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…
Zitat von Klausidieter: ich suche Erfahrungen von Anlegern die auch keine Verkaufsabrechnungen und Steuerbescheinigungen für das Finanzamt von der Bank erhalten haben.
In der Überschrift schreibst du Totalverlust beim Verkauf.
Wurde das Produkt den verkauft oder nicht, d.h. dann muss eine Ausbuchung stattfinden, wenn kein aktiver verkauft getätigt wurde. wurde das Seitens des Brokers gemacht oder muss der Depotinhaber die Ausbuchung beantragen (siehe AGB bzw. Preisverzeichnis deines Brokers)
Darüber hinaus gibt es auch ein Urteil "Verlust aus dem Verfall von Optionen steuerlich berücksichtigungsfähig"
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum…
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