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    Ich-AG vs. Überbrückungsgeld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.03 13:23:47 von
    neuester Beitrag 02.03.03 17:26:18 von
    Beiträge: 11
    ID: 695.248
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      schrieb am 12.02.03 13:23:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      möchte hier mal eine Diskussion beginnen über die Vor- und Nachteile beider Förderungsmassnahmen. K.o.-Kriterium für die Ich-AG ist meiner Meinung nach die Sozialversicherungpflicht. Im ersten Jahr würde sonst ungefähr das gleiche bei mir rauskommen. Von einem zweiten Jahr gehe ich nicht aus.

      Dr.Info
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 13:57:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was man hier verschweigt, ist die Tatsache, dass man als sogenannter “ ICH AG “ Gründer keine Vorsteuer geltend machen darf !

      Auch gibt es derzeit keine grundlegende Gesetzeslage zu dieser Form der Förderung.

      Wenn man überhaupt von Förderung sprechen kann.

      Gruß LB

      :cry:
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 19:56:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lord

      Das ist interessant mit der Vorsteuer.
      Stimmt das wirklich?

      Also meine 16% sind "Asche".

      Was ist aber wenn ich meine Rechnung schreibe mit 16 oder 7 % .....
      auch "Asche" ???

      ein durchlaufender "uninteressanter Posten" den ich nicht berücksichtigen - bzw. an FA abführen brauche???

      DAS WÄRE JA GEIL!!!!

      Erzähl, ist das wirklich so??? Hahahahah
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 21:45:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ne HondaMan geplant ist eine Pauschalbesteuerung von 10 % .Das heißt Du darfst auf deine Rechnung keine Umsatzsteuer raufhauen und kannst gleichzeitig deine Vorsteuer,welche ja in deinen Rechnungen ( Betriebsmittel wie Benzinkosten,Telefonkosten....)enthalten ist, nicht geltend machen. Mit anderen Worten du zahlst 16 % MWST auf deine Betriebsmittel und die sind dann Asche. Also kann das unter Umständen nur für Kleinstgewerbe im Dienstleistungssektor ( Hauswart oder ähnliches ) wenn überhaupt interessant sein. Da diese Gewerbe in der Regel so gut wie keine Betriebsmittel aufwenden müssen und somit auch keine Vorsteuer leisten müssen.







