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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 11)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
    Beiträge: 5.554
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      schrieb am 05.04.23 14:04:11
      Beitrag Nr. 5.454 ()
      BGH zum "Börsenwert"
      Na ja, die BGH-Entscheidung macht die Sache für die Minderheitsaktionäre nicht leichter. Die BGH-Richter wollten ersichtlich das Verfahren verkürzen (wobei die Überlänge mancher Spruchverfahren nicht im Verantwortungsbereich der Antragsteller/Minderheitsaktionäre liegen dürfte). Sachlich ist die Entscheidung nicht wirklich überzeugend. Zwischen Preis und Wert gibt es halt dann doch noch einen Unterschied. Auch überrascht es, dass in einigen Fällen der Beta-Faktor für nicht aussagekräftig gehalten wird, man aber dann trotzdem auf den Börsenkurs abstellen will.

      Der Hauptaktionär hat es nach der Entscheidung letztlich in der Hand, einem ihm passend erscheinenden (möglichst niedrigen) Dreimonatsdurchschnittskurs auszusuchen. Er muss also nur eine schlechte Börsenphase abwarten und/oder Probleme bei der Gesellschaft besonders betonen bzw. die Investor Relations Arbeit einstellen. Eine konkrete Kursbeeinflussung durch den Hauptaktionär wird man als Minderheitsaktionär in der Praxis fast nie nachweisen können.
      Avatar
      schrieb am 05.04.23 13:13:23
      Beitrag Nr. 5.453 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.621.711 von arendts am 05.04.23 13:01:44
      Zitat von arendts: Die Entscheidung betrifft die Bedeutung des Börsenkurses (wobei der BGH von "Börsenwert" (spricht). Die Entscheidung ist heute auf der Webseite des BGH eingestellt worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/bgh-halt-abstel…

      Eine Sitzverlegung gab es u.a. auch bei VARTA (um in die Zuständiglkeit des LG Stuttgart zu kommen). Das ist ein Fall des sog. "forum shoppping".


      Was hat dies für Auswirkungen? Gilt das jetzt für alle Spruchverfahren, so dass man mit dem Kursschnitt jetzt immer ein Totschlagargument existiert?
      Avatar
      schrieb am 05.04.23 13:01:44
      Beitrag Nr. 5.452 ()
      Beherrschungsvertrag WCM
      Die Entscheidung betrifft die Bedeutung des Börsenkurses (wobei der BGH von "Börsenwert" (spricht). Die Entscheidung ist heute auf der Webseite des BGH eingestellt worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/bgh-halt-abstel…

      Eine Sitzverlegung gab es u.a. auch bei VARTA (um in die Zuständiglkeit des LG Stuttgart zu kommen). Das ist ein Fall des sog. "forum shoppping".
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.04.23 10:52:29
      Beitrag Nr. 5.451 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.619.809 von honigbaer am 05.04.23 10:04:02Welche Frage hat der BGH denn bei TLG geklärt?

      das weiß ich nicht.

      Ich wollte mit meinem Beitrag nur darauf hinweisen, dass kurz vor dem Squeeze-out der Firmensitz der WCM von Berlin nach Frankfurt verlegt worden war.
      Avatar
      schrieb am 05.04.23 10:04:02
      Beitrag Nr. 5.450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.616.581 von Hiberna am 04.04.23 20:50:44
      Zitat von Hiberna: Über die Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Februar 2023 (Az. II ZB 12/21) entschieden und sämtliche Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig."

      Da hat der Tourismus bei diesem Spruchverfahren also zum Erfolg geführt.

      Ich hoffe mal, dass dieses Beispiel keine Schule macht.

      Es stellt sich nun die Frage, ob sich nach der anstehenden Verrentung in Frankfurt ein solcher Tourismus noch lohnt.


