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    Steuerfreibetrag ausgeschöpft, Verluste realisieren ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.18 09:10:04 von
    neuester Beitrag 06.10.18 13:00:51 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.289.721
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      schrieb am 02.10.18 09:10:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe hier schon einige Beiträge gelesen und auch im Internet recherchiert, jedoch bin ich mir etwas unsicher bezüglich meiner Steuer.
      Theoretisch denke ich, das wird schon so klappen, aber wäre mir lieber, wenn das jemand nochmal sicherer bewerten könnte :)

      Ich habe dieses Jahr schon meinen Steuerfreibetrag komplett ausgeschöpft (801 EUR) mit Dividenden und Aktiengewinnen.

      In meinem Aktienverlusttopf 2018 steht z.B. folgendes:
      Ihre Gewinne: 2000 EUR
      Ihre Verluste: 100 EUR
      Aktiengewinne die mit ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden: 500 EUR
      Nicht verrechnet Aktiengewinne: 1200 EUR
      Kapitalertragssteuer: 300 EUR

      Das heisst doch ich habe für die 1200 EUR, 25% Steuern bezahlt (300 EUR).
      Wenn ich aber 2000-100-500 EUR rechne, komme ich doch auf einen Gewinn von 1400 EUR und nicht 1200. Deshalb hätte ich doch 350 EUR zahlen müssen oder ?!
      Oder wo habe ich meinen Denkfehler?!

      Wenn ich jetzt noch Aktien mit Verlust in meinem Depot habe, was sollte man hier machen, Beispiel:

      Aktie A: aktueller Wert 1000 EUR (aktueller Verlust 200 EUR)
      Aktie B: aktueller Wert 1500 EUR (aktueller Verlust 500 EUR)
      Aktie C: aktueller Wert 1500 EUR (aktueller Verlust 150 EUR)
      Optionsschein C: aktueller Wert 200 EUR (aktueller Verlust 75 EUR)
      Optionsschein D: aktueller Wert 300 (aktueller Verlust 100 EUR)

      Wenn ich diese Aktien(Optionsscheine nun verkaufe, bekomme ich ja meine gezahlten Steuern wieder (25%).
      Wenn ich jetzt 300 EUR Steuern bezahlt habe, dürfte ich doch nur Verluste in Höhe von 300 EUR auch realisieren oder? Jedoch würde ich eigentlich eher wie oben beschrieben von 350 EUR ausgehen.
      Könnte ich somit Aktie A+C verkaufen bzw. doch lieber Aktie A + Optionsschein D oder ist diese Kombi nicht möglich?!

      Wenn ich also diesen Verlust in Kauf nehme, habe ich ein plus minus Null Spiel, plus natürlich die Transaktionskosten.

      Ist das so korrekt, oder denke ich komplett falsch :D??
      Einige werden sich sicherlich wundern, weil es so klar ist, bin mir aber wie gesagt unsicher ^^

      Danke schon mal an alle die sich mit meinem Fall beschäftigen :)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 09:43:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.848.663 von night_wax am 02.10.18 09:10:04
      Zitat von night_wax: In meinem Aktienverlusttopf 2018 steht z.B. folgendes:
      Ihre Gewinne: 2000 EUR
      Ihre Verluste: 100 EUR
      Aktiengewinne die mit ihrem Freistellungsauftrag verrechnet wurden: 500 EUR
      Nicht verrechnet Aktiengewinne: 1200 EUR
      Kapitalertragssteuer: 300 EUR

      Das heisst doch ich habe für die 1200 EUR, 25% Steuern bezahlt (300 EUR).
      Wenn ich aber 2000-100-500 rechne, komme ich doch auf einen Gewinn von 1400 EUR und nicht 1200. Deshalb hätte ich doch 350 EUR zahlen müssen oder ?!
      Oder wo habe ich meinen Denkfehler?!


      Die Steuern werden nicht 2000-100-500 gerachnet sondern pro Geschäft.

      Du hast Wertpapiere mit einem Gewinn von 1200 Euro realisiert. Der Freistellungsauftrag war so wie ich das sehe schon ausgeschöpft. Auf den Gewinn i.H.v. 1200 Euro werden Steuern abgezogen 300 Euro.

      Schau dir mal Wertpapierabrechnung für Wertpapierabrechung genau an.

