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    Daytrading in Deutschland am Ende! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.20 15:43:39 von
    neuester Beitrag 08.03.20 19:32:25 von
    Beiträge: 62
    ID: 1.318.034
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 15:43:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habt ihr den Thread schon entdeckt?
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-1-10/tra…
      Verluste sollen nicht mehr verrechnet werden können...
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 15:54:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.286.119 von small_fish_ am 05.01.20 15:43:39ja! sollten alle !!! die CFD, Futures, Aktien oder Optionen handeln dringend lesen. Sonst gibt es möglicherweise eine sehr böse Überraschung für die Veranlagung der Gewinne aus dem Jahr 2021 für CFD, FX, Futures, Optionen und für Aktien schon ab 2020.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 18:05:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.286.119 von small_fish_ am 05.01.20 15:43:39Sieht so aus, ich habe meines schon eingestellt. Ist mir zu heiß...💣
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 21:18:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.286.173 von Sunny48 am 05.01.20 15:54:39
      Zitat von Sunny48: ja! sollten alle !!! die CFD, Futures, Aktien oder Optionen handeln dringend lesen. Sonst gibt es möglicherweise eine sehr böse Überraschung für die Veranlagung der Gewinne aus dem Jahr 2021 für CFD, FX, Futures, Optionen und für Aktien schon ab 2020.


      Eine Überraschung gibt es ganz sicher nicht, da spätestens Ende dieses Jahres alle Broker den Terminhandel für Privatanleger aufgeben werden, falls dieses "Gesetz" dann noch in der jetzigen Form existiert.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.20 23:57:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.288.102 von MK-ULTRA am 05.01.20 21:18:15Für Optionsgeschäfte kann die Problematik m. E. teilweise umgegangen werden, zumindest gemäß der bestehenden Regelungen des BMF Schreibens zur Abgeltungsteuer.

      a) Stillhaltergeschäfte
      Stillhaltergeschäfter dürfen nicht mehr vor Laufzeitende geschlossen werden sondern wir lassen Sie ausüben.

      1. Das führt dazu, dass Prämien Gewinne sind i. s. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG

      2. Die Lieferung des Basiswertes (z. B. Aktien) dann jedoch Gewinne/Verluste aus Aktien, wo die Limitierung auf 10.000 EUR nicht greift.

      3. Mann muss darauf achten das Optionsgeschäfte nicht mehr durch Rückkauf der Option glatt gestellt werden, weil das Glattstellen einer Option aus steuerlicher Sicht immer zu einem Gewinn/Verlust aus Termingeschäften führt, wo die 10.000 EUR Beschränkung greift.

      Die Glattstellung kann dann nur noch erfolgen durch Kauf/Leerverkauf des Underlying.

      Auf Käuferseite ist das Problem stärker präsent da, da der Kauf/Verkauf bzw. Verfall einer Option stets zu Gewinn oder Verlust aus Termingeschäften führen kann. Hier lassen sich die Verluste aus Termingeschäften nur vermeiden in dem Mann Optionen nur noch "im Geld" kauft, sodass kein Risiko der nicht Ausübung besteht.

      Im Fall der Ausübung werden die AK der Option zu den AK des Underlying hinzugezählt und man ist aus der Klassifizierung als Termingeschäft wieder raus.
      Im Endeffekt blieben Optionsgeschäfte, fast wie bisher, möglich. Binden jedoch nun mehr Kapital.
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 06.01.20 00:00:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.286.119 von small_fish_ am 05.01.20 15:43:39Wenn es so kommt, wie es sich in dem neuen Gesetzt ließt, dann bleib lieber da wo Du bist! :cool:

      Ab 01.01.2021 gibt es in Deutschland defacto eine Art Derivateverbot. Dann kommt noch die Finanztransaktionssteuer usw.

      Kann man sich bei der CDU bedanken, die sich aus Machtgeilheit von Mutti sich von den Sozis über den Tisch ziehen haben lassen.

      Das Krasse ist, dass es die meisten "großen" Adressen anscheinend immer noch nicht kapiert haben. Sind wohl alle noch beim Ski fahren. :laugh:

      Ich würde alle Konten bei Brokern mit Emittentenprogramme -bspw. Flatex- von nun an meiden bzw. die Konten leerräumen, da man davon ausgehen kann, dass diese ohne Derivatehandel defacto nicht überlebensfähig sind.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 09:08:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.288.693 von freetgy am 05.01.20 23:57:15
      Zitat von freetgy: Für Optionsgeschäfte kann die Problematik m. E. teilweise umgegangen werden, zumindest gemäß der bestehenden Regelungen des BMF Schreibens zur Abgeltungsteuer.

      a) Stillhaltergeschäfte
      Stillhaltergeschäfter dürfen nicht mehr vor Laufzeitende geschlossen werden sondern wir lassen Sie ausüben.

      1. Das führt dazu, dass Prämien Gewinne sind i. s. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG

      2. Die Lieferung des Basiswertes (z. B. Aktien) dann jedoch Gewinne/Verluste aus Aktien, wo die Limitierung auf 10.000 EUR nicht greift.

