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    Umsatzsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.04 09:36:15 von
    neuester Beitrag 05.02.04 09:44:41 von
    Beiträge: 2
    ID: 816.941
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      schrieb am 05.02.04 09:36:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an Alle. Ich hätte zwei Sachverhalte zur Umsatzsteuer.
      1. Wenn jemand auf einer Info-Veranstaltung für einen gemeinnützigen Verein einen Vortrag hält muss er dann auf seiner Rechnung Ust ausweisen? Welche Vorschrift findet Anwendung?
      2. Wenn jemand Vortäge zur Weiterbildung anderer hält wie sieht es da aus.
      Danke für eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 05.02.04 09:44:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also in beiden Fällen ist Umsatzsteuer in den Rechnungen auszuweisen, wenn der Vortragende Unternehmer, d.h. selbständig i.S. des UStG ist. Spielt keine Rolle ob der Verein gemeinnützig ist. Ausnahme: wenn der Vortragende Kleinunternehmer i.S. d § 19 UStG ist d.h. der Umsatz darf im vorherigen Jahr nicht EUR 16620 (ab 1.1.2002) und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000 nicht übersteigen. Dann muss keine Umsatzsteuer berechnet werde.


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