      Zitat von night_wax: Wenn ich jetzt noch Aktien mit Verlust in meinem Depot habe, was sollte man hier machen, Beispiel:

      Aktie A: aktueller Wert 1000 EUR (aktueller Verlust 200 EUR)
      Aktie B: aktueller Wert 1500 EUR (aktueller Verlust 500 EUR)
      Aktie C: aktueller Wert 1500 EUR (aktueller Verlust 150 EUR)
      Optionsschein C: aktueller Wert 200 EUR (aktueller Verlust 75 EUR)
      Optionsschein D: aktueller Wert 300 (aktueller Verlust 100 EUR)

      Wenn ich diese Aktien(Optionsscheine nun verkaufe, bekomme ich ja meine gezahlten Steuern wieder (25%).
      Wenn ich jetzt 300 EUR Steuern bezahlt habe, dürfte ich doch nur Verluste in Höhe von 300 EUR auch realisieren oder?


      Wenn du 300 Euro Verlust realisierst, dann würdest du 75 Euro (25% von 300 Euro) verrechnet bekommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 10:42:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.849.140 von Chris_M am 02.10.18 09:43:49
      Zitat von night_wax: Wenn ich jetzt noch Aktien mit Verlust in meinem Depot habe, was sollte man hier machen, Beispiel:

      Aktie A: aktueller Wert 1000 EUR (aktueller Verlust 200 EUR)
      Aktie B: aktueller Wert 1500 EUR (aktueller Verlust 500 EUR)
      Aktie C: aktueller Wert 1500 EUR (aktueller Verlust 150 EUR)
      Optionsschein C: aktueller Wert 200 EUR (aktueller Verlust 75 EUR)
      Optionsschein D: aktueller Wert 300 (aktueller Verlust 100 EUR)

      Wenn ich diese Aktien(Optionsscheine nun verkaufe, bekomme ich ja meine gezahlten Steuern wieder (25%).
      Wenn ich jetzt 300 EUR Steuern bezahlt habe, dürfte ich doch nur Verluste in Höhe von 300 EUR auch realisieren oder?


      Wenn du 300 Euro Verlust realisierst, dann würdest du 75 Euro (25% von 300 Euro) verrechnet bekommen.[/quote]

      Also würde es keinen Sinn machen wenn ich 300 EUR Verlust realisiere, da ich nur 75 EUR erstattet bekomme ?!
      Müsste ich also Verluste von 1200 EUR realisieren, um meine 300 EUR wieder zu bekommen die ich an Steuern gezahlt habe.
      Hatte irgendwo was gelesen von nem 1:1 Geschäft.
      Bin mir jetzt quasi unsicher, ob ich steuerlich die Verluste realisieren sollte, oder lieber nicht...
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 10:48:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ob es Sinn macht egal wieviel Steuern ich SPAREN will hängt doch nicht davon ab sondern wie deine Einschätzungen zu den Einzelwerten ist für die nächste Zeit.

      Ich verkaufe doch nicht nur so aus Gaudi eine Aktie mit Verlust wenn ich von der Aktie überzeugt bin sondern ich verkaufe sie dann wenn ich von dem Unternehmen nicht mehr so überzeugt bin wie ich es vielleicht zum Kaufzeitpunkt war. Oder ich verkaufe aufgrund Nachrichten zum Unternehmen die nicht mehr überzeugend waren.

      STEUERN waren für mich noch nie ein Grund einen Verlust zu realisieren.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 10:55:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.849.860 von 1erhart am 02.10.18 10:48:13Ich kann ja auch den Verlust realisieren um die Steuer zurück zu bekommen und die Aktien danach wieder kaufen. Wer weiß schon ob er im Folgejahr wieder in den Genuss der Steuer-Gegenverrechnung kommt.
      2 Antworten

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      schrieb am 02.10.18 11:03:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.849.956 von Caissa_Sosi am 02.10.18 10:55:52Natürlich ist das eine Möglichkeit.

      Das mache ich aber nur wenn ich mir fast sicher bin dass ich sie noch günstiger zurückkaufen kann.
      Denn es fallen ja auch noch 2 mal Gebühren an und ich gehe nicht davon aus dass die Positionen so gross sind dass die Gebühren nicht ins Gewicht fallen.

