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    wieder ETW und Außenbeleuchtung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.03 21:43:31 von
    neuester Beitrag 13.09.03 18:36:15 von
    Beiträge: 7
    ID: 775.414
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      schrieb am 12.09.03 21:43:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Abend Freunde,

      bitte entschuldigt vielmals...aber dieses dämliche Haus, bzw. die Eigentümergemeinschaft macht mir keinerlei Freude.

      Bitte keine Schadenfreude, ich darf mir von meiner zugegebenermaßen klügeren besseren Hälfte schon genug anhören. :D

      Ein bestimmtes Stück des Grundes (mit Weg) gehört zu meinem Sondernutzungsrecht und mein Spezialfreund (ironisch, nächster Nachbar der von mir gekauften ETW) ist der Meinung, dass eine Birne mit Bewegungsmeldern nicht reicht. Man könnte stolpern...

      Kann mir jemand sagen, ab wann eine Außenbeleuchtung "ausreichend" ist? Nicht dass wirklich mal was passiert und ich darf mit meiner Haftpflicht streiten. Meiner Meinung nach ist die Beleuchtung i.O., ich sehe jedenfalls wo ich "hintappe".

      An dieser Stelle möchte ich euch ein dickes "Dankeschön" sagen - für all die Mühe und Geduld mit mir. :)

      Tera
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 21:53:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würd´ Deinem Nachbar ne Flutlicht-Anlage aufstellen die sich gewaschen hat... :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 02:36:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na dann willkommen im Club :D ;)

      WER darf den Weg den überhaupt nutzen??? und WER bezahlt die Birnen und den Strom???

      Du musst schon genau Angaben machen, damit Dir jemand antworten kann.
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 10:53:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Bomber2: ja, ich dachte da an einen dieser Flak-Scheinwerfer :D

      @LLLLLL: den Weg dürfen alle nutzen, da habe ich wohl einen Fehler reingebracht. Der Weg ist Gemeinschaftseigentum, dieser mündet in ein Treppchen zu einer Terasse (Sondernutzungsrecht der im Erdgeschoß liegenden Wohnungen).

      Den Strom und die Birnen zahlen alle, also die Gemeinschaft.

      Mich würde nur mal interessieren, was man unter "ausreichend" versteht.

      Danke!

      Tera
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 10:55:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine Lampe könnte eigentlich nur in meinem Rosenbeet installiert werden, aber um ehrlich zu sein: muss das sein?

      Die Beleuchtung finde ich passt, man muss halt vorsichtig sein, wenn man ein fremdes Grundstück betritt. Sehe ich jedenfalls so.

      Tera

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      schrieb am 13.09.03 15:34:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      @teraflop: Ausreichend bedeuted genau das, was die Mehrheit eurer Wohneinheiten abstimmt.

      So einfach ist das. Und es ist im Prinzip völlig egal, wie sich die Mehrheit entscheidet, dass nicht unbedingt immer was mit Vernunft zu tun.

      Und wieso jetzt noch eine Lampe, ich denke da ist ein Birne/Lampe???

      Teraflop, geh einfach mal davon aus, dass wir nicht wissen, wo, wie, mit wievielen Einheiten oder mit wem du wohnst.
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 18:36:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank LLLLL!

      Klar, kann ja keiner wissen wie wir wohnen. Im Erklären und Zusammenfassen hat mein alter Lehrer schon immer den Kopf geschüttelt. :D

      Der eine Spezialnachbar wollte noch eine Lampe haben. Sind vier WE, zwei habe ich gekauft und vermietet. Der eine Nachbar kann mich halt nicht leiden, außerdem spielt er sich immer auf wie wenn ihm die Sache gehören würde.

      Beschlossen wurde da noch nichts, es hat aber auch noch keine Eingaben bei der Eigentümerversammlung gegeben. Passt doch dann, oder?

      Danke nochmals und schönen Sonntag!
      Tera


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