      3. Mann muss darauf achten das Optionsgeschäfte nicht mehr durch Rückkauf der Option glatt gestellt werden, weil das Glattstellen einer Option aus steuerlicher Sicht immer zu einem Gewinn/Verlust aus Termingeschäften führt, wo die 10.000 EUR Beschränkung greift.


      Hatte ich in anderen Foren und in dem Ursprungsthread auch schon gepostet:

      M.E. ist § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG lex specialis und geht für Stillhaltergeschäfte damit auch dem § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG vor (die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG ist ja auch abschließend da die Closing-Aufwendungen dort ebenfalls genannt sind). Die Neuregelung spricht ja auch von der Verrechnung mit EINKÜNFTEN i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG. Damit wäre das Schließen einer Stillhalter-Position nicht notwendig für die volle Verrechnung der Verluste. Man würde dann auch die Problematik der Verreichnungseinschränkung bei Aktien umgehen. Bleibt das BMF-Schreiben abzuwarten.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 10:09:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.289.722 von Taxadvisor am 06.01.20 09:08:45wann ist ungefähr mit einem (er-)klärenden Schreiben des BMF zu rechnen?
      Wird das Vorgehen für die FA i.S. Verlustverrechnung in einer Änderung der EStDV irgendwann erkäutert? Wenn ja, wann wäre damit zu rechnen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 10:44:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.290.241 von Sunny48 am 06.01.20 10:09:37
      Zitat von Sunny48: wann ist ungefähr mit einem (er-)klärenden Schreiben des BMF zu rechnen?
      Wird das Vorgehen für die FA i.S. Verlustverrechnung in einer Änderung der EStDV irgendwann erkäutert? Wenn ja, wann wäre damit zu rechnen?


      Kann man nicht sagen, da es aber von den Banken für die Programmierung umgesetzt werden muss, denke ich, dass es in der ersten Jahreshälfte kommen könnte.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 11:46:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.286.173 von Sunny48 am 05.01.20 15:54:39
      Zitat von Sunny48: ja! sollten alle !!! die CFD, Futures, Aktien oder Optionen handeln dringend lesen. Sonst gibt es möglicherweise eine sehr böse Überraschung für die Veranlagung der Gewinne aus dem Jahr 2021 für CFD, FX, Futures, Optionen und für Aktien schon ab 2020.


      Aktien kann man weiterhin traden. Die 10.000€ bei Aktien gelten nur bei Totalverlusten. Also Finger weg von Pleitekandidaten.
      Avatar
      schrieb am 06.01.20 14:49:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.288.717 von indexhunter am 06.01.20 00:00:34
      Zitat von indexhunter: Wenn es so kommt, wie es sich in dem neuen Gesetzt ließt, dann bleib lieber da wo Du bist! :cool:

      Ab 01.01.2021 gibt es in Deutschland defacto eine Art Derivateverbot. Dann kommt noch die Finanztransaktionssteuer usw.

      Kann man sich bei der CDU bedanken, die sich aus Machtgeilheit von Mutti sich von den Sozis über den Tisch ziehen haben lassen.


      So isses. Daytrading kannste in DE damit vergessen. Ich bin zwar nur gelegentlicher Daytrader, aber selbst ich komme zusammen mit meinen längerfristigen Swing-Trades bereits nach ein paar Monaten über die Verlustgrenze. Das müsste man ja ein Payoff-Ratio weit über fünf haben, um zumindest alleine einigermaßen über die Runden zu kommen. Da würde so ein psychischer Druck aufgebaut werden, da hört der Spaß auf.

      Und für die Alternative als Aktien-Daytrader braucht man ein dickes Konto, außerdem in Deutschland vollkommen uninteressant.

      Das ist eben das Ergebnis, wenn eine Clique von Clowns und Dilettanten an die Macht kommt und dass sogar ohne Putsch. Aber die Wähler wurden durch die Klimakatastrophe und der Angst vor Rechts inzwischen so weichgeklopft, dass sie gar nicht mehr mitbekommen wohin die Reise geht.
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 08:22:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hat denn schon mal jemand seine Bank/Broker angeschrieben und haben die sich dazu geäußert?

      Die Anmerkung zu Flatex und Co ist ja nicht ganz ungerechtfertigt, deren Geschäftsfeld würde ja komplett wegbrechen...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 09:16:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.299.604 von bjoernb am 07.01.20 08:22:18
      CMC Markets...
      Ja,ich habe CMC Markets angeschrieben,die meinten nur man solle seinen Steuerberater ansprechen,das war die einzige Reaktion!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 10:43:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      jetzt mal langsam !

      erstens ist es bis 1.1.2021 ja noch einige Tage hin. Da kann noch viel passieren, und wenn nicht :
      eine GmbH gründen und via dieser handeln, dann ist auch alles gut.

