checkAd

    Rücktrittsrecht aus Mietvertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.03 14:43:56 von
    neuester Beitrag 17.03.03 12:43:36 von
    Beiträge: 6
    ID: 707.986
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 454
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 14:43:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe am 11.03.03einen Mietvertrag für ein Gewerbliches Objekt (Lager) unterschrieben das ich jetzt doch nicht mehr benötige. Gibt es ein Rücktrittsrecht von dem ich Gebrau machen kann?
      Avatar
      schrieb am 14.03.03 14:55:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      was für ein Bier, willst Du denn aus dem Gebrau?
      machen? Vieleicht nehm ich ne Kiste ab!:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 08:06:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Weiß denn keiner ob man noch rauskommt oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 15.03.03 08:57:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es gibt kein Rücktrittsrecht, wenn es nicht vereinbart wurde.
      Wenn der Vertrag nicht auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, sollte sofort gekündigt werden zum "nächstzulässigen" Termin.
      Falls auf eine feste Laufzeit abgeschlossen wurde, kann vielleicht ein Nachmieter gesucht werden, an den unterzuvermieten ist.
      r
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 10:27:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich meinte ja auch ein allgemeines Rücktittsrecht, so wie für andere Verträge gilt, das man innerhalb von 7 Tagen nutzen kann.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4300EUR +4,62 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 12:43:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für gewerbliche Verträge gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Da wird erwartet, daß man als Unternehmer im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte genau weiß, was man da unterschreibt.

      Wenn Du aber am 11.03. einen Mietvertrag unterschreibst, den Du am 14.03. schon nicht mehr brauchst, dann versuch`s mal mit Unzurechnungsfähigkeit.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Rücktrittsrecht aus Mietvertrag