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    EDSCHA-Abfindung 32,50 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.03 18:03:35 von
    neuester Beitrag 20.01.04 13:54:46 von
    Beiträge: 37
    ID: 713.532
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      schrieb am 27.03.03 18:03:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei EDSCHA wurde heute die Abfindungshöhe des Squeeze-Outs bekannt gegeben. Der Abfindungspreis liegt mit 32,50 Euro rund 22,6% über dem Angebot der freiwilligen Abfindung von vor wenigen Monaten.

      Grüße

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      Avatar
      schrieb am 28.03.03 00:10:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja das hätte der Vorstand wohl gerne so ;-) Schaut euch mal Stinnes an da läuft der gleiche Versuch die Aktionäre billig abzuspeisen bei 39 irgendwas und die Aktie läuft auf 45 Euro.

      Ich denke bei Edscha kommt es zu einem Schiedsspruchverfahren und da könnte die Abfindung deutlich höher im Bereich von 54 € liegen, wie auf der HV von des SdK gefordert.

      Wer möchte schaut sich hierzu die Seite http://www.forumrecht.com/syndikus/briefings/gs/gs_019.htm
      wie so etwas ablaufen könnte an.
      Avatar
      schrieb am 29.03.03 08:52:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      der niedrig ausgefallenen abfindungspreis hat mich sehr überrascht. anscheinend haben die vorstände die geschäftsplanungen im gegensatz zu den letzten veröffentlichungen der ag extrem nach unten revidiert um den preis zu drücken. gespannt bin ich auf das gutachten das ich heute gleich anfordern werde. ich denke aber dass es erst mitte april versandfertig ist.
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 17:27:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hast Du schon etwas gehört Cade?

      Gruß Valuein
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 19:21:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich warte noch immer auf das gutachten. ich habs über die homepage angefordert. ich denke dass dann wieder bewegung in die aktie kommt. spätestens nach der hv ca. 22.5.03.
      ich denke dass aufgrund von nachbesserungshoffnungen im spruchstellenverfahren der kurs bis ende mai auf 36,5 anziehen wird. aufschlussreich werden natürlich die beiträge sein die man auf der hv hören wird. nachwievor gehe ich auch noch von einer nachbesserung auf die von der sdk geforderte höhe aus.

      viele gruesse

      cade

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      Avatar
      schrieb am 15.04.03 22:07:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      heute ist das gutachten eingetrudelt. mein erster eindruck war kaufen- und das habe ich getan. habs zwar noch nicht gelesen aber durchgeblättert. die extrem hohen kapitalisierungszinsen von über 8% sowie der geringe wachstumsabschlag von 0,5 % lassen noch einen
      spielraum von 30-40 % nach oben. auch die wachstumsaussichten der firma die in den geschäftsberichten propagiert wurden finden meines erachtens wenig beachtung. aber ich muss erst alles genauer lesen.

      viele gruesse

      cade
      Avatar
      schrieb am 16.04.03 13:44:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      also ich habe mir die Firmenbewertung mal angeschaut. Den Abzinsungsfaktor finde ich Ok. Was nicht ok ist, sind die Projektionen für die kommenden Geschäftsjahre. Da findet mehr oder weniger ein Nullwachstum statt. Carlye würde wohl kaum investieren falls die Firma keine Wachstumsaussichten und auch der Vorstand hat da noch vor einem Jahr ganz andere Zahlen genannt. Ich denke im Schiedsgerichtsverfahren wird Edscha hier noch was drauflegen müssen. Hoffentlich geht die SdK ans Gericht!

      Gruß

      Valuein
      Avatar
      schrieb am 23.05.03 20:15:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      anscheinend ist auf der hv phantasie aufgekommen. ansonsten wäre der kurs heute nicht auf 35,5 euro gestiegen.
      Avatar
      schrieb am 24.05.03 12:36:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das ist auch kein Wunder, immerhin hatte der Vorstand nicht wirklich überzeugende Argumente für den hohen Risikozuschlag oder den hohen Basiszinssatz von 5,5%, obwohl 30-jährige Staatsanleihen schon seit Monaten unter 5% rentieren. Habe in einem anderen Forum schon geschrieben, dasss eher 50 Euro statt 40 Euro angemessen sein sollten. Ein Spruchstellenverfahren wird definitiv folgen, 34,50 ist verdamm billig, würde mal mit 40 und mehr zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung rechnen. Siehe dazu auch Stinnes - und da war die Lage bei weitem nicht so klar.
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 12:34:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo zusammen,
      wie läuft so ein Spruchstellenverfahren ab und wer leitet es ein? Eigentlich ist doch schon ein "unabhängiges" Gutachten erstellt worden. Wieso wird dann ein zweites benötigt?

