checkAd

    Rechtsbeihilfe w/Urlaub in Österreich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.09.02 18:16:15 von
    neuester Beitrag 09.09.02 11:14:04 von
    Beiträge: 10
    ID: 629.406
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 476
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 18:16:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir (8 Personen hatten telefonisch ! 3 Doppelzimmer und 2 Einzelzimmer in Österreich gebucht.)
      Da uns weder das Hotel noch die Unterbrigung zusagte , reisten wir am gleichen abend ab. (w/Unterbringung in 2 voneinander getrennten 350 m ca. entfernten "Pensionen" und die doppelte Belegung bzw. Nutzung der Toiletten unfassbar)
      Nun nachdem wir in einem anderen Tal untergekommen waren und dort eine Woche schönen Urlaub verbracht haben komme ich heut nachhause und fand folgendes im Briefkasten:

      Schreiben des Rechtsanwaltes des Pensionsbesitzers wo wir als erstes waren: Sie haben telefonisch bei meinem andaten für den Zeitraum bla bla gebucht. Diese Buchung (von uns telefonisch) wurde mit Schreiben vom bla von meiner Mandantschaft bestätigt. Achtung : Da Sie für alle 8 Personen eine verbindliche (wirklich ?) Buchung vorgenommen haben, werden folgende Ansprüche an Sie gestellt:
      € 1.024,60 (übrigens wir hatten das eingenommene Abendesssen gezahlt und sogar etwas mehr und damit nahm der Pensionsbesitzer das Geld und war zufrieden !!!
      Wir sollen nun innerhalb von 10 Tagen diesen Betrag überweisen, ansonsten gibt es Klage beim zuständigen Bezirksgericht.

      Und nu ?
      Danke im Vvoraus an Euch alle
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 18:45:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      mmmhhh noch keine Antwort ?
      Lasst mich nicht hängen
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 18:46:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      habe mit interesse das posting gelesen. ich arbeite für eine österreichische tageszeitung und würde deshalb um weitere details zu dem fall ersuchen (name des hotels, ort, ev. name des rechtsanwaltes).
      grundsätzlich gibt es in österreich eine für tourismusbetriebe gültige "herbergsordnung". wenn die vom hotelier schriftlich zugesagten leistungen nicht mit den tatsächlich erfolgten übereinstimmen, kann kein entgeld in voller höhe verlangt werden. bei einem gültigen beherbergungsvertrag (unterschrift!!!) sind stornokosten zu zahlen. bei vorzeitiger abreise 80 prozent der nächtigungskosten (natürlich ohne verrechnung der verpflegung). für rechtliche möglichkeiten und kostenlose beratung stünden in österreich der verein für konsumentenschutz und die arbeiterkammer zur verfügung. gibt in jedem bundesland eine eigene dienststelle. adressen und tel.nr sind im internet zu finden... zb. unter www.vki.at oder www.arbeiterkammer.at
      lg. claudia
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 18:52:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank erstmal für die Antwort aber wie gehe ich jetzt diesem Rechtsstreit aus dem Wege ?
      Oder besser gesagt wie gehe ich vor ich bin wie vor den Kopf geschlagen
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 19:00:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      ruhig blut... ruf morgen bei den konsumentenschützern an, die können dir sagen, wie es weiter geht..
      und sonst... kopier den brief und schick ihn an das fremdenverkehrsamt im ort und die tourismuszentrale im betreffenden bundesland.. die haben heute gerade eine imagekampagne für urlaub in österreich vorgestellt. die haben sicher viel freude mit solchen abcashern!!
      lg. claudi
      die gerne wüsste, in welchem ort sich der fall zugetragen hat. tippe mal haarscharf auf tirol

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4160EUR +1,22 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.09.02 14:41:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      @alanpuppy

      ich denke mit dem muendlich telefonisch kommst du
      nicht davon, da wohl eine schriftlich bestaetigung
      der pension vorliegt.

      was wurde dir verkauft? unterbringung in einem
      kleinen ort in pensionen kann durchaus so aussehen
      wie von dir beschrieben (deswegen mag ich pensionen
      nicht). auch 43,- EUR pro person und nacht laesst
      nicht gerade auf ein luxusetablissement schliessen.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 06.09.02 17:23:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #7: Wenn man 1024 EUR durch 8 Personen dividiert kommt man zunächst auf 128 EUR/Person. Geht man von 6 Übernachtungen aus, kommt man auf 21,33 EUR/Person/Übernachtung.
      @GGG: Wie hast du die 43 EUR/Person/Übernachtung errechnet?
      Avatar
      schrieb am 06.09.02 18:50:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie auch immer der Pensionsbesitzer diesen Betrag errechnet hat. Es war in einem Tal welches nicht gerade vom Tourismus gesegnet (obwohl eines der schönsten, weil nicht zu sehr verbautes Tal) ist dieser Preis angemessen
      Der hammer ist ja, nachdem wir Ihm dieses einzige Abendessen und dazu noch eine kleine Entschädigung unsererseits Ihm zahlten war er zufrieden dafür habe ich nicht nur einen Zeugen. Und jetzt das Schreiben vom Rechtsanwalt mmmhhh
      Da könnte ja jeder Pensionsbesitzer eine Bestätigung lossenden und bei nichabnahme einen Stornobetrag über einen Rechtsanwalt einklagen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 11:07:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      @nataly

      ich bin (weis der geier warum) von nur 3 ueber-
      nachtungen ausgegangen. :)

      nach deiner rehcnung ist das dann spott-billig.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 09.09.02 11:14:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      @alanpuppy

      1.
      willst du darauf hinaus, dass es nie zu einem
      vertrag zwischen dir und dem pensionsbesitzer
      gekommen ist? dan muss ich dir sagen, das wird
      nichts, da ihr da ja 8 mann hoch angetanzt seid.
      also bestand ein rechtlich bindender vertrag
      ueber 1 woche uebernachtung zwischen dir und
      ihm.

      2.
      natuerlich fallen stornogebuehren an, wenn du
      dann kurzfristig vorher absagst, ich denke das
      sollte klar sein. normalerweise (bei buchung in
      einem reisebuero) hast du auch schon gezahlt,
      eine (teilweise) rueckerstattung ist m.e. reine
      kullanz.

      3.
      bei der preisgestaltung, die nataly korrekt vor-
      gerechnet hat, nenne ich das sehr billig. da
      kann dann im alpen-kuhdorf durchaus auch mal
      das scheiss-heisl hinterm haus sein.

      => ich denke dass der pensionsbesitzer im recht
      ist, und du zahlen muesstest. ob du es auf einen
      rechtsstreit ankommen lassen willst, dazu s.o.

      GGG


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Rechtsbeihilfe w/Urlaub in Österreich