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    Vorsteuerabzug - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.03 09:59:38 von
    neuester Beitrag 11.09.03 14:32:07 von
    Beiträge: 9
    ID: 773.116
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      schrieb am 08.09.03 09:59:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sachverhalt:
      Gesellschaft A, die steuerpflichtige Umsätze tätigt, verkauft ihr operatives Geschäft an B. Es verbleibt in A lediglich Cash, das angelegt wird und Zinserträge erwirtschaftet werden, die nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei sind und somit den VoSt-Abzug ausschließen.
      Gibt es irgendwelche Regelen, dass vielleicht diese Casheinnahmen doch als steuerpflichtig behandelt werden können um einen VoSt-ABzug zu bekommen, da es sich ja hier lediglich um Hilfsgeschäfte von A gehandelt hat.
      Danke im voraus für eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 11:50:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich denke, es hängt davon ab, was der Geschäftszweck der Gesellschaft A ist und wie lange das Finanzamt mitmacht:eek: Allerdings kenne ich mich mit Gesellschaften und deren steuerliche Behandlung nicht so gut aus.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 14:04:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Falls die Einnahmen wirklich nach § 4 Nr. 8 a-g) UStG steuerfrei sind (was ich aber bei Zinseinnahmen nicht glaube, diese sind eigentlich gar nicht steuerbar), hast Du die Möglichkeit nach § 9 (1) UStG zu optieren.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 17:18:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielleicht kann mir jemand aus eigener qualifizierter erfahrung einen rat erteilen.

      Ich habe seit anfang des jahres für die einlagerung von maschinen eine teilfläche einer halle an eine dänische firma mit sitz in kopenhagen vermietet.

      Der betrag von 21.000,00 euro wurde vorab für einen zeitraum von 6 monaten bezahlt. Danach wurde die halle nicht mehr benötigt.

      Ich vermiete gewerblich, der kunde hat den firmensitz ausschließlich im ausland (dänemark)

      Frage: Muss ich auf diesen betrag mwst. bezahlen.

      Ich selber meine in diesem falle nicht, weil der mieter kein inländer ist und somit auch die in deutschland gezahlte vorsteuer in dänemark nicht geltend machen kann.

      Wer hat hier erfahrungen und könnte etwas dazu schreiben.??

      Eilt ein bißchen weil dies kurzfristig erledigt werden soll. dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 18:06:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      kurz zusammengefasst:
      Vermietung Sonstige Leistung nach § 3 (9) UStG, Ort bestimmt sich nach 3a (2) Nr. 1 a) UStG, also dort wo das Grundstück liegt. Somit steuerbar nach § 1 (1) Nr. 1 UStG aber steuerfrei nach § 4 Nr. 12a) UStG. Also fällt keine Umsatzsteuer an!!!

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      schrieb am 10.09.03 08:19:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 von Ischlich

      Vielen dank für die beantwortung die mir einleuchtet.

      Ich habe dies so an meine neue beraterin weitergegeben.

      Leider steht sie auf dem standpunkt, dass ich wegen gewerblicher vermietung, die gebäude sind erst 9 jahre alt und ich habe auf mwst. option gewählt, hier auch die mehrwertsteuer von dem ausländer einfordern muss, der diese dann wieder hier in deutschland beim finanzamt geltend machen muss.

      Dies kommt mir mehr als merkwürdig vor und ich beginne an der qualifikation der dame zu zweifeln.

      Könnte sie doch recht haben mit dem hinweis ????????????
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 15:01:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn Du beim Kauf die Vorsteuer gezogen hast und innerhalb von 10 Jahren steuerfrei vermietest, musst Du nach § 15a UStG die Vorsteuer korrigieren, d.h. für jedes Jahr der steuerfreien Vermietung 1/10 der Vorsteuer. Da hat sie leider recht. Wenn sie 10 Jahre vorbei wären Lösung wie zu #5.
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 16:58:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      7 von Ischlich

      Noch einmal vielen dank.

      also, ich habe die halle selber gebaut. baubeendigung 1995.
      Die mwst. für lieferungen und leistungen habe ich bezahlt und mir vom finanzamt zurückgeholt. danach habe ich zuzuglich mwst. gewerblich vermietet und die mwst abgeführt an das finanzamt.

      Mein jetziger ausländer will als däne mit firmensitz in dänematk keine mwst. für eichel bezahlen.

      Ich kann auch keine verlangen denn dann ist dieser kunde wg. der kosten über alle berge zurück nach dänemark.

      Es geht also darum muss er für die anmietung einer halle in deutschland für seine vorübergehende einlagerung noch mwst. bezahlen??? Möglicherweise trifft dies auch für andere ausländer zu die bei mir etwas zwischenlagern wollen aber nicht hier ansässig sind.

      Vielleicht hast du dazu noch einen gedanken???
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 14:32:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      bei Vermietungen von Grundstücken ist es grundsätzlich egal, wer an wen vermietet. Es kommt nur darauf an, ob das Grundstück im Inland = Deutschland liegt. D.h. auch wenn Ausländer ein Grundstück in Deutschland vermieten, fallen sie unter das UStG. Du hast jetzt also zwei Möglichkeiten:
      1. Du vermietest an den Dänen steuerpflichtig, d.h. in dem Fall musst Du aus dem Geld, was Du bekommen hast 16% rausrechnen und an das FA zahlen bzw. Du forderst 16% von dem erhaltenen Betrag nach (was aber lt. #8 wohl nicht möglich ist)
      oder
      2. Du vermietest nach § 4 Nr. 12a) UStG steuerfrei und musst dann aber die beim Kauf bzw. Bau der Halle gezogene Vorsteuer pro Jahr der schädlichen Nutzung in Höhe von 1/10 zurückzahlen (geregelt in § 15a UStG). Fragt sich, was die günstigere Alternative ist. Sind die 10 Jahre rum, kannst du ohne Bedenken steuerfrei vermieten.


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