      Zuschüsse für Arbeitslose zur Gründung einer Ich-AG

      urbs-media, 20.1.2003: Im Zusammenhang mit dem Harz-Konzept gibt es seit Anfang des Jahres 2003 Zuschüsse des Arbeitsamts für ehemalige Arbeitslose, die sich als "Ein-Personen-Unternehmen" selbständig machen. Rechtsgrundlage für die Förderung der sogenannten "Ich-AG" ist § 421m SGB III.
      Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist, dass der Existenzgründer in engem Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zuvor entweder Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat. Einen Zuschuss können außerdem Personen beantragen, die zuvor in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder einer Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt waren.
      Bei der Ich-AG handelt es sich im Prinzip um eine "legalisierte Scheinselbständigkeit". Denn die Existenzgründer werden nur dann vom Arbeitsamt gefördert, wenn sie keine Arbeitnehmer oder allenfalls nur mitarbeitende Familienangehörige beschäftigen. Im letzteren Fall spricht man von der sogenannten "Familien-AG".
      Die Förderung ist bis Ende des Jahres 2005 befristet. Der Zuschuss wird dabei für maximal 3 Jahre gezahlt, solange das Einkommen des "Jungunternehmers" 25.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Außerdem wird der Zuschuss jährlich gekürzt, er beträgt pro Monat
      · 600 Euro im ersten Jahr,
      · 360 Euro im zweiten Jahr,
      · 240 Euro im dritten Jahr.
      Die Förderung wird jeweils nur für ein Jahr bewilligt. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Fördervoraussetzungen erneut geprüft, insbesondere das Einkommen des Antragstellers. Hat dieser im abgelaufenen Kalenderjahr mehr als 25.000 Euro verdient, wird die Förderung im kommenden Jahr eingestellt. Die bereits gezahlten Fördergelder braucht der Existenzgründer jedoch nicht zurückzuzahlen.
      Zu beachten ist, dass der Zuschuss unbedingt vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim Arbeitsamt beantragt werden muss. Andernfalls gibt es keine Fördergelder! Zuständig ist dabei das Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Existenzgründer seinen Wohnsitz hat.
      urbs-media Praxistipp: Die steuerrechtliche Seite dieses Existenzgründungsmodels ist derzeit noch weitgehend ungeklärt. So hieß es z.B. unmittelbar zum Jahreswechsel, bei der Ich-AG sei bei einem Einkommen bis zu 25.000 Euro im Jahr nur eine Pauschalsteuer von 10 Prozent geplant. Im Gegenzug dafür sei ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug nicht möglich. Dieses Modell eignet sich daher - sollte es zu den angekündigten steuerrechtlichen Sonderregelungen kommen - nur für Dienstleistungsunternehmen, bei denen keine großen Aufwendungen für Betriebsmittel notwendig sind.
      Nach anderen Plänen sollen Selbständige mit einem Jahreseinkommen von bis zu 17.500 Euro pauschal bis zu 50 Prozent ihrer Einnahmen als Betriebskosten steuerlich geltend machen können Dieser Betrag soll nach Angaben aus dem Finanzministerium ab 1.1.2004 auf jährlich 35.000 Euro angehoben werden. Von einer derartigen Regelung würden ebenfalls besonders Dienstleister besonders profitieren, weil diese Berufsgruppen kaum steuerlich abzugsfähige betriebliche Aufwendungen haben.
      Wir empfehlen wegen der steuerrechtlichen Unsicherheiten, derzeit von der Gründung einer Ich-AG noch abzusehen und erst einmal abzuwarten, wie die künftigen steuerlichen und buchführungstechnischen Rahmenbedingungen für Kleinunternehmer in der Bundesrepublik Deutschland aussehen werden. Diese steuerlichen Regelungen werden nämlich entscheidend dafür sein, welche Geschäftsmodelle sich zukünftig als lukrativ erweisen. Für die vom Arbeitsamt geförderten Gründer einer Ich-AG kommt noch hinzu, dass diese Personen nach § 7 Abs. 5 SGB IV in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Dies könnte die "Gewinnkalkulation" von so manchem Existenzgründer leicht über den Haufen werfen. Außerdem weisen zahlreiche Steuerrechtsexperten darauf hin, dass eine bevorzugte Behandlung von Selbständigen in der Form der Ich-AG im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen offensichtlich verfassungswidrig ist.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 13.02.03 07:40:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich danke Dir für die wirklich umfassende Info!

      Ich bin aus dem Raster schon raus, weil ich beim Arbeitsamt nicht gemeldet bin.

      Im übrigen ein sehr merkwürdiges Programm.
      Peter

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      Avatar
      schrieb am 13.02.03 07:57:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wird bei der Förderung eigentlich auf vorhandenen Besitztümer des Antragstellers geachtet?
      Ich kenn z.B. jemanden der steht kurz vor der Arbeitslosenhilfe. Da er bei Arbeitslosenhilfe höchstens ein Vermögen von 200€*Lebensjahr haben darf versucht er sein Geld zu retten in dem er eine "Ich-Ag" gründet.
      Ist das möglich?
      Avatar
      schrieb am 13.02.03 10:59:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Buitel


      Eine sogenannte “ ICH AG “ kann man nicht gründen, da es sich bei dieser dämlichen Bezeichnung um keine Gesellschafts- und somit Rechtsform handelt. Vielmehr steht für diese Bezeichnung eine neue “Fördermöglichkeit” nach dem Sozialgesetzbuch ( SGB III ) .

      Wenn Dein Bekannter also die Absicht hat, sich selbständig zu machen, sollte in erster Linie ein Konzept hinter seinem Gründungsvorhaben stehen. Der zweite Weg wäre ein Existensgründerseminar zu besuchen.


      Peter

      Ja es ist in der Tat ein sehr merkwürdiges Förderprogramm.

