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    Kapitalertragssteuer - Sinnvolle Investition in hochspekulative, kurzfristige Aktien? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.10.18 15:20:01 von
    neuester Beitrag 28.12.18 14:49:41 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.290.843
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      schrieb am 19.10.18 15:20:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      mir ist da gerade etwas aufgefallen und hierzu wollte ich mal eure Meinung hören bzw. überhaupt mal hören, ob ich damit richtig liege:

      Angenommen ich habe in 2018 einen Aktiengewinn nach Ausschöpfen des Freibetrags von 1.000 EUR.
      Hierauf muss ich ja 250€ Kapitalertragssteuer + 13,75€ Soli bezahlen.

      Dieses Geld ist ja - wenn ich jetzt nichts mache - definitiv futsch.

      Könnte ich jetzt aber nicht die 263,75€ in eine hochspekulative (oder auch nicht hochspekulative) Aktie stecken?

      Was passieren kann ist doch folgendes:
      1. Die Aktie geht flöten --> 263,75€ sind futsch --> Ich erhalte jedoch die 263,75€ als Verlust ja dann wieder, da keine Kapitalertragssteuer+Soli anfallen.

      2. Die (hochspekulative) Aktie wirft einen Gewinn ab --> ich muss dann den neuen Gewinn natürlich auch wieder versteuern was am unterm Strich natürlich keinen Nachteil darstellt, da ich ja einen Gewinn mit dem Geld erwirtschaftet habe.

      Sind meine Gedanken dies bezüglich korrekt oder übersehe ich etwas?
      Gibt es solche speziellen Aktien, die empfehlenswert sind (hohe Volatilität).
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 15:21:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Die Aktie geht flöten --> 263,75€ sind futsch --> Ich erhalte jedoch die 263,75€ als Verlust ja dann wieder, da keine Kapitalertragssteuer+Soli anfallen.

      Dann sind aber die 1000 € futsch um die 263,75 wieder zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 15:26:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.004.675 von MikeMi-1 am 19.10.18 15:20:01
      Zitat von MikeMi-1: Könnte ich jetzt aber nicht die 263,75€ in eine hochspekulative (oder auch nicht hochspekulative) Aktie stecken?

      1. Die Aktie geht flöten --> 263,75€ sind futsch --> Ich erhalte jedoch die 263,75€ als Verlust ja dann wieder, da keine Kapitalertragssteuer+Soli anfallen.


      Du würdest 25% (Kapitalertragssteuer + Soli) auf den Verlust, in dem Fall 263,75 Euro zurückbekommen, was lediglich 65,9375 Euro wären.

      Wie 1erhart schreibt musst du für die 263,75 Euro Rückerstattung schon min. 1000 Euro verlieren.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 15:28:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.004.738 von Chris_M am 19.10.18 15:26:02Das wäre ja zu schön um wahr zu sein.

      Da würde ich liebend gerne einen Verlust von 10000 realisieren wenn ich dann die bezahlten 10000 Steuern komplett zurückerhalten würde.

      Ist schon lustig was für abwegige Fragen hier gestellt werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 15:33:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.004.762 von 1erhart am 19.10.18 15:28:27naja eine gewöhnliche Anfänger Frage und es klingt hat zu verlockend mit den 1:1 Verrechnung ...
      1 Antwort

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      schrieb am 19.10.18 15:37:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.004.804 von Chris_M am 19.10.18 15:33:18Na ja so naiv kann man doch aber wirklich nicht sein wenn ich für 1000 Gewinn 250 Steuer bezahle und dann für 250 Verlust die komplett bezahlte Steuer zurückbekommen würde.

      Aber seine Frage ist ja beantwortet und gut ist.
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 15:50:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Moment... also vielleicht hab ich grad nen Denkfehler aber:

      Wenn ich heute 263,75€ in eine Aktie investiere und einen Totalausfall erleide dann habe ich doch in meinem Verlustverrechungstopf einen Betrag von 263,75€ stehen.

      Ah.. stopp... ja, die 263,75€ Verlust werden nun nicht mit den 263,75€ (KESt+Soli) verrechnet sondern mit den für die 263,75€ zugrunde liegenden Wert (1.000€ Gewinn).
      Würde dann ja bedeuten:
      1.000€ Gewinn
      ./. 263,75€ Verlust
      = 736,25€ zu versteuernder Gewinn
      KESt = 184,06€
      Soli = 10,12€
      Zu zahlende KESt = 194,19€ statt der ursprünglichen 263,75€ -->

      Dem gegenüber stehen dann die 263,75€ zusätzlicher Verlust; somit in Summe 457,94€

      --> Somit lag ich wohl daneben :)
      Sorry, aber jeder hat mal klein angefangen.
      Eigentlich klare Sache aber irgendwie hatte ich da grad n Funkloch ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 15:55:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Alles klar ab und an hat man eben einen kleinen Blackout.