      Welche Frage hat der BGH denn bei TLG geklärt?
      Da ging es doch bestimmt wieder um die Relevanz von Börsenkursen für die Abfindung oder das Umtauschverhältnis?
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      schrieb am 05.04.23 09:41:14
      Beitrag Nr. 5.449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.614.445 von arendts am 04.04.23 16:30:29Ist auch mit einer OLG Entscheidung im BuG Verfahren bei IDS Scheer zeitnah zu rechnen? Vielen Dank!


      Zitat von arendts: Eine Entscheidung dürfte unmittelbar bevorstehen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/12/spruchverfahren…

      Das OLG Saarland hatte zuletzt mitgeteilt:

      "Der Senat beabsichtigt, die Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses der Aktien der IDS Scheer AG in solche der Antragsgegnerin in Übereinstimmung mit dem Landgericht anhand der Börsenkurse der beiden Unternehmen im maßgeblichen Referenzzeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe der Verschmelzungsabsicht am 03.02.2010 vorzunehmen. Die beiden Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Raab rechtfertigen keine andere Beurteilung."
      Avatar
      schrieb am 05.04.23 08:37:34
      Beitrag Nr. 5.448 ()
      War evtl.jmd auf der Linde Verhandlung und kann/möchte darüber berichten? Herzlichen Dank
      Avatar
      schrieb am 04.04.23 20:50:44
      Beitrag Nr. 5.447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.614.961 von SquishyLady am 04.04.23 17:19:51Über die Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Februar 2023 (Az. II ZB 12/21) entschieden und sämtliche Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig."

      Da hat der Tourismus bei diesem Spruchverfahren also zum Erfolg geführt.

      Ich hoffe mal, dass dieses Beispiel keine Schule macht.

      Es stellt sich nun die Frage, ob sich nach der anstehenden Verrentung in Frankfurt ein solcher Tourismus noch lohnt.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.04.23 17:19:51
      Beitrag Nr. 5.446 ()
      Spruchverfahren WCM ...
      ... scheinbar beendet.

      Siehe Bundesanzeiger von heute:
      "Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung gem. §§ 304, 305 AktG TLG Immobilien AG 3-05 O 25/18"

      "Am 6. Oktober 2017 schlossen die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und die TLG Immobilien AG, Berlin, einen Beherrschungsvertrag gemäß § 291 AktG. Nach Fassung der Zustimmungsbeschlüsse durch die Hauptversammlungen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der TLG Immobilien AG wurde der Beherrschungsvertrag am 9. Februar 2018 in das Handelsregister der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft eingetragen und am selben Tag auf der Website der TLG Immobilien AG bekannt gemacht.Nach Bekanntmachung der Eintragung des Beherrschungsvertrages leiteten verschiedene Antragsteller ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt ein und beantragten die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung sowie einer angemessenen Ausgleichszahlung. Das Landgericht Frankfurt wies sämtliche Anträge mit Beschluss vom 20. August 2019 (Az. 3-05 O 25/18) zurück. Gegen diesen Beschluss legten 38 der Antragssteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Mit Beschluss vom 26. April 2021 (Az. 21 W 139/19) wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Beschwerden zurück. Gegen diesen Beschluss legten drei Beschwerdeführer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Über die Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Februar 2023 (Az. II ZB 12/21) entschieden und sämtliche Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig."
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      Avatar
      schrieb am 04.04.23 16:30:29
      Beitrag Nr. 5.445 ()
      Fusion IDS Scheer AG
      Eine Entscheidung dürfte unmittelbar bevorstehen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/12/spruchverfahren…

      Das OLG Saarland hatte zuletzt mitgeteilt:

      "Der Senat beabsichtigt, die Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses der Aktien der IDS Scheer AG in solche der Antragsgegnerin in Übereinstimmung mit dem Landgericht anhand der Börsenkurse der beiden Unternehmen im maßgeblichen Referenzzeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe der Verschmelzungsabsicht am 03.02.2010 vorzunehmen. Die beiden Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Raab rechtfertigen keine andere Beurteilung."
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