      Und der Hammer an der ganzen Sache ist :

      Wenn ich einen Antrag auf Förderung nach § 421 I SBB III ( Existenzgründerzuschuss ) beantrage, geht das ganz flink und unbürokratisch . ( Antrag ausfüllen, abgeben, fertig )

      Wenn Du aber einen Antrag nach § 57 SGB III ( Überbrückungsgeld ) stellen willst, brauchst Du neben dem Businessplan auch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. ( IHK oder Unternehmensberater ) Im ersten Fall kostet es viel Zeit und im zweiten eben viel Geld.

      Das Du mich nicht falsch verstehst, ich finde es richtig, dass man Dinge wie den Businessplan und eine Stellungnahme fordert, denn sie schützen Dich im Vorfeld vor unüberlegten Handeln.
      Nur warum hat man den Businessplan sowie die fachkundliche Stellungnahme bei der Antragstellung auf Existenzgründerzuschuss nicht zur Bedingung gemacht ? ? ?

      Ein Schelm der Schlimmes dabei denkt .

      Gruß LB
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 19:27:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Leute,

      habe mich zwar noch nicht mit der Ich-AG beschäftigt, melde aber Zweifel bezüglich des weiter oben zur Umsatzsteue geschriebenen an:
      die 10% Pauschalsteuer hat nichts mit Umsatzsteuer zu tun. Entscheidend dürfte sein, ob die Ich-AG als gewerbliche Tätigkeit auf eigene Rechnung eingestuft wird.
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 13:53:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ all

      auch von mir ein paar Infos zur "ich-ag" und 1-2 Fragen:

      - "ich-ag" ist Ek-stuerlich ideal mit Existenzgründerbesteuerung kombinierbar, d.h. 50% pauschal auf alle Einnahmen
      (besonders für Dienstleister mit niedrigem Aufwand ideal)

      - bzgl. Umsatzsteuer gelten m.W. die selben Regeln wie für jeden Existenzgründer,d.h. man kann natürlich auch mit UmSt.-Ausweis agieren - es gelten lediglich als Anhaltspunkt die Ek-Grenzen (bei 50%-Pauschalaufwand) 17.500 Euro im Gründerjahr (nächstes Jahr 35.000 Euro) und danach 50.000 Euro

      - nach Gründung der "ich-AG" kann man "Nebeneinkünftige" aus nicht-selbständiger Arbeit beziehen (wird allerdings auf die EK-Grenze von 25.000 Euro angerechnet)

      --> d.h. für mich (auch als Frage gedacht), dass man z.B. einen 401 Euro Job (ab. 1.4.2003) ausüben kann, bei dem man zumindest in der GKV mitversichert ist für lumpige 5,25 Euro mtl. ??? oder würdet Ihr Nebeneinkünftige automatisch mit Geringfügiger Beschäftigung gleichsetzen (400Euro) gleichsetzen ?

      - somit verbleibt RV-Pflicht i.H.v. 232 Euro, bzw. auf Antrag eine niedrigere RV-Zahlung, sofern unter 1.190 Euro mtl. bzw. 14.280 Euro p.a.

      Fazit:

      Ich-AG lohnt sich besonders für Dienstleister, die nebenbei in der GKV sind und die Förderung mitnehmen wollen. Bei der RV gibt es ja immerhin "Entgeltpunkte" für später :laugh:

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 17:16:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      #7
      Leider hast du meine Frage nicht beantwortet.
      Avatar
      schrieb am 02.03.03 17:26:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Buitel

      bei Antrag "Ich AG" erfolgt keine Prüfung der Besitzverhältnisse. Du mußt aber wissen, dass i.d.R. die gesamte Förderung der "Ich-AG" drauf geht für die Sozialabgaben, im letzten Jahr hast Du sogar negative Förderung (Förd.<SozAbg).

      Ansonsten ist bei Soz.Hilfe m.W. ein VErmögen von 17.500 Euro bei Familien erlaubt (ach, kannst sogar noch in der eigenen Eigentumswohnung leben). Wie gesagt - hat aber nix mit Existenzgr.Förderung zu tun.

      Art


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