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    Frage zu altem Bausparvertrag - Aufleben lassen zu alten Konditionen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.05 14:05:24 von
    neuester Beitrag 14.07.05 10:59:43 von
    Beiträge: 13
    ID: 988.552
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      schrieb am 21.06.05 14:05:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe mal eine Frage an die Bauspar-Experten. Ich habe 1995 während meiner Bankkaufmann-Ausbildung einen Fehler begangen, der sich jetzt evtl. als Glücksfall herausstellt. Ich habe damals einen LBS-Bausparvertrag abgeschlossen, der m.E. eine Guthabenverzinsung von 4% vorsah. Leider habe ich keine Unterlagen mehr, da ich das Guthaben im Studium (ca. 1998) abgeräumt habe und den Vertrag quasi auf Eis gelebt habe. Die Unterlagen habe ich vernichtet, da ich nicht glaubte, die jemals wieder zu benötigen.

      Da ich seit 3 Jahre insbesondere Aktienfonds und Zertifikate für die Mittel- bis Langfristplanung bespare und glaube, dass monatlichen Mittel, die ich zum Sparen nutze, aufgrund der sehr gut gelaufenen Kapitalmärkte in den letzten 3 Jahren jetzt eher in Park-Konten gehört, überlege ich den Bausparvertrag wieder zu besparen, also quasi aufleben zu lassen. Ich habe gerade bei der Service-Line der LBS angerufen. Und siehe da, der Vertrag besteht formal noch. Auskünfte über Konditionen und andere Details konnte/wollte der Call center Agent mir nicht mitteilen. Unterlagen hierzu wird er mir aber senden.

      Meine Fragen:

      1)Wenn ich nun einen Dauerauftrag auf das Bausparkonto einrichte und den vertrag aufleben lasse, fallen dann Gebühren o.ä. an?

      2)Sind der damals vereinbarte Guthabenzins von ca. 4% noch gültig oder hat die LBS eine Öffnungsklausel in ihren Vertragswerken, die sie berechtigt den Zins nach unten je nach Kapitalmarktbasis anzupassen?

      3) Wenn ich nun Guthaben dort monatlich anspare und in sagen wir mal 3-7 Jahren wieder abräume, werden dann gebühren fällig zur Auflösung des Vertrags....?

      Vielen Dank und beste Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 14:22:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da müßte erstmal überprüft werden ob es den Vertrag überhaupt als solchen noch gibt. Was ich bezweifle. Wenn er noch vorhanden sein sollte,dann kann er auch wieder bespart werden!
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 14:25:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Mija,

      habe ich doch bei der Service Line angefragt. Die haben mir bestätigt, dass es diesen noch gibt. Das ich ihn besparen kann, ist somit klar. Nur Antworten auf die Fragen 1-3 gibt das nicht.

      Vielen Dank und Gruß
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 15:22:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich würde erst mal abwarten, welche Unterlagen du bekommst.
      Sind die Vertragsbedingungen dabei, wirst du schon mal
      schlauer sein.
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 17:12:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi robmark,

      ja, hast ja recht. Bin aber neugierig :cry: ;)

      Viele Grüße

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      Avatar
      schrieb am 21.06.05 18:25:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich kann dir die fragen nicht exakt beantworten, similar zu den schwäbisch-hall tarifgepflogenheiten kannst du dich jedoch darauf gefasst machen, dass der vertrag zwar noch besparbar ist, der zinssatz jedoch im rahmen einer tarifanpassung abgeändert wurde. hundertprozentige gewissheit bringt dir natürlich nur das studium der aktuellen tarif- bzw vertragsbedingungen.

      gruss
      lupus
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 19:06:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank Lupus für den Hinweis. :)
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 21:55:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      @lassemann

      kann dich beruhigen..maßgeblich für dich sind die
      bedingungen bei vertragsschluß, somit also 1995!!!

      die bausparkasse ist verpflichtet dir die damals herrschenden agb`s auszuhändigen. vertrag ist vertrag...!!!!

      nun wird für dich entscheidend sein, ob diese agb`s hinsichtlich einer flexiblen guthabensverzinsung damals so
      ausgestaltet waren.

      wahrscheinlich, was aus sicht der bausparkasse aber nachvollziehbar ist, werden sie versuchen dir einen neuvertrag eventuell ohne abschlußgebühr anzubieten.

      nur dürftest du dann aktuell wohl nicht auf die 4% kommen.

      ich glaube aber noch, dass die karstadt quelle bauspar ag..immer noch einen tarif anbietet, bei dem man nach 7 jahren, zuteilungsreife & darlehensverzicht vorrausgesetzt insgesamt4,25%(2% Grundverzisung plus 2,25% bei zuteilung nach 7 jahren und darlehensverzicht)erhält.... einfach mal googeln..

      mfg
      Inter
      Avatar
      schrieb am 23.06.05 22:01:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 29.06.05 23:47:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1 Lassemann

      Ich habe auch noch so einen BSV bei der LBS. Er ist vollbespart und die LBS wollte ihn mir nicht erhöhen zu den alten Konditionen. Außerdem drängt mich die LBS jährlich zum Auszahlenlassen. Ich lasse ihn einfach stehen.

