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    PKV für Selbstständige mit Krankentagegeld sollten aufpassen !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.02 15:44:59 von
    neuester Beitrag 24.08.02 14:51:18 von
    Beiträge: 16
    ID: 622.469
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      Avatar
      schrieb am 20.08.02 15:44:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      na dies fand ich ja toll,

      habe 1998 den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und erhielt bereits schon vor Gewerbeanmeldung viele Anrufe von Versicherungsunternehmen.Keiner konnte mir verraten wie er zu meiner neuen Handynummer kam !? Einzigst bei der Handwerkskammer hatte ich sie angegeben.Ich kann mir nicht vorstellen das die HWK diese Rufnummer weitergibt, schließlich habe ich die " Gebühren " für die Handwerksmeisterprüfung pünktlich überwiesen.

      Für den Schadensfall vorsorgen sollte man schon, also u.a. die nötigen Versicherungen wie Betriebshaftpflicht usw., abgeschlosen und auch privat " vorgesorgt ".
      Eine PKV mit Krankentagegeld, wurde angeraten und war für mich auch logisch nachvollziehbar, wurde abgeschlossen.
      Das beste Angebot mit entspr. Leistung kam von der Ba....ia.

      Als Leistungsumfang: - ambulante Behandlung usw. / gut !
      - Krankentagegeld ab 15. Tag
      - Krankentagegeld ab 43. Tag
      - Pflegeversicherung sowieso

      So sollte man eigentlich gut versichert sein !??

      Nach reichlich 4 Jahren kam nun die Erleuchtung!
      Erst hatte ich im Februar eine Grippe, und im Juli ein Magengeschwür mit Heliobacterbakterien.

      Nach Aussage meiner Versicherung wird Krankentagegeld nur
      für " GLEICHE ERKRANKUNGEN " ohne Karenzzeit gezahlt.

      Faktisch gibt es bei 4 Kurzerkrankungen, zB. Erkältung, Gastritis, Prellungen etc., sind verschiedene Krankheits-
      bilder, keinen Pfennig!

      Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht und kennt Alternativen?
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 15:52:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist vollkommen korrekt und gilt auch für gesetzlich Versicherte. Wo ist Dein Problem ?

      Viele Arbeitnehmer nutzen das aus und lassen sich ständig mit verschiedenen Diagnosen krankschreiben. In diesem Fall zahlt der Chef das volle Gehalt weiter.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 15:54:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Alternativen kenne ich keine.
      Aber in den Bedingungen meiner PKV steht es genauso.:(
      Besonders spassig wird es übrigens, wenn Du in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss "teuer" (alles, was über ´ne Grippe hinausgeht) erkrankst. Dann ist die Versicherung wirklich um Dich bemüht und kümmert sich rührend um Dich! Stichwort: vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Zirkus pur!;)
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 16:07:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gnaaf,

      das ist wirklich das größte Problem mit den PKVs, viele spekulieren auch darauf erst Beiträge zu kassieren und dann Kunden wieder zu "entsorgen". Abhilfe schafft hier nur eine Krankenkasseauskunft bei der alten Kasse und ein schriftliches ärztliches Gutachten zu Vertragsbeginn.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 16:20:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1
      ich habe per Handy nie Anrufe bekommen.:)
      manche Vertragshändler reichen wohl die Nummern weiter!
      Sahste schon wie ein Selbständiger aus?..:D

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      Avatar
      schrieb am 20.08.02 16:22:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Gagafluesterer

      "...viele spekulieren auch darauf erst Beiträge zu kassieren und dann Kunden wieder zu "entsorgen"."

      Dümmliches Geschwätz wie nicht anders von Dir zu erwarten.

      Kannst Du eigentlich auch Sinnvolles, inhaltlich richtiges
      schreiben?
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 16:49:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ GGF,
      ich bin kein "Krankmacher" und habe einen Handwerksbetreib
      zu führen und suche einfach eine sinnvolle Absicherung im Krankheitsfall.Beiträge bezahle ich pünktlich seit 1998.
      Wenn Du eine vernünftige Absicherung auf Lager hast, dann
      gig ganz einfach mal einen Tipp!
      Ich bin mein eigener Chef und muß privat vorsorgen!

      Gruß Thomas

      @ Gnaff,
      danke für Deine Anwort mit den Hinweisen.
      Meine Krankenkasse kümmert sich auch "schon um mich".
      Nach dem verordneten Medikamenten komme ich ohnehin nicht
      weit von zu Hause weg.

      Gruß Thomas

      @ Gillybaer,
      danke für Deine Antwort.
      Eigentlich nicht! Kleider machen Leute ist nicht mehr in!!

      Gruß Thomas

      @ Aixtron
      danke für Deine Meinung.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 17:54:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hamster73,

      das war mir schon klar, dass Du kein "Krankmacher" bist. ;) Als Selbständiger schadet man sich schließlich nur selbst damit.

      Leider habe auch ich keine Idee wie man sich da versichern sollte, und ob es da überhaupt eine andere Möglichkeit gibt.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 19:23:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ GGF,

      danke für Dein Posting.
      Sollte ich eine bedarfsgerechte Versicherung, oder andere vernünftige Lösung finden, werde ich diese zu Diskussion im WO.Forum stellen.

      Vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 20:32:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Hamster

      Was du suchst gibt es wohl nicht!

