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    Entnahme aus Fondspolice - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.01.02 19:23:15 von
    neuester Beitrag 24.01.02 23:41:47 von
    Beiträge: 9
    ID: 537.363
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      Avatar
      schrieb am 20.01.02 19:23:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe für meine zwei Kinder je eine fondsgebundene Lebens-
      versicherung mit einer Laufzeit bis 2051 abgeschlossen. Der
      Berater begründete die lange Laufzeit damit, daß man aus der
      Versicherung jederzeit Fonds entnehmen kann. Mit den Entnahmen
      könnte ich ggfs. die Ausbildung der Kinder finanzieren. Die
      Kinder könnten dann später den Vertrag übernehmen und weiterzahlen.
      Ein Bekannter meinte nun, daß die Entnahme der Fondsanteile
      nicht so einfach möglich sei bzw. daß die entnommenen Anteile
      bei Fälligkeit mit der Ablaufleistung verrechnet werden.
      Die entnommenen Anteile würden mir praktisch nur geliehen.
      Was stimmt nun? Kann mir jemand weiterhelfen?

      Vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 20.01.02 20:46:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eine Auszahlung ist unter bestimmten Situation möglich:
      1) Vertrag sollte diese Daten enthalten: Laufzeit mind. 12 Jahre; Beitragszahlung mind. 5 Jahre dann ist eine Auszahlung vorallem Steuerfrei. Nach entnahme sollte mind. 5000,- Dm im Vertrag verbleiben um den Vertrag aufrecht zu haltlen.
      2) Eine Auszahlung/ Entnahme wäre somit möglich. Man spricht von einer Zinslosen Darlehen.
      Fazit: Eine entnahme ist also folglich unter bestimmten Gesichtspunkten vorzeitig möglich.
      MfG
      iron
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 09:06:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo iron,
      danke für Deine schnelle Antwort !
      Wenn ich Dich bzw. meinen Bekannten richtig verstanden habe,
      handelt es sich bei der Entnahme um ein "zinsloses Darlehen".
      Dies könnte doch bedeuten, daß ich z.B. 100 Anteile a` 50 EUR
      entnehme und diese bei Fälligkeit zurückgeben muß. Sollte
      der Wert der Anteile bis dahin aber auf 200 EUR gestiegen sein,
      so werden mir bei Fälligkeit 100 Anteile a` 200 EUR vom
      Ablaufwert abgezogen und nicht 100 Anteile a` 50 EUR. Stimmt
      das so, oder bin ich falsch informiert ?
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 09:19:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mirsanmir
      Wieviel hast Du denn bislang in diese Police eingezahlt und wie hoch ist der aktuelle Rückkaufswert bei dieser Grabsteinpolice ?

      Wenn ich den Bund der Versicherten richtig verstehe, kann man sich auch für fondsgebundene Lebensversicherungen sein eingezahltes Geld zurückholen:

      http://www.bundderversicherten.de/Musterklage/Abschlusskoste…
      Avatar
      schrieb am 21.01.02 09:26:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist denn die Laufzeit gleich der Beitragszahldauer? Oder ist die Beitragszahlungsdauer kürzer? Frag doch einfach mal Deinen Berater, ab wann Du Geld entnehmen kannst, ohne dass Dir dadurch Kosten oder Verluste entstehen, oft ist die Laufzeit einer Fondspolice länger als die Beitragszahlung, damit das Geld weiter (bis 2051) steuerfrei dort liegenbleiben kann, gleichzeitig kannst Du aber meiner Meinung nach nach ca. 16 Jahren schon Geld entnehmen, ohne daß Dir Verluste entstehen.

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      Avatar
      schrieb am 23.01.02 10:29:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank für die Antworten !
      zu Euren Fragen:
      1.: Laufzeit = Beitragszahlungsdauer
      2.: Der Vertrag besteht seit 3/1999.
      Ich möchte den Vertrag eigentlich nicht kündigen, wenn
      uneingeschränkte Entnahmemöglichkeit (nach 12 Jahren) besteht.

      Soweit ich das jetzt verstanden habe, muß ich normalerweise
      mind. 12 Jahre mit der Entnahme warten. Was mir immer noch
      nicht klar ist: Wenn ich Anteile entnehme, ob ich diese bei
      Ablauf (unter Umständen zum höheren Preis) wieder zurückgeben
      muß (w. zinslosem Darlehen)oder ist die Angelegenheit mit
      der Entnahme für mich erledigt. D.h. ist am Ende der Laufzeit
      die Ablaufleistung die Anzahl der noch bestehenden Anteile
      mal Anteilpreis zu diesem Zeitpunkt oder werden die entnommenen
      Anteile irgenwie angerechnet?
      Vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 10:45:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dein Vertrag besteht seit 3 Jahren.
      Wieviel zahlst Du monatlich ein und wie hoch war der Rückkaufswert per 31.12.2001 ?
      Avatar
      schrieb am 23.01.02 17:11:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      @mirsanmir
      Du brauchst später die entnommenen Anteile nicht wieder zurückzahlen etc.
      Was sich ändert ist die Versicherungsleistung und die Ablaufleistung.
      Bei drei Jahre alten Verträgen ist es eventuell problematisch überhaupt Geld zu entnehmen,da die sog. Rückkaufswerte noch zu gering sind und daher eine Entnahme nicht möglich ist.
      In der Regel ist eine Entnahme auch steuerlich (insbesondere bei Aktienfonds)meist gänzlich unproblematisch.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 24.01.02 23:41:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      @mirsanmar
      Du kannst nach 12 Jahren Geld entnehmen, ohne dass dann die Steuervorteile der Lebensversicherung flöten gehen - die entnommenen Anteile mußt Du nicht zurückkaufen, sondern die ablaufleistung wird dann einfach kleiner:-)


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