      Ein Problem ist es dann eigentlich nur für die kleinen Trader ! leider !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 11:18:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.300.978 von optionpro am 07.01.20 10:43:31Hallo otionpro,
      nur was ist der Unternehmenszweck dieser GmbH?
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 11:30:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.299.979 von sportler1234 am 07.01.20 09:16:24
      Zitat von sportler1234: Ja,ich habe CMC Markets angeschrieben,die meinten nur man solle seinen Steuerberater ansprechen,das war die einzige Reaktion!


      Die sind genauso ahnungslos wie unsere Politprofis.:laugh:Die haben noch gar nicht gecheckt, dass ihnen dann in DE der Kundenstamm wegbricht. Die denken sich wahrscheinlich, was soll's, die meisten sind doch eh schon vorher pleite.

      Eine Firma gründen und sich als Professional einstufen lassen, kommt wohl nur für ein paar Handvoll Vollzeittrader in Frage, ist also keine Alternative. Außerdem würde mir das mein Arbeitgeber nie genehmigen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 11:43:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      der Zweck der Firma : T R A D I N G
      ganz einfach, da ist kein Problem
      Eine Firma macht Gewinn oder Verlust und versteuert den Gewinn ganz normal.

      Das neue Gesetz spielt da keine Rolle, das betrifft "nur" Private.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 11:58:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.301.572 von optionpro am 07.01.20 11:43:19gut, soweit klar. Dann darf ich Gewinne und Verluste wie gewohnt innerhalb der GmbH/UG wieder saldieren, muss dann auf den Jahresgewinn KörperschaftsSt zahlen. Was passiert, wenn ich mit KörpSt bereis versteuerte Unternehmensgewinne ausschütte- wie sind die dann in der ESt Erklärung zu deklarieren? Sind das dann wieder Gewinne, die unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen oder was für eine Einkunftsart ist das? Denn dem Trader fehlt ja das Merkmal des gewerblichen Handelns wenn er nur für sich allein handelt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 12:11:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich frage gleich mal bei Sino, die sind in der Regel deutlich kompetenter.
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 12:12:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich bin kein Steuerberater !
      aber kenne mich einigermaßen aus, aber es gibt dafür kein Obligo...

      Ob die GmbH Schrauben produziert, Autos verkäuft oder eben tradet, spielt für die Besteuerung keine Rolle. Und richtig, zuerst versteuert die Gesellschaft als eigene juristische Person.

      Wenn Du dann ausschüttest, kommt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren zum Zug.
      ganz vereinfacht, Du musst die Ausschüttungen nur zur Hälfte versteuern,
      da sie ja bereits innerhalb der GmbH versteuert sind.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 12:35:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.301.890 von optionpro am 07.01.20 12:12:18danke dir optionpro. Das du keine Steuerberater bist klar- die Erwartung hat auch niemand. Ich finde es trotzdem sehr gut, wenn wir aud den unterschieldichsten Richtungen und Erfahrungen Ideen zusammentragen um diese Kröte der veränderten Besteuerung irgendwie begegnen zu können.
      Du bist einer derjenigen mit der meisten Erfahrung hier im Forum.

      Das mit dem Halbeinkünfteeinkommen - gecheckt! nur welche Einkunftsart wird die verbliebene noch zu versteuernde Hälfte unterworfen? Wie nennt sich die Einkunftsart die dann greift, um die ESt zu berechnen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 12:46:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.302.109 von Sunny48 am 07.01.20 12:35:55das sind dann Dividenden,
      also Einkünfte aus Kapitalvermögen (KAP)

      Zum erstellen der Bilanz der GmbH brauchst Du dann eh einen Steuerberater.
      Also der Aufwand ist schon etwas grösser, wie aktuell.

      Ich wohne ja nicht in D, aber es kann durchaus sein, dass ich irgendwann zurückziehe ...
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 13:08:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.301.743 von Sunny48 am 07.01.20 11:58:52
      Zitat von Sunny48: gut, soweit klar. Dann darf ich Gewinne und Verluste wie gewohnt innerhalb der GmbH/UG wieder saldieren, muss dann auf den Jahresgewinn KörperschaftsSt zahlen. Was passiert, wenn ich mit KörpSt bereis versteuerte Unternehmensgewinne ausschütte- wie sind die dann in der ESt Erklärung zu deklarieren? Sind das dann wieder Gewinne, die unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen oder was für eine Einkunftsart ist das? Denn dem Trader fehlt ja das Merkmal des gewerblichen Handelns wenn er nur für sich allein handelt.


