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    Wichtig für alle, die noch keine 30 sind!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.02 21:39:58 von
    neuester Beitrag 22.08.02 13:03:55 von
    Beiträge: 13
    ID: 622.140
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      schrieb am 19.08.02 21:39:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich selbst bin noch keine 30 und beschäftige mich aktuell mit meiner betrieblichen Altersvorsorge. Die Rentenzusage basiert auf dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge. Dieses Gesetz besagt, dass ich bei Erfüllung folgender Kriterien einen unverfallbaren Rentenanspruch ggü. meinem Arbeitgeber habe:

      mind. 5 Jahre Betriebszugehörigkeit
      mind. 30 Jahre alt

      Die 5 Jahre Betriebszugehörigkeit sind für mich nachvollziehbar, doch versteht einer von Euch, warum wir auch 30 Jahre alt sein müssen??? Ich finde, wer seine 5 Jahre rum hat hat sich den Rentenanspruch ehrlich erworben und sollte diesen im Falle einer Kündigung auch nicht mehr verlieren. Gerade junge Berufseinsteiger werden m.E. systematisch diskriminiert.

      Bitte lasst uns das mal intensiv diskutieren. Wenn es Sinn macht, dann lasst uns eine Interessensgemeinschaft gründen.

      Wie viele von Euch haben das gleiche Problem? Bitte denkt auch an Eure Kollegen und Verwandten.

      Zur intensiven Diskussion sowie Anregungen zum weiteren Vorgehen freigegeben!! Was denkt Ihr?
      Avatar
      schrieb am 19.08.02 22:56:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja Carlo, viele lesens, aber Keinem (auch mir nicht) fällt wohl eine Antwort darauf ein, warum man mit theoretisch 20 Lebensjahren schon einen Rentenanspruch erworben haben soll.
      Avatar
      schrieb am 19.08.02 22:57:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sozialdemokratisches Umverteilungsdenken ?
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 10:55:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Warum über was den Kopf zerbrechen, wo du sowieso nichts ändern kannst.

      Und wenn doch, kommt in 5 Jahren irgendjemand und ändert das Ganze wieder.

      Geh einfach davon aus, daß du niemals Rente vom Staat sehen wirst, dann bist du am Ende der Berufslaufbahn auch nicht enttäuscht.
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 12:37:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das es keine Rente vom Staat gibt, damit habe ich mich schon lange abgefunden. Nur mit meinem monatlichen Zahlungen an die Sozialkasse nicht. Lässt sich nur hoffen, dass dies indirekt als Erbe mal wieder zurückfließt. Makaber, aber wahr....

      Der betriebliche Rentenanspruch ist ein Teil der Vergütung. Löst Euch doch einmal davon, dass Rente immer was mit alten Leuten zu tun hat. Das ist doch das aktuelle Problem. Das Erwerben von Rentenansprüchen ist eine lebenslange Aufgabe, unabhängig vom Alter der Personen.

      Bedauerlicherweise gibt es immer noch sehr viele Leute, die das noch nicht erkannt haben.

      Eine Umverteilung von Alt nach Jung muss natürlich stattfinden, denn allein das Instrument "Erbschaft" ist sozial nicht gerecht, da eine zielgerichtete Steuerung der Umverteilung so nicht möglich ist. Aber bedauerlicherweise kleben in Deutschland mehr Leute an Ihrem Besitzstand als dass sie dieses Land nach vorn bringen wollen.

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      schrieb am 20.08.02 12:53:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      um gleich eins vorwegzunehmen: mit der farbe rot habe ich wahrlich nicht viel am hut ....
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 14:14:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Carlo:

      erlaube mir mal zwei Fragen:

      a) wenn Du noch keine 30 bist, wo kommt denn dann das 1958 her?
      b) welchen Status im Betrieb hast Du denn?
      ba) öffentlicher Dienst als Angestellter
      bb) Arbeitnehmer
      bc) Gesellschafter einer GmbH .......

      Danke,

      SFK
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 10:20:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      a) Warum ist die Erde rund?
      b) Arbeitnehmer
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 11:19:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke Carlo;

      zu Deiner # 1 darf ich folgendes anmerken:

      Grundsätzlich sind zwei Fälle zu unterscheiden:
      a) arbeitnehmerfinanzierte Leistungen und
      b) arbeitgeberfinanzierte Leistungen.

      a) arbeitnehmerfinanzierte Leistungen (z. B. in eine Unterstützungskasse oder eine Direktversicherung) sind für den AN immer unverfallbar. Das ist per se logisch, hat er die Kapitalleistungen auch selbst erbracht.
      b) handelt es sich auschschließlich um Rückstellungen des Arbeitgebers, so bleibt es bis zum Erreichen der Unverfallbarkeitskriterien sein Eigentum. Ich sehe darin einen gesetzlichen Schutz des Arbeitgebers nicht gleich jedem neu eingestellten Arbeitnehmer die gleichen Rechte in der arbeitgeberfinanzierten, betrieblichen AV einzuräumen wie anderen, die bereits mehr als 5 Jahre dem Betrieb angehören. Warum die Altersgrenz hier bei 30 Jahren liegt kann ich auch nicht erklären.

      Für AN sehe ich momentan die freie Unterstützungskasse als das non-plus-ultra in der BAV.

      Vorteile:

      a) Aufwendungen zeitlich individuell vereinbar (z. B. auf 5 Jahre)
      b) Aufwendungen in die UK steuer- und sozialversicherungsfrei für AN und AG
      c) Kapitalleistung zum EA 60 - 65 vereinbar, deshalb Planungssicherheit für das Alter;

      Irgendwo meine ich einmal gelesen zu haben, daß Du GGF bist. In diesem Fall kannst Du mit der freien UK den größten Teil Deiner Gewinne (evtl. sogar ganz) steuerfrei in Deinem Unternehmen behalten.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 13:27:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo SFK,

      danke für Deine Antwort. Mit den meisten Regelungen bin ich zufrieden und die 5 Jahre Betriebszugehörigkeit begrüße ich auch. Nur diese 30 Jahre absolute Altersgrenze kann mir absolut niemand erklären. Werde am Wochenende mal an den Bundestag schreiben. Das dauert - aber ich habe Zeit.

      Gruß

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 09:03:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Carlo, jetzt wiß ich aber immer noch nicht, ob Du vielleicht doch GGF bist.

      SFK
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 10:20:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ist ehrenamtlich.... habe ich auch schon geprüft, da ist leider kein Blumentopf zu gewinnen...
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 13:03:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Carlo:

      das verstehe ich nur dann, wenn die GmbH keine Gewinne macht.

      SFK


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