Rückgaberecht wer kennt sich da aus? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.07.04 13:53:18 von
neuester Beitrag 30.07.04 17:22:39 von
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Meine Mutter hat am vergangenen Montag von einem Vertreter einen Staubsauger
der Marke Delphin für 1830 Euro gekauft. Leider war ich nicht zu Hause!!!!!!!
Das Gerät mag ja nicht schlecht sein aber für den Preis???????
Habe laut Vertrag ein 14 Tätiges Rückgaberecht. Wie läuft dann so was ab?
Muss ich das Gerät per Post zurückschicken oder müssen sie es abholen??
Bekomme ich dann den vollen Kaufpreis zurück???
der Marke Delphin für 1830 Euro gekauft. Leider war ich nicht zu Hause!!!!!!!
Das Gerät mag ja nicht schlecht sein aber für den Preis???????
Habe laut Vertrag ein 14 Tätiges Rückgaberecht. Wie läuft dann so was ab?
Muss ich das Gerät per Post zurückschicken oder müssen sie es abholen??
Bekomme ich dann den vollen Kaufpreis zurück???
Hi,
wenn es dieses Gerät ist
könntest du dich über die Webseite http://www.delphin-proair.com/ direkt an den Hersteller wenden.
Viel Erfolg
wenn es dieses Gerät ist
könntest du dich über die Webseite http://www.delphin-proair.com/ direkt an den Hersteller wenden.
Viel Erfolg
Wie der Name schon sagt.
RückGABErecht!
Du macht alles schriftlich ( " hiermit mache ich den gechlossenen Kaufvertrag ( Kopie beilegen) rückgängig und berufe mich auf mein vertraglich verbrieftes 14 tägiges Rückgaberecht. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich das Gerät zurücksenden soll oder ob es abgeholt wird. Im Falle einer Rücksendung nennen Sie mir bitte die Rücksendeadresse.)
Sende das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die entsprechende Adresse und Warte die Antwort ab.
Falls noch nichts bezahlt ist o.K. Falls überwiesen zur Bank und Kohle zurückbuchen lassen.
So würde ich es machen.
Wie gesagt is nur ein Tip
wsc
RückGABErecht!
Du macht alles schriftlich ( " hiermit mache ich den gechlossenen Kaufvertrag ( Kopie beilegen) rückgängig und berufe mich auf mein vertraglich verbrieftes 14 tägiges Rückgaberecht. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich das Gerät zurücksenden soll oder ob es abgeholt wird. Im Falle einer Rücksendung nennen Sie mir bitte die Rücksendeadresse.)
Sende das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die entsprechende Adresse und Warte die Antwort ab.
Falls noch nichts bezahlt ist o.K. Falls überwiesen zur Bank und Kohle zurückbuchen lassen.
So würde ich es machen.
Wie gesagt is nur ein Tip
wsc
-echt geil, was Frauen so alles machen wenn sie alleine zuhause sind !
#4
Die machen auch noch ganz andere Sachen
A.
Die machen auch noch ganz andere Sachen
A.
Ich würde in einem solchen Fall die Verbraucherzentrale fragen, was zu tun ist, damit wirklich nichts schief geht.
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