      Solange Du nur mit Termingeschäften handelst, ist das so korrekt. Wenn Du auch andere Geschäfte tätigst, gilt evtl. § 8b KStG (quasi steuerfreie Aktienveräußerung) oder aber § 15 Abs. 4 EStG (keine Verrechnung der Termingeschäftsverluste mit anderen Einkünften). Letzteres hängt aber auch von der Einordnung der Gesellschaft ab.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 13:18:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.302.445 von Taxadvisor am 07.01.20 13:08:45Hallo taxadvisor,
      lieben dank für deine Antwort. Dir wollte ich nicht schon wieder mit Fragen auf die Nerven gehen... aber wo du gerade mal da bist...:)
      ich würde nur Termingeschäfte handeln (Future/CFD). Was mir noch nicht klar ist, wie werden die Gewinne versteuert? Das der Gewinn vor Ausschüttung der KörpSt unterliegt ist klar, nur welcher Einkunftsart werden die Gewinne dann zugeordnet um der ESt unterworfen zu werden?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 13:21:49
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.302.526 von Sunny48 am 07.01.20 13:18:15
      Zitat von Sunny48: Hallo taxadvisor,
      lieben dank für deine Antwort. Dir wollte ich nicht schon wieder mit Fragen auf die Nerven gehen... aber wo du gerade mal da bist...:)
      ich würde nur Termingeschäfte handeln (Future/CFD). Was mir noch nicht klar ist, wie werden die Gewinne versteuert? Das der Gewinn vor Ausschüttung der KörpSt unterliegt ist klar, nur welcher Einkunftsart werden die Gewinne dann zugeordnet um der ESt unterworfen zu werden?


      Du kannst wählen: Die Ausschüttungen unterliegen der AbgSt oder dem Teileinkünfteverfahren 60% der Ausschüttungen zum Regelsteuersatz (Achtung Wahlrechtsausübung zum Teileinkünfteverfahren bindet).

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 13:27:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.302.565 von Taxadvisor am 07.01.20 13:21:49nochmals herzlichen Dank. Damit kann ich was anfangen.
      Super das wir dich haben... ich schätze, wenn sich nichts ändert, wirst du viel Arbeit bekommen gegen Ende des Jahres. Wenn wir hier dann in die Gründung solcher Konstrukte gehen und neben dem Notar dann auch eine StB brauchen. Ich melde mich dann zu gegebener Zeit per BM.
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 15:26:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo Taxadvisor,

      ich hätte auch eine Frage bei der du mir vielleicht helfen könntest.
      Angenommen der worst case tritt ein und dieses bescheuerte Gesetz tritt ohne Zusätze so in Kraft, was spräche dagegen in z.B. Singapur eine Firma zu gründen und über diese zu handeln? Soweit ich weiß wären die Unternehmenssteuern =0! Wenn ich dann mein Geld nach Deutschland hole zahle ich nur Kapitalertragssteuer, also alles wie bisher nur etwas mehr Aufwand!
      Oder ist in diesem Ansatz ein Denkfehler enthalten!
      Ich könnte dann sogar einen Teil der Erträge in der Firma lassen und über diese dann z.B. Aktien kaufen und müsste so diesen Teil der Erträge gar nicht versteuern!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 16:12:38
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.303.903 von Taxmanwoman am 07.01.20 15:26:12
      Zitat von Taxmanwoman: Hallo Taxadvisor,

      ich hätte auch eine Frage bei der du mir vielleicht helfen könntest.
      Angenommen der worst case tritt ein und dieses bescheuerte Gesetz tritt ohne Zusätze so in Kraft, was spräche dagegen in z.B. Singapur eine Firma zu gründen und über diese zu handeln? Soweit ich weiß wären die Unternehmenssteuern =0! Wenn ich dann mein Geld nach Deutschland hole zahle ich nur Kapitalertragssteuer, also alles wie bisher nur etwas mehr Aufwand!
      Oder ist in diesem Ansatz ein Denkfehler enthalten!
      Ich könnte dann sogar einen Teil der Erträge in der Firma lassen und über diese dann z.B. Aktien kaufen und müsste so diesen Teil der Erträge gar nicht versteuern!


      Der Sitz der Geschäftsleitung (DU!) ist bei Deiner Konstellation wohl in D, damit ist die Gesellschaft in D steuerpflichtig.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 16:22:36
      Beitrag Nr. 29 ()
      Gut das kann man ja umgehen! Geschäftsleitung in Singapur, Ausschüttung der Erträge geregelt über den Gesellschaftervertrag, kein Zugriff des Geschäftsführers auf das Gesellschaftskonto ohne Genehmigung des Aufsichtsrates/ der Gesellschafter. Handel findet über eine Software wie CyberGhost statt! Kosten für das Konstrukt ca. 5000€ pro Jahr!
      Dann müsste das deutsche Finanzamt doch ziemlich außen vor sein, Ausnahme Kapitalertragssteuer wenn das Geld/ Teile davon nach Deutschland geholt werden!
      Oder besteht hier noch ein Denkfehler?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 16:34:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.304.575 von Taxmanwoman am 07.01.20 16:22:36
      Zitat von Taxmanwoman: Gut das kann man ja umgehen! Geschäftsleitung in Singapur, Ausschüttung der Erträge geregelt über den Gesellschaftervertrag, kein Zugriff des Geschäftsführers auf das Gesellschaftskonto ohne Genehmigung des Aufsichtsrates/ der Gesellschafter. Handel findet über eine Software wie CyberGhost statt! Kosten für das Konstrukt ca. 5000€ pro Jahr!
      Dann müsste das deutsche Finanzamt doch ziemlich außen vor sein, Ausnahme Kapitalertragssteuer wenn das Geld/ Teile davon nach Deutschland geholt werden!
      Oder besteht hier noch ein Denkfehler?


