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    Kennt sich jemand aus mit Lebensversicherungen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.01 12:01:15 von
    neuester Beitrag 09.09.01 15:29:51 von
    Beiträge: 30
    ID: 468.753
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 12:01:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ja, ich hätte mal ne spezielle Frage.

      Ich hab seit 8 Jahren eine Direktversicherung. Die möcht ich kündigen. Brauch die Kohle. Geht das so einfach, oder gibts da Probleme?
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 12:32:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      geht, aber du bekommst nicht das kmplt. eingezahlte Geld zurück !!!
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 12:35:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ekan, ist klar. Versicherungen wollen auch leben.

      Aber grad bei der Direktversicherung haste zusätzlich noch nen Steuervorteil von ca. 500.-DM/Jahr. Will den das Finanzamt dann auch zurück? :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 12:39:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      meines wissens brauchst du eine mindestlaufzeit von 12 jahren, um die steuervorteile voll zu genießen

      bav
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 12:43:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      dann lass die DV ruhen und nimm das freie Geld dafür um deine benötigte Geldsumme mit einem Ratenkredit abzusichern.

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      Avatar
      schrieb am 09.09.01 12:48:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ekan, Direktversicherungen darf man nicht beleihen oder verpfänden. Das is ja die Scheiße. :cry:
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 12:59:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wir haben uns missverstanden.
      Lass die DV ruhen, somit zahlt dein AG keine Beiträge mehr und du hast Netto mehr.
      Das Geld nimmst du zur Finanzierung und wenn du meinst jetzt soll deine DV weitergehen gib dem AG bescheid und deine DV läuft dann weiter ohne Nachteile nur eben um die Laufzeit verlängert.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 13:11:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi

      Lebensversicherungen niemals kündigen! Du bekommst nur den sogenannten Rückkaufswert zurück. Der ist erheblich niedriger, als dein eingezahltes Geld.
      Besser ist, wie ekan schon sagte, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Dein bisher eingezahltes Kapital arbeitet weiter und wird zum Laufzeitende ausgezahlt.

      Gruß Micha
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 13:20:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      wenn die LV ne Restlaufzeit von unter 15 Jahren hat - kann ich die Versicherung über meine Partner verkaufen! Ganz legal!! - Du bekommst ca. 10-15% mehr als der Rückkaufswert und vor allem - steuerfrei!

      Die Versicherung läuft nämlich weiter, d.h. obwohl Du keinen Beitrag mehr einbezahlst und auch Dein Geld entnommen hast besteht weiterhin Versicherungsschutz!

      Klingt nicht schlecht, oder? Ist wirklich so einfach - nur weiß es niemand!

      Für mehr Infos einfach Mail an WO-Postfach oder behavioral@gmx.de

      Gruß Behavioral
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 13:29:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vorsicht!!!
      Da will sich jemand auf Kosten anderer die Taschen füllen.
      Die Masche kommt mir bekannt vor und bei Unwissenden kommt sie sehr gut an.
      Aber leider gewinnt nur einer dabei und das ist nicht der, der seine LV verkauft!!!
      Man spekuliert auf die Menschen die schnell Geld benötigen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 13:31:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ amnesia
      Melde mich nur ungern zu Wort , aber soviel Schwachsinn auf
      einem Haufen- O mein Gott!!

      @ekan
      Woher hast Du Dein Halbwissen ? Etwa aus dem Beate Uhse-
      Katalog?

      Um überhaupt etwas zu einer Umgestaltung sagen zu können,
      ist es wichtig zu Unterscheiden :
      ist es: a) Eine DV Arbeitgeberleistung
      b) Gemischte AG/AN -leistung
      c) Gehaltsumwandlung

      Enorm wichtig bei der steuerl.Behandlung ist:
      Wer trägt die Pauschalsteuer AG oder AN?

      Der grösste Schwachsinn von (ekan)ist die # 5
      DV ruhen lassen und die freien Mittel.....

      Lieber ekan ich möchte Dir nicht zu nahe treten,
      aber wenn es sich um eine DV aus einer Sonderzahlung
      ( Urlaub- Weihn.-geld) handelt, kann es sein , daß
      trotz Zahlungseinstellung - weiger netto ausgezahlt
      wird.
      Es wäre manchmal angebracht einfach die Klappe zu halten,
      bevor man Anderen falsche Tips gibt.

