Quellensteuer Ausland IngDiBa Brief - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.05.19 09:02:29 von
neuester Beitrag 11.05.19 14:31:19 von
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Hallo zusammen,
bin noch völlig neu in der Thematik und habe mir Ende letzten Jahres ein Depot bei der ING eingerichtet. Denkbar ungünstiger Zeitpunkt
Ich habe ein paar Aktien von Powercell (ach hätte ich doch viel mehr gekauft) und von der ING folgenden Brief erhalten:
....in Ihrem Direkt-Depot verwahren Sie aktuell schwedische Wertpapiere. Dazu haben wir heute
Informationen für Sie: Die Quellensteuer bei Dividenden ändert sich.
Bisher haben wir Dividenden unter Abzug von 15% Quellensteuer Ihrem Depotverrechnungskonto
gutgeschrieben. Das ist uns jetzt nicht mehr möglich, weil wir uns damit zur Weitergabe Ihrer
persönlichen Daten verpflichten würden.
Diese Änderung hat zur Folge, dass Ihre Ertragsgutschriften zukünftig mit dem aktuell gültigen
nationalen Quellensteuersatz abgerechnet werden. Im Rahmen des
Doppelbesteuerungsabkommens haben Sie allerdings die Möglichkeit einen Teil der Quellensteuer
zurückzufordern.
Dafür benötigen Sie zum einen Formulare, die Sie unter www.ing.de/bzst finden. Zum anderen
brauchen Sie noch einen Nachweis über die Dividende: Nehmen Sie dafür einfach Ihren Ertragsbeleg
- den haben wir bereits in Ihre Postbox gestellt.
Meine Frage: Bezieht sich das ausschließlich auf (mögliche) Dividendenzahlungen oder grundsätzlich auch auf Gewinne aus Kursänderungen?
Sprich, müsste ich nun bei Einkauf von 100 Aktien zu 3 Euro und Verkauf von 100 zu 9 Euro die daraus resultierenden 600 Euro Gewinn auch sowohl in Schweden als auch Deutschland versteuern?
VG,
Marvin
bin noch völlig neu in der Thematik und habe mir Ende letzten Jahres ein Depot bei der ING eingerichtet. Denkbar ungünstiger Zeitpunkt
Ich habe ein paar Aktien von Powercell (ach hätte ich doch viel mehr gekauft) und von der ING folgenden Brief erhalten:
....in Ihrem Direkt-Depot verwahren Sie aktuell schwedische Wertpapiere. Dazu haben wir heute
Informationen für Sie: Die Quellensteuer bei Dividenden ändert sich.
Bisher haben wir Dividenden unter Abzug von 15% Quellensteuer Ihrem Depotverrechnungskonto
gutgeschrieben. Das ist uns jetzt nicht mehr möglich, weil wir uns damit zur Weitergabe Ihrer
persönlichen Daten verpflichten würden.
Diese Änderung hat zur Folge, dass Ihre Ertragsgutschriften zukünftig mit dem aktuell gültigen
nationalen Quellensteuersatz abgerechnet werden. Im Rahmen des
Doppelbesteuerungsabkommens haben Sie allerdings die Möglichkeit einen Teil der Quellensteuer
zurückzufordern.
Dafür benötigen Sie zum einen Formulare, die Sie unter www.ing.de/bzst finden. Zum anderen
brauchen Sie noch einen Nachweis über die Dividende: Nehmen Sie dafür einfach Ihren Ertragsbeleg
- den haben wir bereits in Ihre Postbox gestellt.
Meine Frage: Bezieht sich das ausschließlich auf (mögliche) Dividendenzahlungen oder grundsätzlich auch auf Gewinne aus Kursänderungen?
Sprich, müsste ich nun bei Einkauf von 100 Aktien zu 3 Euro und Verkauf von 100 zu 9 Euro die daraus resultierenden 600 Euro Gewinn auch sowohl in Schweden als auch Deutschland versteuern?