      Du hast in Singapur einen Geschäftsführer, der aufgrund seiner Analyse sämtliche Transaktionen tätigt und die Gesellschaft führt und dafür nur EUR 5.000 verlangt?

      Oder willst Du wissen, ob das legal ist, wenn es aussieht, als ob in SIN Entscheidungen getroffen werden, Du aber über VPN aus Deutschland in SIN handelst und die Entscheidungen triffst?

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 16:35:11
      Beitrag Nr. 31 ()
      Laut Sino sucht man mit Steuerberatern gerade nach einer Lösung, wenn es sich durch Klagen nicht abwenden lässt.
      Voraussichtlich werden sie dann viele Firmen eröffnen oder die Kunden müssten ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

      Dies zeigt mir auf jeden Fall wie ernst die Sache dort genommen wird...

      Echt übel :cry:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 17:15:55
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.304.659 von Taxadvisor am 07.01.20 16:34:12Über die Legalität möchte ich hier eigentlich nicht sprechen! Es ist natürlich möglich von Deutschland aus zu handeln und die Handelsaktivität zu verschleiern( sogar recht simpel) oder man ist z.B. 100Tage im Jahr im „Urlaub“( wo auch immer)und handelt von dort! Es dürfte dem Finanzamt schon sehr schwer fallen dies nachzuweisen! Darum geht es aber gar nicht, da wir uns damit zumindest in einer rechtlichen Grauzone befinden und jeder selbst entscheiden muss was er tut!
      Worum es mir geht ist ob mehr als die Kapitalertragssteuer an Steuern in diesem Konstrukt anfallen würden! Unternehmenssteuer wäre hier ja 0.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 17:37:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.305.163 von Taxmanwoman am 07.01.20 17:15:55So ein schwachsinn dann zieh doch einfach nach Singapur ist eh viel schöner und wärmer. Es gibt auch noch etliche andere Länder.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 21:18:55
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.305.412 von Tradingabrechnung am 07.01.20 17:37:53
      Zitat von Tradingabrechnung: So ein schwachsinn dann zieh doch einfach nach Singapur ist eh viel schöner und wärmer. Es gibt auch noch etliche andere Länder.


      Ja genau, so mach ich's. Ich verkaufe Haus und Hof, packe Frau und Kinder ein und ziehe zu den Sauberkeitsfaschisten, um mal wieder richtig ausschwitzen und Daytraden zu können.

      Und das alles nur, weil ein paar vermeintliche Ausbrecher einer Irrenanstalt das Ruder übernommen haben. Ne, ne, ich warte lieber darauf, dass die Wärter ihre Zöglinge wieder einfangen und zurück in die Geschlossene bringen. Hoffentlich dauert es nicht zu lange?:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 21:21:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ja wenn man mit seinem Konto nur Miese macht und dann auch noch Geld dank der neuen Steurforderungen extra ins Trading stecken soll dann ist das natürlich Schwachsinn! Wenn man aber vom Trading lebt dann sollte man sich mal Gedanken machen was möglich ist ohne das Land zu verlassen!
      Meine Fragen hat mir heute aber schon mein Steuerberater beantwortet und die Antwort ist in die gewünschte Richtung gelaufen! Ich sehe den Änderungen gelassen entgegen! Das Forum ist leider von Neid zerfressen und ein vernünftiger Austausch nur schwer möglich! Danke Taxadvisor, du bist einer der wenigen Kompetenten hier!
      Dem Rest viel Spaß wenn euch die Steuern in die Privatinsolvenz treiben
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 22:09:02
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.307.920 von Taxmanwoman am 07.01.20 21:21:50
      Zitat von Taxmanwoman: Meine Fragen hat mir heute aber schon mein Steuerberater beantwortet und die Antwort ist in die gewünschte Richtung gelaufen! Ich sehe den Änderungen gelassen entgegen! Das Forum ist leider von Neid zerfressen und ein vernünftiger Austausch nur schwer möglich! Danke Taxadvisor, du bist einer der wenigen Kompetenten hier!
      Dem Rest viel Spaß wenn euch die Steuern in die Privatinsolvenz treiben


      Dann hast Du ja einen (der wenigen) kompetenten Kollegen, Glückwunsch. Viele Kollegen, mit denen ich bisher gesprochen habe, kannten die Regelung noch nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 22:39:13
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ja zum Glück! Mein Steuerberater macht schon seit Jahren die Steuer auf meine Tradinggewinne! Er selbst handelt zum Glück in seiner Freizeit auch und befasst sich alleine deswegen schon genauer mit der Materie
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 22:46:30
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.307.920 von Taxmanwoman am 07.01.20 21:21:50
      Zitat von Taxmanwoman: Meine Fragen hat mir heute aber schon mein Steuerberater beantwortet und die Antwort ist in die gewünschte Richtung gelaufen! Ich sehe den Änderungen gelassen entgegen!


