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    Spekusteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.07.00 17:48:42 von
    neuester Beitrag 24.07.00 18:46:53 von
    Beiträge: 9
    ID: 193.353
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      Avatar
      schrieb am 23.07.00 17:48:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      ich verfolge dieses Board schon sehr lange und habe mal eine Frage zur Spekusteuer.
      Ich bin so treu und gebe alles beim Finanzamt an. Laut Steuerberater sollte ich dann eine bestimmte Summe nachzahlen.
      Nun kann gestern der Steuerbescheid und der nachgeforderte Betrag liegt 40% über der Summe des Steuerberaters.
      Begründung, wenn ich dies richtig deute ist, daß Spekuverluste nicht berücksichtigt werden, wenn der Kauf der Aktie länger als 1 Jahr her ist.
      Wer hat Ahnung und kann mir seine Meinung schreiben, einen Widerspruch wird mein Steuerberater ja hoffentlich morgen einlegen.
      Muß der Steuerberater für die Differenz seiner Rechnung und dem Steuerbescheid haften, oder bin ich die Dumme.
      Danke an alle
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 17:58:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      So weit ich weiß haftet Dein Steuerberater nicht, wenn er Dir fehlerhaft eine bestimmte Steuerbelastung ausrechnet und das Finanzamt diesem Fehler nicht folgt und die Steuer materiell-rechtlich zutreffend festsetzt. Der Steuerberater würde nur haften, wenn das Finanzamt einen Fehler macht, die Steuer zu hoch festsetzt und Du ihm nachweisen kannst, daß er trotz Auftrags hiergegen keine Rechtsmittel eingelegt hat und Du dadurch finanzielle Einbußen erlitten hast.
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 17:59:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da hat der Beamte vom Finanzamt Recht. Wenn Du mit einer Aktie Verlust erzielst, die Du länger als ein Jahr gehalten hast kannst Du denn auch nicht ansetzen, insofern bringt der Widerspruch sicherlich nichts.

      Wenn Dein Steuerberater sagt, daß dies gehen würde und Du deshalb jetzt mehr zahlen mußt, kann ich Dir nur raten einen anderen Steuerberater zu suchen. Einen Anspruch auf Zahlung der Rechnungsdifferenz? Naja, so genau kann das wohl auch ein Steuerberater nicht immer festlegen, aber in Deinem Fall würde ich davon ausgehen, daß der Dich stark belogen hat (wenn ich es richtig verstanden habe). Wenn Du jetzt dadurch nur den vorher ausgerechneten Betrag flüssig hast und den Mehrbetrag z.B. irgendwo längerfristig angelegt hast, kannst Du vielleicht die Verluste aus der Annulierung dieses Anlage machen, aber Dein Steuerberater wird sich wohl mit Händen und Füßen wehren. Aber wenn Du vor Gericht willst - gut möglich, daß Du da gewinnst.
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 18:00:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Verluste aus einem aktiengeschäft können nur mit gewinnen verrechnet werden,wenn die transaktion innerhalb der 1-jahresfrist liegt.ein steuerberater der dies nicht weiß, taugt nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 18:05:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Spekulationsfrist dauert wie gesagt 1 Jahr.
      Das heißt, dass innerhalb dieser Frist veräußerte Aktien anzugeben sind. Dies gilt sowohl für Veräußerungsgewinne als auch -verluste.
      Aktien , die nach einem Jahr veräußert werden, unterliegen damit nicht mehr der Besteuerung.
      Dies gilt somit für Gewinne wie Verluste !!!
      Ist die Spekufrist abgelaufen,können auch keine Verluste hieraus steuermindernd geltend gemacht werden .

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      Avatar
      schrieb am 23.07.00 18:08:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,
      danke für die schnellen Antworten, werde wohl morgen meinem Steuerberater, der sollst 100% gearbeitet hat, auf die Füße treten, laut Eueren Aussagen hat er wohl eine Bildungslücke.
      Trotzdem vielen Dank schon einmal.
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 19:00:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Gewinne nach der einjährigen Haltedauer nicht versteuert werden ist mir bekannt.
      Aber
      Frage:

      Müssen Gewinne die nach einem Jahr realisiert wurden in der Steuererklärung überhaupt angegeben werden?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 23.07.00 20:38:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      NEIN
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 18:46:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi zusammen,
      die vorstehenden Antworten sind mit einer Ausnahme richtig:
      Den Steuerberater kannst Du nicht haftbar machen. Hierfür wäre es notwendig, daß Dir ein Schaden i.S.d. BGB entstanden ist. Tatsächlich hat das Finanzamt aber die Steuer festgesetzt, die sich ohnehin ergeben hätte. Die fehlerhafte Berechnung der Steuer zu Deinen Informationszwecken ist Pech! Da gibt es nur eins: den Steuerberater wechseln.
      Ciao
      Todelmann


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