      Ich hoffe Ihr verzeiht mir meinen teilweise barschen Ton,
      Aber über die Vielen Fachleute in Sachen Geld und Steuern , hier am Board --- mit 35,-DM -- auf dem Konto ,
      und Durchhalteparolen bei Fantastic u. LBC usw. gehen mir
      tierisch auf die Eier.

      nichts für ungut Dr.W
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 13:39:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Dr. W

      Ich bin froh das es noch solche Leute gibt wie dich.

      Mir ist bewusst, das es verschiedene Möglichkeiten einer DV gibt.

      Aber wie du schon sagst mit DM 35,- auf dem Konto kann man solchen schlauen Füchsen wie du einer bist nicht Paroli bieten.

      Aber nichts für ungut Dr. W , irgenwo hat jeder Recht !!!

      Schönen Sonntag
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 13:46:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      @behavioral
      Du bist ja der abs. Härtefall, Du bescheisst bestimmt auch Deine eigene Mutter.
      Es handelt sich hier um eine DV, weißt Du überhaupt was das ist?

      @micha 37
      auch das ist falsch , der Rückkaufswert ist nicht immer kl.
      als das eingez. Kapital. Das hängt von der Laufzeit und den abgesicherten Risiken ab.

      Lieber amnesia, wende Dich an einen Fachmann bei Deiner
      Vers.
      HIER FINDEST DU SIE MIT SICHERHEIT NICHT!

      Gruß Dr.W.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 13:53:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ Dr. W.

      Fachmann deiner Versicherung.

      Abzocker deiner Versicherung wäre das richtige Wort.

      Alle wollen nur dein Bestes und das ist dein Geld.

      Über sein Geld sollte man immer selbst entscheiden können,
      wo mann anlegt, was mann abschliesst etc.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 13:57:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Dr.Walther

      du scheinst dich auszukennen. Aber wieso sagst du an meine Adresse soviel Schwachsinn auf einem Haufen :confused:

      Aber egal: Ich habe nachgeschaut. Meine DV habe ich seit 01/12/89 und jetzt einen Rückkaufswert von ca ~33TDM. Die könnt ich gut gebrauchen um meine Wohnung zu bezahlen.

      Die Pauschalsteuer habe ich immer selbst gezahlt weil mein AG spart. Auch wird der Beitrag von ~3500.- DM vom 13. Monatsgehalt überwiesen, womit der Tip von ekan auf mich nicht zutrifft.

      Also, Dr.Walther: wie ist das jetzt mit dem kündigen? Macht das Finanzamt Ärger oder nicht. Bekomm ich den Rückkaufswert ausbezahlt, oder geht da nochwas ab?

      Eins noch: Kündigen will ich die Versicherung, weil ich seit einem halben Jahr geschieden bin :( und sie nicht mehr brauche. Da zahl ich lieber meine Wohnung.

      Antwort????
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:00:05
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ekan

      da hast du genau den Punkt getroffen: Soll ich wirklich zu meiner Versicherung gehen und fragen wies mit der Kündigung ist. Ich weiß genau was die sagen werden..............:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:05:02
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ekan
      Dein letztes Posting gefällt mir, es ist schön, daß Du mir Recht gibst.
      Über sein Geld sollte man selbst entscheiden , aber erst dann wenn man optimales Wissen hat, und das bekommt man von Fachleuten.
      Wenn man sein Wissen aus der Praline bezieht, (wie Du)
      braucht man natürlich keine Spezialisten.
      Geht Dein IQ eigentlich über Zimmertemperatur??

      Dr.W.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:06:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Dr.W.

      allein Dein Nick zeigt schon Deinen Größenwahn -

      bescheisen will ich niemanden! Aber Du kennst Dich ja gut aus! Wenn Du Dich so gut mit dem Verkauf einer LV auskennst, dann laß mal hören!

      Ich halts nicht aus!

      Klar müssen die Details geprüft werden - aber sicher nicht hier!
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:09:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      @behavioral: Ich unterstell mal einfach, daß du seriös bist. Aber ich hätt die Kohle doch gern von meiner Versicherung und nicht von einem/einer dritten Person. :D Da hab ich schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsmoral :D

      Somit hat sich diese Möglichkeit schon erledigt. Lieber krieg ich 33 Riesen sicher, als 35 Riesen überhaupt nicht ;) Is nicht persönlich gemeint ;)
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:12:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Dr.W

      IQ=Zimmertemp.
      Ich sitze nicht am Hochofen aber du bestimmt im Eisschrank.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:14:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      amnesia:

      Der Käufer ist keine Privatperson sondern eine Firma, die den Zweithandel von Versicherungen untereinander auch für Privatleute ermöglicht!