      Danke für mehr Infos. Ich werde meine Edscha nicht aus der Hand geben, da ich auch noch Stinnes im Hinterkopf habe!
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 00:00:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich empfehle dringend den GSC-Bericht zu Edscha. Da kommt sogar noch mehr als ich erwartet habe ... Anfechtungsklagen bereits im Vorfeld.

      Wer von Euch ist noch investiert in Edscha?
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 11:42:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Carlo,

      welchen Bereicht meinst Du, denn zur auserordentlichen HV?
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 19:47:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ja.
      Avatar
      schrieb am 30.05.03 22:25:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Carlo,

      ich denke der Bericht zur letzten HV spricht Bände. Wahrscheinlich kommt es zu Anfechtungsklagen. Wie lange kann so etwas eigentlich dauern bis zum Schiedsspruch?
      Avatar
      schrieb am 31.05.03 23:34:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Verfahrensdauer ist unterschiedlich. Die Unternehmen haben ein Interesse an einem schnellen Squeeze out (man denke an die Berichtspflichten, Risiken bei Umstrukturierungen, mögliche Probleme bei der Refinanzierung der Übernahme etc. etc.). Eine Zeitgröße lässt sich aber nicht nennen.

      Gruß

      Carlo

      PS: Habe auf Excel gerechnet: Bei einem Beta von 1 und einem Basiszinssatz von 5 % sowie einen Wachstumsabschlag von 1,5% in der ewigen Rente ergibt sich auf Basis der Planzahlen des Gutachtens eine faire Abfindung in Höhe von Euro 49,65. Ohne Worte!!!
      Avatar
      schrieb am 01.06.03 22:53:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      natürlich bin ich auch noch mit dabei. ich hoffe jedoch dass es keine anfechtungsklage sondern nur ein spruchstellenverfahren gibt weil dann bekommt man sein geld früher das heisst ungefähr 6-8 wochen nach der hauptversammlung.
      das mit dem hohen betafaktor im gutachten aufgrund des veschuldungsgrades hat mich schon geschockt. ist sowas eigentlich schon mal durchgegangen?

      viele gruesse

      cade
      Avatar
      schrieb am 02.06.03 17:05:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Mir nicht bekannt - am OLG Lüneburg gab es m.E. einen Richterspruch, der 3% (Beta 0,6 bei 5% Marktrisikoprämie) als Obergrenze ansieht, da den Risiken bekannterweise auf Chancen gegenüberstehen, von denen der ausgeschlossene Aktionär jedoch nicht mehr profitieren kann und daher auch dafür entschädigt werden muss (keine ungleiche Chance-Risikoverteilung war deren Argument).

      Escha sagt von sich aus bereits, dass das Beta vor Übernahme 0,61 war. Ausschließen lässt sich natürlich nichts, aber ich halte es für seeeeehr unwahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 08.06.03 10:13:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Mir ist schlecht ...

      Habe gerade die Finanzplanung von Edscha durchgerechnet, ist die Anlage 4 zum Gutachten.

      Beispiel: im Jahr 2003/2004 beträgt der Zinsaufwand 28,2 Mio. bei einem Finanzierungsbestand von 334,8 Mio. Die Verzinsung ist somit 8,42%!!! Wer bitte glaubt Edscha, dass deren durchschnittlichen Fremdkapitalkosten 8,42% sind??? Die Einzelposten sind so unglaublich, dass ich nur die jährlichen Zinssicherungskosten in Höhe von 1,8% nennen möchte, jeweils gerechnet auf das gesamte Volumen.

      Es sind Kredite von den neuen Anteilseignern zu Horrorkonditionen im Spiel. Hier schöpfen die Kollegen auch schon mächtig ab.

      Wenn ich den Zinsaufwand auf 5,5% durchschnittlich reduziere (immer noch 3% über den aktuellen kurzfrisiten Zinssätzen), so ergibt sich eine gewinnerhöhende Differenz von 9,8 Mio. Euro!!! Dieser erhöhte Gewinn reduziert natürlich auf den Finanzierungsbedarf der Folgejahre, aber den Effekt lassen wir mal außen vor. Von diesen 9,8 Mio. würden 6,1 Mio. kapitalisiert werden (9,8*0,75*0,875).

      Setzen wir diese 6,1 Mio. an und lassen die anderen unverschämten Parameter wie den Betafaktor von 1,475 unverändert, erhöht sich der Wert pro Aktie auf ca. 41,25 Euro.

      Reduzieren wir nun noch den Betafaktor auf 1 und den Basiszinssatz auf 5%, erhöhen wir den Wachstumsabschlag auf 1%, so kommen wir auf knapp 58 Euro!!!!!

