Entnahme aus Fondspolice - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.01.02 19:23:15 von
neuester Beitrag 24.01.02 23:41:47 von
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Ich habe für meine zwei Kinder je eine fondsgebundene Lebens-
versicherung mit einer Laufzeit bis 2051 abgeschlossen. Der
Berater begründete die lange Laufzeit damit, daß man aus der
Versicherung jederzeit Fonds entnehmen kann. Mit den Entnahmen
könnte ich ggfs. die Ausbildung der Kinder finanzieren. Die
Kinder könnten dann später den Vertrag übernehmen und weiterzahlen.
Ein Bekannter meinte nun, daß die Entnahme der Fondsanteile
nicht so einfach möglich sei bzw. daß die entnommenen Anteile
bei Fälligkeit mit der Ablaufleistung verrechnet werden.
Die entnommenen Anteile würden mir praktisch nur geliehen.
Was stimmt nun? Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank !
versicherung mit einer Laufzeit bis 2051 abgeschlossen. Der
Berater begründete die lange Laufzeit damit, daß man aus der
Versicherung jederzeit Fonds entnehmen kann. Mit den Entnahmen
könnte ich ggfs. die Ausbildung der Kinder finanzieren. Die
Kinder könnten dann später den Vertrag übernehmen und weiterzahlen.
Ein Bekannter meinte nun, daß die Entnahme der Fondsanteile
nicht so einfach möglich sei bzw. daß die entnommenen Anteile
bei Fälligkeit mit der Ablaufleistung verrechnet werden.
Die entnommenen Anteile würden mir praktisch nur geliehen.
Was stimmt nun? Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank !
Eine Auszahlung ist unter bestimmten Situation möglich:
1) Vertrag sollte diese Daten enthalten: Laufzeit mind. 12 Jahre; Beitragszahlung mind. 5 Jahre dann ist eine Auszahlung vorallem Steuerfrei. Nach entnahme sollte mind. 5000,- Dm im Vertrag verbleiben um den Vertrag aufrecht zu haltlen.
2) Eine Auszahlung/ Entnahme wäre somit möglich. Man spricht von einer Zinslosen Darlehen.
Fazit: Eine entnahme ist also folglich unter bestimmten Gesichtspunkten vorzeitig möglich.
MfG
iron
1) Vertrag sollte diese Daten enthalten: Laufzeit mind. 12 Jahre; Beitragszahlung mind. 5 Jahre dann ist eine Auszahlung vorallem Steuerfrei. Nach entnahme sollte mind. 5000,- Dm im Vertrag verbleiben um den Vertrag aufrecht zu haltlen.
2) Eine Auszahlung/ Entnahme wäre somit möglich. Man spricht von einer Zinslosen Darlehen.
Fazit: Eine entnahme ist also folglich unter bestimmten Gesichtspunkten vorzeitig möglich.
MfG
iron
Hallo iron,
danke für Deine schnelle Antwort !
Wenn ich Dich bzw. meinen Bekannten richtig verstanden habe,
handelt es sich bei der Entnahme um ein "zinsloses Darlehen".
Dies könnte doch bedeuten, daß ich z.B. 100 Anteile a` 50 EUR
entnehme und diese bei Fälligkeit zurückgeben muß. Sollte
der Wert der Anteile bis dahin aber auf 200 EUR gestiegen sein,
so werden mir bei Fälligkeit 100 Anteile a` 200 EUR vom
Ablaufwert abgezogen und nicht 100 Anteile a` 50 EUR. Stimmt
das so, oder bin ich falsch informiert ?
danke für Deine schnelle Antwort !
Wenn ich Dich bzw. meinen Bekannten richtig verstanden habe,
handelt es sich bei der Entnahme um ein "zinsloses Darlehen".
Dies könnte doch bedeuten, daß ich z.B. 100 Anteile a` 50 EUR
entnehme und diese bei Fälligkeit zurückgeben muß. Sollte
der Wert der Anteile bis dahin aber auf 200 EUR gestiegen sein,
so werden mir bei Fälligkeit 100 Anteile a` 200 EUR vom
Ablaufwert abgezogen und nicht 100 Anteile a` 50 EUR. Stimmt
das so, oder bin ich falsch informiert ?
Mirsanmir
Wieviel hast Du denn bislang in diese Police eingezahlt und wie hoch ist der aktuelle Rückkaufswert bei dieser Grabsteinpolice ?
Wenn ich den Bund der Versicherten richtig verstehe, kann man sich auch für fondsgebundene Lebensversicherungen sein eingezahltes Geld zurückholen:
http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschlusskoste…
Wieviel hast Du denn bislang in diese Police eingezahlt und wie hoch ist der aktuelle Rückkaufswert bei dieser Grabsteinpolice ?
