checkAd

    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ?

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
    Beiträge: 1.341
    ID: 1.326.811
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 126.914
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0007472060 · WKN: 747206 · Symbol: WDI
    0,0518
     
    EUR
    -32,90 %
    -0,0254 EUR
    Letzter Kurs 15.11.21 Frankfurt

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    0,6800+312,12
    29,75+36,97
    0,5300+17,78
    325,00+13,24
    0,7900+11,27
    WertpapierKursPerf. %
    1,5000-23,08
    3,0000-24,91
    0,7500-25,00
    17,850-30,00
    1,5000-90,00

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 135

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.04.23 14:16:56
      Beitrag Nr. 1.341 ()
      Klage gegen EY
      Hallo,

      langsam rückt die Verjährungsfrist näher und das KapMuG Verfahren ist aufgesetzt.

      Nun werden die Möglichkeiten einen direkten Klage (ggf. mit Prozessfinanzierer) und dem Anmelden zum KapMuG Verfahren angeboten.

      Was empfehlen denn hier die rechtlich bewanderten Personen?

      Was ist denn die Folge, wenn man sich zum KapMuG angemeldet hat und die Klage gewonnen wird. Was muss man dann unternehmen?

      Vielen Dank !
      Wirecard | 0,018 €
      Avatar
      schrieb am 06.06.22 20:55:27
      Beitrag Nr. 1.340 ()
      Klagen gegen EY
      Hallo,

      es gibt ja auf mehreren Wegen Klagen gegen EY Deutschland bzgl. Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Wirecard Mandat.

      1) diverse Einzelklagen
      2) Das KapMug Verfahren soll eingeleitet werden
      3) Ich gehe davon aus, dass auch der Insolvenzverwalter EY in Haftung nehmen will.

      Werden diese unterschiedlichen Verfahren irgendwie gebündelt? Oder bekommt der, der zuerst ein rechtskräftiges Urteil erwirkt, dann das, was verfügbar ist?


      Wie ist hier der Ablauf.... natürlich immer in der Annahme, dass EY zu Schadenersatz verpflichtet wird.

      Ferner versucht die DSW ja noch eine aussergerichtliche Einigung mit EY International über eine niederländische Stiftungslösung.
      Wirecard | 0,032 €
      Avatar
      schrieb am 10.04.22 09:34:20
      Beitrag Nr. 1.339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.325.813 von Moneyburner1 am 10.04.22 09:29:17Ich w[rde sagen nein, da die vom Insolvenyverwalter geltend gemachte Forderung die von Wirecard gegen den Abschlusspr[fer ist und nicht die des Anlegers. zudem ist paragraph 255 bgb zu beachten.
      Wirecard | 0,053 €
      Avatar
      schrieb am 10.04.22 09:29:17
      Beitrag Nr. 1.338 ()
      Hallo,

      mal eine Frage an die Juristen:

      „Das Verbot der sogenannten doppelten
      Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig"

      Ich habe nun meine Wirecard Forderungen beim Insolvenzverwalter Jaffe angemeldet.
      Ich gehe davon aus, dass dieser auch gegen EY rechtliche Schritte einleitet.

      Ebenso möchte ich mich am Kapitalanlegermusterverfahrens (KapMuG-Verfahren) gegen EY beteiligen.

      Habe ich damit nicht eine Beteiligung an mehreren Verfahren?

      Wie werden diese Forderungen gegen EY zusammengeführt?


      Vielen Dank für Eure Hilfe !
      Wirecard | 0,053 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.04.22 09:26:01
      Beitrag Nr. 1.337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.172.364 von ali_ende am 23.03.22 10:34:50
      Zitat von ali_ende: Hallo, ich kann mir als hobby-jurist nicht wirklich vorstellen, wie sich das ausgehen soll. Wenn, dann hat EY Deutschland den Schaden verursacht. Da kann EY international sicher nicht belangt werden.
      Ich würde mich eher einer größeren Klage bzw. dem Musterverfahren anschließen, da stehen die Chancen vermutlich besser.
      Gibt ja auch genug Anbieter.. TILP/SCHIRP/Pinsent Masons (mit Finanzierer LitFin)/etc.


      Hallo,

      ich sehe das ähnlich. Natürlich hätte es einen Charme, wenn EY Global mit haftet. Dies läuft aber nur über Freiwilligkeit. Dafür das Recht an dem Musterverfahren teilzunehmen, aufzugeben, halte ich für gewagt.

      Siehe Statement DSW:
      Die Stiftungslösung steht allen geschädigten Wirecard-Anlegern offen. Das gilt
      auch für nicht-deutsche Anleger. Aus diesem Grund wird diese Lösung von
      dem europäischen Anlegerverband BETTER FINANCE unterstützt.
      Ab sofort können sich die betroffenen Anleger online unter https://www.dswinfo.de/wirecard/ kostenlos registrieren und erhalten nach der Registrierung
      weitere Informationen. Wichtig dabei ist, dass die Beteiligung an einer Lösung
      im Wege der Stichting nur für Geschädigte möglich ist, die sich bisher nicht an
      einem Klageverfahren beteiligt haben. „Das Verbot der sogenannten doppelten
      Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig“, sagt Nieding. Betroffene sollten jetzt schnell handeln, und sich bei der Stiftung registrieren, so Nieding weit


      Die Kosten für das Musterverfahren sind ja übersichtlich bzw können ggf über einen Prozessfinanzierer abgedeckt werden.


