checkAd

    Arbeitslosengeld vs. Ich AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.04 15:05:19 von
    neuester Beitrag 07.04.04 20:53:28 von
    Beiträge: 15
    ID: 843.870
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.937
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 15:05:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      nach nunmehr genau 365 Tagen habe ich eine betriebsbedingte Kündigung erhalten.
      D.h. ich hätte die Voraussetzungen erfüllt, um Arbeitslosengeld zu beantragen.

      Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld - gibt es dazu eine Formel???


      Allerdings möchte ich auch nicht faul herumsitzen...
      Daher mache ich mir Gedanken über die Gründung einer Ich AG:

      Mein Arbeitgeber hat Interesse gezeigt, daß ich dann auch als freier MA Aufträge von ihm bekommen könnte.
      Außerdem habe ich schon ein paar Anfragen bzgl. Webdesign etc.

      Da ergibt sich nun die Frage, ob es möglich ist auf dieser Basis eine Ich AG zu gründen?

      Stimmt es, das man dazu keinen Businessplan erstellen muß, sondern lediglich eine Gewerbeanmeldung und der Antrag beim AA ausreicht?
      Muß ich mich davor erst arbeitslos melden oder würde der Übergang vom Angestellten zum "Ich-Kapitalist" nahtlos gehen???

      Meines Wissens bekommt man im ersten Jahr 600 Euro - wie sieht es da mit der Krankenversicherung aus... was muß ich da alles abführen?

      Und was ist, wenn ich zB. nach einem Jahr merke, das die Aufträge nicht so kommen, wie gehofft - steht man danach dann ganz ohne Anspruch auf Arbeitslosenversicherung da?

      Macht es Sinn / geht es überhaupt neben dem Gewerbe noch einen Job für 401,- Euro anzunehmen, um dadurch die KV-Kosten zu minimieren??

      Vielen Dank schonmal
      Edgar
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 15:14:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Als freiberuflicher Webdesigner werden Sie einen Unter-
      nehmerlohn haben, der knapp über dem eines polnischen
      Sozialhilfeempfängers liegen wird. :laugh:
      Willkommen in der Freiheit der Ich-AG. :D

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 15:16:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 15:19:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2

      genau, ICH AG = ICH ADE
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 15:34:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Panjewagenfahrer

      Vergiss das gleich mit der ICH-AG. Ich war selber 355 Tage arbeitslos. ICH-AG ist etwas für Leute, die nicht in der Lage sind richtig zu denken, die sich von irgendwelchen Leuten vom Arbeitsamt etwas einreden lassen. Ich kann nur in Kurzform dir ein paar Tipps geben.
      Ich wurde betriebsbedingt gekündigt. Habe dann ein Gewerbe auf Nebenberuflicher Basis angemeldet. Arbeitsamt genehmigt so etwas. Erstens bekommst du als verh. ca. 65% Arbeitslosengeld, als led. ca. 60%. Nebenher darfst du als Arbeitsloser bis 175.-Euro dazuverdienen. Was darüber hinaus ist wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Da ich ein Gewerbe angemeldet hatte, habe ich oft mehr verdient. Du musst alle 3 Monate eine Gewinn und Verlustrechnung beim Arbeitsamt vorlegen. Verrechnet wird nur der Gewinn. Hast du z.B. 1000 Euro im Monat verdient, musst du bis auf 175 Euro Reingewinn das Geld in deine Firma Stecken. Ist ganz legal. So kannst du dir ein Jahr zeit lassen dir eine Firma nebenher aufzubauen und bist sozial abgesichert. Nach einem Jahr kannst du Überbrückungsgeld beantragen, das zum Arbeitslosengeld für 6 Monate dazu gezahlt wird. Das sind ca. 70% vom Arbeitslosengeld. So hast du noch 6 Monate Zeit entweder dir einen guten Job zu suchen oder deine Firma weiter auszubauen. Insgesamt hast du 1Jahr und 6 Monate Zeit dir etwas aufzubauen, oder zu versuchen in einer guten Firma unterzu kommen.
      Es gibt noch viele andere Möglichkeiten, wie du sogar mit Sozialhilfe eine Firma aufbauen kannst. Ist alles ganz legal, viele wissen das nur nicht. Und die vom Arbeitsamt sind da die ersten, die keine Ahnung haben. habe es selber mitgemacht. Musste erst mal an die Landesregierung und an sämtliche Parteien einen Brief verfassen, bis das Arbeitsamt meine Forderungen schluss endlich genehmigen musste.

