Escom und Comtech - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.09.00 00:51:06 von
neuester Beitrag 07.09.00 09:57:46 von
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ID: 234.529
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Das sind aber Schlaumeier bei Comtech, lest es auch am besten selber durch. Auch wenn´s schon veraltet ist, da sich die Sache inzwischen von selber geklärt hat.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: m.tuerk [mailto:m.tuerk@planet-interkom.de]
Gesendet am: Sonntag, 3. September 2000 03:16
An: online@comtech.de
Betreff: Escom
Sehr geehrtes Comtech,
immer wenn ich im Internet www.escom.de eingegeben habe, bin ich auf Ihre Seite weitergeleitet worden. Doch seit heute gelange ich bei www.escom.de nicht mehr auf
Ihre Website. Bitte schicken Sie mir eine E-mail an m.tuerk@planet-interkom.de, wieso dies so ist. Ist Escom schon wiederbelebt worden?
mfg,
Michael Türk
Ich bekam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Türk,
ESCOM wird nach meinen Informationen im PC-Vertrieb nie wieder "belebt" werden.
An der Börse wird allerdings noch die ESCOM AG notiert, über deren Zielsetzung etc. ist uns jedoch nichts bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: m.tuerk [mailto:m.tuerk@planet-interkom.de]
Gesendet am: Sonntag, 3. September 2000 03:16
An: online@comtech.de
Betreff: Escom
Sehr geehrtes Comtech,
immer wenn ich im Internet www.escom.de eingegeben habe, bin ich auf Ihre Seite weitergeleitet worden. Doch seit heute gelange ich bei www.escom.de nicht mehr auf
Ihre Website. Bitte schicken Sie mir eine E-mail an m.tuerk@planet-interkom.de, wieso dies so ist. Ist Escom schon wiederbelebt worden?
mfg,
Michael Türk
Ich bekam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Türk,
ESCOM wird nach meinen Informationen im PC-Vertrieb nie wieder "belebt" werden.
An der Börse wird allerdings noch die ESCOM AG notiert, über deren Zielsetzung etc. ist uns jedoch nichts bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
wollt ihr diese ollen karamellen schon wieder aufwärmen ?
es war nett, aber ich glaube jetzt reichts oder ?
der markt hat jetzt gute invests, verliert mit so einem scheiss nicht eure kröten
den letzten beissen die hunde
gute nacht
es war nett, aber ich glaube jetzt reichts oder ?
der markt hat jetzt gute invests, verliert mit so einem scheiss nicht eure kröten
den letzten beissen die hunde
gute nacht
@virgilja
warts ab, wem die Hunde beissen.
@all
HL72 schreibt, dass es ihm nervt, dass wir immer neue escomthreads eröffnen. mit den anderen sind es ca. 5 leute, denen sowas stört. aber man bedenke, wieviel leute es hier stört, das HL72 solche scheiß threads eröffnet, die niemanden aber auch wirklich niemanden interessieren. das soll nur mal gesagt sein. aber HL72 wird´s ja doch egal sein. am besten wir ignorieren ihn einfach.
mfg,
Michael Türk
P.S.: Übrigens, war nichts mit dem Hauptgewinn. Naja, der wird am 8.9.00 wahrscheins kommen.
warts ab, wem die Hunde beissen.
@all
HL72 schreibt, dass es ihm nervt, dass wir immer neue escomthreads eröffnen. mit den anderen sind es ca. 5 leute, denen sowas stört. aber man bedenke, wieviel leute es hier stört, das HL72 solche scheiß threads eröffnet, die niemanden aber auch wirklich niemanden interessieren. das soll nur mal gesagt sein. aber HL72 wird´s ja doch egal sein. am besten wir ignorieren ihn einfach.
mfg,
Michael Türk
P.S.: Übrigens, war nichts mit dem Hauptgewinn. Naja, der wird am 8.9.00 wahrscheins kommen.
Michael: Na das war ja ein heftiges Dementi.
@HMHM:
Man kann es auch so lesen:
> ESCOM wird, nach meinen Informationen, im PC-Vertrieb nie wieder "belebt" werden.
