Grund als Sicherheit "abtreten" - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.06.05 11:32:52 von
neuester Beitrag 09.06.05 20:18:32 von
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Hallo,
wie kann ich jemandem der einen Kredit für ein Haus benötigt meinen Anteil an einem Grundstück als Sicherheit übertragen? Ich möchte nicht als Bürge o.ä. gelten, sondern er soll den Grund als Sicherheit für die Finanzierung bei seiner Bank angeben können.
Reicht hierfür ein einfacher Vertrag? Muss das notariell beurkundet oder auch noch im Grundbuch eingetragen werden?
Danke
PS: Es soll natürlich so einfach wie möglich sein.
wie kann ich jemandem der einen Kredit für ein Haus benötigt meinen Anteil an einem Grundstück als Sicherheit übertragen? Ich möchte nicht als Bürge o.ä. gelten, sondern er soll den Grund als Sicherheit für die Finanzierung bei seiner Bank angeben können.
Reicht hierfür ein einfacher Vertrag? Muss das notariell beurkundet oder auch noch im Grundbuch eingetragen werden?
Danke
PS: Es soll natürlich so einfach wie möglich sein.
Grundschuld eintragen lassen!
Danke.
Ein einfacher Vertrag reicht also nicht?
Folgender Präzisierung:
Das Grundstück ist eine Erbengemeinschaft, ich habe 5/6 Anteil, die anderen 3 insgesamt 1/6. Jetzt möchte ich meine 5/6 als Sicherheit abgeben. Notfalls auch als Schenkung.
Auf jeden Fall sollen die anderen Mitglieder in der Erbengemeinschaft nicht irgendwann mal was davon erben (das liesse sich ja über ein Testament lösen).
Wie lässt sich das am einfachsten lösen?
Danke
Ein einfacher Vertrag reicht also nicht?
Folgender Präzisierung:
Das Grundstück ist eine Erbengemeinschaft, ich habe 5/6 Anteil, die anderen 3 insgesamt 1/6. Jetzt möchte ich meine 5/6 als Sicherheit abgeben. Notfalls auch als Schenkung.
Auf jeden Fall sollen die anderen Mitglieder in der Erbengemeinschaft nicht irgendwann mal was davon erben (das liesse sich ja über ein Testament lösen).
Wie lässt sich das am einfachsten lösen?
Danke
Hab ne BM geschrieben!
@aikhoch,
sind die drei anderen überhaupt deine Erben? Ich weiß nicht, ob du überhaupt ohne die Zustimmung der drei deinen Anteil verschenken, verkaufen oder belasten kannst. Kauf den anderen doch erstmal ihren Anteil ab. Könnt ihr euch nicht einigen, dann Teilungsversteigerung einleiten.
sind die drei anderen überhaupt deine Erben? Ich weiß nicht, ob du überhaupt ohne die Zustimmung der drei deinen Anteil verschenken, verkaufen oder belasten kannst. Kauf den anderen doch erstmal ihren Anteil ab. Könnt ihr euch nicht einigen, dann Teilungsversteigerung einleiten.
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