      Deshalb:

      Frühestens ab 43.Tag Krankentagegeld versichern

      lieber 150,-- ab 43, als 50,-- ab 15. und 50,-- ab 43,--

      Jenachdem wie Reserven aussehen:
      Ganz auf KTG verzichten , stattdessen moderne BU- versicherung abschliessen (sowieso wichtiger!)
      die zahlen nach 6-monatiger AU auch Rückwirkend !!!
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 20:34:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      gleiche erkrankung ist so rechtlich richtig. wo will man denn da sonst die grenze ziehen? ist bei der gesetzlichen genauso.

      wie wärs mit einer absicheurng ab dem 1 tag? das kostet dann entsprechend mehr.
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 15:34:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      @aixtron01:

      vorsicht, arbeitsunfähigkeit (au) ist nicht gleich berufsunfähigkeit (bu). bitte vorsichtig sein mit solchen behauptungen.

      grundsätzlich ist aber eine bu gerade für selbständige extrem wichtig, sie kann sogar existenzsichernd sein.

      zum thema krankentagegeld:

      in den tarifbedingungen der einzelnen krankenversicherer ist grundsätzlich geregelt, daß nur die zeiten wiederholter arbeitsunfähigkeit hinsichtlich der tariflich geltenden karenzzeiten zusammengetählt werden dürfen, die auch ein arbeitgeber bei der fortzahlung des entgeltes zusammenzählen darf.
      dies bedeutet, daß nur wegen gleicher erkrankung auch die bei der ersten ausgestellten au-bescheinigung zurückgelegten tage zur verrechnung der karenzzeiten berücksichtigt werden dürfen.

      hier nehmen sich die einzelnen versicherer nichts, d.h. du wirst im prinzip bei jedem versicherer diesen satz in den bedingungen finden. ganz ehrlich, er wäre ja auch blöd, wenn er für etwas leisten würde, was er nicht muß!

      schöne grüße

      biber
      Avatar
      schrieb am 22.08.02 18:08:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Bibo2000

      richtig, die Bu leistet schon ab 50% Arbeitsunfähigkeit im ausgeübten Beruf, die KV leistet erst ab 100% !!!!!!

      Gerade für Selbständige ein wichtiger Unterschied, wie schnell wird gesagt: Sie können noch dies und das , und sind nur 80% AU also gibst nix...

      Aber wer auf Nummer sicher gehen möchte wählt natürlich eine Krankengeldversicherung die sich mir der BU Versicherung abstimmt und nur einen Gutachter bestellt un damit einen reibungslosen Übergang von Krankengeld zur BU-Rente gewährleistet.

      Ich kenn da eine, moment wie hies sie doch gleich .. Konto.. :confused: nee, Conta.. :confused: nee, scheiße ich komm nicht drauf, aber Ihr wisst sicher welche ich meine ;)
      Avatar
      schrieb am 24.08.02 00:18:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      @axt:

      also, du scheinst auch noch nie was vom begriff teilarbeitsunfähigkeit gehört zu haben. die meisten versicherer bezahlen nämlich ein krankentagegeld anteilig bereits ab einem geringen grad der au!

      nochmals zur erläuterung: au ist nie gleich bu!
      jemand der arbeitsunfähig ist, und wenn es 5 jahre sind, kann im ernstfall immernoch berufsfähig sein!

      dies gilt auch bei deiner ach so geliebten contra!

      desweiteren gibt es noch andere möglichkeiten sich gegen spezielle dinge abzusichern, aber von grundfähigkeitsversicherung und schwere-krankheiten-police möchte ich hier jetzt nicht auch noch vortragen müssen. die gfv hast du sicher noch nicht gesehen, oder?

      grüße,

      biber
      Avatar
      schrieb am 24.08.02 11:31:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Bibo

      Lies doch nochmal genauer bitte, ich schrieb von "moderne BU-Versicherung, das ist es unmöglich 5 Jahre AU zu sein und keine BU-Rente zu erhalten weil bedingungsgemäß eine (ununterbrochene) AU von sechs Monate und länger als BU von Anfang an gilt!!!!

      Natürlich sind die Begrifflichkeiten unterschiedlich definiert, wesentlicher Unterschied ist aber wohl die vorraussichtliche Dauer der erwerbsunfähigkeit im ausgeübten Beruf, die AU ist grundsätzlich befristet, bei BU ist der Zeitraum "nicht absehbar"(MB/KT94).

      Das manche Versicherer bei z.B. 80%iger AU auch anteilig leisten, aus Kulanz oder Bedingungsgemäß, mag sein, die meisten sicherlich nicht. Was Du in deisem Zusammenhang unter "geringe(m) Grad" verstehst bitte ich noch kurz zu erläutern.

      Was ddv oder gfv anbelangt, so sind dies wohl mehr als "i-tüpfelchen" zu betrachten, als "Luxusabsicherung" für Gutbetuchte, wobei mir die gfv mit ihrem "Katalog" der Pflegeversicherung zu ähnlich ist, wobei mien Meinung zu diesem Produkt noch nicht gefestigt ist, hätte nichts dagegen es hier genauer zu besprechen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.02 14:51:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo zusammen!

      auch ich bin seit einem Jahr Unternehmer (auch im Handwerk)

      bezugnehmen auf die Frage wegen Deiner Telefonnummer

      ich kann mich noch erinnern dass man "irgendwann" mal bei der Kammer mal was mitunterschreibt dass die Adresse weitergegeben werden darf....

      Mannerl, der Restaurator


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