      Du bist genau der Typ, den man in einem Forum nicht braucht. Erzählen, dass man den Stein der Weisen gefunden hat aber ihn nicht erklären.

      Kannst Du bitte erläutern, welchen Mehrwert dieser Beitrag bringen soll, außer Dein Ego zu polieren?

      Ich denke, ein Forum ist für Informationsaustausch und Weiterhelfen gemacht, nicht dazu, sich selbst als tollter Kerl der Welt hinzustellen.

      PS: Das ist kein Frustposting. Ich habe dieses Thema für mich schon sehr lange geregelt, seit diese neuen CFD Margins aufkamen bin ich professionell und habe das in einem Gerwerbe gebündelt. Nicht nur das CFD Trading, sondern meine Anderen Sachwertanlagen ebenso. Ganz einfach, informieren und machen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 23:17:26
      Beitrag Nr. 39 ()
      Ich sage nicht dass ich ein toller Kerl bin, sondern habe hier eine Frage gepostet! Von der Antwort habe ich mir eine zweit Meinung erhofft zur Meinung meines Steuerberaters! Nicht mehr und nicht weniger Taxadvisor hat versucht zu antworten, Tradingabrechnung hat mich sinnlos angegangen! In der Zwischenzeit habe ich noch von einem andern User per PM eine Antwort erhalten!
      Eine weitere Diskussion hier scheint nicht möglich bzw. erfolgversprechend! Also Thema erledigt! Ich weiß was zu tun ist! Den Rest interessiert es anscheinend nicht! Warum also weiter diskutieren?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 23:37:11
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.308.874 von Taxmanwoman am 07.01.20 23:17:26Dieses Gesetz ist schon "lustig". Es ist ein Gesetz über grenzüberschreitende Steuergestaltungen und zwingt nun zigtausende Trader dazu, sich über genau solche Steuergestaltungen Gedanken zu machen. Und die müsste man dann wohl wieder nach diesem komischen § 138 AO melden - habe mir das aber nicht näher angesehen (nur in Bindings Rede gehört und sonst immer übersprungen), scheint wohl auch totaler Irrsinn zu sein.

      Ein Problem ist natürlich, dass das FA weiß, was bis 2020 in deiner ESt-Erklärung steht. Und die werden alle gebrieft werden, schaut auf 2021, die Trader werden fliehen wollen. D.h. die Steuerfahnder und Betriebsprüfer wissen dann schon, wonach sie suchen sollten. Wahrscheinlich wird das dann auch noch ein Prüfungsschwerpunkt "Jagt die Trader."
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 08:41:08
      Beitrag Nr. 41 ()
      Ob die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Derivaten auf 10.000 € verfassungsgemäß wäre?
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 14:22:55
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.308.292 von Taxadvisor am 07.01.20 22:09:02
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von Taxmanwoman: Meine Fragen hat mir heute aber schon mein Steuerberater beantwortet und die Antwort ist in die gewünschte Richtung gelaufen! Ich sehe den Änderungen gelassen entgegen! Das Forum ist leider von Neid zerfressen und ein vernünftiger Austausch nur schwer möglich! Danke Taxadvisor, du bist einer der wenigen Kompetenten hier!
      Dem Rest viel Spaß wenn euch die Steuern in die Privatinsolvenz treiben


      Dann hast Du ja einen (der wenigen) kompetenten Kollegen, Glückwunsch. Viele Kollegen, mit denen ich bisher gesprochen habe, kannten die Regelung noch nicht.

      Gruß
      Taxadvisor


      Mein Steuerberater meinte, das normalerweise bei solchen Gesetzen es üblich ist, das eine GmbH entsprechend genauso versteuert wird. Damit man eben nicht eine einfache Umgehung machen kann.

      Denn auch wenn das Unternehmen ausschließlich den Eigenhandel betreiben würde, ist es trotzdem kein Finanzinstitut. Was meinst du?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 14:30:46
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.314.391 von bomike am 08.01.20 14:22:55
      Zitat von bomike: Mein Steuerberater meinte, das normalerweise bei solchen Gesetzen es üblich ist, das eine GmbH entsprechend genauso versteuert wird. Damit man eben nicht eine einfache Umgehung machen kann.

      Denn auch wenn das Unternehmen ausschließlich den Eigenhandel betreiben würde, ist es trotzdem kein Finanzinstitut. Was meinst du?


      Da sollte Dein Steuerberater noch einmal in sich gehen, Du möchtest ja auch nicht seine Meinung, sondern seine Rechtsauffassung wissen (es gibt zwar das Postulat der Rechtsformneutralen Besteuerung, aber das ist hier irrelevant)....