      Versuche einfach was einzuzahlen. Dann hast Du praktisch "Festgeld" mit 4 % Zins. Mehr als die Bausparsumme kann man allerdings nicht einzahlen, die ausgezahlte Ansparleistung von früher vermindert die ursprüngliche Bausparsumme.

      #9 FCINTERSIBIU

      Ich wollte im letzten Jahr einen Bausparvertrag bei der Quelle-Bausparkasse abschließen. Nachdem die Onlineanmeldung mit meinen Sparraten geklappt hat bekam ich die Mitteilung, dass man pro Jahr nur maximal 12,5 % der Bausparsumme einzahlen kann. Auch war die maximale Bausparsumme auf 25000 € limitiert.

      Ich ging dann zur Debeka. Dort gibt es keine Limitierung der Bausparsumme und im ersten Jahr kann man 39 % der Bausparsumme ansparen. Bei richtigem Ansparen erhält man nach mindestens 7 Jahren einen Bonus zum Guthabenzins von 1,5 % rückwirkend zum Zins von 3 %, also insgesamt 4,5 %. Außer der Abschlussgebühr fallen keine weiteren Kosten an, die Quelle BSK verlangt eine jährliche Kontenführungspauschale.

      Die Rendite bei der Debeka-BSK und bei der Quelle-BSK ist derzeit höher als bei Staatsanleihen, dazu kommt noch, dass man das Geld nach 7 Jahren einfach weiter stehen lassen kann und dann quasi ein gutverzinstes Festgeldkonto hat. Man hat außerdem die Option auf einen Kredit, der derzeit aber nicht lohnt ( Bank machts billiger ). Mir ist allerdings nicht klar wie die beiden ihren hohen Zins selbst erwirtschaften, auf Dauer kann das nicht gutgehen.

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 00:09:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      # 1 achso:

      1)Wenn ich nun einen Dauerauftrag auf das Bausparkonto einrichte und den vertrag aufleben lasse, fallen dann Gebühren o.ä. an?

      Nein

      2)Sind der damals vereinbarte Guthabenzins von ca. 4% noch gültig oder hat die LBS eine Öffnungsklausel in ihren Vertragswerken, die sie berechtigt den Zins nach unten je nach Kapitalmarktbasis anzupassen?

      4 % gilt noch

      3) Wenn ich nun Guthaben dort monatlich anspare und in sagen wir mal 3-7 Jahren wieder abräume, werden dann gebühren fällig zur Auflösung des Vertrags....?

      Nein
      Avatar
      schrieb am 09.07.05 11:19:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ kollektor

      Mir ist allerdings nicht klar wie die beiden ihren hohen Zins selbst erwirtschaften, auf Dauer kann das nicht gutgehen.

      das funktioniert schon...löse dich mal von dem gedanken das eine bausparkasse nur im herkömmlichen sinne baufinanzierungen anbietet...

      letztendlich kann man ja mit einem bauspardarlehen
      auch eine küche,allgemeine wohnwirtschaftliche maßnahmen
      wie sanierung,fenster,türen..also eigentlich alles was fest mit dem gebäude verbunden ist etc. relativ problemlos bis vereinzelt max. 15.000€(ohne grundbucheintrag oder andere sicherheiten..bis auf einkommensnachweise)) finanzieren...und da sind die bauspardarlehen gegenüber konsumentenkrediten immer noch unschlagbar günstig(selbst bei um die 6% p.a. effektiv) je nach tarif)...selbts die ablehnung einer restschuldversicherung seitens des darlehensnehmer funktioniert einwandfrei...nur darf man nicht vergessen dieser zu widersprechen innerhalb von 14 tagen....;)ab datum darlehensvertrag..das kleingedruckte...

      mfg
      Inter
      Avatar
      schrieb am 14.07.05 10:59:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      @wolf

      similar zu den schwäbisch-hall tarifgepflogenheiten kannst du dich jedoch darauf gefasst machen, dass der vertrag zwar noch besparbar ist, der zinssatz jedoch im rahmen einer tarifanpassung abgeändert wurde.

      das stimmt so nicht - ein bestehender vertrag wird von tarifänderungen auch bei schwäbisch hall nicht betroffen. erst, wenn du einen neuen vertrag abschließt, würdest du die aktuellen konditionen einkaufen ;)


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