Rücktrittsrecht aus Mietvertrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.03.03 14:43:56 von
neuester Beitrag 17.03.03 12:43:36 von
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Ich habe am 11.03.03einen Mietvertrag für ein Gewerbliches Objekt (Lager) unterschrieben das ich jetzt doch nicht mehr benötige. Gibt es ein Rücktrittsrecht von dem ich Gebrau machen kann?
Hallo,
was für ein Bier, willst Du denn aus dem Gebrau?
machen? Vieleicht nehm ich ne Kiste ab!
was für ein Bier, willst Du denn aus dem Gebrau?
machen? Vieleicht nehm ich ne Kiste ab!
Weiß denn keiner ob man noch rauskommt oder nicht?
Es gibt kein Rücktrittsrecht, wenn es nicht vereinbart wurde.
Wenn der Vertrag nicht auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, sollte sofort gekündigt werden zum "nächstzulässigen" Termin.
Falls auf eine feste Laufzeit abgeschlossen wurde, kann vielleicht ein Nachmieter gesucht werden, an den unterzuvermieten ist.
r
Wenn der Vertrag nicht auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, sollte sofort gekündigt werden zum "nächstzulässigen" Termin.
Falls auf eine feste Laufzeit abgeschlossen wurde, kann vielleicht ein Nachmieter gesucht werden, an den unterzuvermieten ist.
r
Ich meinte ja auch ein allgemeines Rücktittsrecht, so wie für andere Verträge gilt, das man innerhalb von 7 Tagen nutzen kann.
Für gewerbliche Verträge gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Da wird erwartet, daß man als Unternehmer im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte genau weiß, was man da unterschreibt.
Wenn Du aber am 11.03. einen Mietvertrag unterschreibst, den Du am 14.03. schon nicht mehr brauchst, dann versuch`s mal mit Unzurechnungsfähigkeit.
Wenn Du aber am 11.03. einen Mietvertrag unterschreibst, den Du am 14.03. schon nicht mehr brauchst, dann versuch`s mal mit Unzurechnungsfähigkeit.
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