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    Quellensteuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.02.01 12:05:42 von
    neuester Beitrag 03.02.01 16:22:50 von
    Beiträge: 3
    ID: 338.044
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      Avatar
      schrieb am 03.02.01 12:05:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen. Wie sieht es aus, wenn man bei Titeln in einem Depot im Ausland Quellensteuer bezahlt? Wieviel wird einem denn dann im Rahmen der ESt-Erklärung angerechnet?
      Z.B.: aus Dividenden einer amerikanischen AG erhält man USD 100 abzüglich USD 15 Quellensteuer. Deutscher Freistellungsauftrag ist reichlich vorhanden. Trägt man sowas dann in der Erklärung bei ausländischen Kapitalerträgen ein weil man ja die USD 15 wieder haben will?
      Wäre toll, wenn jemand die Antwort weiß.

      Der Idiot
      Avatar
      schrieb am 03.02.01 13:55:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Dein Freistellungsauftrag nützt Dir bei ausl. Dividenden
      rein garnichts!

      Bei US-Dividenden sieht es für uns Deutsche folgendermaßen aus:

      Du bekommst - umgerechnet - 1000 DM Dividende, davon werden
      Dir von Ami-Fiskus - umgerechnet - 150 DM Steuer abgezogen.

      Du hast nun die Wahl:

      a) Du ziehst die Steuer von der Dividende ab und versteuerst
      nur 850 Mark.

      b) Du versteuerst 1000 Mark und läßt Dir vom DEUTSCHEN Fiskus
      die 150 Mark anrechnen.

      Letzteres ist aber nicht so einfach zu verstehen.

      Die ausländischen Steuern werden nur insoweit angerechnet, wie
      Du deutsche Einkommensteuer darauf zahlen mußt. Außerdem wird
      der anteilige Sparerfreibetrag von den ausl. Erträgen abgezogen!

      Zu berücksichtigen sind "natürlich" auch noch die die
      Werbungskosten. (Diese lasse ich der Einfachheit halber
      unberücksichtigt - wird aber in der Praxis miteinbezogen!)

      Du bist ledig, bekommst 9000 DM Zinsen aus D und 1000 DM
      Dividende aus USA. Demnach sind also 10 % Deiner Einkünfte
      aus den USA. Es wird dann also auch 10 % des Sparerfreibetrags
      (300 DM) auf die USA-Dividende angerechnet.

      Du hast also effektiv nur 700 DM Einkünfte aus USA. Darauf
      entfallen die 150 DM Quellensteuer - rund 21,4 %.

      Liegt Dein persönlicher Einkommensteuersatz bei 10 %, so
      werden eben nur 70 DM Quellensteuer angerechnet - der Rest
      ist verloren. Liegt Dein Steuersatz bei 30 %, so werden 21,4 %
      angerechnet.

      Zahlst Du überhaupt keine Einkommensteuer oder bekommst Du
      Deinen Sparerfreibetrag gar nicht voll?

      Dann bekommst Du auch nichts angerechnet!

      Anzugeben sind die ausländischen Erträge in der Anlage AUS.
      Dort trägt man auch die ausländischen Steuern ein.

      ACHTUNG!!!

      Bei Dividenden aus einigen Staaten (CH, NL, DK, ggf. F) wird
      Dir u. U. zu viel ausländische Steuer abgezogen. Du hast ggf.
      einen Rückzahlungsanspruch gegen den ausländischen Staat! Dies
      ist meistens dann der Fall, wenn der Steuerabzug über 15 %
      liegt. In diesem Fall wendest Du dich an das Bundesamt für
      Finanzen, Friedhofstrasse in Bonn und verlangst die Anträge
      zur Rückerstattung von - dänischer, schweizer etc. - Quellensteuer.

      Eines sei Dir gewiss: Dieser Mist macht eine Menge Spaß!
      Formulare, Formulare! Wie soll man die alle ausüllen?

      - Für allgemeine Fragen verwenden Sie bitte Vordruck Allg.1 -

      Viel Spaß
      kroko
      Avatar
      schrieb am 03.02.01 16:22:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Krokodil,
      vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Obwohl mir lieber gewesen wäre, wenn ich was anderes gehört hätte, so in der Richtung "kein Problem, einfach in AUS eintragen und zurückerstattet bekommen...":-) Tja, schade, sehr schade. Na ja, auf einen Formularlauf wie in Asterix habe ich auch keinen Bock...

      Also nochmal vielen Dank! War wirklich sehr nett von Dir.

      Gruß,

      Der Idiot


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