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    Problem! Wetpapiere Verkauf im altem Jahr Valuta im neuen Jahr? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.09.04 12:26:43 von
    neuester Beitrag 30.09.04 13:28:06 von
    Beiträge: 21
    ID: 901.192
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      Avatar
      schrieb am 07.09.04 12:26:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Hab da mal eine Frage:
      Angenommen man verkauft Wertpapiere am 29.12., Valuta ist aber am 2.01 des darauffolgenden Jahres. Gilt dieser Verkauf dann für das neue Jahr, oder noch für das alte?
      Wichtig könnte dies für Steuererklärungen sein. Mein Steuerberater hatte auch keine Antwort parat!

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 12:40:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kommt drauf an:

      1. Die Spekufrist: sie ist auf die Zeitpunkte der Abschlüsse der obligatorischen Verträge abzustellen, d.h. auf das Transaktionsdatum, s. R169 Abs. 1 EstR.
      2. Zufliessen der Einkünfte bei Spekugewinn: hier ist auf das Datum des Zuflusses abzustellen, d.h. auf den Valutatermin, s. BFH, BSTBl 1974 II S. 540).
      3. Berücksichtigung von Spekuverlusten: da Verluste nicht „zufliessen“ können, sondern nur das „Restgeld“, ist hier auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Verkäufer die wirtschaftliche Verfügungsmacht verloren hat, also auf das Transaktionsdatum.
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 12:50:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Huiiiiii, daß ging aber schnell! Vielen lieben Dank an die Aktienfee, für die kompetente Antwort!

      Liebe Grüsse!
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 15:46:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      "2. Zufliessen der Einkünfte bei Spekugewinn: hier ist auf das Datum des Zuflusses abzustellen, d.h. auf den Valutatermin, s. BFH, BSTBl 1974 II S. 540).
      "

      stimmt das wirklich ? :eek::eek::eek: davon habe ich ja noch nie gehört bzw. gelesen
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 16:05:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2 und #4

      Dürte (#2) auch nicht ganz richtig sein. Zwar sind Erträge grundsätzlich bei Zufluss zu versteuern, steuerrelevante Ergebnisse aus privaten Veräusserungsgeschäften fallen m.E. jedoch in den Veranlagungszeitraum. in dem das Geschäft abgeschlossen wurde (es handelt sich ja gerade nicht um einen "Ertrag" ).

      Gruß
      NmA

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      Avatar
      schrieb am 07.09.04 16:09:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Siehe hierzu § 11 EStG:

      EStG § 11


      (1) 1Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem
      Steuerpflichtigen zugeflossen sind. 2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen,
      die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach
      Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören,
      zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. 3Für Einnahmen
      aus nichtselbständiger Arbeit gilt § 38a Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 40 Abs. 3
      Satz 2. 4Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5)
      bleiben unberührt.
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 16:12:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich meine, dass beim Verkauf von Wertpapieren Einnahmen erzielt werden in Höhe der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten (§§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Die Einnahmen fließen mit Wertstellung zu.
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 17:48:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 18:05:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      #2,4,5 ff

      Lt. „Einkommensteuer“, efv Grüne Reihe, Kap. 27.4.3 (S. 807ff) - dieses umfangreiche Standardwerk wird in der Ausbildung der Steuerbeamten verwendet.
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 20:27:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      laut Wiso Handbuch Sparbuch ist folgende Version richtig:

      1. Die Spekufrist: sie ist auf die Zeitpunkte der Abschlüsse der obligatorischen Verträge abzustellen, d.h. auf das Transaktionsdatum, s. R169 Abs. 1 EstR.
      2. Zufliessen der Einkünfte bei Spekugewinn: hier ist auf das Datum des Zuflusses abzustellen, d.h. auf den Valutatermin, s. BFH, BSTBl 1974 II S. 540).
      3. Berücksichtigung von Spekuverlusten: da Verluste nicht „zufliessen“ können, sondern nur das „Restgeld“, ist hier auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Verkäufer die wirtschaftliche Verfügungsmacht verloren hat, also auf das Transaktionsdatum
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 20:45:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      hier der Text aus dem Wiso Buch:

