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    Bitte um rechtlichen Tip!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.01 14:46:04 von
    neuester Beitrag 25.09.01 14:14:42 von
    Beiträge: 14
    ID: 477.425
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      schrieb am 24.09.01 14:46:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine verwandte hat sich eine gebrauchte Eigentumswohnung (ca. 4 Jahre) von einem Makler gekauft. Nach 5 Monaten stellt sich heraus, daß es eine nasse Wand gibt (es gibt wohl auch schon Schimmel am Badeingang).
      Im Vertrag steht, daß dem Makler (er ist auch der Eigentümer gewesen) keine verdeckten Mängel bekannt sind.

      Vollständige Reparatur wäre meiner Meinung schon drin oder?
      Evtl. sogar Wandlung?

      DANKE FÜR TIPS

      :)
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:48:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn der Makler Eigentümer war und dennoch Provision kassiert hat, ist der Vertrag meines Wissens nach ohnehin nichtig.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:49:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Provision - war nicht bezahlt glaub ich
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:51:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erst mal nachweisen, daß dem Verkäufer die Mängel tatsächlich bekannt waren...
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 14:57:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ob die Mängel dem Verkäufer bekannt waren oder nicht ist ja eigentlich egal. Normalerweise sollten die Baumängel nach 4 Jahren noch in der Gewährleistung beim jeweiligen Bauunternehmer/Handerwerker sein.

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      schrieb am 24.09.01 14:59:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Vertrag muesste auch stehen, dass fuer verdeckte Maengel,
      welche innerhalb eines Jahres auftreten, der Vorbesitzer
      haftet.
      Hier koennte es sich sogar um arglistige Taeuschung
      handeln, wenn dieser Schaden zur Besichtigung
      "renoviert" wurde. Es ist klar das Schimmel erst wieder
      nach geraumer Zeit zum Vorschein kommt.
      Mit einer Renovierung wird es da nicht getan sein,
      das ist schon etwas Groesseres eine Wand trocken zu
      legen.
      Aber ich bin kein Rechtsanwalt und kann Dir daher nichts
      raten. Auf jeden Fall wuerde ich mit dem Verkaeufer
      verhandeln und gegebenfalls mit dem Anwalt drohen.
      Gruss PO
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 15:16:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      So einfach, wie es manche hier geschrieben haben, ist die ganze Sache nicht: Die Mieterin müßte nachweisen, daß der Makler den ihm bekannten Mangel verschwiegen hat. DAs ist meist sehr schwierig, es sei denn, daß durch dem vorherigen Bewohner eine Auskunft zu bekommen ist. Einen Handwerker für den Schaden verantwortlich zu machen ist ebenfalls schwierig, da nach VOB nach 2 Jahren die Gewährleistung erlischt. Anders sieht es aus, wenn ein Handwerker einen sog. verdeckten Mangel produziert hat. Dann erlischt die Gewährleistung erst nach 30 Jahren. Mein Vorschlag: mit dem Vorbewohner Kontakt aufnehmen und recherchieren, ob der Schimmel früher auftrat. Des weiteren nach Undichtigkeiten evtl. durch einen Fachmann suchen lassen. Allerdings sollte auch geprüft werden, ob der Schimmel nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist, z.B. nicht, bzw. zu wenig heizen, zu wenig lüften. Gleich zum Kadi zu gehen kann u.U. sehr teuer werden. Falls sich ein Verschulden seitens des Verkäufers ergibt zuerst mit ihm eine einvernehmliche Lösung anstreben. Bei genauerer Kenntnis gerne zu weiteren Ausführungen bereit.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:11:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      werde noch nähere Infos besorgen
      Vielen Vielen Dank aber schon mal für diese Infos ;)
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 16:15:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Im Vertrag steht etwas von "Übernommen wie es steht und liegt", ohne Gewährleistung. Trotzdem muß doch eine gewisse Haftung da sein wenn es z.B. wirklich "einfach übertüncht" wurde.
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 17:11:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      wer mängel als verkäufer verschweigt, macht sich schadensersatzpflichtig, egal was im kaufvertrag steht,
      das schreibt der gesetzgeber vor,

      müßte aber eigentlich auch der notar entsprechend im kaufvertrag berücksichtigt haben

      schimmel ist ein schwerer mangel, wenn der verkäufer zusätzlich noch makler ist, müßte er die notwendige fachkenntnis haben, für mich ist das ne arglistige täuschung
      und wie ich die rechtspechung hier kenne hat man immer gute aussichten in sollchen fällen gegen makler zu gewinnen
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 19:29:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ist das Bad belüftbar?
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 19:33:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wo verlaufen die Rohrleitungen (eine in der Wand korrodiert oder undichte Schweißnähte?)?
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 22:01:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      ich würde mal mit den nachbarn plaudrn, vielleicht kann auf diesem weg herausgefunden werden, ob das Problem schon früher bestand, ist doch manchmal so, daß man guckt , ob die anderen ein änliches problem haben und mal drüber gesprochen haben. vielleicht handelt es sich um einen früheren nicht ordnungsgemäß beseitigten wasserschaden durch einen nachbarn oder was auch immer- so weit zur Vorkenntnis Mangels des verkäufers. ich vrstehe die frage so, daß die wohnung 4 jahre alt ist, und nicht der vertragsabschluß so lange zurückliegt.
      Avatar
      schrieb am 25.09.01 14:14:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ all: Vielen Dank ;)

      Das Bad ist belüftbar. Habe mir den Schaden mal angeschaut.

      Die Feuchtigkeit kommt scheinbar von unten :confused:
      Es ist nicht sicher ob in diesem bereich ein ROhr durchgeht.

      Links vom Türstock kommt etwas schwarzer Schimmel unter der Wandleiste (Holz) hoch. Der Boden ist Parkett. Der Türstock ist ca. 5 cm vom Eck einer WAnd entfernt - auf die andere Seite hin - wieder nach 5 cm ist auch eine Türe. Also zwei Türen in einem Eck. Kann evtl durch zu nassens Wischen Schimmel von unten entstehen? An der Wand ist ein Wasserfleck (ca 10 x 2 cm). Ein Fachmann will sich die Sache mal anschaun und die Wand auf Feuchtigkeit überprüfen.

      >> vorher wohnte der Makler selbst drin, Vormieter können daher nicht nach Schäden befragt werden.

      Wir warten nun den Fachmann ab. Sollte dann evtl. direkt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden? Bestimmt gibt es spezialisierte Anwälte oder? Sollte vorher ein Gutachten gemacht werden oder veranlasst das der Anwalt? Fragen über Fragen.

      ;)
      Danke für jeden noch so kleinen oder großen Tip!!!! ;=


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