      Ich kann`s selbst kaum glauben. Denke, hier sollten die Schutzvereinigungen mal eine Strafanzeige prüfen, denn das ist die pure Ausnutzung von Aktionären, welche nicht bereit sind, sich durch eine gesamte Unternehmensbewertung durchzuarbeiten.

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 11.06.03 12:20:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      ich habe mit jemand von der SDK gemailt und der sagte mir das in der 26. Kw eine Entscheidung fällt.

      Original:
      "ob und welche Rechtsmittel wir i.o. Fall einlegen werden, ist derzeit noch
      nicht entschieden."
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 18:47:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Es scheint eine Klage zu geben - damit gibt es Abgabeinteresse. Niemand weiss, wann die Abfindung nun erfolgt, und für diese Zeit gibt es keine Zinsen ...
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 22:26:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Nun ja Zinsen wird es keine geben, allerdings die Aussicht auf einen deutlich höheren Preis. Die SdK sprach mal von 56 € pro Aktie ...
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 18:00:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      Es gibt zwar keine Zinsen, falls es jedoch mit Klagen länger dauern sollte, gibt es immerhin noch die jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,24.

      Auch kann es sein, daß die Abfindung im Zuge der Klage schneller nachgebessert wird als bei einem späteren Spruchstellenverfahren (durch z.B. einen Vergleich), was ein sich anschließendes Spruchstellenverfahren dennoch nicht ausschließen muß.
      U.U. kann das sogar relativ schnell gehen, wie das Beispiel der Otto Reichelt AG gezeigt hat.

      Grüße
      adelbert.
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 20:39:53
      Beitrag Nr. 23 ()
      also ich habe die abfindung von 32,5 aus dem beherrschungs-und gewinnabführungsvertrag angenommen und mein geld inzwischen schon ausgezahlt bekommen. nachdem der inzwischen im handelsregister eingetragen ist steht die abfindung und kann auch in einem spruchstellenverfahren angefochten werden, darum verstehe ich nicht warum ihr auf den squeeze out wartet.
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 14:19:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Die SdK hat Anfechtungsklage erhoben wie man in der AktionärsNews_ausgabe47 nachlesen kann. Der Grund der Klage ist das man die Rechtmässigkeit des Squeezeout bezweifelt. Das bedeutet das der ganze Prozess einer Bewertung eventuell wieder neu gestartet werden muss und höhere Preise wieder möglich sind. Auch niedrigere Preise sind theoretisch denkbar.

      Schönes Wochenende

      Valueinvestor
      Avatar
      schrieb am 07.07.03 17:28:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      Remscheid
      Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt die Gesellschaft hiermit bekannt, dass gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2003 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Tagesordnungspunkt 1) sechs Anfechtungsklagen erhoben worden sind. Diese Klagen sind bei der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal unter den Aktenzeichen 12 O 76/03, 12 O 78/03, 12 O 83/03, 12 O 84/03, 12 O 85/03 und 12 O 86/03 rechtshängig.

      Eine der genannten Anfechtungsklagen (Aktenzeichen 12 O 83/03) richtet sich darüber hinaus auch gegen den Beschluss der Hauptversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Edscha AG und der EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG (Tagesordnungspunkt 2) und den Beschluss der Hauptversammlung über die Ablehnung des in der Hauptversammlung gestellten Sonderprüfungsantrags.

      Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für alle Klagen auf Donnerstag, den 6. November 2003 anberaumt. Die Verhandlungen beginnen zu folgenden Uhrzeiten: Az. 12 O 76/03: 10.00 Uhr; Az. 12 O 78/03: 11.00 Uhr; Az. 12 O 83/03: 11.15 Uhr; Az. 12 O 84/03: 11.30 Uhr; Az. 12 O 85/03: 11.45 Uhr sowie Az. 12 O 86/03: 12.00 Uhr.
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 14:06:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      Cade,

      ich warte auf eine höhere Abfindung. Wenn ich die 32.50 annehme bin ich draussen und auch die 2,24 sind dann wech. Im Moment kann ich an der Börse für 38-39 € verkaufen.

      Nachteil des Wartens ich kann nicht am breiten Aufschwung des Marktes teilnehmen ;-)
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 18:31:28
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo ValueIn,
      auch bei der Abfindung von 32,50 beiM BUG_Vertrag gibts eine Nachbesserung in einem Spruchstellenverfahren. Vorraussetzung ist allerdings dass jemand dagegen klagt.
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 14:36:38
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Cade,

      ich habe mir auch noch mal die Unterlagen der Bank durchgesehen. Für mich gibt es folgende Scenarien:

      1. Das Squeeze out wird gekippt und der Kurs steigt stark , falls Edcar den Rest für 50-60€ kaufen will :-)
      2. Ich gebe jetzt ab und der Preis wird nicht mehr erhöht schade

      Ich bin mir nicht sicher das falls ich jetzt abgebe und das Squeeze out gekippt wird ich dann was bekomme. Was passiert wenn im Spruchstellenverfahren 42,5€ rauskommt, dann müsste ich nach meinen dafürhalten noch 10€ bekommen oder? Ich hoffe auf Variante 1 denn dann werden die letzten Stücke sehr sehr teuer (relativ) für Edcar, absolut ist der Preis nicht so hoch da nur noch wenige Stücke zu haben sind.