      Man müsste dazu einfach etwas mehr wissen über die Positionen um einen wirklich guten Rat zu geben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 11:08:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.850.085 von 1erhart am 02.10.18 11:03:06Ja klar, Gebühren habe ich außen vor gelassen, muss natürlich jeder für sich rechnen. Und zum selben Preis sollte man die Aktien schon wieder bekommen, teurer zurück zu kaufen macht keinen Sinn.
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 11:14:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja genau das meine ich ja.
      ich könnte doch dieses Jahr meine gezahlten Steuern wenn ich Verluste realisiere wieder bekommen und dann quasi wieder neu investieren (auch in die gleichen Aktien).

      Nur wenn ich es dieses Jahr nicht machen würde, könnte ich meine Gewinnsteuer ja nicht reduzieren...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 11:18:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.850.208 von night_wax am 02.10.18 11:14:36Natürlich geht das wurde ja auch geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 11:28:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sorry, die Antwort war eigentlich auf den Beitrag (Caissa_Sosi schrieb am 02.10.18 10:55:52) gewesen.
      Und Gebühren sind nicht dramatisch, wären dieses Jahr nur für Kauf und Verkauf 3,00 EUR.
      Also 0,25% von den 1200 EUR
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 11:47:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.850.412 von night_wax am 02.10.18 11:28:09Du hast ja insgesamt wenn man das 1.Posting nimmt nur cirka 1200 Verlust, verteilt auf 5 verschiedene Werte.

      Beim Verkauf und Rückkauf fallen 10 mal Gebühren an das dürften bei keinem Broker dann 3 Euros ausmachen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 12:20:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nun ich sehe das wie Erhart als langfristiges Investment, da verkaufe ich doch nicht nur wegen der Steuer, da würde ich er noch eine günstigere Tranche kaufen, es sei denn du hast wirklich Positionen wovon du nicht mehr überzeugt bist.

      Bei Derivaten ist es ja häufig so, das dort eh eine RLZ vorhanden ist und wenn du der Meinung bist das da der Trade ein Misstrade ist, dann wird er geschlossen. Aber das können wir nicht sagen.

      Das Thema Steuern würde ich da ehr als Nebensächlich sehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 12:25:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.851.030 von Chris_M am 02.10.18 12:20:01Da wir viel zu wenig über die einzelnen Positionen wissen muss er das ganz einfach für sich entscheiden.

      Klinke mich damit aus.
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 14:05:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.849.752 von night_wax am 02.10.18 10:42:09
      [/quote]Also würde es keinen Sinn machen wenn ich 300 EUR Verlust realisiere, da ich nur 75 EUR erstattet bekomme ?!
      Müsste ich also Verluste von 1200 EUR realisieren, um meine 300 EUR wieder zu bekommen die ich an Steuern gezahlt habe.
      Hatte irgendwo was gelesen von nem 1:1 Geschäft.
      Bin mir jetzt quasi unsicher, ob ich steuerlich die Verluste realisieren sollte, oder lieber nicht...[/quote]



      :laugh: und schon hat Schäuble einen neuen Witz fürn Stammtisch.:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 14:13:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      zu den 1:1 Geschäft

      du machst 1200 Euro Gewinn und darauf zahlst du 25% Steuern, was 300 Euro entspricht.

      Jetzt willst du was von der Steuer zurück durch Verluste realisieren und verrechnen. entsprechend kannst auch nur auf die Verluste die 25% nutzen. So ist das 1:1 Geschäft gemeint.

      Ergo mache 1200 Euro Verlust und du bekommst davon 25% (300 Euro) zurück wenn in deinem Gewinntopf genug ist.
      Avatar
      schrieb am 03.10.18 13:54:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Was hier noch gar nicht erwähnt wurde:

      Aktien und Optionsscheine sind verschiedene Töpfe. Du kannst Gewinne aus Aktien nicht mit Verlusten aus Optionsscheinen verrechnen und umgekehrt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.10.18 17:37:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      JuliaPapa,
      „Aktien und Optionsscheine sind verschiedene Töpfe.“
      ja

      „Du kannst Gewinne aus Aktien nicht mit Verlusten aus Optionsscheinen verrechnen und umgekehrt.“
      nur umgekehrt ist richtig. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen und nicht mit OS-Gewinnen verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 04.10.18 07:08:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.860.759 von JuliaPapa am 03.10.18 13:54:41
      Zitat von JuliaPapa: Was hier noch gar nicht erwähnt wurde:

      Aktien und Optionsscheine sind verschiedene Töpfe. Du kannst Gewinne aus Aktien nicht mit Verlusten aus Optionsscheinen verrechnen und umgekehrt.