Wenn ich den Bund der Versicherten richtig verstehe, kann man sich auch für fondsgebundene Lebensversicherungen sein eingezahltes Geld zurückholen:
http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschlusskoste…
Ist denn die Laufzeit gleich der Beitragszahldauer? Oder ist die Beitragszahlungsdauer kürzer? Frag doch einfach mal Deinen Berater, ab wann Du Geld entnehmen kannst, ohne dass Dir dadurch Kosten oder Verluste entstehen, oft ist die Laufzeit einer Fondspolice länger als die Beitragszahlung, damit das Geld weiter (bis 2051) steuerfrei dort liegenbleiben kann, gleichzeitig kannst Du aber meiner Meinung nach nach ca. 16 Jahren schon Geld entnehmen, ohne daß Dir Verluste entstehen.
Vielen Dank für die Antworten !
zu Euren Fragen:
1.: Laufzeit = Beitragszahlungsdauer
2.: Der Vertrag besteht seit 3/1999.
Ich möchte den Vertrag eigentlich nicht kündigen, wenn
uneingeschränkte Entnahmemöglichkeit (nach 12 Jahren) besteht.
Soweit ich das jetzt verstanden habe, muß ich normalerweise
mind. 12 Jahre mit der Entnahme warten. Was mir immer noch
nicht klar ist: Wenn ich Anteile entnehme, ob ich diese bei
Ablauf (unter Umständen zum höheren Preis) wieder zurückgeben
muß (w. zinslosem Darlehen)oder ist die Angelegenheit mit
der Entnahme für mich erledigt. D.h. ist am Ende der Laufzeit
die Ablaufleistung die Anzahl der noch bestehenden Anteile
mal Anteilpreis zu diesem Zeitpunkt oder werden die entnommenen
Anteile irgenwie angerechnet?
Vielen Dank !
zu Euren Fragen:
1.: Laufzeit = Beitragszahlungsdauer
2.: Der Vertrag besteht seit 3/1999.
Ich möchte den Vertrag eigentlich nicht kündigen, wenn
uneingeschränkte Entnahmemöglichkeit (nach 12 Jahren) besteht.
Soweit ich das jetzt verstanden habe, muß ich normalerweise
mind. 12 Jahre mit der Entnahme warten. Was mir immer noch
nicht klar ist: Wenn ich Anteile entnehme, ob ich diese bei
Ablauf (unter Umständen zum höheren Preis) wieder zurückgeben
muß (w. zinslosem Darlehen)oder ist die Angelegenheit mit
der Entnahme für mich erledigt. D.h. ist am Ende der Laufzeit
die Ablaufleistung die Anzahl der noch bestehenden Anteile
mal Anteilpreis zu diesem Zeitpunkt oder werden die entnommenen
Anteile irgenwie angerechnet?
Vielen Dank !
Dein Vertrag besteht seit 3 Jahren.
Wieviel zahlst Du monatlich ein und wie hoch war der Rückkaufswert per 31.12.2001 ?
Wieviel zahlst Du monatlich ein und wie hoch war der Rückkaufswert per 31.12.2001 ?
@mirsanmir
Du brauchst später die entnommenen Anteile nicht wieder zurückzahlen etc.
Was sich ändert ist die Versicherungsleistung und die Ablaufleistung.
Bei drei Jahre alten Verträgen ist es eventuell problematisch überhaupt Geld zu entnehmen,da die sog. Rückkaufswerte noch zu gering sind und daher eine Entnahme nicht möglich ist.
In der Regel ist eine Entnahme auch steuerlich (insbesondere bei Aktienfonds)meist gänzlich unproblematisch.
mfg
Du brauchst später die entnommenen Anteile nicht wieder zurückzahlen etc.
Was sich ändert ist die Versicherungsleistung und die Ablaufleistung.
Bei drei Jahre alten Verträgen ist es eventuell problematisch überhaupt Geld zu entnehmen,da die sog. Rückkaufswerte noch zu gering sind und daher eine Entnahme nicht möglich ist.
In der Regel ist eine Entnahme auch steuerlich (insbesondere bei Aktienfonds)meist gänzlich unproblematisch.
mfg
@mirsanmar
Du kannst nach 12 Jahren Geld entnehmen, ohne dass dann die Steuervorteile der Lebensversicherung flöten gehen - die entnommenen Anteile mußt Du nicht zurückkaufen, sondern die ablaufleistung wird dann einfach kleiner:-)
Du kannst nach 12 Jahren Geld entnehmen, ohne dass dann die Steuervorteile der Lebensversicherung flöten gehen - die entnommenen Anteile mußt Du nicht zurückkaufen, sondern die ablaufleistung wird dann einfach kleiner:-)
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