      Ob Eigenhandel/Finanzinstitut spielt nur für das Aktientrading (§ 8b KStG) eine Rolle, nicht für Derivate. Und die GmbH kennt keine Einkünfte gem. § 20 EStG, daher findet das auf die GmbH auch keine Anwendung. Bei der GmbH gibt es den § 15 Abs. 4 EStG, der die Verrechnung von Termingeschäftsverlusten mit anderen Gewinne der GmbH verbietet.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 14:32:38
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.314.493 von Taxadvisor am 08.01.20 14:30:46
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von bomike: Mein Steuerberater meinte, das normalerweise bei solchen Gesetzen es üblich ist, das eine GmbH entsprechend genauso versteuert wird. Damit man eben nicht eine einfache Umgehung machen kann.

      Denn auch wenn das Unternehmen ausschließlich den Eigenhandel betreiben würde, ist es trotzdem kein Finanzinstitut. Was meinst du?


      Da sollte Dein Steuerberater noch einmal in sich gehen, Du möchtest ja auch nicht seine Meinung, sondern seine Rechtsauffassung wissen (es gibt zwar das Postulat der Rechtsformneutralen Besteuerung, aber das ist hier irrelevant)....

      Ob Eigenhandel/Finanzinstitut spielt nur für das Aktientrading (§ 8b KStG) eine Rolle, nicht für Derivate. Und die GmbH kennt keine Einkünfte gem. § 20 EStG, daher findet das auf die GmbH auch keine Anwendung. Bei der GmbH gibt es den § 15 Abs. 4 EStG, der die Verrechnung von Termingeschäftsverlusten mit anderen Gewinne der GmbH verbietet.

      Gruß
      Taxadvisor


      Oki Thx
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 14:35:37
      Beitrag Nr. 45 ()
      Also ich hoffe und denke, dass dieser Irrsinn noch irgendwie gestoppt wird.
      Oder das zumindest eine Lösung gefunden werden kann wie man damit umgeht.

      Wenn ich mir den Aktienkurs von Fintech z.B. ansehe bin ich da guter Dinge.
      Eigentlich müsste der Kurs ja völlig einbrechen, da das Geschäftsmodell komplett wegbrechen würde, dies ist aber nicht der Fall.

      Also hoffe ich mal, dass einige schon mehr wissen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 15:52:50
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.314.547 von bjoernb am 08.01.20 14:35:37
      Zitat von bjoernb: Also ich hoffe und denke, dass dieser Irrsinn noch irgendwie gestoppt wird.
      Oder das zumindest eine Lösung gefunden werden kann wie man damit umgeht.

      Wenn ich mir den Aktienkurs von Fintech z.B. ansehe bin ich da guter Dinge.
      Eigentlich müsste der Kurs ja völlig einbrechen, da das Geschäftsmodell komplett wegbrechen würde, dies ist aber nicht der Fall.

      Also hoffe ich mal, dass einige schon mehr wissen...


      Um offen zu sein, ich bin echt am kotzen. Vor allem das man dieser "Willkür" ausgeliefert ist. Ich hab den Eindruck ich könnte auch in einen Bananen Staat leben, gibt kein Unterschied. Letztendlich ist es auch uncool den Handel über eine GmbH/ UG abzuwickeln.

      Gewinne nach Versteuerung der GmbH und nach Verteuerung der Ausschüttungen zu dir aufs Privatkonto, verbleiben ja auch nur 50%-60% der Gewinne.

      Es macht eigentlich nur Sinn, wenn du ein Unternehmen in einem Land gründest, wo Erträge aus Derivaten sehr niedrig besteuert werden. Vielleicht kann Taxadvisior sagen, in welchen Land das der Fall ist.
      Avatar
      schrieb am 09.01.20 07:17:35
      Beitrag Nr. 47 ()
      Angeblich ist das dumm formuliert und die unterjährige Saldierung bleibt erhalten.
      Schriftliches Statement vom Finanzministerium soll noch kommen.

      https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/…
      Avatar
      schrieb am 09.01.20 11:38:19
      Beitrag Nr. 48 ()
      Das hört sich ja schon ganz anders an, man kann nur hoffen das es wenigsten so kommt.
      Avatar
      schrieb am 09.01.20 14:15:49
      Beitrag Nr. 49 ()
      Avatar
      schrieb am 09.01.20 23:27:51
      Beitrag Nr. 50 ()
      Muss euch enttäuschen:

      Die Sekundärquelle hat es falsch wiedergegeben.

      Ein Anwortschreiben des BMF selbst dagegen hat das "Worst Case"-Szenario bestätigt.

      Sorry...
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 00:26:07
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.332.304 von Blaubeermuffin am 09.01.20 23:27:51Interessant... bei GMT hat wohl jemand Antwort von einem Bundestagsabgeordneten bekommen, der bei der Abstimmung dabei war und der stemmt sich mit Händen und Füßen gegen die Auslegung, dass das "Worst Case" Szenario so zutreffend ist. Die ganze Geschichte ist an Absurdität nicht zu überbieten.
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 01:11:19
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.332.304 von Blaubeermuffin am 09.01.20 23:27:51
      Zitat von Blaubeermuffin: Muss euch enttäuschen:

      Die Sekundärquelle hat es falsch wiedergegeben.

