Spekusteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.07.00 17:48:42 von
neuester Beitrag 24.07.00 18:46:53 von
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Hallo
ich verfolge dieses Board schon sehr lange und habe mal eine Frage zur Spekusteuer.
Ich bin so treu und gebe alles beim Finanzamt an. Laut Steuerberater sollte ich dann eine bestimmte Summe nachzahlen.
Nun kann gestern der Steuerbescheid und der nachgeforderte Betrag liegt 40% über der Summe des Steuerberaters.
Begründung, wenn ich dies richtig deute ist, daß Spekuverluste nicht berücksichtigt werden, wenn der Kauf der Aktie länger als 1 Jahr her ist.
Wer hat Ahnung und kann mir seine Meinung schreiben, einen Widerspruch wird mein Steuerberater ja hoffentlich morgen einlegen.
Muß der Steuerberater für die Differenz seiner Rechnung und dem Steuerbescheid haften, oder bin ich die Dumme.
Danke an alle
ich verfolge dieses Board schon sehr lange und habe mal eine Frage zur Spekusteuer.
Ich bin so treu und gebe alles beim Finanzamt an. Laut Steuerberater sollte ich dann eine bestimmte Summe nachzahlen.
Nun kann gestern der Steuerbescheid und der nachgeforderte Betrag liegt 40% über der Summe des Steuerberaters.
Begründung, wenn ich dies richtig deute ist, daß Spekuverluste nicht berücksichtigt werden, wenn der Kauf der Aktie länger als 1 Jahr her ist.
Wer hat Ahnung und kann mir seine Meinung schreiben, einen Widerspruch wird mein Steuerberater ja hoffentlich morgen einlegen.
Muß der Steuerberater für die Differenz seiner Rechnung und dem Steuerbescheid haften, oder bin ich die Dumme.
Danke an alle
So weit ich weiß haftet Dein Steuerberater nicht, wenn er Dir fehlerhaft eine bestimmte Steuerbelastung ausrechnet und das Finanzamt diesem Fehler nicht folgt und die Steuer materiell-rechtlich zutreffend festsetzt. Der Steuerberater würde nur haften, wenn das Finanzamt einen Fehler macht, die Steuer zu hoch festsetzt und Du ihm nachweisen kannst, daß er trotz Auftrags hiergegen keine Rechtsmittel eingelegt hat und Du dadurch finanzielle Einbußen erlitten hast.
Da hat der Beamte vom Finanzamt Recht. Wenn Du mit einer Aktie Verlust erzielst, die Du länger als ein Jahr gehalten hast kannst Du denn auch nicht ansetzen, insofern bringt der Widerspruch sicherlich nichts.
Wenn Dein Steuerberater sagt, daß dies gehen würde und Du deshalb jetzt mehr zahlen mußt, kann ich Dir nur raten einen anderen Steuerberater zu suchen. Einen Anspruch auf Zahlung der Rechnungsdifferenz? Naja, so genau kann das wohl auch ein Steuerberater nicht immer festlegen, aber in Deinem Fall würde ich davon ausgehen, daß der Dich stark belogen hat (wenn ich es richtig verstanden habe). Wenn Du jetzt dadurch nur den vorher ausgerechneten Betrag flüssig hast und den Mehrbetrag z.B. irgendwo längerfristig angelegt hast, kannst Du vielleicht die Verluste aus der Annulierung dieses Anlage machen, aber Dein Steuerberater wird sich wohl mit Händen und Füßen wehren. Aber wenn Du vor Gericht willst - gut möglich, daß Du da gewinnst.
Wenn Dein Steuerberater sagt, daß dies gehen würde und Du deshalb jetzt mehr zahlen mußt, kann ich Dir nur raten einen anderen Steuerberater zu suchen. Einen Anspruch auf Zahlung der Rechnungsdifferenz? Naja, so genau kann das wohl auch ein Steuerberater nicht immer festlegen, aber in Deinem Fall würde ich davon ausgehen, daß der Dich stark belogen hat (wenn ich es richtig verstanden habe). Wenn Du jetzt dadurch nur den vorher ausgerechneten Betrag flüssig hast und den Mehrbetrag z.B. irgendwo längerfristig angelegt hast, kannst Du vielleicht die Verluste aus der Annulierung dieses Anlage machen, aber Dein Steuerberater wird sich wohl mit Händen und Füßen wehren. Aber wenn Du vor Gericht willst - gut möglich, daß Du da gewinnst.
Verluste aus einem aktiengeschäft können nur mit gewinnen verrechnet werden,wenn die transaktion innerhalb der 1-jahresfrist liegt.ein steuerberater der dies nicht weiß, taugt nicht.
Die Spekulationsfrist dauert wie gesagt 1 Jahr.
Das heißt, dass innerhalb dieser Frist veräußerte Aktien anzugeben sind. Dies gilt sowohl für Veräußerungsgewinne als auch -verluste.
Aktien , die nach einem Jahr veräußert werden, unterliegen damit nicht mehr der Besteuerung.
Dies gilt somit für Gewinne wie Verluste !!!
Ist die Spekufrist abgelaufen,können auch keine Verluste hieraus steuermindernd geltend gemacht werden .
Das heißt, dass innerhalb dieser Frist veräußerte Aktien anzugeben sind. Dies gilt sowohl für Veräußerungsgewinne als auch -verluste.
Aktien , die nach einem Jahr veräußert werden, unterliegen damit nicht mehr der Besteuerung.
Dies gilt somit für Gewinne wie Verluste !!!
Ist die Spekufrist abgelaufen,können auch keine Verluste hieraus steuermindernd geltend gemacht werden .
Hallo,
danke für die schnellen Antworten, werde wohl morgen meinem Steuerberater, der sollst 100% gearbeitet hat, auf die Füße treten, laut Eueren Aussagen hat er wohl eine Bildungslücke.
Trotzdem vielen Dank schon einmal.
danke für die schnellen Antworten, werde wohl morgen meinem Steuerberater, der sollst 100% gearbeitet hat, auf die Füße treten, laut Eueren Aussagen hat er wohl eine Bildungslücke.
Trotzdem vielen Dank schon einmal.
Das Gewinne nach der einjährigen Haltedauer nicht versteuert werden ist mir bekannt.
Aber
Frage:
Müssen Gewinne die nach einem Jahr realisiert wurden in der Steuererklärung überhaupt angegeben werden?
Danke.
Aber
Frage:
Müssen Gewinne die nach einem Jahr realisiert wurden in der Steuererklärung überhaupt angegeben werden?
Danke.
NEIN
Hi zusammen,
die vorstehenden Antworten sind mit einer Ausnahme richtig:
Den Steuerberater kannst Du nicht haftbar machen. Hierfür wäre es notwendig, daß Dir ein Schaden i.S.d. BGB entstanden ist. Tatsächlich hat das Finanzamt aber die Steuer festgesetzt, die sich ohnehin ergeben hätte. Die fehlerhafte Berechnung der Steuer zu Deinen Informationszwecken ist Pech! Da gibt es nur eins: den Steuerberater wechseln.
Ciao
Todelmann
die vorstehenden Antworten sind mit einer Ausnahme richtig:
Den Steuerberater kannst Du nicht haftbar machen. Hierfür wäre es notwendig, daß Dir ein Schaden i.S.d. BGB entstanden ist. Tatsächlich hat das Finanzamt aber die Steuer festgesetzt, die sich ohnehin ergeben hätte. Die fehlerhafte Berechnung der Steuer zu Deinen Informationszwecken ist Pech! Da gibt es nur eins: den Steuerberater wechseln.
Ciao
Todelmann
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