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    BMF zu Starttermin für Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.00 07:42:22 von
    neuester Beitrag 03.09.00 13:18:51 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 02.09.00 07:42:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ab wann gilt das Halbeinkünfteverfahren?
      Es gab ja diesbezüglich sehr unterschiedliche Meinungen auf dem Board.

      Darauf 2 offizielle Antworten vom Herrn Rosarius vom BMF, der mir freundlicherweise auf meine Mails geantwortet hat:

      1. bei deutschen Aktienfirmen

      Sehr geehrter Herr Adrian,

      die zeitlichen Anwendungsregeln für das Halbeinkünfteverfahren bei privaten
      Veräußerungsgewinnen sind leider etwas kompliziert. Grundsätzlich gilt:

      Das Halbeinkünfteverfahren ist erst auf Veräußerungen anzuwenden, die nach
      Ablauf des ersten Wirtschaftsjahrs der Gesellschaft erfolgen, für das das
      neue Körperschaftsteuerrecht angewendet wird. Da das erste Wirtschaftsjahr
      mit Anwendung des neuen Körperschaftsteuerrechts das im Jahr 2001 beginnende
      Wirtschaftsjahr ist, kann das Halbeinkünfteverfahren frühestens auf
      Veräußerungen im Jahr 2002 angewendet werden. Hat die Gesellschaft ein mit
      dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr, gilt das neue Verfahren
      für Veräußerungen ab 1. Januar 2002. Bei abweichendem Wirtsvchaftsjahr
      verschiebt sich der Termin nach hinten auf den ersten Tag nach Ablauf des im
      Jahr 2002 endenden Wirtschaftsjahrs.

      Zur Begründung:
      Das Halbeinkünfteverfahren wird auf steuerpflichtige Veräußerungsgewinne
      angewendet, weil mit der Veräußerung der Anteilseigner quasi eine
      Vollausschüttung der Gewinne der Gesellschaft bezogen auf seine Anteile
      simuliert. Eine Vollausschüttung von nur mit 25 % KSt belasteten Gewinnen
      der Gesellschaft kann aber frühestens nach Anwendung des neuen KStG
      erfolgen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Rosarius
      BMF, Bonn

      2. bei ausländischen Aktienfirmen

      Sehr geehrter Herr Adrian,

      das Steuersenkungsgesetz enthält eine spezielle zeitliche Anwendungsregel
      nur für Anteile an Gesellschaften, die dem deutschen Körperschaftsteuerrecht
      unterliegen. Für Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften gilt demnach
      die Generalnorm des § 52 EStG, wonach die Änderungen ab dem
      Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden sind.

      Diese Lesart des Gesetzes, die allerdings noch mit den Ländern abgestimmt
      werden muss, ist die einzig praktikable Möglichkeit. Asonsten üssten bei
      jeder Auslandsbeteiligung Untersuchungen über den Zeitpunkt des
      Jahresabschlusses angestellt werden. Dieseaten sind dabei allerdings bei
      kleineren Gesellschaften oftmals nicht frei zugänglich.

      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Rosarius
      BMF, Bonn
      Lothar.Rosarius@bmf.bund.de
      Avatar
      schrieb am 02.09.00 13:36:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      @franzjosef,

      Vielen Dank, daß Du diese Infos hier veröffentlichst.

      Zu den Aktien an ausländischen Firmen:

      Verstehe ich das richtig, daß nach Ansicht des BMF das Halbeinkünfteverfahren "ab dem Veranlagungszeitraum 2001", also für Veräußerungen ab dem 1.1.2001 gilt? Falls ja, wäre es steuerlich günstiger, zwischen dem 1.1. und dem 31.12.2001 nur noch in ausländischen Aktien zu spekulieren. Ob der Gesetzgeber das bedacht hat?
      Avatar
      schrieb am 02.09.00 14:25:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schließe mich Saltus Dank an franzjosef in vollem Umfang an.

      Bezüglich der ausländischen Aktien hatte ich übrigens den selben Gedanken. Falls die Aussage des BMF-Beamten haltbar ist, würde ich jetzt im Herbst massiv in ausländische Wachstumswerte investieren, um nahe beim Höhepunkt der (hoffentlich kommenden) Aktienhausse die Gewinne möglichst steuergünstig mitnehmen zu können.

      augur
      Avatar
      schrieb am 03.09.00 13:18:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie sind denn ausländische Gesellschaften definiert? Unternehmen, die auch keine Tochter in D haben, da eine deutsche Tochter eines ausländischen Unternehmens ja auch der Köst unterliegt?

      Was ist mit ausländischen Unternehmen, deren Aktien bzw. Substitute auch an einer dt. Börse (zB Freiverkehr) gehandelt werden? zB Guilford ist US-Unternehmen aber kann man auch im Freiverkehr kaufen -> Halbeinkünfteverfahren gilt ab wann?


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