      Ein Anwortschreiben des BMF selbst dagegen hat das "Worst Case"-Szenario bestätigt.

      Sorry...


      Wo ist denn dieses BMF Schreiben?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 10:21:40
      Beitrag Nr. 53 ()
      Neuigkeiten: Update im Artikel vom 08.01.2020 - es sieht nicht gut aus
      https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/…
      Avatar
      schrieb am 10.01.20 10:27:02
      Beitrag Nr. 54 ()
      Neuigkeiten: Update im Artikel vom 08.01.2020 - es sieht nicht gut aus
      https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/…
      Avatar
      schrieb am 15.01.20 10:13:49
      Beitrag Nr. 55 ()
      ich habe folgende Petition rund um unser Steuerproblem gefunden:
      https://www.change.org/p/bundesregierung-korrektur-estg-2021…
      was meint ihr, sollte man das unterzeichnen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.01.20 17:36:23
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.332.568 von bomike am 10.01.20 01:11:19
      Zitat von bomike:
      Zitat von Blaubeermuffin: Muss euch enttäuschen:

      Die Sekundärquelle hat es falsch wiedergegeben.

      Ein Anwortschreiben des BMF selbst dagegen hat das "Worst Case"-Szenario bestätigt.

      Sorry...


      Wo ist denn dieses BMF Schreiben?


      hier:

      https://www.godmode-trader.de/artikel/die-schlimmsten-befuer…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.20 17:43:47
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.379.362 von Sunny48 am 15.01.20 10:13:49Nochmal:

      https://www.change.org/p/bundesregierung-korrektur-estg-2021

      Na ja, das wird Herrn Binding wenig jucken, aber falsch ist es auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.01.20 18:41:39
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.384.621 von Ervonhier am 15.01.20 17:36:23
      Zitat von Ervonhier:
      Zitat von bomike: ...

      Wo ist denn dieses BMF Schreiben?


      hier:

      https://www.godmode-trader.de/artikel/die-schlimmsten-befuer…


      Das ist aber kein Schreiben oder ähnliches.. sondern wieder Informationen von Dritten. Die witzigerweise viel von hier kopieren. Wie auch mein Rechenbeispiel mit den Verlusten oder auch 1:1 Sätze von Taxadvisior. Was die Schreiben oder nicht Schreiben ist für mich persönlich völlig irrelevant.

      Wenn es ein echtes Schreiben geben würde, wäre das hier schon längst gepostet worden. Das Forum ist schneller an Informationen dran, als das BMF selbst. :)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.01.20 19:12:45
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.385.377 von bomike am 15.01.20 18:41:39Der Link zum echten Schreiben wurde im anderen Thread gepostet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.01.20 19:18:08
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.385.716 von startvestor am 15.01.20 19:12:45
      Zitat von startvestor: Der Link zum echten Schreiben wurde im anderen Thread gepostet.


      ok... Dann ist es noch schlimmer als schlimm
      Avatar
      schrieb am 16.01.20 18:30:36
      Beitrag Nr. 61 ()
      Wie absurd das ganze ist, zeigt auch schön folgendes Beispiel:

      Ich kaufe eine Aktie in 3 Tranchen:

      Erst für 100€, dann für 90€, dann für 80€. Nun steigt die Aktie wieder, und ich verkaufe bei 90€, dann bei 100€, dann bei 110€.

      Durch das FIFO-Prinzip habe ich folgende Einzelergebnisse:
      -10€, +10€, +30€

      Hätte ich das ganze stattdessen bei 3 verschiedenen Brokern gemacht, hätte ich folgende Einzelergebnisse:
      +10€, +10€, +10€

      Bisher kam das auf das gleiche raus, neuerdings würde ich im ersten Fall schlechter dastehen, wenn ich z.B. 1100 Aktien pro Tranche kaufe.

      Aus meiner Sicht ist das verfassungswidrig, wegen Ungleichbehandlung effektiv gleicher Vorgänge. Es wird sich doch ein Verband oder eine Partei finden lassen, die dagegen beim BVerfG klagt.
      Avatar
      schrieb am 08.03.20 19:32:25
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.304.668 von bjoernb am 07.01.20 16:35:11
      Zitat von bjoernb: Laut Sino sucht man mit Steuerberatern gerade nach einer Lösung, wenn es sich durch Klagen nicht abwenden lässt.
      Voraussichtlich werden sie dann viele Firmen eröffnen oder die Kunden müssten ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

      Dies zeigt mir auf jeden Fall wie ernst die Sache dort genommen wird...

      Echt übel :cry:


      Ich denke, dass die SINO Kunden noch ein ganz anderes Problem haben, da die Konten ja bei HSBC einer deutschen Depotbank geführt werden und somit auch die Abgeltungssteuer sofort bei jedem Trade abgeführt werden muss. Das müsste heute auch schon so sein, aber ab 2021 dürfte es keine Form der Saldierung mehr geben. Ich bin gespannt, was SINO dort deren Kunden bieten wird - ich bin selber stark an einer Lösung interessiert.


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