      Wenn die bezahlte Steuer nur aus Aktiengewinnen gekommen ist sind sämtliche Verluste damit gegenzurechnen.

      Wieso muss man darauf immer wieder hinweisen wenn es ums Thema Steuern geht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.10.18 11:19:10
      Beitrag Nr. 19 ()
      night-wax,
      mal eine Muster-Rechnung. Ich habe 2018 Kapitalerträge in Höhe von 2001,- erzielt. Auf 1200,- wurden 300,- Abgsteuer abgeführt. Soli und Kist lasse ich weg. Nun verkaufe ich Aktie B für 1500,- . Realisierter Verlust 500,- . Sofort kaufe ich Aktie B für 1510,- (10,- Orderkosten) zurück. Ich erhalte eine Steuererstattung von 125,- .

      In 2019 verkaufe ich Aktie B für 2010,- (gut gestiegen. 11,- Orderkosten schon abgezogen). Gewinn 500,- . Andere Kapitalerträge in 2019 von 401,- . In 2019 wird auf 500,- plus 401,- minus 801,- gleich 100,- Abgsteuer (25,-) fällig. Für ca 20,- Orderkosten 100,- Steuern gespart.

      Andere Zahlen kann man durchspielen. Mir scheint Verkauf und Rückkauf von Aktie B sinnvoll. Nicht doll, aber immerhin.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.10.18 13:06:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.867.248 von alzwo am 04.10.18 11:19:10Und woher willst du wissen dass du sie sofort zum selben Kurs kaufen kannst ???

      Das funktioniert vielleicht bei grossen DAX-Aktien aber ab MDAX nach unten oder auch kleinere Auslandswerte funktioniert das zu 99% nicht.

      Deshalb kann man nur einen wirklich vernünftigen Rat geben wenn man auch die Wertpapiere kennt um die es geht um die Spreads, wo handelbar usw. durchzuspielen.

      Alles andere ist reine Milchmädchenrechnerei.
      Avatar
      schrieb am 04.10.18 19:25:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.865.361 von 1erhart am 04.10.18 07:08:46
      Zitat von 1erhart:
      Zitat von JuliaPapa: Was hier noch gar nicht erwähnt wurde:

      Aktien und Optionsscheine sind verschiedene Töpfe. Du kannst Gewinne aus Aktien nicht mit Verlusten aus Optionsscheinen verrechnen und umgekehrt.


      Wenn die bezahlte Steuer nur aus Aktiengewinnen gekommen ist sind sämtliche Verluste damit gegenzurechnen.

      Wieso muss man darauf immer wieder hinweisen wenn es ums Thema Steuern geht.


      Weil der Threaderöffner in seinem ersten Posting Optionsscheine ausdrücklich erwähnte. Und weil der TE im Grund genau danach gefragt hat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.10.18 21:18:16
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.871.793 von JuliaPapa am 04.10.18 19:25:40Die angegebenen Gewinne sind laut dem ersten Beitrag aus AKTIEN

      Damit hat er für Aktiengewinne 300 Steuer bezahlt.

      Und egal welche Verluste er jetzt realisieren würde sie werden bis zu den 1200 alle rückversteuert.
      Avatar
      schrieb am 05.10.18 01:25:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo,

      >>>Weil der Threaderöffner in seinem ersten Posting Optionsscheine ausdrücklich erwähnte. Und weil der TE im Grund genau danach gefragt hat.

      Darum ging es nicht.
      Es ging um deine falsche Erklärung der Töpfe, also dass man sie nicht miteinander verrechnen könne; das wird immer wieder behauptet, stimmt aber nicht.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 06.10.18 13:00:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Außerdem spielt das ja sehr wohl eine Rolle, wenn man überlegt jetzt Veräußerungen vorzunehmen, will man natürlich alle aspekte berücksichtigen.

      Wenn man jetzt Verluste aus Optionen realisiert, werden diese mit Aktiengewinnen verrechnet.
      Sollte man dann im nächsten Jahr Gewinne aus Optionen haben, kann man diese nicht mit dann realisierten Aktienverlusten neutralisieren. Folglich wäre eine Realisierung von Aktienverlusten zur Realisierung vorteilhafter, da so die Verluste aus Optionen erstmal noch für einen künftigen Bedarfsfall konserviert werden, indem man sie jetzt noch nicht realisiert.


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