      "Das Jahr, in dem der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist, ist das Jahr, in dem der Veräußerungspreis tatsächlich fliesst, d. h. gezahlt worden ist; in der Steuersprach spricht man vom Zufluss-Abflussprinzip (§11ESTG)."
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 09:50:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10 :)
      Interessant, dass die sogar den Wortlaut übernommen haben ...
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 10:23:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Werbungskosten eines Veräußerungsgeschäftes sind übrigens, abweichend von § 11 EStG, in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem der Veräußerungserlös aus diesem Geschäft zufließt.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 10:28:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12 ;)
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 11:22:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich will hier keine Verwirrung anstiften.

      Im Wiso Handbuch steht nur:

      "Das Jahr, in dem der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist, ist das Jahr, in dem der Veräußerungspreis tatsächlich fliesst, d. h. gezahlt worden ist; in der Steuersprache spricht man vom Zufluss-Abflussprinzip (§11ESTG)."


      #10 war meine eigene Interpretation zu o. g. Aussage.

      @Nataly heisst das, dass du nun auch davon ausgehst, dass der Gewinn im neuen Jahr zu versteuern wäre ?

      Ich bin auf einmal wieder unsicher geworden, weil da ja steht "... in dem der Veräußerungspreis zufliesst". Der Preis fliesst ja eingentlich an der Börse am 30.12 zu, das Geld kommt aber im neuen Jahr.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 21:53:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      "Ich bin auf einmal wieder unsicher geworden, weil da ja steht " ... in dem der Veräußerungspreis zufliesst" . Der Preis fliesst ja eingentlich an der Börse am 30.12 zu, das Geld kommt aber im neuen Jahr."

      IMHO fließt das Geld (erst) dann zu, wenn es auf dem Konto ist. Wenn dies im neuen Jahr ist, dann ist auch der Speku-Gewinn im neuen Jahr zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 22:23:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo, :eek::eek:

      der Verkauf im alten Jahr wird im alten Jahr versteuert.
      Ich habe so schon mehrfach Spekulationsgeschäfte abgerechnet, finde im Moment aber die Fundstelle nicht.

      Als Eselsbrücke habe ich mir gemerkt, dass ich ja bei online-banking sofort über den Verkaufserlös verfügen kann, unabhängig von der Wertstellung. Ich könnte ja sofort wieder andere Papiere kaufen.

      Bei der Berechnung der Jahresfrist ist es das Gleiche.

      Viele Grüße
      elli :)
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 10:07:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      "Als Eselsbrücke habe ich mir gemerkt, dass ich ja bei online-banking sofort über den Verkaufserlös verfügen kann, unabhängig von der Wertstellung. Ich könnte ja sofort wieder andere Papiere kaufen."


      Genauso sehe ich das mittlerweile auch. Bei Comdirekt z.B. kann man das Geld nach dem Verkauf von Aktien auch sofort verfügen und auch überweisen.

      Bsp:

      29.12 Kein Geld auf dem Konto aber 20k Aktien
      30.12 Verkauf der Aktien 20k (mit 5k Gewinn), Gutschrift am 3.01.
      Jetzt wäre es aber problemlos möglich 20k am 30.12 noch zu überweisen. Somit ist das Geld und auch der Gewinn am 30.12 zugeflossen. Die Buchung am 03.01. der Bank dient eigentlich nur zur Berechnung der Bankinternen Zinsberechnung.
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 13:02:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ach ja, wie sieht es mit Provisionrückerstattungen von Dez. des alten Jahres aus, wenn diese erst im Januar erstattet wurden? Fällt diese Rückerstattung noch in das alte Jahr, oder in das Neue?

      Vielen Dank!!
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 13:08:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19 wann wurden sie zurückerstattet (Datum)?
      Avatar
      schrieb am 30.09.04 13:28:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Am 8.1


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