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    Sicherungshypothek Grundschuld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.13 20:15:55 von
    neuester Beitrag 27.01.13 16:02:23 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.179.110
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      Avatar
      schrieb am 26.01.13 20:15:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ein Handwerkbetrieb hat auf unser Baustelle Mangelhafte Arbeit abgeliefert hatte die Ausbesserung verweigert wir haben dann Anwalt, Gutachten eingeschaltet hin und her und wir haben Recht bekommen. Er wollte die Kosten für die Ausbesserung auch nicht Zahlen.

      Heute habe ich ein schreiben von mein Anwalt erhalten das in sein Grundbuch Haus ein Sicherungshypothek 15000€ auf mein Namen eingetragen worden ist mit einer Verzinsung von 5%.

      Muss der Handwerker jetzt das Geld zahlen oder wird sich das wieder in die Länge ziehen.
      Vorfall eignete sich 2010 und hatt mich bis dato ca. 5000€ Anwalt-
      Gutachten Kosten gekostet ?

      KKTC
      Avatar
      schrieb am 26.01.13 20:34:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dein Anwalt müßte deine Frage eigentlich beantworten können oder ist er krank?
      Avatar
      schrieb am 26.01.13 20:39:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      der ist erst ab Montag erst erreichbar:)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.13 20:58:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.068.797 von KKTC am 26.01.13 20:39:31Entweder der Handwerker zahl freiwillig. Oder Dein Anwalt leitet die Zwangsvollstreckung in das Grundstück ein. Das heißt: Das Grundstück wird versteigert und Du bekommst das Geld, sofern der Versteigerungserlös ausreicht. Das wird auch davon abhängen, an welchem Rang die Sicherungshypothek im Grundbuch steht. Wenn das Grundstück zB noch finanziert ist, wird die Bank höchstwahrscheinlich vor Dir stehen und vorrangig befriedigt werden...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.01.13 21:04:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.068.821 von tricky123 am 26.01.13 20:58:24... selbst wenn die Bank vorrangig eingetragen ist, was warscheinlich auch der Fall ist, könnte man ihn damit ärgern.
      Möglicherweise zahlt er dann doch...

      mfg, lemmus
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 27.01.13 08:13:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.068.831 von Lemmus am 26.01.13 21:04:06Ja ! Zwangsvollstreckung seiner Bude ! Mach den Typen nackig ! Da würde ich knallhart durchgreifen. Erst mangelhafte Arbeit abliefern, dann nicht zahlen wollen :mad: Ich kenne solche Typen, da darf man kein Mitleid haben
      Avatar
      schrieb am 27.01.13 16:02:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      ....allerdings hat man dann zunächst die Kosten zu tragen und die Bank würde das Geld bekommen.
      Ich würde mir einen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt besorgen,
      bekommt man nur durch Nachweis des berechtigten Interesses, die eingetragene Zwangshypothek dürfte die Berechtigung beweisen.
      Möglicherweise hat der Anwalt das bereits miterledigt.

      mfg, lemmus


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