      Wie gesagt wäre etwas wundervolles wenn es anders wäre.
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 16:04:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.004.960 von MikeMi-1 am 19.10.18 15:50:16
      Zitat von MikeMi-1: Würde dann ja bedeuten:
      1.000€ Gewinn
      ./. 263,75€ Verlust
      = 736,25€ zu versteuernder Gewinn
      KESt = 184,06€
      Soli = 10,12€
      Zu zahlende KESt = 194,19€ statt der ursprünglichen 263,75€ -->

      Dem gegenüber stehen dann die 263,75€ zusätzlicher Verlust; somit in Summe 457,94€


      Hier fängst du aber an den vorherigen Gewinn und den "geplanten" Verlust als Summe zu berechen .. Du musst jedes Geschäft einzeln betrachten.

      Erstes Geschäft = +1000 € = 250 € Steuer
      Zweites Geschäft = -263,75 = 65,9375 € Steuerrückerstattung
      usw
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 16:38:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Klar, ich habe es der Einfachheit halber mal aufsummiert.
      Aber du hast natürlich recht mit der Betrachtung und der Reihenfolge der Steuer-/erstattung
      Avatar
      schrieb am 20.10.18 10:51:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Generell halte ich nichts davon, Anlageentscheidungen vorrangig aufgrund steuerlicher Erwägungen zu treffen.

      Darüber hinaus gilt das alte Motto: "Hin und her macht Taschen leer".

      Ich kann für mich keinen Sinn in einer solchen "Strategie" erkennen. Aktien sollte mann doch eigentlich kaufen, um langfristig Gewinne zu erzielen. Verluste "einzufahren" um Steuern zu sparen macht doch wirklich keinen Sinn.
      Avatar
      schrieb am 20.10.18 23:29:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn man ein Depot mit mehreren Werten hat, wird es meistens so sein, dass man durch Veräußerungen (und falls gewünscht Rückkauf) vor Jahresende steuerliche Verluste realisieren kann, die zu Steuererstattungen führen, wenn zuvor Abgeltungssteuer einbehalten wurde.

      Solche Überlegungen haben doch nichts mit Anlageentscheidungen aufgrund steuerlicher Überlegungen zu tun. Tatsächlich besteht andernfalls die Gefahr, dass mögliche Gewinne des laufenden Jahres nie mehr mit Verlusten verrechnet werden können.
      Avatar
      schrieb am 21.10.18 17:20:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Dem TE ging es meiner Ansicht nach um den gezielten Kauf von eher nicht so guten Aktien, um Verluste zu erzielen.

      Das andere, was du schreibst, kann man schon so machen, wobei man mit Verkauf und Rückkauf die Steuerlast unter dem Strich nur verschiebt statt umgeht. Und mit zweimal Provision ist man auch dabei.

      Will man sich aber ohnehin von einer Aktie trennen, kann es schon Sinn machen, vor oder nach Jahresende zu verkaufen (je nach Konstellation).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.10.18 20:43:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ja, der Threaderöffner ging ja auch von ganz falschen Annahmen aus.

      Ich sgae nur immer gerne etwas dagegen, wenn es überall heißt, man solle steuerliche Aspekte nicht beachten. Das gehört schon zum Geldanlegen dazu, dass man sich mit den Steuerthemen befasst. Der Gesetzgeber plant die Abschaffung der Abgeltungssteuer, allein daraus werden sich weitreichende Veränderungen ergeben. Dann wird es vermutlich noch mehr Unterschied machen, ob man eine aktie oder eine Optionsschein auf die gleiche Aktie hat.

      Bei mehreren Konten und Depots kann Verlustverrechnung ein Problem sein.
      Die Nutzung von Freibeträgen innerhalb der Familie ist ein Thema.

      Natürlich fließt das in die Anlageentscheidungen ein, gerade der Effekt, dass ein Veräußerungsgewinn erst bei Realisierung Steuer auslöst, spricht ja für das lange Halten von Anlagen. Die Entscheidung gegen ein bestimmtes Papier, Gewinnrealsierung, wird immer mit Steuer bestraft und ob man will oder nicht, muss man dann die Steuereffkte berücksichtigen.

      Über die Börse verkaufen und zum gleichen Preis zurückkaufen hat nunmal unter dem Regime der Ageltungssteuer erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität, da die Banken ja taggenau abrechnen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.18 14:00:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.014.768 von JuliaPapa am 21.10.18 17:20:46Hier noch ein kleiner Nachtrag:
      Die Steuerlast verschiebt sich zwar, kann aber unter Berücksichtigung des Freibetrags im Folgejahr doch noch einen positiven Effekt haben; wenn man nämlich im Folgejahr den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, im aktuellen Jahr jedoch schon.
      Avatar
      schrieb am 28.12.18 14:49:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es gibt eben unterschiedliche Konstellationen.

      Man kann versuchen den Freibetrag jährlich optimal auszunutzen, indem man so viee Gewinne / Verluste realisiert, dass gerade ein Gewinn im Rahmen des Freibetrags bleibt und / oder ein Vortrag von nicht verrechneten Aktienverlusten.

      Oder, wenn man sich ohnehin oberhalb der Freibeträge bewegt, dann macht jede Verlustrealisierung vor Jahresende steuerlich Sinn. (Ob man dann zurückkauft oder etwas anderes kauft oder das Geld für Silvesterknaller ausgibt, so lange die noch erlaubt sind.)

      Aber jetzt ist dann sowieso börslich gesehen Feierabend für 2018!


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