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    Rentenrückforderung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.19 09:46:19 von
    neuester Beitrag 03.12.19 16:20:59 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.316.066
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      schrieb am 27.11.19 09:46:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn eine Person verstirbt und es wurde, z.B.1 Monat zu viel Rente bezahlt, erfolgt eine Rückforderung der Rentenrechnungsstelle.

      Warum fordert die Rentenrechnungsstelle einen etwas geringeren Betrag zurück, als ursprünglich überwiesen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 11:22:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.022.362 von Carpe_Noctem am 27.11.19 09:46:19a) Inflation / Negativzins
      b) Betrag wurde geschätzt, da Chaos bei der RV
      c) Person ist nicht exakt am letzten Tag des Vormonats verstorben

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 12:21:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tippe eindeutig auf C
      Avatar
      schrieb am 27.11.19 17:00:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      C = richtig. Tagesgenaue Verrechnung
      Avatar
      schrieb am 28.11.19 06:29:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Man hätte auch die Gegenfrage stellen können: Bekommt ein Nachtwächter wenn er am Tag stirbt Rente?

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      schrieb am 29.11.19 13:47:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.022.362 von Carpe_Noctem am 27.11.19 09:46:19Nachdem nur die Rente des auf den Tod folgenden Monats zurückgefordert wird, hat das nur bedingt mit dem Sterbetag zu tun.
      Die Rente wird voll zurückgefordert, aber die im Sterbemonat abgezogenen Krankenversicherungsbeiträge werden wieder erstattet - daher der etwas verringerte Rückruf.
      Avatar
      schrieb am 30.11.19 19:29:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      >>>c) Person ist nicht exakt am letzten Tag des Vormonats verstorben
      >>>C = richtig. Tagesgenaue Verrechnung

      Warum schreibt ihr hier, obwohl ihr euch überhaupt nicht auskennt?
      Zugegeben, ich bin sicher auch nicht der Fachmann, aber das die Rente bis um Monatsende gezahlt wird sollte doch fast Allgemeinwissen sein.


      >>>Die Rente wird voll zurückgefordert, aber die im Sterbemonat abgezogenen Krankenversicherungsbeiträge werden wieder erstattet - daher der etwas verringerte Rückruf.

      Selbst das kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
      Auch die Beitragspflicht zur Krankenversicherung endet imho am Monatsende. Ich hab' auch noch nie von einer Rückerstattung gehört (die müsste es ja dann - außer bei Tod am genau letzten Tag - immer geben).
      Oder bist du da besser informiert?

      Ich tippe eher darauf, dass es der identische Betrag ist, der Fragesteller aber etwas verwechselt. Bitte den Rentenbescheid nochmal genau anschauen, am Besten sucht man dabei nach der Differenz.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 02.12.19 13:35:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Stefan,
      auch Allgemeinwissen passt nicht auf jeden Fall :-)

      Hier mal die Beschreibung zur Rentenzahlung von der Homepage des BMAS:
      Quelle: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenversic…

      Renten, die seit dem 1. April 2004 bezogen werden, werden jeweils zum Monatsende vom zuständigen Rentenversicherungsträger über den Rentenservice der Deutschen Post auf das angegebene Konto überwiesen. Für alle Rentnerinnen und Rentner, die vor dem 1. April 2004 in Rente gegangen sind, wird die Rente im Voraus gezahlt. Diese Renten werden am letzten Bankarbeitstag des Vormonats überwiesen.

      Wer am 20. November verstirbt, erhält am Monatsende also entweder die Rente für November gutgeschrieben (die dann für 10 Tage zurückgefordert wird) oder aber bereits für Dezember (die dann voll, ggf. abzüglich KV-Beitragserstattung für November zurückgefordert wird).

      Es kommt also auf die Details an .... ob man sich nun auskennt oder nicht! ;-)

      Schönen Wochenstart

      Rene
      Avatar
      schrieb am 03.12.19 16:20:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      >>>Wer am 20. November verstirbt, erhält am Monatsende also entweder die Rente für November gutgeschrieben (die dann für 10 Tage zurückgefordert wird)

      Nochmal, die Rente gibt es für den gesamten Monat des Todes - oder hast du da andere Infos?
      Mein Vater ist beispielsweise am 2.12. gestorben, mein Opa sogar am 1.12., und in beiden Fällen gab es natürlich de komplette Rente für Dezember.


      >>>oder aber bereits für Dezember (die dann voll, ggf. abzüglich KV-Beitragserstattung für November zurückgefordert wird).

      Verstehe ich auch nicht, was für eine Beitragserstattung meinst du?
      Eine falsche Rentenzahlung muss jedenfalls komplett zurückgezahlt werden.

      Stefan


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