Die Kommas sind von mir hinzugefügt
Soll heissen: aus Escom wird kein PC-Vertrieb mehr
Man kann es auch so lesen:
> ESCOM wird, nach meinen Informationen, im PC-Vertrieb nie wieder "belebt" werden.
Die Kommas sind von mir hinzugefügt
Soll heissen: aus Escom wird kein PC-Vertrieb mehr
ESCOM wird auch kein PC-Vertrieb mehr, das ist doch klar.
Aber eventuell eine Internetplattform oder mehr???
Gehen wir mal davon aus Mobilcom ist es, dann können die Steuervorteile doch genutzt werden, oder???
Aber eventuell eine Internetplattform oder mehr???
Gehen wir mal davon aus Mobilcom ist es, dann können die Steuervorteile doch genutzt werden, oder???
Kinners,
was ihr immer alles in aussagen reininterpretiert....wenn der hansel, der bei "sehr geehrtes comtech " die e-mails beantwortet, bescheid wüßte, dann hätte sein bruder, sein schwager, sein vetter dritten grades, sein kompletter kegelclub und sein hund das depot voller escoms. Wenn da wirklich was läuft, dann wissen höchstens vier fünf leute bescheid, und ich denke nicht, dass die hier posten.
Aber, wir werden ja sehen...
was ihr immer alles in aussagen reininterpretiert....wenn der hansel, der bei "sehr geehrtes comtech " die e-mails beantwortet, bescheid wüßte, dann hätte sein bruder, sein schwager, sein vetter dritten grades, sein kompletter kegelclub und sein hund das depot voller escoms. Wenn da wirklich was läuft, dann wissen höchstens vier fünf leute bescheid, und ich denke nicht, dass die hier posten.
Aber, wir werden ja sehen...
Sorry Skywatcher: Habe nicht ausreichend deutlich gemacht, daß ich meinen Ausspruch ironisch meinte. Lese ich genau so wie Du.
Für mich kommen nur 3 Alternativen für die weitere Escom-Entwicklung in Betracht:
1. MOB, mit einer der hier immer wieder genannten Verbindungen.
2. WCM usw
3. escom verschwindet für immer in der Versenkung.
Für mich kommen nur 3 Alternativen für die weitere Escom-Entwicklung in Betracht:
1. MOB, mit einer der hier immer wieder genannten Verbindungen.
2. WCM usw
3. escom verschwindet für immer in der Versenkung.
@Mben
habe bereits mehrmals das thema aufgegriffen. Soweit mir bekannt:
1. bei kauf (gem KöStG) der firma: keine übernahme des verlustes bzw. nur unter bestimmten voraussetzungen (gleicher wirtschaftszweig etc.) und nur teilweise, begrenzte verlustübernahmen.
2.bei verschmelzung (gem. UmwStg) volle nutzung des vorhandenen verlustes, da firma fortgeführt wird.
warte aber immer noch auf expertenbestätigungen meiener infos hier im board.
dies ist natürlich auch kein aufruf für handlungen irgendeiner art!(muß mann ja jetzt immer dazuposten, oder wie!?)
schöne grüße
habe bereits mehrmals das thema aufgegriffen. Soweit mir bekannt:
1. bei kauf (gem KöStG) der firma: keine übernahme des verlustes bzw. nur unter bestimmten voraussetzungen (gleicher wirtschaftszweig etc.) und nur teilweise, begrenzte verlustübernahmen.
2.bei verschmelzung (gem. UmwStg) volle nutzung des vorhandenen verlustes, da firma fortgeführt wird.
warte aber immer noch auf expertenbestätigungen meiener infos hier im board.
dies ist natürlich auch kein aufruf für handlungen irgendeiner art!(muß mann ja jetzt immer dazuposten, oder wie!?)
schöne grüße
!
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@randolph
@hmhm
hinsichtlich der Verlustvorträge möchte ich folgendes kurz bemerken (ich hoffe, ich langweile euch nicht damit):
Körperschaftsteuer
§8 Abs. 1 n.F.
"Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG des Einkommensteuergesetzes (Anm.: gilt auch für die KöSt)ist bei einer Körperschaft, daß sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Wirtschaftliche Identität liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte (Achtung hmhm: neue Fassung!!!!) der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden u n d die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt. Die Zuführung neuen Betriebsvermögens ist unschädlich, wenn sie allein der Sanierung des Geschäftsbetriebes (bei Escom Computerhandel) dient, der den verbleibenden Verlustabzug im Sinne des § 10d Abs. 3 Satz 2 des EStG verursacht hat, und die Körperschaft den Geschäftsbetrieb in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden fünf Jahren fortführt.(...)"
Soweit das Zitat des Gesetzes. Aus der Beratungspraxis kann ich nur sagen, daß die Verlustübernahme meist nicht möglich ist, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Umwandlungssteuerrecht
Schwedhelm, Tz. 1152,1153
"....Anstelle der Verschmelzung einer Verlust-KapGes auf die Gewinn-KapGes ist daher die umgekehrte Verschmelzung der Gewinn-KapGes auf die Verlust-KapGes (Anm: Escom) idR vorzuziehen. Allerdings können nach bisheriger Rechtsprechung des BFH Verlust oder Verlustvorträge der aufnehmenen Gesellschaft (Anm: Escom) nicht auf die übertragende KapGes zurückgetragen werden. Zudem wird dieser Weg durch den entsprechend verschärften § 8 Abs. 4 KStG (Anm: siehe oben) erschwert, der nach allerdings bestrittener Ansicht der Finanzverwaltung auf die Verschmelzung anzuwenden ist."
M.E. ist die Regelung im UmwStG das selbe in Grün. Die Nutzung der Verlustvorträge dürfte schwierig sein.
Ob da irgendeiner allerdings einen anderen Weg (schon) gefunden hat, bleibt abzuwarten. Wäre ja schön!
@HMHM: bitte bei Gelegenheit schöne Grüße von mir an Seatbells1 ausrichten
abel99
@hmhm
hinsichtlich der Verlustvorträge möchte ich folgendes kurz bemerken (ich hoffe, ich langweile euch nicht damit):
Körperschaftsteuer
§8 Abs. 1 n.F.
"Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG des Einkommensteuergesetzes (Anm.: gilt auch für die KöSt)ist bei einer Körperschaft, daß sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat. Wirtschaftliche Identität liegt insbesondere dann nicht vor, wenn mehr als die Hälfte (Achtung hmhm: neue Fassung!!!!) der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden u n d die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wieder aufnimmt. Die Zuführung neuen Betriebsvermögens ist unschädlich, wenn sie allein der Sanierung des Geschäftsbetriebes (bei Escom Computerhandel) dient, der den verbleibenden Verlustabzug im Sinne des § 10d Abs. 3 Satz 2 des EStG verursacht hat, und die Körperschaft den Geschäftsbetrieb in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden fünf Jahren fortführt.(...)"
Soweit das Zitat des Gesetzes. Aus der Beratungspraxis kann ich nur sagen, daß die Verlustübernahme meist nicht möglich ist, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Umwandlungssteuerrecht
Schwedhelm, Tz. 1152,1153
"....Anstelle der Verschmelzung einer Verlust-KapGes auf die Gewinn-KapGes ist daher die umgekehrte Verschmelzung der Gewinn-KapGes auf die Verlust-KapGes (Anm: Escom) idR vorzuziehen. Allerdings können nach bisheriger Rechtsprechung des BFH Verlust oder Verlustvorträge der aufnehmenen Gesellschaft (Anm: Escom) nicht auf die übertragende KapGes zurückgetragen werden. Zudem wird dieser Weg durch den entsprechend verschärften § 8 Abs. 4 KStG (Anm: siehe oben) erschwert, der nach allerdings bestrittener Ansicht der Finanzverwaltung auf die Verschmelzung anzuwenden ist."
M.E. ist die Regelung im UmwStG das selbe in Grün. Die Nutzung der Verlustvorträge dürfte schwierig sein.
Ob da irgendeiner allerdings einen anderen Weg (schon) gefunden hat, bleibt abzuwarten. Wäre ja schön!
@HMHM: bitte bei Gelegenheit schöne Grüße von mir an Seatbells1 ausrichten
abel99
Sorry, muß natürlich § 8 Abs. 4 KStG lauten
Hallo Abel: Danke für die Info. Deckt sich aber, soweit ich es noch in Erinnerung habe und verstehe mit dem, was ich vor einigen Tagen hier gepostet habe. War nicht aufmeinem Mist gewachsen, weil ich davon auch wenig Ahnung habe.