      Gruss schlaukopf

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 15:40:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ 1

      Ohne dass ich Dir die Fragen im einzelnen alle beantworten könnte:

      Entweder Du versprichst Dir was von der Selbständigkeit, dann solltest Du jetzt damit beginnen. Oder aber das ganze ist alles nur eine Notlösung und kommt eh für Dich eigentlich nicht so richtig in Frage, dann kannst Du das Arbeitslosengeld ja noch mitnehmen.

      @ 2

      Und ich dachte immer als Unternehmer wäre man in Deutschland per se Kapitalist und Ausbeuter.
      Was ist denn nun eigentlich richtig?
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 15:56:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Pa...

      Für mich war auch klar, wenn ich arbeitslos werde, werde ich in die Selbständigkeit überwechseln. Aber eines war für mich auch klar, dass ich mir nebenher eine Firma aufbauen werde und alles mitnehme was mir zusteht. Angefangen vom Arbeitslosengeld bis hin zum Überprückungsgeld. Während dieser Zeit bist du sozial abgesichert. Ich habe dabei auch kein schlechtes Gewissen, denn der Staat wirft anderen das Geld nur so in den Rachen. Habe es selber mitbekommen, da ich meine ganzen Infos von einem guten Bekannten der beim Arbeitsamt tätig ist bekommen habe.
      Und der schlimmste Fall der passieren kann ist, dass es mit der Firma nicht klappt. Macht auch nichts. Das Überbrückungsgeld muss nicht zurückgezahlt werden, ist sogar Steuerfrei. Dann kannst du dich wieder arbeitslos melden, wenn du noch Anspruch hast. Wenn nicht, gibt es das Arbeitslosengeld II, und du kannst immer noch neben her ganz offiziell ein Gewerbe betreiben.

      Gruss schlaukopf
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 16:03:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Pa...

      Einen Businessplan musst du nur vorlegen, wenn du Überbrückungsgeld beantrgst. Mein Businessplan war eine DIN A 4-Seite, und mehr nicht. Wurde sofort genehmigt. Arbeite auch für meine EX-Firma.

      Krankenversicherung werden von der Mindestbemessungsgrenze berechnet. Zur Zeit 1811,25Euro. Ich zahle so ca. 260 EURO mit Pflegeversicherung im Monat.

      Noch etwas, wenn es schief geht und du nicht länger als 4 Jahre selbständig warst hat man nach heutiger Rechtslage Anspruch auf Arbeitslosengeld.



      Gruss schlaukopf
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 17:02:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...also gehen nicht mehr als ca. 300 Euro im Monat an KV und SV weg?
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 17:10:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      war in der exakt gleichen situation wie du.
      hab überbrückungsgeld beantrag, das bekommt man 6 monate lang
      vom arbeitsamt, sind bei mir 2000 euro :laugh: :laugh:
      ich wusste in der zeit als ich dies beantragt hatte, das ich schon
      einen job als fester freier grafiker sicher hatte, sprich die idioten
      vom arbeitsamt zahlen mir 12000 euro, und pro monat verdien
      ich "legal" ohne dass es das arbeitsamt interesssiert 6000 euro.
      das ist übrigens kein witz. wenn du näheres wissen willst, schreib
      mir. wer jetzt denkt ich bin ein sozialschmarotzer, stimmt. aber man
      lernt in deutschland ja von den großen.
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 17:14:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      @schlaukopf
      den businessplan hab ich mir im internet runtergeladen und
      meine daten eingefügt, ich könnte so einiges darauf verwette,
      dass sich den eh keiner durchgelesen hat.
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 17:22:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Pa..