      Soweit meine Meinung....
      Wirecard | 0,053 €

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.03.22 14:16:35
      Beitrag Nr. 1.336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.185.489 von tbhomy am 24.03.22 13:55:18Vielen Dank für die Einschätzung, tbhomy!
      Wirecard | 0,035 €
      Avatar
      schrieb am 24.03.22 13:55:18
      Beitrag Nr. 1.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.174.974 von phil73 am 23.03.22 14:36:11
      Delisting am letzten Handelsplatz jederzeit möglich
      Zitat von phil73: Die WIRECARD Aktie ist ja weiterhin in Hamburg handelbar.

      Wie sind Eure Prognosen: Wird sich am Kurs bis zur endgültigen Einstellung des Handels noch etwas tun? Gibt es noch ungedeckte Short-Seller?
      Wie lange wird der Handel in Hamburg noch möglich sein?

      Grüße
      phil73


      Die Erstnotierung der Wirecard Aktie befand sich im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse:

      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
      Quelle z.B.: https://www.wirecard.com/de/2020/06/25/wirecard-ag-antrag-au…

      Das Delisting der Deutschen Börse, also das Delisting der Erstnotierung der Wirecard Aktie im regulierten Markt, ist bereits erfolgt:
      https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/wirecard-aktie…

      Die Aktien können seitdem nur noch im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt werden:
      https://www.boersenag.de/Aktien/DE0007472060/Wirecard%20AG

      Die Deutsche Börse hat bereits festgestellt, dass ein ordnungsgemäßer Handel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist. Selbst im Freiverkehr nicht:
      https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/7bc0a3d8-d646-42…

      Die AGB für den Freiverkehr der Börse Hamburg sehen ebenfalls Regeln für das Delisting der Aktie vor:
      https://www.boersenag.de/Regelwerke

      Es dürfte daher nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Börse Hamburg den Handel mit Wirecard-Aktien ebenfalls einstellt. Gemäß §25 Börsengesetz gibt es zudem Optionen, den Handel quasi über Nacht zu beenden, und zwar "von Amts wegen":

      Die Geschäftsführung kann den Handel von Finanzinstrumenten, Wirtschaftsgütern oder Rechten
      1. aussetzen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet oder wenn dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint; und
      2. einstellen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet erscheint.

      https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__25.html

      Das der ordnungsgemäße Handel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist, hat wie oben verlinkt die Deutsche Börse bereits im November 2021 festgestellt ! Die Uhr tickt also bereits seit 4 Monaten...nur meine Meinung.
      Wirecard | 0,035 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.03.22 14:36:11
      Beitrag Nr. 1.334 ()
      WIRECARD Aktie in Hamburg
      Die WIRECARD Aktie ist ja weiterhin in Hamburg handelbar.

      Wie sind Eure Prognosen: Wird sich am Kurs bis zur endgültigen Einstellung des Handels noch etwas tun? Gibt es noch ungedeckte Short-Seller?
      Wie lange wird der Handel in Hamburg noch möglich sein?

      Grüße
      phil73
      Wirecard | 0,033 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.03.22 10:34:50
      Beitrag Nr. 1.333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 71.150.950 von Moneyburner1 am 20.03.22 18:22:06Hallo, ich kann mir als hobby-jurist nicht wirklich vorstellen, wie sich das ausgehen soll. Wenn, dann hat EY Deutschland den Schaden verursacht. Da kann EY international sicher nicht belangt werden.
      Ich würde mich eher einer größeren Klage bzw. dem Musterverfahren anschließen, da stehen die Chancen vermutlich besser.
      Gibt ja auch genug Anbieter.. TILP/SCHIRP/Pinsent Masons (mit Finanzierer LitFin)/etc.
      Wirecard | 0,033 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.03.22 18:22:06
      Beitrag Nr. 1.332 ()
      Hallo,

      wie ordnet Ihr denn das Vorgehen der DSW ein?

      Hier wird man ja vor die Wahl gestellt, entweder sich am KapMuGVerfahren gegen EY Deutschland (z.b. über Tilp oder Dr. Greger etc) zu beteiligen oder sich der DSW anzuschliessen, die auch EY International in Anspruch nehmen will.

      Vielen Dank für Euer Feedback


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      liebes DSW-Mitglied,



      wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, hat das Landgericht München mit Beschluss von Montag in Sachen Wirecard einen Vorlagebeschluss in einem Verfahren von Aktionären sowohl gegen Herrn Dr. Markus Braun als auch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY erlassen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wird nun prüfen, ob es zu einem Kapitalanlegermusterverfahren in dieser Sache kommen kann und ob dieses dann letztendlich eröffnet wird.



      Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein solches Verfahren bisher noch nicht eröffnet ist und insofern auch keine Maßnahmen Ihrerseits notwendig sind oder bereits eingeleitet werden können.



      Selbstverständlich werden wir auch diese Option für Sie analysieren/bewerten und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen übermitteln. Für eine solche Handlungsempfehlung ist es derzeit allerdings noch zu früh, denn zunächst ist abzuwarten, wie sich das OLG verhält und wie der weitere Ablauf des Verfahrens ausgestaltet sein wird.



      Ergänzend hinweisen möchten wir aber bereits heute auf folgende Aspekte:



      Wie wir in unseren bisherigen Rundschreiben erläutert haben, ist der Ansatz der DSW nicht – wie dies anderenorts verfolgt wird – allein weitere Klagen gegen EY Deutschland einzureichen.



      Vielmehr ist unser Ansatz weiterhin und das auch unabhängig von der Frage, ob und wie ein KapMuG-Verfahren in München eröffnet wird, einen Entschädigungsfonds für die betroffenen Wirecard-Aktionäre auf Basis einer niederländischen Stiftung aufzubauen. Ein solcher Entschädigungsfonds hat den zentralen Vorteil, dass dieser eben nicht nur von EY Deutschland gespeist wird. Vielmehr geht es darum, auch eine Haftung der Ernst & Young Global Ltd. und damit von EY International möglich zu machen und dafür ein Vehikel zur Verfügung zu stellen.



      Hintergrund dabei ist, dass schon aufgrund der Höhe der Schadenersatzforderungen, die im Raum stehen, nur EY International in der Lage sein wird, diese Ansprüche in der Gesamtheit aller Anleger zu befriedigen und einen angemessenen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dies wird im Rahmen des KapMuG-Verfahrens, welches allein gegen EY Deutschland geführt wird, nicht möglich sein.

      Genau deswegen ist es so wichtig, auch EY International in Anspruch zu nehmen und für einen Entschädigungsfonds zu gewinnen. An dieser Lösung haben wir in den letzten Monaten sehr intensiv gearbeitet.



      Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass uns die Finanzierungszusage eines internationalen Prozessfinanzierers mittlerweile vorliegt.



      Dies bedeutet, dass Ihre Ersatzansprüche über die Stiftung ohne Kostenrisiko gegen EY Deutschland und eben auch gegen EY International gerichtlich geltend gemacht werden können. Über die konkrete Ausgestaltung und Einzelheiten werden wir Anfang April im Rahmen einer Pressekonferenz berichten und Ihnen diese Möglichkeit zur gleichen Zeit im Rahmen eines weiteren Rundschreibens dezidiert vorstellen.



      Abschließend möchten wir noch auf einen sehr wichtigen Aspekt hinweisen, der für Sie und auch für die Teilhabe an einer Entschädigungsfonds-Lösung elementar ist:



      So wird Ihre Beteiligung an einer Lösung im Wege eines Entschädigungsfonds und damit einer prozessfinanzierten Klage gegen EY Deutschland und EY International nur dann möglich sein, wenn Sie sich nicht zuvor an einem Klageverfahren anderer Anbieter beteiligt haben. Das Verbot der sog. doppelten Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig.
      Auch eine Splittung der Ansprüche und Verfahren gegenüber EY Deutschland auf der einen und EY International auf der anderen Seite ist nicht möglich, da sich die Finanzierungszusage für ein Verfahren gegen beide Adressen bezieht.



      Ob und wie Sie sich entscheiden bzw. welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen in unserem nächsten Rundschreiben - bzw. wenn das KapMuG-Verfahren in München eröffnet werden sollte - genauer erläutern.



      Derzeit ist also keinerlei Aktion Ihrerseits notwendig.

      Möglicherweise hat es für Sie sogar Nachteile, wenn Sie nun bereits Entscheidungen treffen und sich an eine Adresse vorzeitig binden.



      Wie bereits oben avisiert, werden wir Ihnen mit unserem nächsten Rundschreiben Anfang April den weiteren Weg erläutern.



      Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen





      Marc Tüngler Thomas Hechtfischer





      __________________________________________





      gnature_471996791



      Deutsche Schutzvereinigung für
      Wertpapierbesitz e.V. (DSW)

      * Postfach 35 01 63

      D-40443 Düsseldorf



      Besucheranschrift | Visitors address:

      Peter-Müller-Strasse 14
      D-40468 Düsseldorf




      Sitz des Vereins ist Düsseldorf | Amtsgericht Düsseldorf | VR 3994
      Präsidium: Ulrich Hocker (Präsident), Daniela Bergdolt (Vize-Präsidentin), Klaus Nieding (Vize-Präsident)
      Wirecard | 0,034 €
      2 Antworten
      • 1
      • 135
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -1,79
      -1,64
      +1,27
      +0,26
      -0,21
      -0,40
      +0,55
      -1,70
      +0,37
      -0,36
      Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ?