325 € Job wenn Ehemann Pension erhält - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.09.02 13:05:08 von
neuester Beitrag 06.09.02 20:17:16 von
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Ich habe eine Frage.
Darf die Ehefrau (60 Jahre) einen 325 € Job haben, wenn ihr Ehemann Pensionär ist?
Sie haben sonst keine anderen Einkünfte.
KK
PS: Nur Antworten zum Thema bitte.
Darf die Ehefrau (60 Jahre) einen 325 € Job haben, wenn ihr Ehemann Pensionär ist?
Sie haben sonst keine anderen Einkünfte.
KK
PS: Nur Antworten zum Thema bitte.
Wüßte nicht was dagegen sprechen sollte,frag doch einfach mal bei der BFA oder LVA nach.
Wenn die Ehefrau keine eigenen Einkünfte hat, so darf sie jederzeit einen 325 euro-Job annehmen.
Vielen danke,
für die Antwort.
KK
für die Antwort.
KK
sie darf jeden Job annehmen den sie mag.
Auch als hochbezahlte Kraft.
Allerdings wird die Pension ihres Ehemannes zum gemeinsam
( Splittingtabelle ) zu versteuernden Einkommen abzgl. der Gundfreibeträge und evt. anderer Abzüge addiert.
Auch als hochbezahlte Kraft.
Allerdings wird die Pension ihres Ehemannes zum gemeinsam
( Splittingtabelle ) zu versteuernden Einkommen abzgl. der Gundfreibeträge und evt. anderer Abzüge addiert.
Was heißt das denn jetzt keinschweinweissbescheid.
Heißt das, der Nebenjob wird mit der Pesion zusammen in der Einkommensteuer versteuert. So das man den 325€ nachversteuert?
KK
Heißt das, der Nebenjob wird mit der Pesion zusammen in der Einkommensteuer versteuert. So das man den 325€ nachversteuert?
KK
@klass klever: Wenn der Arbeitnehmer (hier: die Ehefrau) nur Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschädtigung erhält, für das der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlt, ist dieses steuerfrei, wenn die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers im Kalenderjahr nicht positiv ist. Wenn die Ehefrau also neben den (maximal) 325 EUR keinerlei Einkünfte hat, kann sie bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen, so das der Arbeitgeber den Lohn steuerfrei auszahlt. Wird eine Lohnsteuerkarte vorgelegt, obwohl der Arbeitnehmer eine Freistellungsbescheinigung erhalten könnte, so kann die Steuerfreiheit auch noch im Veranlagungsverfahren zur Einkommensteuer berücksichtigtv werden.
EINKÜNFTE DES EHEGATTEN WERDEN NICHT BERÜCKSICHTIGT !
Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt es eine Broschüre:
"Geringfügige Beschäftigung"
Best.-Nr. A 630
Telefon: 0180-51 51 510
Fax: 0180-51 51 511
E-Mail: info@bma.bund.de
Internet: http://www.bma.bund.de
EINKÜNFTE DES EHEGATTEN WERDEN NICHT BERÜCKSICHTIGT !
Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt es eine Broschüre:
"Geringfügige Beschäftigung"
Best.-Nr. A 630
Telefon: 0180-51 51 510
Fax: 0180-51 51 511
E-Mail: info@bma.bund.de
Internet: http://www.bma.bund.de
CDU/CSU möchten übrigens diese Regelungen zu Gunsten der geringfügig Beschäftigten verbessern. Vielleicht tut sich nach dem 22.9.02 was in dieser Richtung.
Ich nehme mal an, dass die Ehefrau beihilfeberechtigt ist und keiner gesetzlichen Krankenversicherung angehört.
Dann muss der Arbeitgeber bei 325 EUR Gehalt nur 39 EUR Pauschalbeitrag (=12 vH)zur Rentenversicherung entrichten. Zur Krankenversicherung fällt kein Pauschalbeitrag an.
Dann muss der Arbeitgeber bei 325 EUR Gehalt nur 39 EUR Pauschalbeitrag (=12 vH)zur Rentenversicherung entrichten. Zur Krankenversicherung fällt kein Pauschalbeitrag an.
Danke NATALY,
für deine Erklärung.
Ehefrau ist bei Ehemann versichert.
KK
für deine Erklärung.
Ehefrau ist bei Ehemann versichert.
KK
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