Ich denke, wenn es versierte Menschen (und das soll ja zB KWF sein) angehen, wird sich sicher ein Weg finden. Aber der Hauptpunkt dürfte wohl sonst eher sein, kommt man mit einer erheblichen Verringerung der Verbindlichkeiten bei den Gläubigern durch. Dann ist der Mantel vom Preis her interessant. Kommen jetzt wieder die Kritiker mit dem Streubesitz. Dazu läßt sich mE nicht viel sagen, weil alles auch hier nur Spekulation ist.
Aber der zeitliche Aspekt könnte beispielsweise gerade bei Mob eine Rolle spielen, wenn man über den MAntel schneller an den Markt kommt. Bei Immobiliengeschichten ist wohl die einfachere Umsetzung der Reiz eines Mantels.
Mein Favorit ist trotz aller Dementis MOB. Hape hat ja dazu schöne Theorien entwickelt.
Zu seatbells: Schreib mir doch bitte kurz ins Postfach, in welcher Beziehung Du zu ihm stehst.
Ich denke, wenn es versierte Menschen (und das soll ja zB KWF sein) angehen, wird sich sicher ein Weg finden. Aber der Hauptpunkt dürfte wohl sonst eher sein, kommt man mit einer erheblichen Verringerung der Verbindlichkeiten bei den Gläubigern durch. Dann ist der Mantel vom Preis her interessant. Kommen jetzt wieder die Kritiker mit dem Streubesitz. Dazu läßt sich mE nicht viel sagen, weil alles auch hier nur Spekulation ist.
Aber der zeitliche Aspekt könnte beispielsweise gerade bei Mob eine Rolle spielen, wenn man über den MAntel schneller an den Markt kommt. Bei Immobiliengeschichten ist wohl die einfachere Umsetzung der Reiz eines Mantels.
Mein Favorit ist trotz aller Dementis MOB. Hape hat ja dazu schöne Theorien entwickelt.
Zu seatbells: Schreib mir doch bitte kurz ins Postfach, in welcher Beziehung Du zu ihm stehst.
Hallo,
die "Übernahem" von Escom würde der Firma doch einen Riesen Steuervorteil geben. Damals als Reval eine Konkurs Firma kaufte haben sie ca 20Mio für den Mantel bezahlt, haben aber 50Mio Steuervorteil gehabt.
Mfg
Letssell
die "Übernahem" von Escom würde der Firma doch einen Riesen Steuervorteil geben. Damals als Reval eine Konkurs Firma kaufte haben sie ca 20Mio für den Mantel bezahlt, haben aber 50Mio Steuervorteil gehabt.
Mfg
Letssell
@letssell
"früher" war es auch wesentlich einfacher, einen Mantel mit Verlustvortrag rüberzukriegen. Als dann jeder mit dem Spiel angefangen hat, hat der Gesetzgeber kurzerhand die Vorschriften verschärft.
Es ist allerdings mutig, dass du die Feststellung der Verlustübernahme in nur einem Satz beurteilst. Ohne Wissen um die tatsächlichen Voraussetzung.
MfG
Abel99
"früher" war es auch wesentlich einfacher, einen Mantel mit Verlustvortrag rüberzukriegen. Als dann jeder mit dem Spiel angefangen hat, hat der Gesetzgeber kurzerhand die Vorschriften verschärft.
Es ist allerdings mutig, dass du die Feststellung der Verlustübernahme in nur einem Satz beurteilst. Ohne Wissen um die tatsächlichen Voraussetzung.
MfG
Abel99
@abel99
Moin abel, jetzt habe ich die syche mit dem nicht verwertbaren Verlustvortrag auch verstanden.
Du hattest ja schon einigemale versucht mir das am Telefon zu erklären aber erst jetzt habe ich es richtig verstanden
Gruß twulf
Moin abel, jetzt habe ich die syche mit dem nicht verwertbaren Verlustvortrag auch verstanden.
Du hattest ja schon einigemale versucht mir das am Telefon zu erklären aber erst jetzt habe ich es richtig verstanden
Gruß twulf
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