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    Quellensteuer retour - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.20 17:05:15 von
    neuester Beitrag 25.03.20 09:37:00 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.318.151
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      schrieb am 07.01.20 17:05:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,
      ich bin Österreicher und würde mir gerne für meine DE Aktien/Dividenden die anteilige Quellensteuer vom DE Finanzamt retour holen.
      Hat das schon einmal jemand gemacht und kann ein kurzes Feedback geben?
      Ich habe kurz recherchiert und angeblich braucht man unter anderem Bescheinigungen die von den Brokern z.T. nur kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Ich habe Depots bei Flatex(AT) und IG Markets.

      Danke für Infos im Voraus.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 18:21:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.305.016 von investx am 07.01.20 17:05:15ich bin Österreicher und würde mir gerne für meine DE Aktien/Dividenden die anteilige Quellensteuer vom DE Finanzamt retour holen.

      Von uns erfährst du nix, denn wir hier in Deutschland sind auf jeden Cent angewiesen.:keks::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.01.20 20:11:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei IG gibt es da richtig Aktien zu kaufen? Dachte das ist ein CFD Broker und bei CFD hast du doch gar keinen Anspruch auf Dividenden, das ist nur eine Ausgleichszahlung.

      Ansonsten schließe ich mich den Vorredner an, Olaf Scholz braucht jeden Cent, da gibt es nichts zurück.
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 00:50:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 08:33:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.305.016 von investx am 07.01.20 17:05:15
      Zitat von investx: Hallo Leute,
      ich bin Österreicher und würde mir gerne für meine DE Aktien/Dividenden die anteilige Quellensteuer vom DE Finanzamt retour holen.
      Hat das schon einmal jemand gemacht und kann ein kurzes Feedback geben?
      Ich habe kurz recherchiert und angeblich braucht man unter anderem Bescheinigungen die von den Brokern z.T. nur kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Ich habe Depots bei Flatex(AT) und IG Markets.

      Danke für Infos im Voraus.


      IG Markets erstellt keine Steuerbescheinigungen, flatex at weiß ich nicht. Aber ohne Steuerbescheinigung wird es schwer. Da bleibt für dt. Aktien u.U. nur ein Depot bei einer dt. Bank. Banken in CH/AUT verlangen teilweise bis zu EUR 50 je Bescheinigung.

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 08.01.20 11:13:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für eure Antworten.

      Ja, bei IG Markets kann man Aktien kaufen. Die verstecken diese Möglichkeit aber recht gut da sie damit nicht so viel verdienen lässt wie mit Hebelprodukten.

      Dass Olaf Scholz auf meine Steuern angewiesen ist habe ich jetzt verstanden.
      Nichts desto trotz: Steuerbescheinigung ist vermutlich "Einzelsteuerbescheinigung" wie sie zb. bei IB zu EUR 30 je Titel erhältlich ist.

      Und bei einem deutschen Broker brauche ich diese Steuerbescheinigung nicht oder ist kostenlos erhältlich?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.20 12:05:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.312.327 von investx am 08.01.20 11:13:45Dt. Banken haben die Steuerbescheinigung (Jahressteuerbescheinigung) kostenlos zu erstellen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.01.20 16:42:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Theoretischer Fall: Anleger XY lebt zuvor in Land AT und ist nun nach Land D umgezogen.

      Anleger XY kommt nun endlich nach Jahren des Schiebens dazu die Quellensteuern der letzten 5 Jahre aus Dividendeneinkünften aus IT und PT zurückzufornern.

      Braucht Anleger XY eine Ansässigkeitsbescheinigung aus Land AT oder Land D?

      Eventuell kann hier jemand mit Expertenwissen helfen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.20 11:38:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.545.892 von Kaufangebot am 31.01.20 16:42:35Ich bin zwar kein Profi,

      vermute aber, daß Du nur die letzten 3 Jahre zurückforden kannst. Der Rest dürfte verjährt sein.

      Was die Ansässigkeit betrifft, da sollte der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung entscheidend sein. Wenn Du Dir das für beide Wohnsitze mit einer Meldebescheinigung und Abmeldebescheinigung machen würdest, dann bist Du auf der sicheren Seite.
      Avatar
      schrieb am 05.02.20 21:22:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke für die Antwort. Sollte wohl sein, dass man für die meistens Länder wohl nur für 3 Jahre zurückfordern kann.
      Ich beabsichtige es die Bank machen zu lassen für die gängigen Länder. Mal sehen, wie die das machen. Für andere Länder mache ich es dann selber.
      Avatar
      schrieb am 25.03.20 09:37:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.305.016 von investx am 07.01.20 17:05:15Bei welcher Bank bist du den so weit ich weiss ist es auch sehr unterschiedlich die unterstützung die man erhält bei der Rückforderung der Quellensteuer.


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