BMF zu Starttermin für Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.09.00 07:42:22 von
neuester Beitrag 03.09.00 13:18:51 von
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Ab wann gilt das Halbeinkünfteverfahren?
Es gab ja diesbezüglich sehr unterschiedliche Meinungen auf dem Board.
Darauf 2 offizielle Antworten vom Herrn Rosarius vom BMF, der mir freundlicherweise auf meine Mails geantwortet hat:
1. bei deutschen Aktienfirmen
Sehr geehrter Herr Adrian,
die zeitlichen Anwendungsregeln für das Halbeinkünfteverfahren bei privaten
Veräußerungsgewinnen sind leider etwas kompliziert. Grundsätzlich gilt:
Das Halbeinkünfteverfahren ist erst auf Veräußerungen anzuwenden, die nach
Ablauf des ersten Wirtschaftsjahrs der Gesellschaft erfolgen, für das das
neue Körperschaftsteuerrecht angewendet wird. Da das erste Wirtschaftsjahr
mit Anwendung des neuen Körperschaftsteuerrechts das im Jahr 2001 beginnende
Wirtschaftsjahr ist, kann das Halbeinkünfteverfahren frühestens auf
Veräußerungen im Jahr 2002 angewendet werden. Hat die Gesellschaft ein mit
dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr, gilt das neue Verfahren
für Veräußerungen ab 1. Januar 2002. Bei abweichendem Wirtsvchaftsjahr
verschiebt sich der Termin nach hinten auf den ersten Tag nach Ablauf des im
Jahr 2002 endenden Wirtschaftsjahrs.
Zur Begründung:
Das Halbeinkünfteverfahren wird auf steuerpflichtige Veräußerungsgewinne
angewendet, weil mit der Veräußerung der Anteilseigner quasi eine
Vollausschüttung der Gewinne der Gesellschaft bezogen auf seine Anteile
simuliert. Eine Vollausschüttung von nur mit 25 % KSt belasteten Gewinnen
der Gesellschaft kann aber frühestens nach Anwendung des neuen KStG
erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rosarius
BMF, Bonn
2. bei ausländischen Aktienfirmen
Sehr geehrter Herr Adrian,
das Steuersenkungsgesetz enthält eine spezielle zeitliche Anwendungsregel
nur für Anteile an Gesellschaften, die dem deutschen Körperschaftsteuerrecht
unterliegen. Für Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften gilt demnach
die Generalnorm des § 52 EStG, wonach die Änderungen ab dem
Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden sind.
Diese Lesart des Gesetzes, die allerdings noch mit den Ländern abgestimmt
werden muss, ist die einzig praktikable Möglichkeit. Asonsten üssten bei
jeder Auslandsbeteiligung Untersuchungen über den Zeitpunkt des
Jahresabschlusses angestellt werden. Dieseaten sind dabei allerdings bei
kleineren Gesellschaften oftmals nicht frei zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rosarius
BMF, Bonn
Lothar.Rosarius@bmf.bund.de
Es gab ja diesbezüglich sehr unterschiedliche Meinungen auf dem Board.
Darauf 2 offizielle Antworten vom Herrn Rosarius vom BMF, der mir freundlicherweise auf meine Mails geantwortet hat:
1. bei deutschen Aktienfirmen
Sehr geehrter Herr Adrian,
die zeitlichen Anwendungsregeln für das Halbeinkünfteverfahren bei privaten
Veräußerungsgewinnen sind leider etwas kompliziert. Grundsätzlich gilt:
Das Halbeinkünfteverfahren ist erst auf Veräußerungen anzuwenden, die nach
Ablauf des ersten Wirtschaftsjahrs der Gesellschaft erfolgen, für das das
neue Körperschaftsteuerrecht angewendet wird. Da das erste Wirtschaftsjahr
mit Anwendung des neuen Körperschaftsteuerrechts das im Jahr 2001 beginnende
Wirtschaftsjahr ist, kann das Halbeinkünfteverfahren frühestens auf
Veräußerungen im Jahr 2002 angewendet werden. Hat die Gesellschaft ein mit
dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr, gilt das neue Verfahren
für Veräußerungen ab 1. Januar 2002. Bei abweichendem Wirtsvchaftsjahr
verschiebt sich der Termin nach hinten auf den ersten Tag nach Ablauf des im
Jahr 2002 endenden Wirtschaftsjahrs.
