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    Soli-Berechnung auf Kapitaleinkünfte ab 2021 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.19 16:51:23 von
    neuester Beitrag 23.12.20 15:58:43 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 22.12.19 16:51:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei Finanztip.de habe ich dazu die folgende Passage gefunden:

      Auch für erfolgreiche Anleger mit Kapitalerträgen zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Aktien und Fonds gilt der bisherige Steuerabzug. Haben Sie Ihren Sparerpauschbetrag von 801 Euro ausgeschöpft, zieht die Bank neben der 25-prozentigen Abgeltungssteuer weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ab.

      Dieses Vorgehen ist zum einen aus Sicht des BMF verständlich (Steuerumgehung), andererseits ist diese Information allerdings sehr dürftig, denn sie bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Dividendenzahlung. Wie ist die Situation dann bei der Einkommensteuerveranlagung, wenn man unterhalb der genannten Grenzen für den 2021-Soli liegt? Insbesondere, wenn man als Student, Rentner oder ähnlichem unter den Steuersatz von 25% kommt?

      Aus meinem Gefühl heraus ist dies verfassungsrechtlich sehr bedenklich in Bezug auf die Gleichstellung. Wer weiß Näheres?
      Avatar
      schrieb am 23.12.19 11:55:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist eigentlich einfach. Die Bank zieht 25% + SolZ ab. Das ist der Höchstbetrag.
      Erklärt man die Einkünfte in der Steuererklärung wird geprüft ob der persönliche Steuersatz oder die Pauschale besser ist.
      Bps. Ein Schüler von 10 Jahren bekommt 2000 EUR Dividende. Ohne Nichtveranlagungsbescheinigung (Sonderthema) behält die Bank die Pauschalsteuer oberhalb des Freibetrags ein. Bei Abgabe einer Steuererklärung gibt es die einbehaltenen Steuer dann komplett zurück.
      3 Antworten
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      schrieb am 23.12.19 12:12:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.220.020 von Baldur74 am 23.12.19 11:55:33Wie das heute läuft ist mir schon klar. Es geht ab 2021 und die Regelung Soli auf Kapitalerträge bleibt aber bestehen. Bei der Steuererklärung stellt sich dann, welcher Teil der dann zu zahlenden Steuern stammt aus Kapitalerträgen und welcher ist dem Einkommen / der Rente / etc. zuzuordnen und in welcher Höhe.

      Beträgt die tarifliche Einkommensteuer höchstens 16.956 Euro (beziehungsweise 33.912 Euro bei Verheirateten), dann ist kein Soli zu zahlen.

      Ich gehe dabei davon aus, dass die zu zahlenden Steuern unter den angegebenen Freibeträgen liegt. Ich habe kein Problem, wenn die Erstattung erst mit der Steuererklärung erfolgt. Nur das hätte ich gern definitiv, ansonsten gibt es großen Klärungsbedarf. Ist der auf Kapitalerträge abgeführte Soli dann verfallen? Das würde ja ggf. zu einem über 5,5% liegenden Satz auch auf die Kapitalerträge führen.

      Beispiel:
      zu versteuerndes Kapitalerträge nach Freibetrag 1000€ (25%)
      Soli darauf 55€
      persönlicher Grenzsteuersatz 15%
      d.h. Steuer auf Kapitalerträge max. 600€ (wie wird das dann im Detail berechnet?)
      verfallen die 55€ (=höherer Satz) oder wie läuft das sonst?
      2 Antworten
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      schrieb am 23.12.19 12:18:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.220.137 von linkshaender am 23.12.19 12:12:39Jetzt habe ich es verstanden. Es geht um die Zeit nach Abschaffung des Soli für "Normalverdiener" . Das kann m.E. auch nur über die Einkommensteuererklärung erfolgen. Ich glaube frühestens im Oktober 20 daran, dass der Soli abgeschafft wird.
      1 Antwort
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      schrieb am 23.12.19 12:35:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.220.188 von Baldur74 am 23.12.19 12:18:19Ich glaube auch erst daran, wenn ich vom Soli verschont werde.

      Aber unser Finanzminister Scholz zeichnet sich ja zur Zeit durch tiefgreifendes Unverständnis der Finanzmärkte aus und frönt lieber seinen sozialistischen und populistischen Steuerversprechen für den "kleinen Mann". Für mich gilt da aber: lieber Blackrock als Sparbuch!

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      schrieb am 22.12.20 17:57:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      In den FAQ zur Abschaffung des Solis des BMF findet sich kein Hinweis auf eine gesonderte Behandlung von Kapitalerträgen.

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-0…

      Entweder hat man den Unsinn im NBMF eingesehen oder man schämt sich dieser populistischen Androhung für Aktionäre. Evtl. bleibt aber der Vorabeinbehalt, wenn die Erträge kommen und die Erstattung kommt mit der Erklärung.

      Hoffen wir mal auf das Beste.
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 15:03:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      linkshaender,
      ein generelles Problem sehe ich nicht. Die Banken ziehen von Kapitalerträgen weiterhin 25% plus Soli ab. Darüber stellen sie eine Bescheinigung aus. Z.B. € 1000,00 Abgsteuer und € 55,00 Soli.

      Die Günstiger-Prüfungen werden stark zunehmen. Die zusätzlichen sind aber nicht schwer. Wer ein zu verst Einkommen von ca 62t hat, erhält die 55,- zurück. In der Milderungszone gibt es weniger zurück, ab einem zu verst Eink von 96.409,- nichts mehr zurück.
      1 Antwort
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      schrieb am 23.12.20 15:58:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.178.363 von alzwo am 23.12.20 15:03:23Ich sehe auch kein generelles Problem mit dieser Handhabung. Das ist nur bei der Abschaffung des Soli anders, populistischer kommuniziert worden. Um hier Klarheit zu bringen, habe ich jetzt den Link des BMF gepostet.


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