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    Wohngeld und Aktienvermoegen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.00 13:11:16 von
    neuester Beitrag 16.10.00 17:21:13 von
    Beiträge: 5
    ID: 271.172
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      Avatar
      schrieb am 16.10.00 13:11:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kennt sich aus ?

      Inwieweit wird aktienvermoegen bei der wohngeldberechnung
      bzw. ermittlung des wohngeldanspruchs herangezogen.
      Broschueren gibt es keine mehr und die zustaendigen stellen
      geben dazu keine auskunft !
      Danke, Q-Tip.
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 13:18:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      leider kenne ich mich da auch nicht aus, aber du hast meine ungeteilte symphatie!
      :o)

      vielleicht solltest du deine konten ins ausland verlegen und auch noch arbeitslosenunterstützung beantragen.

      (dann lebt es sich gleich viel angenehmer)
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 13:28:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja ,und vielleicht könntest Du Dich noch in eine Obdachlosenunterkunft in Frankfurt einschleichen und eine Warme Suppe bekommen.

      Junge Du bist doch total daneben!!!
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 16:46:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich habe im moment kein einkommen, weil ich student bin. bafoeg bekomme ich nicht, weil
      ich den foerderungsanspruch verloren habe (ich musste wegen auslandsaufenthelt ein semester wiederholen).
      doch man hat mir gesagt, dass ich wohngeld beantragen kann.
      die paar fonds die ich habe (sind wirklich nicht viel), sind für die
      altersvorsorge, bzw. als rücklage für schlechte (noch schlechtere) zeiten gedacht.
      gibt es sowas wie eine freigrenze, bis zu der vermögen nicht zur berechnung herangezogen wird ?
      ich bitte um ernstgemeinte antworten.
      man wird als student ziemlich alleingelassen, sobald die situation etwas komplizierter ist.

      danke nochmal, q-tip.
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 17:21:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Q-Tips

      Ich denke, daß sich auch das Wohngeld an die Grenze von DM 6.000 anlehnen wird. Allerdings bin ich mir nicht sicher. Ein Anruf beim Amt sollte allerdings für diese Frage genügen. Kannst Dich ja ohne Namen melden.

      Aus studentischer Solidarität...(Du Armer!!!)
      Gruss
      HotS


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