Zur Begründung:
Das Halbeinkünfteverfahren wird auf steuerpflichtige Veräußerungsgewinne
angewendet, weil mit der Veräußerung der Anteilseigner quasi eine
Vollausschüttung der Gewinne der Gesellschaft bezogen auf seine Anteile
simuliert. Eine Vollausschüttung von nur mit 25 % KSt belasteten Gewinnen
der Gesellschaft kann aber frühestens nach Anwendung des neuen KStG
erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rosarius
BMF, Bonn
2. bei ausländischen Aktienfirmen
Sehr geehrter Herr Adrian,
das Steuersenkungsgesetz enthält eine spezielle zeitliche Anwendungsregel
nur für Anteile an Gesellschaften, die dem deutschen Körperschaftsteuerrecht
unterliegen. Für Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften gilt demnach
die Generalnorm des § 52 EStG, wonach die Änderungen ab dem
Veranlagungszeitraum 2001 anzuwenden sind.
Diese Lesart des Gesetzes, die allerdings noch mit den Ländern abgestimmt
werden muss, ist die einzig praktikable Möglichkeit. Asonsten üssten bei
jeder Auslandsbeteiligung Untersuchungen über den Zeitpunkt des
Jahresabschlusses angestellt werden. Dieseaten sind dabei allerdings bei
kleineren Gesellschaften oftmals nicht frei zugänglich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rosarius
BMF, Bonn
Lothar.Rosarius@bmf.bund.de
@franzjosef,
Vielen Dank, daß Du diese Infos hier veröffentlichst.
Zu den Aktien an ausländischen Firmen:
Verstehe ich das richtig, daß nach Ansicht des BMF das Halbeinkünfteverfahren "ab dem Veranlagungszeitraum 2001", also für Veräußerungen ab dem 1.1.2001 gilt? Falls ja, wäre es steuerlich günstiger, zwischen dem 1.1. und dem 31.12.2001 nur noch in ausländischen Aktien zu spekulieren. Ob der Gesetzgeber das bedacht hat?
Vielen Dank, daß Du diese Infos hier veröffentlichst.
Zu den Aktien an ausländischen Firmen:
Verstehe ich das richtig, daß nach Ansicht des BMF das Halbeinkünfteverfahren "ab dem Veranlagungszeitraum 2001", also für Veräußerungen ab dem 1.1.2001 gilt? Falls ja, wäre es steuerlich günstiger, zwischen dem 1.1. und dem 31.12.2001 nur noch in ausländischen Aktien zu spekulieren. Ob der Gesetzgeber das bedacht hat?
Schließe mich Saltus Dank an franzjosef in vollem Umfang an.
Bezüglich der ausländischen Aktien hatte ich übrigens den selben Gedanken. Falls die Aussage des BMF-Beamten haltbar ist, würde ich jetzt im Herbst massiv in ausländische Wachstumswerte investieren, um nahe beim Höhepunkt der (hoffentlich kommenden) Aktienhausse die Gewinne möglichst steuergünstig mitnehmen zu können.
augur
Bezüglich der ausländischen Aktien hatte ich übrigens den selben Gedanken. Falls die Aussage des BMF-Beamten haltbar ist, würde ich jetzt im Herbst massiv in ausländische Wachstumswerte investieren, um nahe beim Höhepunkt der (hoffentlich kommenden) Aktienhausse die Gewinne möglichst steuergünstig mitnehmen zu können.
augur
Wie sind denn ausländische Gesellschaften definiert? Unternehmen, die auch keine Tochter in D haben, da eine deutsche Tochter eines ausländischen Unternehmens ja auch der Köst unterliegt?
Was ist mit ausländischen Unternehmen, deren Aktien bzw. Substitute auch an einer dt. Börse (zB Freiverkehr) gehandelt werden? zB Guilford ist US-Unternehmen aber kann man auch im Freiverkehr kaufen -> Halbeinkünfteverfahren gilt ab wann?
Was ist mit ausländischen Unternehmen, deren Aktien bzw. Substitute auch an einer dt. Börse (zB Freiverkehr) gehandelt werden? zB Guilford ist US-Unternehmen aber kann man auch im Freiverkehr kaufen -> Halbeinkünfteverfahren gilt ab wann?
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