VG,
Marvin
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.533.469 von Marvinho77 am 10.05.19 09:02:29Nur Dividende, diese werden mit 30% schwedischer QuSt und 10% AbgSt zzgl. Solz/KiSt abgerechnet.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.533.649 von Taxadvisor am 10.05.19 09:18:45Vielen Dank für die flotte und insbesondere positive Nachricht
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.533.991 von Marvinho77 am 10.05.19 09:46:06Zum Thema gibt es auch einen Thread auf W:0:
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1240860-1-10/que…
https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1240860-1-10/que…
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.533.469 von Marvinho77 am 10.05.19 09:02:29Aus diesen Gründen habe ich u.a. ein Depot bei Lynx bzw IB -Brokers
Die ständigen Abrechnungen bzw Neuberechnungen von Dividenden waren extrem nervig.
Die ständigen Abrechnungen bzw Neuberechnungen von Dividenden waren extrem nervig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.539.325 von bluechip56 am 10.05.19 17:26:38Aber bringt das denn was? Die müssen doch auch die schwediscvhe Quellensteuer einbehalten und die Steuererklärung in Deutschland ist zusätzlicher Aufwand.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.541.968 von honigbaer am 10.05.19 22:48:11Das einzige was es meiner Meinung nach bringt ist dass du die 1.beiden Jahre erst später Steuer zahlst und damit Verkaufserlöse komplett wieder neu anlegen kannst.
Spätestens im 3.Jahr wird das Finanzamt Steuervorauszahlungen verlangen.
Und dann kann es natürlich auch passieren dass du in einem schwachen Jahr viel zu hohe Vorauszahlungen hast und die dann logischerweise verspätet zurückbekommst.
Ob das Ganze viel bringt bezweifle ich. Und dass die Mehrarbeit bei der Steuererklärung dazukommt sollte auch jedem klar sein.
Spätestens im 3.Jahr wird das Finanzamt Steuervorauszahlungen verlangen.
Und dann kann es natürlich auch passieren dass du in einem schwachen Jahr viel zu hohe Vorauszahlungen hast und die dann logischerweise verspätet zurückbekommst.
Ob das Ganze viel bringt bezweifle ich. Und dass die Mehrarbeit bei der Steuererklärung dazukommt sollte auch jedem klar sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.541.968 von honigbaer am 10.05.19 22:48:11Frag mal bei Lynx nach.
Habe US Dividenden- 15 % Abzug - kein Abzug der Deutschen
Habe US Dividenden- 15 % Abzug - kein Abzug der Deutschen
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.543.555 von bluechip56 am 11.05.19 11:08:24Online sagt Lynx hier etwas anderes und es würde mich überraschen, wenn man bei einem Auslandsbroker wie Lynx deutsche Dividenden ohne Kapitalertragsteuerabzug vereinnahmen könnte.
https://www.lynxbroker.de/service/artikel/was-sie-ueber-die-…
Auf die Dividendenzahlungen deutscher Aktiengesellschaften wird ein Steuer in Höhe von 26,375% einbehalten. Dieser Wert setzt sich zusammen aus 25% Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Kapitalertragsteuer.
https://www.lynxbroker.de/service/artikel/was-sie-ueber-die-…
Auf die Dividendenzahlungen deutscher Aktiengesellschaften wird ein Steuer in Höhe von 26,375% einbehalten. Dieser Wert setzt sich zusammen aus 25% Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Kapitalertragsteuer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.544.362 von honigbaer am 11.05.19 13:23:02Im Fall des Fragestellenden ging es um Dividenden aus Schweden und um die Frage, ob die Deutsche auch noch abgezogen würde.
Ach so, das ist schon klar, dass Lynx dann keine deutsche Steuer einbehält.
Hatte jetzt " kein Abzug der Deutschen" missverstanden, als Abzug bei Dividenden von deutschen Firmen.
Aber da von den schwedischen 30% nur 15% anrechenbar sind, sind dann doch noch 10% in Deutschland fällig mit der Steuererklärung. Meine Aussage in #6 ist dann schon richtig, das meinte ich doch gerade, dass die schwedischen 30% einbehalten werden und man für die 10% dann noch eine Steuerklärung abgeben muss.
Hatte jetzt " kein Abzug der Deutschen" missverstanden, als Abzug bei Dividenden von deutschen Firmen.
Aber da von den schwedischen 30% nur 15% anrechenbar sind, sind dann doch noch 10% in Deutschland fällig mit der Steuererklärung. Meine Aussage in #6 ist dann schon richtig, das meinte ich doch gerade, dass die schwedischen 30% einbehalten werden und man für die 10% dann noch eine Steuerklärung abgeben muss.
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