      Was passiert eigentlich wenn ich das Angebot bis zum 1.08 nicht zurücksende? Bekomme ich meine guten Stücke dann abgenommen ohne Zinsen?

      Gruß

      Valuein
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 21:46:23
      Beitrag Nr. 29 ()
      die annahme des angebots aus dem bug vertrag ist die einzige möglichkeit jetzt schon an geld zu kommen. denn
      das verfahren zur anfechtung des squeeze out wir frühestens
      im herbst bzw. winter zu ende sein. bei anderen aktien wie volksfürsorge dauert es schon über ein jahr. nachdem dem so ist denke ich doch dass einige aktionaere jetzt andienen und klagen werden. natürlich wenn keiner gegen die abfindung des bug vertrags klagt bleibt es bei den 32,5 euro. im fall einer klage verlängert sich die annahmefrist bis zum ende des verfahrens. das heisst du kannst die aktien auch noch nach dem 1.8.2003 andienen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 11:46:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Danke Cade,

      ich bleibe weiter drin mit der Hoffnung das das Squeeze Out gekippt und Edcar ein ganz neues Angebot machen muss. Nach meinem Verständnis gibt es dann auch keine Nachbesserung für die Altaktionäre die angedient haben ,da das SO ja nicht mehr gilt.

      Gruß

      Valueinvestor
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 12:21:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ein SSV für den EAV wird sicherlich eingeleitet - somit entsteht auch für Abfindungen auf Basis des EAV`s ein Nachbesserungsanspruch. Was aus dem SQ wird, bleibt abzuwarten.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:27:58
      Beitrag Nr. 32 ()
      hat jemand neue Infos? In Düsseldorf steigt der Kurs auf 42€ allerdings ohne Umsatz.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 05:22:03
      Beitrag Nr. 33 ()
      Edscha schafft voraussichtlich nicht die prognostizierten Ergebnisse, siehe deren letzte Ad-Hoc. Die Abfindng erfolgt zu 32,50, aktueller Kurs 5 Euro höher. Das ist schon ein heftiger Aufschlag, da sollte Luft nach unten vorhanden sein.
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 22:48:57
      Beitrag Nr. 34 ()
      In Frankfurt nimmt seit einigen Tagen jemand alle Stücke, die er bekommen kann. Aktuell 39 Euro GELD...

      Gibt es irgendwelche Neuigkeiten von Edscha? Ist eventuell doch eine Erhöhung der Abfindung in Sicht?
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 13:39:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      es geht weiter nach oben bei Edscha, weiss jemand warum?

      Wann wid eigentlich die jährliche Ausgleichszahlung fällig und gibt es diese eventuell auch unterjährig d.h. wenn man vor dem Stichtag verkauft.

      Gruß

      valueinvestor
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 20:04:10
      Beitrag Nr. 36 ()
      wird in den kommenden tagen eingetragen per eilverfahren...
      Avatar
      schrieb am 20.01.04 13:54:46
      Beitrag Nr. 37 ()
      hier noch mal ausführlich:

      Oberlandesgericht Düsseldorf trifft Entscheidung im Freigabeverfahren
      Squeeze-out-Beschluss zur Eintragung freigegeben


      Remscheid/Düsseldorf, 19. Januar 2004 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 16. Januar 2004 dem Antrag der Edscha AG im Freigabeverfahren nach § 327e Abs. 2 in Verbindung mit § 319 Abs. 6 AktG stattgegeben und rechtskräftig festgestellt, dass die erhobenen Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-out-Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2003 einer Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister nicht entgegenstehen. Die Entscheidung wurde der Gesellschaft heute zugestellt.

      Der Vorstand wird nun alle weiteren Schritte zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister veranlassen. Mit der Eintragung werden alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär der Edscha AG, die EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG, übergehen.


      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
      Unternehmenskommunikation und Investor Relations
      Christiane Nadol
      Hohenhagener Straße 26-28
      D 42855 Remscheid
      Tel. +49(0)2191.363-677
      Fax +49(0)2191.363-471
      E-Mail CNadol@edscha.com

      Grüße
      adelbert.


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