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    Verlusttopf und Sparerfreibetrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.04.18 21:13:46 von
    neuester Beitrag 12.04.18 18:38:08 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.278.122
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      Avatar
      schrieb am 10.04.18 21:13:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Grüßt euch!

      Kann es sein, dass Verlusttöpfe mit dem Sparerfreibetrag verrechnet werden? Seit dem ca. 1. April sind meine Verlusttöpfe fast leer, dafür ist der Sparerfreibetrag, der fast komplett verbraucht war, wieder voll verfügbar.

      In der Summe passt das ungefähr.

      Gruß Der_Newbie
      Avatar
      schrieb am 10.04.18 21:54:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      innerhalb des laufenden Jahres wird das immer verrechnet.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.04.18 05:15:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.512.060 von Chris_M am 10.04.18 21:54:58
      Zitat von Chris_M: innerhalb des laufenden Jahres wird das immer verrechnet.


      Danke!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.04.18 23:37:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.512.885 von Der_Newbie am 11.04.18 05:15:08Hi Newbie,
      dazu gibt es eine festgelegte Reihenfolge:

      Wenn Du Gewinne machst, werden diese zuerst mit dem Verrechnungstopf verrechnet, dann mit dem Freistellungsauftrag und anschließend wird Abgeltungssteuer berechnet.

      Machst Du Verluste, wird zuerst der Freistellungsauftrag wieder aufgefüllt (bis zum ursprünglichen gestellten Betrag) und anschließend werden die Verrechnungstöpfe wieder aufgefüllt.


      Rene
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.04.18 16:01:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.522.704 von ReneBanker am 11.04.18 23:37:56
      Zitat von ReneBanker: Hi Newbie,
      dazu gibt es eine festgelegte Reihenfolge:

      Wenn Du Gewinne machst, werden diese zuerst mit dem Verrechnungstopf verrechnet, dann mit dem Freistellungsauftrag und anschließend wird Abgeltungssteuer berechnet.

      Machst Du Verluste, wird zuerst der Freistellungsauftrag wieder aufgefüllt (bis zum ursprünglichen gestellten Betrag) und anschließend werden die Verrechnungstöpfe wieder aufgefüllt.


      Rene


      Danke für die Antwort.

      Mir ist aber unklar, warum das so gemacht wird. Falls ich dieses Jahre keine Gewinne mehr mache, habe ich nichts davon . Dann kann ich nächstes Jahr keine Verluste geltend machen und die Freistellung ist das sowieso wieder voll.
      1 Antwort

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      schrieb am 12.04.18 18:23:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      DerNewbie,
      sagen wir mal so: „Wenn sich Gewinn und Verlust gegenseitig aufheben, dann soll der Freistellungsauftrag unverbraucht sein.“

      Ein Pfiffikus hat zwei Depots bei Bank A und Bank B. Im Depot A macht er wegen Freistellung 800,- Gewinn steuerfrei. Im Depot B macht er 800,- Verlust. Der Verlusttopf dort wird mit 800,- gefüllt. Im nächsten Jahr sind in beiden Depots jeweils 800,- Gewinn steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 12.04.18 18:38:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.527.870 von Der_Newbie am 12.04.18 16:01:37
      Zitat von Der_Newbie: Mir ist aber unklar, warum das so gemacht wird. Falls ich dieses Jahre keine Gewinne mehr mache, habe ich nichts davon . Dann kann ich nächstes Jahr keine Verluste geltend machen und die Freistellung ist das sowieso wieder voll.



      Genau das ist die Antwort. Das hat sich Wolfgang Schäuble so ausgedacht, damit er noch mehr Steuern bekommt.


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