      Abwicklung ist selbstverständlich über Anderkonto beim Rechtsanwalt möglich!

      Von dieser Seite kann ich Deine Bedenken verstehen allerdings auch entkräften!

      Gruß behavioral
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:17:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      @amnesia: ich schick Dir gerne Details via Email!

      Bevor man verurteilt sollte erst die Prüfung stehen!

      Kannst Dich auch unabhängig von mir an die Gesellschaft wenden - die umfangreiche Abwicklung dann allerdings in Eigenregie!
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:22:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      @behavioral: Ich hab nicht verurteilt. Bin halt verständlicherweise vorsichtig, wenns um Geld geht. Schau mal in dein Postfach.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:34:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      @amnesia
      Du warst nicht angesprochen, es sollte nur eine Warnung sein
      in Bez. auf die Postings.

      Bei Deiner DV Sonderzahlung Jährl. hast Du eine hohe Steuer ermäßigung, und zusätzlich sparst Du die Soz. Abg.auf die
      3500,-.
      Du hast bereits gute 11 Jahre rum.
      Bedenke: Antragsteller u. Versicherungsnehmer ist
      Dein AG, Du bist lediglich Versicherte Person und
      Nutzniesser der Vers . mit Ausschließlichkeitsklausel.
      Also mach 12 J. voll, lass die Vers. auf Dich umschreiben
      (privatisieren und kündige dann.

      bedenke aber: Deine Nettorendite liegt bei den genannten Vorbedingungen oberhalb 15%.

      Die 33.000,- kannst Du bei fast jeder Bank zu ca.5,8%
      bekommen (zweckgebunden Wohneigentum)

      Also überleg was Du machen willst.

      Bei Verträgen nach § 40b Estg wird der Rückkaufswert
      ausgezahlt ( der ist bei AAA-Rating-Gesellsch. ok.
      AAA-Rating hat derzeit nur Victoria u. Hamb.-Mannheimer)
      Außerdem führt die Gesellsch. die add. Steuervorteile ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab.
      Die Allianz hat ein A verloren.

      Gruß Dr.W.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:47:40
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Dr.Walther: Die Rendite bei ner DV ist mir voll klar. Ich würd halt gern meine Wohnung bezahlen. Und die Laufzeit bis 60 stößt mir doch sauer auf.

      Wußte ich nicht, daß man die nach 12 Jahren umschreiben kann. Werd mal meine Versicherung anrufen, ob die das machen (HUK-Coburg). Den Vorteil, erst dann zu kündigen seh ich aber nicht. Ich mein, wenn ich gleich kündige, muß halt mein AG mit unterschreiben. Sollte aber kein Problem sein.

      Will eigentlich die KV oder RV oder das Finanzamt dann was zurück? Kannste mir das sagen?
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:51:35
      Beitrag Nr. 26 ()
      @amnesia
      ja, alles!!!!
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 14:53:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Dr.Walther: Die ganzen gesparten Beiträge für 12 Jahre????? Is nicht dein Ernst. Oder doch?
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 15:00:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      Nochwas: Auch wenn ich die Versicherung umschreiben lasse :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 15:13:34
      Beitrag Nr. 29 ()
      @amnesia
      Ja, in jedem Fall!!

      Jeder der Dir ein anderen Tip gibt, als Deine Vers. fortzuführen ist ein Idiot.(Entschuldigung)

      Die Vers. kannst Du auch herabsetzen und zu einem geringen
      Beitrag 300,-DM jahrlich weiterlaufen lassen bis zum 60. oder ohne Beiträge Beitragsfrei bis zum 60. laufen lassen
      dann verlierst Du keine Steuervorteile, keine gesparten
      Soz.-abgaben

      Dr.W.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 15:29:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      Auch wenn es in diesem Fall nicht zum Tragen kommt ( weil Direktversicherung)-hier ist die Adresse der Gesellschaft,die Lebensversicherungen kauft.
      Nur mal zum schauen,damit man weiß über was geredet wird.

      http://www.cashlife.de/


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