      richtig. Einen Nachteil hat noch die ICH-AG, dass wenn du die Fördergelder schon in Anspruch genommen hast kein Überbrückungsgeld mehr bekommst.
      Es gibt auch die Möglichkeit, wenn du jetzt schon Überbrückungsgeld beantragst, kannst du, wenn es schief gfeht dich hinterher arbeitslos melden. der Nachteil ist der, dass es schwieriger sein wird einen Businessplan aufzustellen. Wenn du während deiner Arbeitslosigkeit ein gewerbe anmeldest mit dem Hinweis, dass du eine Marktanalyse betreiben möchtest um eventuell die Selbständigkeit anzustreben ist es so besser. Das Arbeitsamt genehmigt das. Du musst nur deine 14,99 Stunden in der Woche einhalten. Das sind im Monat 59,96 Stunden mal einen Stundensatz von 20Euro ca. 1200 Euro im Monat.
      Von diesem Betrag rechnest du alle Fahrtkosten, Betriebskosten, Betriebsaufwendungen ect. ab bis du auf einen Nettogewinn von 175 Euro kommst. So kannst du neben her ein Gewerbe aufbauen, bist sozial abgesichert und brauchst keinen Senkrechtstart hinlegen. Gerade in unserer heutigen Zeit ist dies zu überlegen, wenn man arbeitslos wird dies so zu tun.
      Eines ist auch ganz klar, es wird die Zeit kommen, da es keine Fördermittel mehr gibt. Und ich habe mir gesagt, wenn dann nehme ich sie in Anspruch solange es noch welche gibt. Denn die nächsten Kürzungen stehen bestimmt schon bevor. Und du hast einen weiteren Vorteil, wenn du währen deiner Arbeitslosigkeit es so machst, die lassen dich in Ruhe, schicken dich auf keine unnötigen Schulungen (denn da wird das Geld regelrecht zum Fenster rausgeschnissen) und du kannst deine Firma in Ruhe aufbauen. Übrigens ein Bekannter der jetzt auch Arbeitslos wird, macht es genau so wie es dir geschrieben haben. Und sein Steuerberater hat ihm es sogar auch geraten es so zu tun.
      Hoffe konnte dir estwas weiterhelfen für deinen weiteren Weg. Viel Erfolg wünscht dir

      schlaukopf
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 17:30:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      hallo superroth

      bei mir ist es das gleiche. Das Überbrückungsgeld ist übrigens geschenktes Geld und habe schon die nächsten Aufträge von meiner EX-Firma im Haus. Aber mein Tipp, auch das einem zustehende Arbeitslosengeld mit kassieren. Es gibt viele die irgend welche Sprachkurse vom Arbeitsamt bezahlt bekommen, dass sie Deutsch reden können. Ich habe noch nicht mal einen Englischsprachkurs bezahlt bekommen, obwohl der die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Aber für "Nichtdeutsche", die bekommen die Sprachkurse in den A... geblasen, dass sie Deutsch reden können. Übrigens kostet so ein Kurs über 800 Euro. Und da kannst du mal hochrechnen, was unser Staat da an Gelder zum Fenster rausschmeisst. Und als ich das am eigenen Lei zu spüren bekam, da hab ich mir gesagt, so Staat dich werde ich jetzt genau so aussaugen und mir holen was mir zusteht.
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 21:09:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Schlaukopf:

      Einen Nachteil hat noch die ICH-AG, dass wenn du die Fördergelder schon in Anspruch genommen hast kein Überbrückungsgeld mehr bekommst.

      Habe ich das richtig verstanden - wenn ich eine Ich-AG anmelde, kann ich kein Überbrückungsgeld mehr beantragen??


      Hier noch ein paar offene Fragen:
      1) Kann ich die Ich-AG / das Überbrückungsgeld schon jetzt beantragen, oder erst nachdem ich offiziell arbeitslos bin.

      2) Wonach bemißt sich das Überbrückungsgeld??

      Businessplan auf einer Seite - LOL
      Normalerweise hat das Inhaltsverzeichnis schon mehr...
      Naja, da sieht man mal, wie die Steuergelder rausgeblasen werde :cool:


      Vielen Dank - super, dass man hier geholfen bekommt ;)
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 20:53:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo?

      Schon alle in den Osterferien??


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Arbeitslosengeld vs. Ich AG