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    Schadenersatz ist Tippelschritt zum Anlegerschutz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.01 18:53:49 von
    neuester Beitrag 25.09.01 14:28:02 von
    Beiträge: 4
    ID: 477.587
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      schrieb am 24.09.01 18:53:49
      Beitrag Nr. 1 ()

      Ein Urteil, das Präzedenzwirkung haben kann: Das Landgericht Augsburg hat einem Infomatec-Aktionär 100.000 Mark Schadensersatz zugesprochen, da dieser durch eine irreführende Ad-hoc-Mitteilung erhebliche Kursverluste zu beklagen hatte. Bezahlen müssen den Schaden die ehemaligen Vorstände von Infomatec, Gerhard Harlos und Alexander Häfele.

      Ein Urteil, das der Anwalt des Klägers gegen die Infomatec-Vorstände als "Meilenstein im über hundertjährigen deutschen Aktienrecht" bezeichnet. In der Tat dürfte dieses Urteil Richtung weisend sein und den Anwälten von Klägern in anderen Schadenersatzfällen gute Argumentationshilfen liefern; Beispiel Met@box, EM.TV oder Softmatic.

      In den Freudenwein der Anwälte muss man dann doch einen Tropfen Wasser gießen. Noch haben Harlos und Häfele die Möglichkeit, Revision einzulegen. Der nun von den Anwälten gefeierte „Meilenstein“ in der Geschichte des Anlegerschutzes ist eher ein Tippelschritt in die richtige Richtung.

      Es ist davon auszugehen, dass Harlos und Häfele die nächste Instanz bemühen werden. Ob die Richter dort der Argumentation des Landgericht Augsburg folgen, weiß derzeit lediglich Justizia. Einen richtigen Schutz der Anleger vor irreführenden Ad-hocs wie im Infomatec-Fall kann daher wohl nur ein Urteil des Bundesgerichtshofes herbei führen. Und dessen Mühlen mahlen bekanntlich langsam.

      Kleinere, allerdings schnellere Erfolge verspricht da eher die gründliche Überarbeitung der Ad-hoc-Regelungen durch die Deutsche Börse. Und letzten Endes sind auch die Investoren gefragt: „Glänzt“ ein Unternehmen mehr durch „Werbe-Ad-hocs“ als durch fundamental gute Zahlen, ist die beste Strafe, die Aktie links liegen zu lassen. Schlechte Kurse sind immer noch die denkbar schwächste Basis, um den Unternehmenswert durch unberechtigte Jubelmeldungen nach oben zu bringen.

      Autor: Michael Barck (© wallstreet:online AG),18:53 24.09.2001

      Avatar
      schrieb am 24.09.01 19:07:54
      Beitrag Nr. 2 ()


      Noch lacht der Peter aber aufgrund dieses Urteils sollte er
      sich doch besser überlegen dem vorzugreifen und mit seinem
      Privatvermögen die Kabel New Media AG am kacken zu halten.;)
      Avatar
      schrieb am 24.09.01 22:17:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Herr Balke

      Und warum sollten Harlos & Häfele die nächste Instanz bemühen ?
      Wäre es klug ?

      cu
      Avatar
      schrieb am 25.09.01 14:28:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum die Verbrecher in die nächste Instanz gehen?

      Na ja, weil das Urteil somit noch nicht rechtskräftig ist und die tausend anderen, die dann gegen IFO klagen würden, erst mal abwarten müssen.


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