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    Rücktrittsgarantie vertraglich ausschließbar ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.09.01 17:34:36 von
    neuester Beitrag 10.09.01 20:36:52 von
    Beiträge: 7
    ID: 469.305
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      Avatar
      schrieb am 10.09.01 17:34:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      wollte bei einem Finanzdienstleister anfangen - war mir dann aber doch alles etwas suspekt - das Problem:

      habe dort für ein Seminar unterschrieben - auf der Anmeldung stand: "Die Rücktrittsgarantie ist bei dieser Veranstaltung ausgeschlossen."

      Ich habe meine Anmeldung 2 Tage später per Einschreiben widerrufen - Anmeldung erfolgte unter der Prämisse, MA des Unternehmens zu werden - stellen mir jetzt auch nur diesen Preis in Rechnung - Sie haben einfach eine Lastschrift auf meinem Konto gemacht, die ich habe rückbelasten lassen und Konto für diese Fa. sperren lassen - Jetzt bestehen die auf der Gültigkeit meiner Anmeldung - Was ist zu tun ?

      Danke und Grüße
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 17:44:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      mein Anwalt sagt immer: "zahlen schafft Fieden"
      manchmal rät er mir aber auch "erst schlagen dann fragen".....aber das eher wenn wir alleine sind, hi hi

      Gruß hansjoerg
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 17:49:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      1. Wieviel kostet das Seminar?
      2. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 17:52:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. Wieviel kostet das Seminar?
      2. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 18:09:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      habe keine Rechtsschutz - dachte, ich kann das über die Verbraucherzentrale im Notfall abwickeln:
      aktuelle Rechnung 590,00 DM + 10,50 Rücklastschriftgebühren
      Sollte ich mporgen eine Rechtsschutz abschließen ?

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      Avatar
      schrieb am 10.09.01 19:29:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ob Du eine Rechtschutzversicherung haben möchtest, mußt Du wissen.
      Aber sie zahlt auf alle Fälle nicht für Sachen, die schon passiert sind!

      Speziell für Deinen Falle ist das Kind schon in den Brunnen
      gefallen (bezüglich Rechtschutzversicherung).

      kroko
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 20:36:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn das Seminar ganz eng im Bezug auf deine Tätigkeit bei diesem Finanzdienstleister zusammenhängt und du eigentlich dazu quasi "gedrängt" wurdest als zukünftiger Mitarbeiter dieses Seminar unbedingt zu besuchen, dann laß es darauf ankommen.
      Wenn jedoch dieses Seminar ganz neutral von dir besucht werden sollte nur so zur Wissensbildung, dann haste Pech gehabt.
      Privatrecht bleibt halt Privatrecht und wenn du einen entsprechenden privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen hast mußt du bezahlen-> reingefallen.

      Es kommt also auf die Art der Geschäftsanbahnung meiner Meinung an wie du dich verhalten solltest.
      Und dies muß alles beweisbar sein, denke daran.


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